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ThemaNormen und Prüfungen von Atemschutzgeräten und Masken19 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorPaul8 W.8, Neusiedl am See / Burgenland404562
Datum23.05.2007 23:0412043 x gelesen
Hallo,
Ich bin zwar aus dem Nachbarland, jedoch denk ich, dass ihr mir vielleicht weiter helfen könnt, da in D und Ö sowieso die gleiche EN Norm gilt.

Ist für Atemschutzgeräte mit Lungenautomat und Maske eine gemeinsame Baumusterprüfung oder Ähnliches vorgeschrieben?
In den Normen EN 136 sind die Prüfungen für Vollmasken und in der EN 137 Prüfungen für den Lungenautomat beschrieben. Gibt es noch andere Normen?
Und hier die praktische Frage dazu: Kann ich z.B. eine Dräger Panorama Nova RA mit einem Auer BD 96 Normaldruck Atemschutzgerät verwenden? Die Anschlüsse sind ja genormt und passen.

Mit freundlichen Grüßen
Paul Wölfel

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AutorDani8el 8S., Gosheim / BaWü404570
Datum24.05.2007 00:1910712 x gelesen
In D ist die EXAM für die Baumusterprüfungen von Atemschutzgeräten zuständig.

Grob gesagt:

Gerät Hersteller A
Lungenautomat Hersteller A
Maske Hersteller B

--> das geht und ist genehmigt

Gerät Hersteller A
Lungenautomat Hersteller B
Maske Hersteller B

--> das geht nicht


Masken müssen nicht zusammen mit einem Gerät geprüft werden da Sie als Atemanschluss "gezählt" werden.
Ein Lungenautomat jedoch gehört zu einem bestimmten Gerät und muss auch mit diesem zusammen zugelassen sein.

Gleich wie eine Maske ist übrigends auch eine Atemluftflasche zu behandeln!

Man möge mich berichtigen wenn ich was falsches wiedergebe.

Gruss Daniel


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio404577
Datum24.05.2007 02:0310789 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Daniel SchmidbergerMan möge mich berichtigen wenn ich was falsches wiedergebe.

Ja, öööhmm, also eigentlich ist alles falsch.

Geschrieben von Daniel SchmidbergerIn D ist die EXAM für die Baumusterprüfungen von Atemschutzgeräten zuständig.

Erstens gibt es im Zertifizierungssystem für PSA "in D" nicht. Eine der großartigen Neuerungen der EG ist ein europaweit harmonisiertes Zulassungsverfahren bei einer sog. benannten Stelle (notified body), egal ob die in Lappland sitzt oder auf Sizilien.
Die Exam (oder neuerdings Dekra Exam GmbH) ist eine dieser benannten Stelle und in Deutschland nichtmal die einzige, weil nur wenige Kilometer weiter, in Haan, mit dem Zentrum für Sicherheitstechnik der BauBG gleich die nächste sitzt. Dann gäbe es da noch INSPEC und BSI in Großbritannien und schätzungsweise ein halbes dutzend weitere in der EG. Die benannten Stellen kann man tagesaktuell im NANDO Informationssystem abrufen.

Geschrieben von Daniel SchmidbergerGerät Hersteller A
Lungenautomat Hersteller A
Maske Hersteller B

--> das geht und ist genehmigt


Nein, ist es nicht und es ist gerade die Exam, die in ihrem Informationsblatt Nr. 5 ausdrücklich darauf hinweist.

Geschrieben von Daniel SchmidbergerMasken müssen nicht zusammen mit einem Gerät geprüft werden da Sie als Atemanschluss "gezählt" werden.

Falsch. Atemanschluß ist ein anderer Begriff für Maske und das eine ist ohne das andere nutzlos. Selbstverständlich werden Maske und Gerät zusammen geprüft.


MkG,
Christi@n

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW404599
Datum24.05.2007 08:3510725 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierNein, ist es nicht und es ist gerade die Exam, die in ihrem Informationsblatt Nr. 5 ausdrücklich darauf hinweist.

Ist es doch, weil die EXAM hier natürlich auch ihre eigenen Geschäftsinteressen vertritt. (Vgl. Diskussion um Zubehörteile an der PSA bzw. am Atemschutzgerät.)

Wäre das anders, hätten viele Feuerwehren und v.a. Kreise noch viel mehr Probleme als sie ohnehin schon haben.
Die Einsetzbarkeit der Fw wäre nicht mehr gegeben - genau deshalb gibts Normen für die Anschlüsse und genau deshalb vertritt hier die vfdb (wie auch die EXAM relativ verschämt in dem o.a. von Dir zitierten Merkblatt mitteilt) eine andere Auffassung im zuständigen Ref. 8.
Natürlich können die Geräte (von Flasche bis LA dann EINE Einheit) und Masken verschiedener Hersteller kombiniert werden.

Kennt eigentlich einer eine offizielle Meinung vom DFV dazu?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW404604
Datum24.05.2007 08:4210652 x gelesen
Hi,

noch was vergessen...

Geschrieben von Christi@n PannierGeschrieben von Daniel Schmidberger
Masken müssen nicht zusammen mit einem Gerät geprüft werden da Sie als Atemanschluss "gezählt" werden.


Falsch. Atemanschluß ist ein anderer Begriff für Maske und das eine ist ohne das andere nutzlos. Selbstverständlich werden Maske und Gerät zusammen geprüft.


Auch falsch, Maske heißt Atemanschluß und kann natürlich auch ohne Pressluftatmer (z.B. mit Filter) genutzt werden. Außerdem gibts eine Vielzahl von Anschlußmöglichkeiten der Luftversorgung (z.B. auch Druckluftschlauchgeräte, die MD-Leitungen bzw. LA vom PA verwenden), wo ich mir sehr sicher bin, dass da nicht jede Variante neu geprüft wird, genauso bei den Druckgasflaschen, die ja auch von verschiedenen Herstellern kombiniert werden dürfen (da hab ich mich eben im Vorpost etwas mißverständlich ausgedrückt).


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern404776
Datum24.05.2007 17:5110632 x gelesen
Geschrieben von ---Christi@n Pannier---
Selbstverständlich werden Maske und Gerät zusammen geprüft.

Also wenn das tatsächlich so wäre, dann hab ich das schon Hunderte Male falsch gemacht und auf der Feuerwehrschule haben sie uns das auch dann anscheinend falsch beigebracht.
*grübel*


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)404778
Datum24.05.2007 17:5410631 x gelesen
*beim-grübeln-stör*

Es geht hier um Baumusterprüfungen, nicht um die vorgeschriebenen PRüfungen durch AGW.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio404801
Datum24.05.2007 20:0510651 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Ulrich CimolinoIst es doch, weil die EXAM hier natürlich auch ihre eigenen Geschäftsinteressen vertritt. (Vgl. Diskussion um Zubehörteile an der PSA bzw. am Atemschutzgerät.)

Dein spezielles Verhältnis zur EXAM und einem ihrer Mitarbeit ist mir bekannt.
Würde die EXAM ihre Geschäftsinteressen über geltendes Recht stellen, dann würde sie damit ihren Prüf- und Zertifizierbetrieb gefährden. Erstens, weil sie damit rechnen müsste, dass die Hersteller und anderen Zertifizierern abwandern und zweitens, weil sie u.U. ihren Status als notified body riskieren würde. So doof werden die wohl kaum sein.
Ob dir das passt oder nicht.

Geschrieben von Ulrich CimolinoWäre das anders, hätten viele Feuerwehren und v.a. Kreise noch viel mehr Probleme als sie ohnehin schon haben.

Nein, das Problem wäre genau das gleiche, nur will es keiner wissen.

Geschrieben von Ulrich CimolinoDie Einsetzbarkeit der Fw wäre nicht mehr gegeben

Ach komm, diese Phrasendrescherei ist doch seit der letzten Diskussion diesbzgl. nicht richtiger geworden. Die Einsetzbarkeit einer Feuerwehr kann man problemlos sicherstellen, indem man herstellerrein beschafft, was IMHO schon aus Wartungs- und Ersatzteilgründen zu empfehlen ist.
Die Einsetzbarkeit von mehreren Feuerwehren haben wir uns mit der Einführung der Überdrucktechnik selbst genommen.
Wir haben derzeit 4 l, 6 l und 6,8 l Zylinderflaschen sowie Kugelpakete. Wir haben Rund- und Spitzgewindeanschluß, ESA und herstellerspezifische Anschlüße und sind trotzdem irgendwie einsetzbar. Und nur weil zulassungsrechtlich ein Gerät komplett geprüft werden muß soll die Einsetzbarkeit nicht mehr gegeben sein? Das glaubst du doch selbst nicht.
Die großen Hersteller haben ihre Produkte ohnehin in allen möglichen Kombinationen zertifiziert, d.h. im Regelfall jede Maske mit jedem Gerät mit jeder Flasche.
Und im übrigen, und auch das hat dir Herr Siebrecht bereits mehrfach versucht zu erklären, steht es dir als Anwender frei deine eigene Kombination einzusetzen. Machst du einfach eine Gefährdungsbeurteilung und hälst natürlich selbst den Kopf hin, fall es nicht funktionieren sollte.

Geschrieben von Ulrich Cimolinodeshalb vertritt hier die vfdb (wie auch die EXAM relativ verschämt in dem o.a. von Dir zitierten Merkblatt mitteilt) eine andere Auffassung im zuständigen Ref. 8.

Es steht jedem frei seine eigene Meinung zu einem Thema zu haben. Es gibt eine geltende Rechtslage, die offensichtlich die Mehrheit in Feuerwehr-Deutschland bis heute nicht verstanden hat (siehe die C-103/01 EuGH-Watsche), die Meinung eines privaten Vereins ändert da nichts dran.

Geschrieben von Ulrich CimolinoNatürlich können die Geräte (von Flasche bis LA dann EINE Einheit) und Masken verschiedener Hersteller kombiniert werden.

Das Können habe ich nie bestritten.
Die Frage der Zulässigkeit ist m.E. eindeutig, ob es dir passt oder nicht. Ich finds auch doof, dass ich demnächst in Kneipen nicht mehr rauchen darf, ändert aber nix an der Rechtslage.

Geschrieben von Ulrich CimolinoKennt eigentlich einer eine offizielle Meinung vom DFV dazu?

Wie wir beide wissen, hat Martin Bach mal versucht diesbzgl. einen runden Tisch zu organisieren. Die Einladung, die ich bekommen habe, war auf DFV-Papier gedruckt. Wir wir beide auch wissen, ist nie was draus geworden.


MkG,
Christi@n

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio404806
Datum24.05.2007 20:2310682 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Ulrich CimolinoAuch falsch, Maske heißt Atemanschluß

Oh, sind wir heute Nietenzähler?
Was hab ich denn oben geschrieben?

Geschrieben von Ulrich Cimolinound kann natürlich auch ohne Pressluftatmer (z.B. mit Filter) genutzt werden.

Ja, für bizarre Sexspielchen vielleicht.
Was willst du mit einer Maske alleine? Eben, nix. Und was willst du mit einem Filter alleine? Auch nix. Und mit einem PA ohne Maske? Auch nix. Die Maske (oder Atemschluss oder Atemanschluß) ist Bestandteil des Atemschutzgerätes und wird demzufolge auch mitgeprüft.
Und was habe ich oben geschrieben und was ist da jetzt so falsch?

Geschrieben von Ulrich CimolinoAußerdem gibts eine Vielzahl von Anschlußmöglichkeiten der Luftversorgung (z.B. auch Druckluftschlauchgeräte, die MD-Leitungen bzw. LA vom PA verwenden), wo ich mir sehr sicher bin, dass da nicht jede Variante neu geprüft wird,

Wie ich gestern so beiläufig erwähnte, gibt es in unserem schönen großen Europa so rd. ein dutzend benannte Stellen für die Zertifizierung von Atemschutzgeräten. Wovon glaubst du leben die? Davon, dass die großen drei alle Schaltjahre mal ein neues Modell auf den Markt bringen?

Geschrieben von Ulrich Cimolinodie ja auch von verschiedenen Herstellern kombiniert werden dürfen

Nein, die Wiederholung macht es auch nicht richtiger.
Wobei die Situation bei den Flaschen noch paradoxer ist, weil da die "Hersteller" teilweise beim gleichen Zulieferer kaufen (ich meine früher (TM) hätten Auer und Dräger beide Flaschen bei Mannesmann bezogen. Heute tun sie das evt. (d.h. ich weiß es nicht) bei MCS), d.h. man könnte das Ganze viel einfacher machen wenn man eine Flasche von $Zulieferer$ mit den jeweiligen Geräten von $Hersteller$ zuläßt. Weil aber $Hersteller$ lieber $Hersteller$ und nicht $Zulieferer$ auf der Flasche stehen haben möchte, läßt er $Hersteller$ draufdrucken, gibt ihr eine eigene Teilenummer (die natürlich eine andere ist als bei $andererHersteller$) und schwupps hat man aus ein und demselben Produkt zwei oder viele neue gemacht.
Und um es richtig kompliziert zu machen sind Preßluftflaschen erstmal Druckgeräte nach DGRl und können im speziellen Fall PSA nach PSA-RL. sein. Merke: Die Flasche am Sprungretter sieht zwar genauso aus wie die am PA und es ist auch das Gleiche drin, rechtlich sind es aber zwei unterschiedliche Dinge.


MkG,
Christi@n

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio404807
Datum24.05.2007 20:2510628 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Alexander HoAlso wenn das tatsächlich so wäre, dann hab ich das schon Hunderte Male falsch gemacht und auf der Feuerwehrschule haben sie uns das auch dann anscheinend falsch beigebracht.
*grübel*


Wenn du wüsstest, worüber in diesem Thread diskutiert wird, dann würdest du bemerken, dass du ziemlichen Unsinn geschrieben hast.


MkG,
Christi@n

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AutorPete8r S8., Aholming / BY404809
Datum24.05.2007 20:4910602 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierWenn du wüsstest, worüber in diesem Thread diskutiert wird, dann würdest du bemerken, dass du ziemlichen Unsinn geschrieben hast.

Und wenn du ihm erklärst, worüber diskutiert wird, anstatt ihn in deiner üblich arroganten Art anzumotzen, dann hätte dein Beitrag sogar noch einen praktischen Nutzen gehabt.

Lies dir die Antwort von Sebastian durch, dann siehst du, dass es auch anders geht.

Gruß
Peter


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen404818
Datum24.05.2007 21:2510609 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierSo doof werden die wohl kaum sein

Hm, "weil nicht sein kann, was nicht sein darf?"

Erinnert mich an eine Aussage hier kürzlich, daß eine große deutsche Berufsfeuerwehr mit mit allerhand gut ausgebildeten Personal und Rechtsabteilung im Rücken auf keinen Fall rechtlich unexaktes Handeln geduldet haben würde, weil "die sich sowas gar nicht leisten könnten".


Wer geerbliche Prüffirmen bei der Arbeit sieht, sieht oft auch wer wann welchen Druck ausübt...
Augen auf im Straßenverkehr und besonders im realen Leben...

Geschrieben von Christi@n PannierMachst du einfach eine Gefährdungsbeurteilung und hälst natürlich selbst den Kopf hin, fall es nicht funktionieren sollte.

Das ist ja gut, sind die Zertifizierer überflüssig...hatte ich immer schon vermutet...

Gruß LP


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW404848
Datum24.05.2007 22:4510674 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierDein spezielles Verhältnis zur EXAM und einem ihrer Mitarbeit ist mir bekannt.

Das ist bei weitem nicht nur meines, sondern eines der grundsätzlichen (!) Probleme (genau wie mit der DIN VDE 0132 - vulgo HSR usw. und Strom bzw. auch das mit der Ausrüstung am PA, an der PSA usw.), die den meisten entweder nicht bekannt sind, oder schlicht ignoriert werden (wie Du auch ausführst), statt es über die Verbände, als durchaus mächtige "Gruppeninteressenten" in der Normung - hier v.a. den Prüfungskriterien - zu verankern.

Ich darf daran erinnern, dass wir seit Jahren jetzt schon auf die entsprechenden Gespräche/AG von Anwender, Normung, FUK, Verbänden usw. warten, die n-fach versprochen wurde, aber nie stattgefunden hat!

Geschrieben von Christi@n PannierWürde die EXAM ihre Geschäftsinteressen über geltendes Recht stellen, dann würde sie damit ihren Prüf- und Zertifizierbetrieb gefährden. Erstens, weil sie damit rechnen müsste, dass die Hersteller und anderen Zertifizierern abwandern und zweitens, weil sie u.U. ihren Status als notified body riskieren würde. So doof werden die wohl kaum sein

Ich weiß, dass einige Hersteller von Ausrüstung und Geräten u.a. das überlegen.


Geschrieben von Christi@n Pannier Die Einsetzbarkeit einer Feuerwehr kann man problemlos sicherstellen, indem man herstellerrein beschafft, was IMHO schon aus Wartungs- und Ersatzteilgründen zu empfehlen ist.

Kreisweit?
Wer entschädigt die bisherigen Käufer?
Was machst Du an Kreisgrenzen?
Bundesfeuerwehrbeschaffungsstelle?
Ach komm...


Geschrieben von Christi@n PannierEs steht jedem frei seine eigene Meinung zu einem Thema zu haben. Es gibt eine geltende Rechtslage, die offensichtlich die Mehrheit in Feuerwehr-Deutschland bis heute nicht verstanden hat (siehe die C-103/01 EuGH-Watsche), die Meinung eines privaten Vereins ändert da nichts dran.

Naja, zwar die die vfdb da "nur" ein Verein, aber durchaus auch in dem Bereich des Ref. 8 mit Fachleuten besetzt, auch aus den Firmen, auch relativ paratätisch und auch mit den Prüfstellen. Der Dauerdisput in dem Bereich ist bekannt.
Die taktischen Hintergründe, warum die Fw das nicht anders sehen kann und darf hab ich erläutert. Ich sehe KEINEN fachlichen Grund, auf juristische Spiegelfechtereien auszuweichen, die faktisch nur Prüfinteressen berühren, aber NICHT die Sicherheit - eher ganz im Gegenteil.

Geschrieben von Christi@n PannierUnd im übrigen, und auch das hat dir Herr Siebrecht bereits mehrfach versucht zu erklären, steht es dir als Anwender frei deine eigene Kombination einzusetzen. Machst du einfach eine Gefährdungsbeurteilung und hälst natürlich selbst den Kopf hin, fall es nicht funktionieren sollte.

Ich weiß, für ein anderes Problem haben wir auch dafür bezahlt, ein solches Gutachten zu bekommen, das problemlos allgemeingültig durch die zuständigen Stellen zu formulieren wäre, um für die Anwender Rechtssicherheit zu schaffen. Auch das passiert natürlich nicht, aber WIR bzw. ICH bin da fein raus - gegen Geld...



Geschrieben von Christi@n PannierGeschrieben von Ulrich Cimolino
Kennt eigentlich einer eine offizielle Meinung vom DFV dazu?


Wie wir beide wissen, hat Martin Bach mal versucht diesbzgl. einen runden Tisch zu organisieren. Die Einladung, die ich bekommen habe, war auf DFV-Papier gedruckt. Wir wir beide auch wissen, ist nie was draus geworden.


das eine ist ein "runder Tisch" aus allen Beteiligten (Verbände, Hersteller, Prüfstellen, Versicherer, Sachverständige), das andere ist "die Meinung des DFV" als einem der Beteiligten. Für mich ist das schon ein Unterschied....


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW404850
Datum24.05.2007 22:5710657 x gelesen
Hallo,

ich erspar mir die nochmaligen Details inkl. meiner Kommentierung und verweise auf die Auffasung des Ref. 8 der vfdb, die ich bereits gepostet hab und die Du nicht für gültig hältst!

Für weitere Anträge auf andere Richtungen bitte Anträge an das BMI bzw. den DFV zur Einrichtung einer zentralen Bundesbeschaffungsstelle "PSA" (mindestens!) richten, um endlich eine Systementscheidung zu bekommen, die ja Deiner Meinung der einzige "normativ-juristisch" saubere Weg sein dürfte. Die Beschaffungsanweisungen gelten dann für
- Bund (KatS)
- Länder (Landesbeschaffungen)
- Kreise
- Kommunen
Mit Werkfeuerwehren haben wir nur da ein Problem, wo die ernsthaft benötigt werden, um Geräte zu liefern bzw. zu unterstützen. TUIS-Einsätze müssen halt noch weiter autark von denen durchgeführt werden.

Im Ausland werden wir dann gar nicht (mit ggf. fremdem AS-Gerät) tätig (gilt so natürlich nur fürs THW, weil die Fw wird da eh nicht tätig. Doof nur für die im grenznahen Bereich, aber solche Opfer muß man dann wohl im Zuge des "Großen Ganzen" bringen..

Dazu musst Du vermutlich nur die politischen Grundleitrichtlinien auf den Kopf stellen, führst mindestens 2 - 5 Jahre Vergaberechtsprozesse - und würdest genau wegen letzterem erleben, dass man Deiner Auffassung via diverser Rechtsgutachten genau nicht zustimmt...


Mahlzeit - and now back to reality...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio404855
Datum24.05.2007 23:5210969 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Ulrich CimolinoDas ist bei weitem nicht nur meines, sondern eines der grundsätzlichen (!) Probleme (genau wie mit der DIN VDE 0132 - vulgo HSR usw. und Strom bzw. auch das mit der Ausrüstung am PA, an der PSA usw.), die den meisten entweder nicht bekannt sind, oder schlicht ignoriert werden (wie Du auch ausführst), statt es über die Verbände, als durchaus mächtige "Gruppeninteressenten" in der Normung - hier v.a. den Prüfungskriterien - zu verankern.

Das ist aber ein Problem unsere dezentralen Struktur. Viele haben noch nicht begriffen, dass die wichtigen Entscheidungen nicht in der Landeshauptstadt und auch nicht in Berlin getroffen werden, sondern immer mehr in Brüssel. Folglich muß man auch da ansetzen, wenn man was bewegen will.
Und: Faktisch hat sich im PSA-Sektor vor 15 Jahren ein gewaltiger Haufen geändert. Was war ist Geschichte, wir leben aber im Hier und Jetzt und hier und jetzt ist EG-Recht, das teilweise schon von seiner Grunddenkweise völlig anders aufgebaut ist als das, was wir bislang kannten. Nur haben das einige immer noch nicht verstanden.
Erinnerst du dich an die Geschichte mit dem Feuerwehrhaltegurt mit Abseilöse nach 14926? Ich hatte vor einigen Jahren hier im Forum mal gepostet, dass die Gewerbeaufsicht (ja, die heißen jetzt anders, aber mir fällt der Name gerade nicht ein) eine Untersagungsverfügung für die Dinger ausgesprochen hat und dem 14926-Gurt den schnellen Tod prophezeiht. Mir hat damals Holger eine Mail weitergeleitet in der jemand (dessen Name ich nicht nennen möchte) schrieb, das seinen Äußerungen von jemand der sich nicht auskenne, oder so ähnlich. Ergebnis: Es kam genau so, wie ich es gesagt hatte. Ebenso bei C-103/01.


Geschrieben von Ulrich CimolinoIch darf daran erinnern, dass wir seit Jahren jetzt schon auf die entsprechenden Gespräche/AG von Anwender, Normung, FUK, Verbänden usw. warten, die n-fach versprochen wurde, aber nie stattgefunden hat!

Klar. Mir brauchst du das nicht zu erzählen.
Evt. setzen die ihre Prioritäten anders.

Geschrieben von Ulrich CimolinoIch weiß, dass einige Hersteller von Ausrüstung und Geräten u.a. das überlegen.

Das ist doch das großartige an diesem neuen Recht.
Früher gabs mal diese Verwaltungsvereinbarung der Länder zur Prüfung von Feuerwehrgedöns. Da gabs dann jeweils einen, der für ganz Deutschland geprüft hat. So ein richtig nettes Monopol. Entweder man konnte mit dem, oder halt nicht. Dann hattest du die Zulassung für Deutschland und hast das Gleiche in jedem anderen europäischen Land auch gemacht.
Heute kannst du deinem Zertifizierer die lange Nase zeigen wenn er dir nicht passt und zu einem anderen gehen und kriegst immer eine Zulassung für den gesamten EWR.

Geschrieben von Ulrich CimolinoKreisweit?
Wer entschädigt die bisherigen Käufer?
Was machst Du an Kreisgrenzen?
Bundesfeuerwehrbeschaffungsstelle?
Ach komm...


Nein.
Wenn du im interkomunalen Einsatz das Kombinieren anfängst, dann wird dir keiner den Kopf abreissen. Dafür haben wir Normung, dafür haben wir VFDB Ref. 8 und das Merkblatt 5. Es geht darum, dass auf kommunaler Ebene, bewußt oder unbewußt, gegen geltendes Recht verstoßen wird, weil der Beschaffer offenbar nicht die notwendige Sachkenntnis hat.
Wieviele Feuerwehren in Deutschland fahren sortenrein und haben keinerlei Probleme damit? Hamburg, München, Frankfurt, wieviele habe ich noch vergessen....
Wenn ein Hamburger LF in Pinneberg einen Dräger-PA an einen Kameraden mit Auer Maske ausgibt, dann wäre ich der Letzte, der da irgendwas gegen hat.
Wenn aber nicht mal in der eigenen Kommune sichergestellt werden kann, dass verordnungskonform beschafft wird, dann läuft da was falsch. Und das wird ncht besser wenn man den Leuten erzählt das sei alles zulässig. Das ist es nunmal nicht.

Geschrieben von Ulrich CimolinoDie taktischen Hintergründe, warum die Fw das nicht anders sehen kann und darf hab ich erläutert. Ich sehe KEINEN fachlichen Grund, auf juristische Spiegelfechtereien auszuweichen, die faktisch nur Prüfinteressen berühren, aber NICHT die Sicherheit - eher ganz im Gegenteil.

Du siehst da vielleicht keinen Grund, andere evt. schon.
Hallo, wach auf! Wir leben im Zeitalter der Globalisierung und wir leben in einem der größten Märkte für Feuerwehrtechnik. Nur: Im Unterschied zu den - im Feuerwehrbereich etwa gleich großen USA - schön auf recht kleinem Raum konzentriert, kann man also mit wenig Vertriebsstützpunkten abdecken. Da schielen alle drauf! Glaubst du BAI hat plötzlich seine Liebe zu Weißwurst oder Altbier entdeckt? Vermutlich glaubst du das nicht, und wenn du jetzt mal überlegst, in welcher Region in den kommenden 5-10 Jahren die ganz große Ersatzbeschaffungswelle rollt, dann weißt du auch warum die sich gerade jetzt hier positionieren. Und im PSA-Sektor wird Scott, die gerade versuchen hier Fuß zu fassen, nicht der letzte sein (und wenn im Atemschutz-Sektor mit Dräger und Auer nicht zwei Global Player hier ihren Heimatmarkt hätten und mit Interspiro ein Dritter verteten wäre, dann wäre der Rest vermutlich schon hier. Ich warte nur wann die den Sprung wagen). Das sind keine Deutschen mehr, das sind teilweise internationale Konzerne, die interessiert nicht wer die VFDB ist, da gehts nach der Rechtslage, sonst nichts.


MkG,
Christi@n

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Datum25.05.2007 00:0710592 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Ulrich Cimolinoich erspar mir die nochmaligen Details inkl. meiner Kommentierung und verweise auf die Auffasung des Ref. 8 der vfdb, die ich bereits gepostet hab und die Du nicht für gültig hältst!

Gültig sind für mich Gesetze und Verordnungen.
Die VFDB 08/xx-Richtlinien sind Hinweise, mehr nicht. Das sagt sogar die VFDB selbst.

Geschrieben von Ulrich CimolinoFür weitere Anträge auf andere Richtungen bitte Anträge an das BMI bzw. den DFV zur Einrichtung einer zentralen Bundesbeschaffungsstelle "PSA" (mindestens!) richten, um endlich eine Systementscheidung zu bekommen, die ja Deiner Meinung der einzige "normativ-juristisch" saubere Weg sein dürfte.

Dafür brauchts keine zentrale Beschaffung. Sowas würde aus wirtschaftler Sicht eventuell Sinn machen.


Geschrieben von Ulrich CimolinoDazu musst Du vermutlich nur die politischen Grundleitrichtlinien auf den Kopf stellen, führst mindestens 2 - 5 Jahre Vergaberechtsprozesse - und würdest genau wegen letzterem erleben, dass man Deiner Auffassung via diverser Rechtsgutachten genau nicht zustimmt...

Meine Auffassung ist unmaßgeblich. Ich gebe hier nur die geltende Rechtslage wieder. Da die auf EG-Recht basiert würde ich das Rechtsgutachten dann mal wirklich gerne lesen.

Zu nationalen Beschaffungsstellen siehe FireBuy in UK.


MkG,
Christi@n

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW404874
Datum25.05.2007 08:5110650 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierWenn ein Hamburger LF in Pinneberg einen Dräger-PA an einen Kameraden mit Auer Maske ausgibt, dann wäre ich der Letzte, der da irgendwas gegen hat.

aha, warum ist das dann plötzlich zulässig?


Geschrieben von Christi@n PannierWenn aber nicht mal in der eigenen Kommune sichergestellt werden kann, dass verordnungskonform beschafft wird, dann läuft da was falsch. Und das wird ncht besser wenn man den Leuten erzählt das sei alles zulässig.

da kann die Kommune gar nix für, weil selbst wenn wir sortenrein beschaffen (noch, weil auch da ergeben sich lustige Preiseffekte, wenn ein Hersteller das mal raus hat), liefert der Bund dann Fahrzeuge, die über ganz andere Technik verfügen.
Da hast Du dann die Wahl, die in den Keller zu legen (machen echt einige!), gegen eigene zu ersetzen (und in den Keller o.ä. zu legen) (das machen von den ersteren nur ganz wenige!) oder gemischt zu fahren, wenn Du Dir das nicht leisten kannst/willst.
Die Masken die die Fw vom Bund verlangt (übrigens da m.W. durchaus mehr als 4 je LF 16-TS...) dürftest Du dann nur für die Bund-Geräte verwenden.
Das ist natürlich nicht so (sofern die grundsätzliche Kompatibilität gegeben ist => HMK-Problematik, ÜD/ND). Aber wegen dieser "modernen" Techniken machen sich die Fw das Leben ja ohnehin unnötig schwerer und gefährlicher, als es ohnehin ist - und die meisten wissens gar nicht, weil sie sich über ihren Gemeindehorizont mit seiner brennenden Ein-Zimmer-Wohnung nicht hinausbewegen....

Geschrieben von Christi@n PannierHallo, wach auf! Wir leben im Zeitalter der Globalisierung und wir leben in einem der größten Märkte für Feuerwehrtechnik.

ich bin schon lang wach, ich weiß (!) dass es da für viele um viel Geld geht - ich beschäftige mich nebenbei weiter durchaus mit BWL-/VWL-Themen und ich hatte das in Teilen auch im Studium ... ;-)
Was glaubst Du, warum ich - neben dem Wunsch nach deutlicherer Klarstellung auch gegen Firmen-/Interessierten-Aussagen - so auf den Themen herumreite? Auch UNSER Haushalt ist davon betroffen!


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorPaul8 W.8, Neusiedl am See / Burgenland404988
Datum25.05.2007 12:4410545 x gelesen
Das heißt also das nach EG-Richtlinie (89/686 ?) muss das Atemschutzgerät und Atemanschluss gemeinsam getestet werden?
Wie schaut so ein Test aus?
VFDB Ref 8 ist der Auffassung, dass Atemanschlüsse mit Atemschutzgeräten verwendet werden dürfen, solang beide über den gleichen genormten Anschluss verfügen?
Welche Norm ist für was genau zuständig (mir sind nur die EN 136 und 137 bekannt)?

Fragen über Fragen...


mfg Paul Wölfel
Meine Beiträge sind meine persönliche Meinung

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW405039
Datum25.05.2007 14:0010559 x gelesen
Geschrieben von Paul WölfelVFDB Ref 8 ist der Auffassung, dass Atemanschlüsse mit Atemschutzgeräten verwendet werden dürfen, solang beide über den gleichen genormten Anschluss verfügen?

Und beide für sich natürlich geprüft sind.


Geschrieben von Paul WölfelWelche Norm ist für was genau zuständig (mir sind nur die EN 136 und 137 bekannt)?

Fragen über Fragen...


Zuständig:
vfdb Ref. 8

Einfach da mal anfragen...

Ich hab meinen Teil in der Diskussion schon beigetragen.


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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