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ThemaG26 nach Krankheit wiederholen?5 Beträge
RubrikAtemschutz
Infos:
  • BGI 504-26 (pdf) auf www.arbeitssicherheit.de
  •  
    AutorCarm8en 8g., Buch / RLP407900
    Datum08.06.2007 11:436147 x gelesen
    Gibt es Erkrankungen nach denen eine G26 widerholt werden muß?
    Mal augenommen von leichen Grippen o.ä. könnte das doch bei diversen Lungenerkrankungen geboten sein. Aber gibt es eine Verpflichtung


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    AutorRico8 H.8, Hirschberg / Thüringen407905
    Datum08.06.2007 12:014642 x gelesen
    Hallo,
    ja, die gibt es !!!
    Siehe G26.3

    Grüße,


    LM R.Helm
    -Stadtbrandmeister u. Zugführer Gefahrgutzug-
    FF Hirschberg/Saale
    Gefahrgutzug Saale-Orla


    "Wenn Du etwas so machst, wie Du es vor zehn Jahren gemacht hast, sind die Chancen groß, dass Du es falsch machst." (Charles Kettering)

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    AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen407910
    Datum08.06.2007 12:344657 x gelesen
    Die Verpflichtung ergibt sich aus der Eigenverantwortklichkeit des zu Untersuchenden.
    Wenn der zu Untersuchende oder aber auch z.B. der Wehrführer) die Gesundheit anzweifelt dann hat man zum Arzt zu gehen.

    Das gilt nicht nur nach schweren Erkrankungen sondern auch nach Eingriffen z.B. an der Nasenscheidewand weil man ständig schnarcht.


    MfG Thomas

    ------------------------------------------------------------------------
    Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit!

    Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen!

    ---------------------------------------------------------------------------

    Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung.

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    AutorCarm8en 8g., Buch / RLP407919
    Datum08.06.2007 13:314773 x gelesen
    Es ist aber ein soll? Nehemn wir als Beispiel eine Lungenentzündung, es sollte selbstverständlich sein, dass danah eine erneute Untersuchung gemacht wird. Ich selber sehe es ja auch so...

    Im Link steht leider nur:
    Eine vorzeitige Nachuntersuchung sollte ebenfalls veranlasst werden,
    · wenn ein Atemschutzgeräteträger länger als sechs Wochen pro Jahr oder
    · mehrfach innerhalb eines Jahres erkrankt war.


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    AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen407938
    Datum08.06.2007 15:534614 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Carmen FuchsEs ist aber ein soll?

    einerseits gibt es durchaus Quellen, die das nicht als "soll" formulieren - beispielsweise die BGI 504-26:

    Vorzeitige Nachuntersuchungen sind zu veranlassen, falls bei einer Untersuchung
    Befunde erhoben werden, die eine kürzere, vom ermächtigten Arzt dann zu
    bestimmende, Nachuntersuchungsfrist angeraten erscheinen lassen. Der
    Unternehmer hat bei Geräteträgern, die länger als sechs Wochen oder mehrmals
    innerhalb eines halben Jahres erkrankt waren, eine Untersuchung beim ermächtigten
    Arzt zu veranlassen. Der Arzt entscheidet, ob die Art der durchgemachten
    Erkrankung einen Einsatz unter Atemschutzgeräten wieder zuläßt.


    Zum anderen bedeutet "soll" in Vorschriften soviel wie "muss, wenn kann". Das bedeutet, dass etwas so zu tun ist, wenn nicht etwas außergewöhnliches dagegen spricht. Also im Prinzip ein abgeschwächtes "muss", aber sicher kein "kann".

    Dazu ein Zitat aus "Einführung in das deutsche Recht" (Robbers, Nomos, Baden-Baden 2002):

    ... Stärker eingeschränkt ist das Ermessen, wenn das Gesetz den Begriff
    "soll" gebraucht. In solchen Fällen, in denen die Verwaltung etwas tun
    soll, ist sie für den Regelfall auf die Setzung dieser bestimmten
    Rechtsfolge verpflichtet. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann
    sie aber von dieser Regel abweichen...



    mfG

    Mathias Zimmer


    #Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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     08.06.2007 11:43 Carm7en 7g., Buch
     08.06.2007 12:01 Rico7 H.7, Hirschberg
     08.06.2007 12:34 Thom7as 7W., Norden
     08.06.2007 13:31 Carm7en 7g., Buch
     08.06.2007 15:53 Math7ias7 Z.7, Offenbach
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