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Thema | G26 nach Krankheit wiederholen? | 5 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Infos: | |||||
Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 407900 | |||
Datum | 08.06.2007 11:43 | 6147 x gelesen | |||
Gibt es Erkrankungen nach denen eine G26 widerholt werden muß? Mal augenommen von leichen Grippen o.ä. könnte das doch bei diversen Lungenerkrankungen geboten sein. Aber gibt es eine Verpflichtung | |||||
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Autor | Rico8 H.8, Hirschberg / Thüringen | 407905 | |||
Datum | 08.06.2007 12:01 | 4642 x gelesen | |||
Hallo, ja, die gibt es !!! Siehe G26.3 Grüße, LM R.Helm -Stadtbrandmeister u. Zugführer Gefahrgutzug- FF Hirschberg/Saale Gefahrgutzug Saale-Orla "Wenn Du etwas so machst, wie Du es vor zehn Jahren gemacht hast, sind die Chancen groß, dass Du es falsch machst." (Charles Kettering) | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Norden / Niedersachsen | 407910 | |||
Datum | 08.06.2007 12:34 | 4657 x gelesen | |||
Die Verpflichtung ergibt sich aus der Eigenverantwortklichkeit des zu Untersuchenden. Wenn der zu Untersuchende oder aber auch z.B. der Wehrführer) die Gesundheit anzweifelt dann hat man zum Arzt zu gehen. Das gilt nicht nur nach schweren Erkrankungen sondern auch nach Eingriffen z.B. an der Nasenscheidewand weil man ständig schnarcht. MfG Thomas ------------------------------------------------------------------------ Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit! Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen! --------------------------------------------------------------------------- Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung. Meine Homepage ![]() ICQ-Nummer: 320-028-330 | |||||
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Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 407919 | |||
Datum | 08.06.2007 13:31 | 4773 x gelesen | |||
Es ist aber ein soll? Nehemn wir als Beispiel eine Lungenentzündung, es sollte selbstverständlich sein, dass danah eine erneute Untersuchung gemacht wird. Ich selber sehe es ja auch so... Im Link steht leider nur: Eine vorzeitige Nachuntersuchung sollte ebenfalls veranlasst werden, · wenn ein Atemschutzgeräteträger länger als sechs Wochen pro Jahr oder · mehrfach innerhalb eines Jahres erkrankt war. | |||||
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Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 407938 | |||
Datum | 08.06.2007 15:53 | 4614 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Carmen Fuchs Es ist aber ein soll? einerseits gibt es durchaus Quellen, die das nicht als "soll" formulieren - beispielsweise die BGI 504-26: Vorzeitige Nachuntersuchungen sind zu veranlassen, falls bei einer Untersuchung Zum anderen bedeutet "soll" in Vorschriften soviel wie "muss, wenn kann". Das bedeutet, dass etwas so zu tun ist, wenn nicht etwas außergewöhnliches dagegen spricht. Also im Prinzip ein abgeschwächtes "muss", aber sicher kein "kann". Dazu ein Zitat aus "Einführung in das deutsche Recht" (Robbers, Nomos, Baden-Baden 2002): ... Stärker eingeschränkt ist das Ermessen, wenn das Gesetz den Begriff mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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