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ThemaVerbot des Wechseln der Atemluftflasche an der Einsatzstelle!, war: .?76 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW408123
Datum09.06.2007 18:0023025 x gelesen
Geschrieben von Alexander Hoa href="http://www.unfallkassen.de/files/510/GUV-I_8674_Wartung_von_Atemschutzgeraeten.pdf" target="_blank">http://www.unfallkassen.de/files/510/GUV-I_8674_Wartung_von_Atemschutzgeraeten.pdf

Februar07 Ausgabe der vfdb0804
siehe Seite 8.
<

Da offensichtlich nur ein Bruchteil die Diskussion bis hierhin mitverfolgt hat, hier die aktuelle Vorschriften- bzw. damit Rechtslage:

Nach der aktuellen vfdb-RL 08/04 bzw. gleichlautender GUV-I 8674 ist es verboten,
- HMK/MHK
- Atemanschlüsse = Masken
- PA etc.
nach dem Absetzen/Ablegen erneut zu verwenden, ohne sie vorher
- gereinigt
- desinfiziert
- mit einer Sicht-/Dicht- und Funktionsprüfung (geht nur in Atemschutzwerkstätten!) geprüft
zu haben.

Damit ist folgendes auch beim gleichen Geräteträger unmöglich:
- Längere Einsätze mit Absetzen der Masken (z.B. Nachlöscharbeiten, Waldbrand (so man dafür überhaupt normale Masken/Filter nutzen will)
- Flaschenwechsel am PA#
(bei wörtlicher Auslegung dürfte noch nicht mal der Helm einer HMK/MHK weiter benutzt werden...)

Dies steht in erheblichen Widerspruch zu den (allerdings älteren!) Vorgaben in der BGR 190 bzw. den Landesregelungen aus Bayern und Niedersachsen. (Vgl. vorherige Diskussion)

Ich habe das Ref. 8 und die FUK (NW) angemailt und um Begründung bzw. Klarstellung gebeten. Ich hoffe immer noch auf einen FEhler in den Vorbemerkungen der Neuauflage der vfdb RL 08/04. (Gabs dazu überhaupt ein Einspruchsverfahren?)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMatt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg408130
Datum09.06.2007 18:4621205 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Ulrich CimolinoNach der aktuellen vfdb-RL 08/04 bzw. gleichlautender GUV-I 8674 ist es verboten,
- HMK/MHK
- Atemanschlüsse = Masken
- PA etc.
nach dem Absetzen/Ablegen erneut zu verwenden, ohne sie vorher
- gereinigt
- desinfiziert
- mit einer Sicht-/Dicht- und Funktionsprüfung (geht nur in Atemschutzwerkstätten!) geprüft
zu haben.

Damit ist folgendes auch beim gleichen Geräteträger unmöglich:
- Längere Einsätze mit Absetzen der Masken (z.B. Nachlöscharbeiten, Waldbrand (so man dafür überhaupt normale Masken/Filter nutzen will)
- Flaschenwechsel am PA#
(bei wörtlicher Auslegung dürfte noch nicht mal der Helm einer HMK/MHK weiter benutzt werden...)


Im Laufe der Diskussion kam (zwar wohl scherzhaft gedacht) der Gedanke auf, die Flasche zu wechseln, während der PA noch angelegt ist. Wäre dies tatsächlich regelkonform?

Zu den Masken. Absetzen bedeutet hier, dass eine neue (geprüft und gereinigt) Maske notwendig ist. Dürfte diese neue Maske dann auch mit dem bereits benutzten PA, der wie oben beschrieben eine neue Flasche bekommen hat, benutzt werden?

Wie sieht es mit dem Lungenautomat aus? Einmal abgeschraubt (abgesetzt) bedeutet es wird ein neuer Lungenautomat benötigt?

Das das ganze jetzt etwas arg theoretisch ist, ist mit bewußt......


Geschrieben von Ulrich CimolinoDies steht in erheblichen Widerspruch zu den (allerdings älteren!) Vorgaben in der BGR 190 bzw. den Landesregelungen aus Bayern und Niedersachsen. (Vgl. vorherige Diskussion)

Ich habe das Ref. 8 und die FUK (NW) angemailt und um Begründung bzw. Klarstellung gebeten. Ich hoffe immer noch auf einen FEhler in den Vorbemerkungen der Neuauflage der vfdb RL 08/04. (Gabs dazu überhaupt ein Einspruchsverfahren?)

Auf die Antworten bin ich gespannt.
Wie verlaufen die Einspruchsverfahren bei solchen Richtlinien? Wie kann man an die Entwürfe kommen?


Grüße
Matthias


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW408132
Datum09.06.2007 18:5121529 x gelesen
Geschrieben von Matthias MartinIm Laufe der Diskussion kam (zwar wohl scherzhaft gedacht) der Gedanke auf, die Flasche zu wechseln, während der PA noch angelegt ist. Wäre dies tatsächlich regelkonform?

ja


Geschrieben von Matthias MartinZu den Masken. Absetzen bedeutet hier, dass eine neue (geprüft und gereinigt) Maske notwendig ist. Dürfte diese neue Maske dann auch mit dem bereits benutzten PA, der wie oben beschrieben eine neue Flasche bekommen hat, benutzt werden?

Wieso setzt Du die Maske ab, aber lässt den PA auf? (Weil nur dann dürftest Du die Flasche wechseln... - formal...)


Geschrieben von Matthias MartinWie sieht es mit dem Lungenautomat aus? Einmal abgeschraubt (abgesetzt) bedeutet es wird ein neuer Lungenautomat benötigt?

Nein, ein komplett "neuer" PA!


Geschrieben von Matthias MartinWie verlaufen die Einspruchsverfahren bei solchen Richtlinien? Wie kann man an die Entwürfe kommen?

Kann ich Dir nicht sagen, bzw. werden längst nicht alle veröffentlicht...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü408134
Datum09.06.2007 19:0621093 x gelesen
Bezieht sich das nur auf Einsätze, also nach thermischer Belastung der Geräte, oder auch auf die reine Benutzung, also z.B. auch nach Übungen, wenn man halt PA aufgehabt und angeschlossen hatte und in einem vernebelten Raum rumgekrapselt ist?

Gruß Alex


Meine ganz persönliche Meinung!! Wer sie auch haben will kann sie mieten, für nur 4,50? im Monat. :D

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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern408136
Datum09.06.2007 19:0721056 x gelesen
Geschrieben von Alexander HäfeleBezieht sich das nur auf Einsätze, also nach thermischer Belastung der Geräte, oder auch auf die reine Benutzung, also z.B. auch nach Übungen, wenn man halt PA aufgehabt und angeschlossen hatte und in einem vernebelten Raum rumgekrapselt ist?

In der RL steht "Gebrauch", die Definition dafür findet sich in einem früheren Post von mir. Also nicht heißer Einsatz, sondern quasi nach jeder "Benutzung".


mkG
Adrian Ridder

Take Care, Be Careful, Stay Safe!

deutscher Teil von firetactics.com

atemschutzunfaelle.de


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AutorMatt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg408138
Datum09.06.2007 19:1121529 x gelesen
Ok, stürzen wir uns ins theoretische Getümmel.

Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Matthias Martin
Zu den Masken. Absetzen bedeutet hier, dass eine neue (geprüft und gereinigt) Maske notwendig ist. Dürfte diese neue Maske dann auch mit dem bereits benutzten PA, der wie oben beschrieben eine neue Flasche bekommen hat, benutzt werden?


Wieso setzt Du die Maske ab, aber lässt den PA auf? (Weil nur dann dürftest Du die Flasche wechseln... - formal...)

AGT verläßt die Einsatzstelle und hat das Bedürfnis etwas zu trinken (!) oder einfach nur das Ding aus seinem Gesicht zu bekommen. Da die Feuerwehr aber nicht ausreichend Reserve PA hat (und wenn das alles so kommt werden da eine Menge benötigt) die Feuerwehr aber möglichst regelkonform arbeiten will läßt er den PA geschultert während jemand seine Flasche wechselt. Nachdem er "erholt" ist, die Flasche gewechselt ist meldet er sich bei der Sammelstelle bekommt eine frische Maske (man hat mehr Ersatzmasken als Ersatz PA) und beginnt seinen Einsatz.

Jetzt wäre aber hier das Problem, dass er eben den LA logischerweise "abgelegt" hatte......


Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Matthias Martin
Wie sieht es mit dem Lungenautomat aus? Einmal abgeschraubt (abgesetzt) bedeutet es wird ein neuer Lungenautomat benötigt?
Nein, ein komplett "neuer" PA!

Folglich erübrigen sich künftig alle Ersatzlungenautomaten und Ersatzmasken. Man benötigt komplette PA und die gleiche Anzahl an Masken + die persönlich zugeteilten Masken.


Andere Alternative, wie würde es aussehen, wenn man ein System nutzt, bei welchem am PA eine Fülleitung vorhanden ist und der PA ohne ablegen usw. gefüllt werden kann?
Das gibt es, habe ich bereits gesehen.
Das die Lösung aus dem Fürsorgegedanken heraus Käse ist, ist mir auch klar. Nach einem Durchlauf, sollte dem AGT schon die Möglichkeit gegeben werden sich zu erholen, zu trinken, usw.

Grüße
Matthias


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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern408139
Datum09.06.2007 19:1221139 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Matthias MartinIm Laufe der Diskussion kam (zwar wohl scherzhaft gedacht) der Gedanke auf, die Flasche zu wechseln, während der PA noch angelegt ist. Wäre dies tatsächlich regelkonform?

ja


Mir scheint auch hier angebracht, nach üblichen Grundsätzen zu verfahren. Dazu fällt mir folgendes ein: "Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften."

M.E. hat man o.g. Formulierung gewählt, weil nun mal nach einem Gebrauch das Gerät im Allgemeinen abgelegt wird, und wohl einfach niemand damit gerechnet hat, dass man auch noch während des Angelegt-habens irgendwelche Wechsel vornimmt...

Ich sage nicht, dass sinnvoll ist was da drin steht, aber diese Interpretationsweise wäre mir persönlich als Grund für die Nichtbeachtung der RL im Schadensfall zuwenig.


mkG
Adrian Ridder

Take Care, Be Careful, Stay Safe!

deutscher Teil von firetactics.com

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW408140
Datum09.06.2007 19:1321143 x gelesen
Geschrieben von Alexander HäfeleBezieht sich das nur auf Einsätze, also nach thermischer Belastung der Geräte, oder auch auf die reine Benutzung, also z.B. auch nach Übungen, wenn man halt PA aufgehabt und angeschlossen hatte und in einem vernebelten Raum rumgekrapselt ist?

nach jedem (!) Gebrauch!


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMatt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg408141
Datum09.06.2007 19:1721208 x gelesen
Treiben wir es mal ins extrem.

Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Alexander Häfele
Bezieht sich das nur auf Einsätze, also nach thermischer Belastung der Geräte, oder auch auf die reine Benutzung, also z.B. auch nach Übungen, wenn man halt PA aufgehabt und angeschlossen hatte und in einem vernebelten Raum rumgekrapselt ist?

nach jedem (!) Gebrauch!


Sicherheitstrupp in Bereitstellung, Maske aufgesetzt, PA komplett einsatzbereit.....

Trupp kommt nicht zum Einsatz.

Das die Maske benutzt wurde ist klar, sie durchläuft die AS -Werkstatt.
Wie sieht es mit LA, PA und ggf. Flasche aus?

Grüße
Matthias


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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern408142
Datum09.06.2007 19:2521098 x gelesen
Geschrieben von Matthias MartinWie sieht es mit LA, PA und ggf. Flasche aus?

"eines beatmeten Atemschutzgerätes"... Also ist damit nix zu machen.


mkG
Adrian Ridder

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AutorDani8el 8S., Gosheim / BaWü408143
Datum09.06.2007 19:3221271 x gelesen
Geschrieben von Adrian Ridder Geschrieben von Matthias MartinWie sieht es mit LA, PA und ggf. Flasche aus?

"eines beatmeten Atemschutzgerätes"... Also ist damit nix zu machen.


Auch wenn es jetzt vielleicht ein bisschen ins Detail geht, aber wie machst du deine Einsatzkurzprüfung?
Uns wurde das so gelernt das du:
- Flasche aufdrehen
- Flasche zudrehen
- Druck merken
- 1min warten
- Druck ablesen, und mögl Druckverlust feststellen oder auch nicht
UND DANN
- Druck ablassen indem du die luft langsam abatmest bis das Restdrucksignal ertönt
- jetzt kannst du die Flasche wieder öffnen und hast ein Einsatzbereites Gerät.


Also wäre das rein theoretisch auch BEATMET?!?!

Das ist jetzt die Frage, oder wir bringen den geräteträgern bei das sie nichtmehr "abatmen" dürfen sondern das alles mit der Taste am A machen



[rede ist jetzt hier von Normaldruckgeräten]


Gruss Daniel


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AutorMatt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg408144
Datum09.06.2007 19:3521108 x gelesen
Geschrieben von Adrian RidderGeschrieben von Matthias Martin
Wie sieht es mit LA, PA und ggf. Flasche aus?

"eines beatmeten Atemschutzgerätes"... Also ist damit nix zu machen.

Sry war von mir nicht genau.
AGT hält den LA vor die Maske und nimmt einen Zug.

Grüße
Matthias


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AutorAlex8and8er 8S., Berlin / Berlin408148
Datum09.06.2007 19:5921043 x gelesen
Geschrieben von Matthias MartinNach einem Durchlauf, sollte dem AGT schon die Möglichkeit gegeben werden sich zu erholen, zu trinken,

Es gibt doch ABC-Schutzmasken mit Trinkhalm. Vieleicht kann sowas an Atemschutzmasken adaptiert werden?


Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
Und das ist gut so.

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern408149
Datum09.06.2007 20:0121083 x gelesen
Geschrieben von Daniel Schmidberger
Auch wenn es jetzt vielleicht ein bisschen ins Detail geht, aber wie machst du deine Einsatzkurzprüfung?
Uns wurde das so gelernt das du:
- Flasche aufdrehen
- Flasche zudrehen
- Druck merken
- 1min warten
- Druck ablesen, und mögl Druckverlust feststellen oder auch nicht
UND DANN
- Druck ablassen indem du die luft langsam abatmest bis das Restdrucksignal ertönt
- jetzt kannst du die Flasche wieder öffnen und hast ein Einsatzbereites Gerät.


Also wäre das rein theoretisch auch BEATMET?!?!

Das ist jetzt die Frage, oder wir bringen den geräteträgern bei das sie nichtmehr "abatmen" dürfen sondern das alles mit der Taste am A machen




Der PA wäre nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch beatmet und wäre einer kompletten Überprüfung zu unterziehen.
Diese Methode der Einsatzkurzprüfung würde ich aber auch nur empfehlen, wenn man den PA tatsächlich gleich benutzt.
Für den SiTr. ist diese Methode wohl eher unsinnig.


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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern408150
Datum09.06.2007 20:0321059 x gelesen
Geschrieben von Alexander SuckerEs gibt doch ABC-Schutzmasken mit Trinkhalm. Vieleicht kann sowas an Atemschutzmasken adaptiert werden?

Dann wäre erstmal die Maske defekt, weil ein Loch in den Maskenkörper müßte.
Außerdem ist die Maske nicht für den Feuerwehrdienst zugelassen.


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW408154
Datum09.06.2007 20:1321064 x gelesen
Geschrieben von Matthias MartinDas die Maske benutzt wurde ist klar, sie durchläuft die AS -Werkstatt.
Wie sieht es mit LA, PA und ggf. Flasche aus?


nicht beatmet, m.E. kein Problem, wurde ja nicht "gebraucht"...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW408155
Datum09.06.2007 20:1421203 x gelesen
Geschrieben von Daniel SchmidbergerAlso wäre das rein theoretisch auch BEATMET?!?!

nein, machen wir jeden Tag morgens, müssten wir ja jedes Mal die Geräte tauschen...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW408157
Datum09.06.2007 20:1421043 x gelesen
Geschrieben von Matthias MartinSry war von mir nicht genau.
AGT hält den LA vor die Maske und nimmt einen Zug.


beatmet, alles tauschen.


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW408158
Datum09.06.2007 20:1521175 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Daniel Schmidberger
Also wäre das rein theoretisch auch BEATMET?!?!


nein, machen wir jeden Tag morgens, müssten wir ja jedes Mal die Geräte tauschen...


sorry, hab überlegen, dass der LA beatmet wird (das machen wir natürlich nicht), also tauschen...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW408159
Datum09.06.2007 20:2221181 x gelesen
Hallo,

ich weiß übrigens nicht, was die hier gerade aufkommende Einzelfall-Theoretisierung soll, das bringt wenig.

Das Problem liegt in der Masse bzw. v.a. Fläche, die wie immer anscheinend schweigend hinnimmt bzw. einfach sowieso was anderes macht...

Und dann wundert Ihr Euch, wenn nix bei raus kommt...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMatt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg408162
Datum09.06.2007 20:4421168 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Ulrich Cimolinoich weiß übrigens nicht, was die hier gerade aufkommende Einzelfall-Theoretisierung soll, das bringt wenig.
Aber genau solche Konstrukte werden dann entweder nachgefragt oder eben gleich als "Lösung" genutzt.

Geschrieben von Ulrich CimolinoDas Problem liegt in der Masse bzw. v.a. Fläche, die wie immer anscheinend schweigend hinnimmt bzw. einfach sowieso was anderes macht...
Richtig, oder:
1. erfährt nichts davon.
2. setzt schon die bisherigen Vorschriften nicht um.
3. setzt auf "unsere" Vertreter.
4. ist sowieso nur für BF
5. macht Wahrscheinlichkeitsrechnung, wie wahrsch. ist ein kritischer Einsatz bei uns, wie wahrsch. ist das dabei etwas schief geht.
6. hat wirklich kein Geld
7. keine AS Werkstatt mit entsprechenden Kapazitäten
8. weiß nicht wie dagegen einsprechen (ich als normaler FA auch nicht)
9........


Geschrieben von Ulrich CimolinoUnd dann wundert Ihr Euch, wenn nix bei raus kommt...
Da ich bei 8. auch passen mußte, Frage ich, was kann ich als Löschzwerg tun?

Grüße
Matthias


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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern408164
Datum09.06.2007 20:5221046 x gelesen
Naja in diesem Fall denk ich mal ist das Hauptproblem, daß wirklich 99% der Leute, (wenns reicht) diese Änderung gar nicht aufgefallen bzw bekannt worden ist.


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW408167
Datum09.06.2007 20:5621097 x gelesen
Geschrieben von Matthias MartinDa ich bei 8. auch passen mußte, Frage ich, was kann ich als Löschzwerg tun?

wenn alle Löschzwerge mindestens für das, was sie ggf. direkt betrifft ihre jeweiligen Führungskräfte fragen würden, wäre da der Druck ggf. größer...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMatt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg408168
Datum09.06.2007 20:5620989 x gelesen
Geschrieben von Alexander HoNaja in diesem Fall denk ich mal ist das Hauptproblem, daß wirklich 99% der Leute, (wenns reicht) diese Änderung gar nicht aufgefallen bzw bekannt worden ist.
Ebent!
Die Vorschrift ist von Februar und selbst hier war sie quasi unbekannt.......

Grüße
Matthias


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AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü408177
Datum09.06.2007 21:5021110 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinosorry, hab überlegen, dass der LA beatmet wird (das machen wir natürlich nicht), also tauschen...

Was macht ihr dann? Das ganze läuft darauf hinaus, dass am Schluss die Luft abgelassen werden muss. Oder lasst ihr die 300 Bar dann im System drin?

Gruß Alex


Meine ganz persönliche Meinung!! Wer sie auch haben will kann sie mieten, für nur 4,50? im Monat. :D

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern408182
Datum09.06.2007 22:2221070 x gelesen
Geschrieben von Alexander HäfeleWas macht ihr dann? Das ganze läuft darauf hinaus, dass am Schluss die Luft abgelassen werden muss. Oder lasst ihr die 300 Bar dann im System drin?


Du kannst doch die Luft auch mit der Spültaste ablassen, dazu brauchst ihn nicht leeratmen.


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW408184
Datum09.06.2007 22:3021079 x gelesen
Geschrieben von Alexander HäfeleDas ganze läuft darauf hinaus, dass am Schluss die Luft abgelassen werden muss. Oder lasst ihr die 300 Bar dann im System drin?

Auf den Knopf am LA drücken... ;-)


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü408185
Datum09.06.2007 22:3221135 x gelesen
Aber das kommt doch auf das Selbe raus, oder?

Gruß Alex


Meine ganz persönliche Meinung!! Wer sie auch haben will kann sie mieten, für nur 4,50? im Monat. :D

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW408187
Datum09.06.2007 22:3721082 x gelesen
Geschrieben von Alexander HäfeleAber das kommt doch auf das Selbe raus, oder?

nein..


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern408188
Datum09.06.2007 22:3821122 x gelesen
Geschrieben von Alexander HäfeleAber das kommt doch auf das Selbe raus, oder?


Nein tut es nicht ... es geht doch ums beatmen.
Wenn es das gleiche wäre hätten wir ja ein Problem.
Bei uns jetzt zB.
PA vom Questor abgeschraubt, zusammenbauen und Flasche bestücken.
Nun Dichtprüfung durchführen, so und wenn das jetzt das gleiche wäre könnte ich nach dem Druck ablassen den PA gleich wieder zerlegen und an den Teststand anschliessen. :-)


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AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü408189
Datum09.06.2007 22:4121054 x gelesen
Geschrieben von Alexander HoNun Dichtprüfung durchführen, so und wenn das jetzt das gleiche wäre könnte ich nach dem Druck ablassen den PA gleich wieder zerlegen und an den Teststand anschliessen. :-)
Genau, darum gings mir ja. Aber wenn es nicht aufs gleiche rauskommt ist es ja gut...

Gruß Alex


Meine ganz persönliche Meinung!! Wer sie auch haben will kann sie mieten, für nur 4,50? im Monat. :D

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AutorUlri8ch 8B., Dinslaken / NRW408196
Datum09.06.2007 23:5721083 x gelesen
Hallo zusammen,
nachdem anatmen und Spülknopf drücken nun klar unterschieden werden ist meine Frage:
PA und LA sind 2 verschiedene Geräte. Der PA kommt aus dem Einsatz, der LA wird entfernt (Richtung ASW) Flasche wird gewechselt (leere Flasche natürlich auch Richtung ASW) neuer (von fachlich geeignetem, regelmäßig firmengeschulten AGW in der ASW geprüft) LA wird angesteckt, Einsatzstellenkurzprüfung wird durchgeführt (von mir aus auch von dem AGW) und Gerät wird wieder (nach bestandener Kurzprüfung, natürlich dokumentiert) freigegeben. Ist das so im Sinne aller Vorschriften?????
mfg
U. Borgmann


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AutorDani8el 8S., Gosheim / BaWü408197
Datum10.06.2007 02:0021082 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinonein, machen wir jeden Tag morgens, müssten wir ja jedes Mal die Geräte tauschen...

Das man das bei einer BF morgends macht ist schon klar, aber wenn man es genau nimmt ist er beatmet worden! Auch wenn dies nur 1 oder 2 Atemzüge waren.

Meiner Meinung nach würde es dann mehr sinn machen das ganze nur per Knopfdruck zu machen.
Jedoch müsste sich das erst wieder durchsetzten....

Gruss


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AutorDani8el 8S., Gosheim / BaWü408199
Datum10.06.2007 02:0321123 x gelesen
soooo,

hätte ich erstmal die nächste Antwort gelesen :-(

Hat sich ja mit der nächsten Antwort von Uli erledigt.
Dann sind wir ja beide "zufrieden"



Gruss


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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern408201
Datum10.06.2007 08:2421174 x gelesen
Geschrieben von Ulrich BorgmannHallo zusammen,
nachdem anatmen und Spülknopf drücken nun klar unterschieden werden ist meine Frage:
PA und LA sind 2 verschiedene Geräte. Der PA kommt aus dem Einsatz, der LA wird entfernt (Richtung ASW) Flasche wird gewechselt (leere Flasche natürlich auch Richtung ASW) neuer (von fachlich geeignetem, regelmäßig firmengeschulten AGW in der ASW geprüft) LA wird angesteckt, Einsatzstellenkurzprüfung wird durchgeführt (von mir aus auch von dem AGW) und Gerät wird wieder (nach bestandener Kurzprüfung, natürlich dokumentiert) freigegeben. Ist das so im Sinne aller Vorschriften?????


Nein ist nicht erlaubt.
Nach dem Gebrauch muß der PA komplett gereinigt und einer Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung durchgeführt werden.


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AutorPete8r S8., Aholming / BY408202
Datum10.06.2007 08:4521082 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoDies steht in erheblichen Widerspruch zu den (allerdings älteren!) Vorgaben in der BGR 190 bzw. den Landesregelungen aus Bayern und Niedersachsen. (Vgl. vorherige Diskussion)


Und an was soll ich mich nun halten? Bei uns wird nämlich gerade über die Anschaffung von Ersatz-LA diskutiert, um eben nicht nach jeder Übung die Geräte für 3 Tage in der Pflegestelle abgeben zu müssen. Es würde dann dort eben nur der benutzte LA und die benutzen Maske abgeliefert, denn mehr wird dort derzeit auch nicht geprüft.

Wir werden jetzt sicherlich erst mal abwarten, bevor wir die LA anschaffen, die uns dann evtl. nichts nutzen. Um komplette Ersatzgeräte brauchen wir bei der Gemeinde erst gar nicht anfragen.

Gruß
Peter


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen408203
Datum10.06.2007 08:5221098 x gelesen
Bei uns wird nämlich gerade über die Anschaffung von Ersatz-LA diskutiert, um eben nicht nach jeder Übung die Geräte für 3 Tage in der Pflegestelle abgeben zu müssen.

Um komplette Ersatzgeräte brauchen wir bei der Gemeinde erst gar nicht anfragen.

Ähm... was macht ihr in der Zeit wo die Geräte nicht verfügbar sind?

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern408210
Datum10.06.2007 10:3721032 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Alexander HoNein ist nicht erlaubt.
Nach dem Gebrauch muß der PA komplett gereinigt und einer Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung durchgeführt werden.


Richtig, nach vfdb nicht zulässig. Nach der "Länderlösung Bayern" z.B. wäre es aber zulässig. Da stellt sich eben die Frage, welcher Maßstab anzulegen ist, weil die bayerische Lösung mit den Herstellern abgestimmt ist, kann sie mal nicht soo "falsch" sein...


mkG
Adrian Ridder

Take Care, Be Careful, Stay Safe!

deutscher Teil von firetactics.com

atemschutzunfaelle.de


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW408214
Datum10.06.2007 11:0021040 x gelesen
Geschrieben von Adrian RidderRichtig, nach vfdb nicht zulässig. Nach der "Länderlösung Bayern" z.B. wäre es aber zulässig. Da stellt sich eben die Frage, welcher Maßstab anzulegen ist, weil die bayerische Lösung mit den Herstellern abgestimmt ist, kann sie mal nicht soo "falsch" sein...

Auch mit dem bayerischen GUV?

Die vfdb RL 08/04 ist von 2007, die bayerische Ausnahmeregelung ist von wann?

Das Schreiben der Exam (üblicher Gutachter/Sachverständiger in Streitfragen) wurde schon gepostet...

Das ist KEINE schlaue Idee, sich auf "Hoffnung" zu verlassen. Die Regelungen müssen
- klar
- fachlich nachvollziehbar
- taktisch durchführbar
- vor Ort umsetzbar
- für alle gleich
sein!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern408218
Datum10.06.2007 11:0721055 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoAuch mit dem bayerischen GUV?

Ja.

Geschrieben von Ulrich CimolinoDie vfdb RL 08/04 ist von 2007, die bayerische Ausnahmeregelung ist von wann?

9/2005, das weißt du ja auch.

Daher auch die Mail an die Betreffenden, wie ich dir grade geschrieben habe.


mkG
Adrian Ridder

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern408219
Datum10.06.2007 11:1921081 x gelesen
Geschrieben von Adrian RidderRichtig, nach vfdb nicht zulässig. Nach der "Länderlösung Bayern" z.B. wäre es aber zulässig. Da stellt sich eben die Frage, welcher Maßstab anzulegen ist, weil die bayerische Lösung mit den Herstellern abgestimmt ist, kann sie mal nicht soo "falsch" sein...

Tztz, man soll nicht immer nur das lesen was man lesen will, sondern das ganze Schreiben.
Und vor allem die Ausschlußkriterien wann diese Vorgehen NICHT zulässig ist.
Und das ist eben der Fall wenn der PA zB im Innenangriff benutzt wurde und mit Atemgiften in Kontakt kam.
Auf Deutsch ... einfach gesagt, dieses Vorgehen ist nur nach einer Übung erlaubt und nicht nach einem scharfen Einsatz.


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW408220
Datum10.06.2007 11:2120943 x gelesen
Geschrieben von Alexander HoAuf Deutsch ... einfach gesagt, dieses Vorgehen ist nur nach einer Übung erlaubt und nicht nach einem scharfen Einsatz.

auch dies (und einige gehen da in der Interpretation durchaus noch bis in den "ungefährlichen Einsatzbereich) ist natürlich weder von der alten vfdb RL 08/04, noch von der BGR 190, noch von den Bedienungsanleitungen der Hersteller, die ich so kenne so gedeckt...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern408226
Datum10.06.2007 11:4820986 x gelesen
Geschrieben von Alexander HoTztz, man soll nicht immer nur das lesen was man lesen will, sondern das ganze Schreiben.

Das hab ich gemacht, nur den vorherigen Post habe ich etwas schnell gelesen ;-) "Kommt zum Einsatz" habe ich dort als "nur Gebrauch" ohne die von dir genannten Einflüsse gelesen. Nach letzterem ist wie du richtig schreibst eine vollständige Prüfung nötig (das habe ich als selbstverständlich angesehen und mich nur auf nach Übung bezogen).


mkG
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AutorUlri8ch 8B., Dinslaken / NRW408247
Datum10.06.2007 15:2821033 x gelesen
Hallo,
aber wenn ich den Durchlauf in der Atemschutzwerkstatt (nicht Einsatzstelle) trenne, also LA und PA gesondert behandeln würde, werden meine Ausfallzeiten kürzer. D.h. ich wurde den LA entfernen, Gerät säubern, evtl. Begurtungen wechseln, neuen LA anstecken, über den Prüfstand..und Fertig. Der LA selbst wird dem üblichen Gang durch Desinfektionsbad..Trocknung..etc..durchlaufen.
So ist es doch allen Vorschriften gedient?
mfg
U. Borgmann


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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern408248
Datum10.06.2007 15:3121011 x gelesen
Geschrieben von Ulrich BorgmannSo ist es doch allen Vorschriften gedient?

Scheint mir so, ja.


mkG
Adrian Ridder

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW408249
Datum10.06.2007 15:3221089 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Borgmannaber wenn ich den Durchlauf in der Atemschutzwerkstatt (nicht Einsatzstelle) trenne, also LA und PA gesondert behandeln würde, werden meine Ausfallzeiten kürzer. D.h. ich wurde den LA entfernen, Gerät säubern, evtl. Begurtungen wechseln, neuen LA anstecken, über den Prüfstand..und Fertig. Der LA selbst wird dem üblichen Gang durch Desinfektionsbad..Trocknung..etc..durchlaufen.
So ist es doch allen Vorschriften gedient?


Nein.
Auch das Gerät muß geprüft werden, vgl. Tab. 3.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern408253
Datum10.06.2007 16:2421019 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Ulrich CimolinoNein.
Auch das Gerät muß geprüft werden, vgl. Tab. 3.


Das tut er doch?

Geschrieben von Ulrich BorgmannGerät säubern, evtl. Begurtungen wechseln, neuen LA anstecken, über den Prüfstand


mkG
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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW408254
Datum10.06.2007 16:3220986 x gelesen
Geschrieben von Adrian RidderGeschrieben von Ulrich Borgmann
Gerät säubern, evtl. Begurtungen wechseln, neuen LA anstecken, über den Prüfstand


stimmt, wenn nicht verunreinigt, dann ja... Sorry.

Macht nur z.B. in großen ASW keinen Sinn, weil das keiner mehr auseinander halten kann. Da werden allenfalls stärker verunreinigte Geräte extra behandelt. Das sieht/riecht man aber...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern408255
Datum10.06.2007 16:3920978 x gelesen
Ja den Vorschriften ist zwar gedient, aber mal ehrlich ...
Wenn das Gerät eh in der Werkstatt ist, warum sollte man da noch den LA tauschen?
Auf die 15 min. Desinfektionszeit kommts dann auch nicht an und wenns schnell gehen muß nimmt man Druckluft und bläßt den LA trocken.


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar408274
Datum10.06.2007 18:2421034 x gelesen
Mahlzeit

Geschrieben von Matthias MartinIm Laufe der Diskussion kam (zwar wohl scherzhaft gedacht) der Gedanke auf, die Flasche zu wechseln, während der PA noch angelegt ist. Wäre dies tatsächlich regelkonform?

das war nicht scherthaft gesagt, das wurde und wird bei uns in Einsätzen praktiziert. Nicht als Regel, aber es kommt vor

wenigstens das machen wir richtig


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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Autorchri8s r8., werdohl / nrw408276
Datum10.06.2007 18:3521034 x gelesen
sicher werden pa-flaschen am einsatzort gewechselt haben ja auch im kreis wlf mit abrollcontainer atemschutz


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AutorRalf8 F.8, Duisburg / NRW408277
Datum10.06.2007 18:4221293 x gelesen
Geschrieben von chris reichsicher werden pa-flaschen am einsatzort gewechselt haben ja auch im kreis wlf mit abrollcontainer atemschutz

was nichts daran ändert, das dies nach aktueller Vorschriftenlage so nicht mehr zulässig ist.


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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern408288
Datum10.06.2007 19:4921128 x gelesen
Geschrieben von Florian Beschdas war nicht scherthaft gesagt, das wurde und wird bei uns in Einsätzen praktiziert. Nicht als Regel, aber es kommt vor


Wieso wird das so praktiziert?


mkG
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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen408290
Datum10.06.2007 21:0221072 x gelesen
Hoi,

Geschrieben von Ulrich CimolinoDamit ist folgendes auch beim gleichen Geräteträger unmöglich:
- Längere Einsätze mit Absetzen der Masken (z.B. Nachlöscharbeiten, Waldbrand (so man dafür überhaupt normale Masken/Filter nutzen will)
- Flaschenwechsel am PA#
(bei wörtlicher Auslegung dürfte noch nicht mal der Helm einer HMK/MHK weiter benutzt werden...)


Naja..so auf Dauer wundere ich manchmal nicht mehr, warum mehr und mehr Vorschriften in der Fläche ignoriert und als realitätsfern und nicht praktikabel angesehen werden.

Geschrieben von Ulrich CimolinoIch habe das Ref. 8 und die FUK (NW) angemailt und um Begründung bzw. Klarstellung gebeten. Ich hoffe immer noch auf einen FEhler in den Vorbemerkungen der Neuauflage der vfdb RL 08/04. (Gabs dazu überhaupt ein Einspruchsverfahren?)

Bin auf die Antwort gespannt :-(

MfG

Ingo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

Eckhaubertreffen 2007
-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorPete8r S8., Aholming / BY408309
Datum10.06.2007 22:0221092 x gelesen
Geschrieben von Ulrich BorgmannHallo,
aber wenn ich den Durchlauf in der Atemschutzwerkstatt (nicht Einsatzstelle) trenne, also LA und PA gesondert behandeln würde, werden meine Ausfallzeiten kürzer. D.h. ich wurde den LA entfernen, Gerät säubern, evtl. Begurtungen wechseln, neuen LA anstecken, über den Prüfstand..und Fertig. Der LA selbst wird dem üblichen Gang durch Desinfektionsbad..Trocknung..etc..durchlaufen.
So ist es doch allen Vorschriften gedient?


Grundsätzlich richtig, dann muss ich aber insgesamt drei Mal zur Pflegestelle fahren, bis ich wieder alles zuhause habe. Bei uns wären das dann insgesamt 42 Kilometer nach jedem Gebrauch. Wenn die Pflegestelle nicht mehr reicht (z.B. nach Hitzebeaufschlagung) und die Sachen in die ATS-Werkstatt gehen, sind es sogar rund 90 Kilometer, die ich durch die Gegend fahre, bis ich mein Zeugs wieder komplett habe. Vor allem die Zeit, die daran hängt, sehe ich für einen Freiwilligen schon an der Grenze des Zumutbaren.

Gruß
Peter


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AutorPete8r S8., Aholming / BY408313
Datum10.06.2007 22:1820960 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyÄhm... was macht ihr in der Zeit wo die Geräte nicht verfügbar sind?

Dann haben wir eben keine. Da kommen gut 50-60 Tage pro Jahr zusammen. Momentan wird nach bayer. Sonderregel ja nur LA und Maske in der Pflegestelle benötigt. Darum wollten wir durch die Anschaffung einer entsprechenden Anzahl 2.-LA diesem (in meinen Augen unhaltbaren) Zustand entgegenwirken. Was aber, wenn durch diese erneute Verschärfung der Vorschriften (Überprüfung des gesamten LA) die bayer. Sonderregelung nicht mehr lange Bestand hat? Dann haben wir das Geld umsonst ausgegeben. Bevor wir dann komplette Ersatz-PA beschaffen, wäre es schon fast günstiger 2 Mann auf Schulung zu schicken und die benötigten Prüfgeräte selbst anzuschaffen, denn auch die ständigen Fahrten zur Pflegestelle kosten jedesmal Geld. Eine Wehr in meinem Landkreis hat dies schon gemacht.

Gruß
Peter


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar408344
Datum11.06.2007 09:0921108 x gelesen
Weil es ausnahmsweise vorkommt das ein AGT sofort wieder ins Rennen geschickt wird. Oder aber der GWA ist (noch) nicht vor Ort

kommt einfach mal vor...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
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AutorPete8r S8., Aholming / BY408349
Datum11.06.2007 09:1621057 x gelesen
Geschrieben von Peter SchmidUnd an was soll ich mich nun halten?

Nachtrag:

Habe mich soeben per Mail an den Sachbearbeiter im bayer. IM gewandt und um Abklärung gebeten, ob angesichts dieser neueren Aussagen der GUV-I 8674/vfdb 0804 das Schreiben des StmI vom 30.9.2006 (Bayerische Sonderregelung) noch Bestand hat oder damit hinfällig geworden ist.

Gruß
Peter


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg408368
Datum11.06.2007 10:4621079 x gelesen
hallo,

welche Gründe, Vorkommnisse, Erreignisse, Unfälle, Beinahunfälle o.Ä. hat zu dieser Änderung der Richtlichen bzw. Vorschriften geführt?


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW408370
Datum11.06.2007 10:4821010 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yerwelche Gründe, Vorkommnisse, Erreignisse, Unfälle, Beinahunfälle o.Ä. hat zu dieser Änderung der Richtlichen bzw. Vorschriften geführt?

keine Ahnung u.a. die Frage hab ich so ähnlich auch gestellt..


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern408371
Datum11.06.2007 10:5420905 x gelesen
Hallo!


Geschrieben von Jürgen M@yerwelche Gründe, Vorkommnisse, Erreignisse, Unfälle, Beinahunfälle o.Ä. hat zu dieser Änderung der Richtlichen bzw. Vorschriften geführt?

Frage: Was ist denn die Änderung?

Nur der Hinweis, was ein gebrauchtes Gerät ist?


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig." Steve Martin



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AutorBjoe8rn 8M., Spiesen - Elversberg / Saarland408400
Datum11.06.2007 12:2721087 x gelesen
Hallo !

Geschrieben von ---Matthias Martin---
Geschrieben von Ulrich Cimolino
Das Problem liegt in der Masse bzw. v.a. Fläche, die wie immer anscheinend schweigend hinnimmt bzw. einfach sowieso was anderes macht...

Richtig, oder:
1. erfährt nichts davon.


Gibts es denn überhaupt einen Weg, über den jede Feuerwehr offiziell von solchen Neueinführungen / Updates informiert wird? Denn ehrlich gesagt erfahre jetzt mal wieder erst durchs Forum davon und sollte vielleicht als Atemschutzgerätewart noch über einen anderen (offiziellen) Weg davon in Kenntnis gesetzt werden. Wobei ich froh bin, dass ich überhaupt davon höre. Wo bekommt denn ihr Anderen die entsprechenden Infos her? Werde ihr bzw. eure Vorgesetzten angeschrieben?

Grüße Bjørn


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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen408441
Datum11.06.2007 15:2021136 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich Cimolinonach jedem (!) Gebrauch!
Ich glaube nicht, dass die Ersteller der RL die Definition von "Gebrauch" so eng sehen wollten, wie es hier gerade diskutiert wird, auch wenn es etwas unglücklich formuliert ist.

Im Anhang der RL taucht folgende Empfehlung auf: Eine Weitergabe von gebrauchten Atemschutzgeräten an weitere Benutzer ist aus hygienischen Gründen nicht zu empfehlen.
Diese Empfehlung wäre eigentlich überflüssig, wenn man den Begriff Gebrauch so eng auslegen würde, wie es die Formulierung leider zulässt.

Ich hoffe, dass sich die hier zurzeit favorisierte Interpretation als überzogen darstellt.


Gruß
Markus

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AutorMatt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg408443
Datum11.06.2007 15:2321049 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Markus GroßIm Anhang der RL taucht folgende Empfehlung auf: Eine Weitergabe von gebrauchten Atemschutzgeräten an weitere Benutzer ist aus hygienischen Gründen nicht zu empfehlen.
Diese Empfehlung wäre eigentlich überflüssig, wenn man den Begriff Gebrauch so eng auslegen würde, wie es die Formulierung leider zulässt.


Mir fehlt jetzt gerade der Zugriff auf die Vorgängerversion, aber es wäre ggf. auch denkbar, dass die striktere Auslegung (wie diskutiert) beabsichtigt ist und die Empfehlung im Anhang schlicht vergessen wurde.

Geschrieben von Markus GroßIch hoffe, dass sich die hier zurzeit favorisierte Interpretation als überzogen darstellt.
*Zustimm*

Grüße
Matthias


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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern408444
Datum11.06.2007 15:2421087 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Peter Schmidabe mich soeben per Mail an den Sachbearbeiter im bayer. IM gewandt

du auch? ;-) Mein Stand: Problem ist erkannt, an der Lösung wird zusammen mit dem BayGUVV gearbeitet, die dann veröffentlicht werden sollen.


mkG
Adrian Ridder

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW408446
Datum11.06.2007 15:2821013 x gelesen
Geschrieben von Markus GroßIch glaube nicht, dass die Ersteller der RL die Definition von "Gebrauch" so eng sehen wollten, wie es hier gerade diskutiert wird, auch wenn es etwas unglücklich formuliert ist.

Ich hoffe das auch...


Geschrieben von Markus GroßIm Anhang der RL taucht folgende Empfehlung auf: Eine Weitergabe von gebrauchten Atemschutzgeräten an weitere Benutzer ist aus hygienischen Gründen nicht zu empfehlen.
Diese Empfehlung wäre eigentlich überflüssig, wenn man den Begriff Gebrauch so eng auslegen würde, wie es die Formulierung leider zulässt.


Die BGR 190 sieht sogar einen Flaschenwechsel vor...


Geschrieben von Markus GroßIch hoffe, dass sich die hier zurzeit favorisierte Interpretation als überzogen darstellt.

dann sollte man das richtig stellen


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW408447
Datum11.06.2007 15:3021057 x gelesen
Geschrieben von Matthias MartinMir fehlt jetzt gerade der Zugriff auf die Vorgängerversion, aber es wäre ggf. auch denkbar, dass die striktere Auslegung (wie diskutiert) beabsichtigt ist und die Empfehlung im Anhang schlicht vergessen wurde.

da steht dazu m.W. gar nichts drin.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern408448
Datum11.06.2007 15:3120994 x gelesen
Hi,

da wären wir bei einem der m.E. größten Problemen im deutschen Feuerwehrwesen: der Informationsweitergabe...

Geschrieben von Bjoern MatheisWo bekommt denn ihr Anderen die entsprechenden Infos her? Werde ihr bzw. eure Vorgesetzten angeschrieben?


Ich schonmal nicht, meine Vorgesetzten wüsste ich jetzt auch nicht. Dieser spezielle Fall ist mir beim Ausbilder für AGT aufgefallen. Ansonsten meist vieles über "Netzwerke", regelmäßigen Besuch der diversen Webseiten der diversen Institutionen... Ein Vorschlag für den DFV: Eine HA-Stelle schaffen, die eine Website betreut, auf der ein "Monitoring" aktueller Vorkommnisse und Veränderungen im FW-Wesen veröffentlicht wird. Schön wärs...


mkG
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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern408476
Datum11.06.2007 17:5221049 x gelesen
Geschrieben von Bjoern MatheisGibts es denn überhaupt einen Weg, über den jede Feuerwehr offiziell von solchen Neueinführungen / Updates informiert wird?

Dafür bist du selbst verantwortlich um dich zu informieren.
Für ne PA 80 und PA94 zB hat die vfdb übrigens keine Gültigkeit sondern nur für neue Geräte ab Juli 2002


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AutorBjoe8rn 8M., Spiesen - Elversberg / Saarland408478
Datum11.06.2007 18:0621041 x gelesen
Ok das macht es ja noch komplizierter.

Gilt für diese Geräte dann die "alte" 08/04?

Dann muss ich mich ja ab jetzt für die verschiedenen Geräte an verschiedenen Richtlinien halten.
Ich glaube damit wäre das Chaos perfekt.
Oder?


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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern408482
Datum11.06.2007 18:4220997 x gelesen
Geschrieben von Bjoern MatheisDann muss ich mich ja ab jetzt für die verschiedenen Geräte an verschiedenen Richtlinien halten.
Ich glaube damit wäre das Chaos perfekt.
Oder?


Hast du das Vorwort nicht gelesen?
Steht doch drin, es wird empfohlen sich auch mit älteren Geräten dran zu halten. Du mußt es aber nicht.


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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern408485
Datum11.06.2007 18:5021007 x gelesen
Geschrieben von Alexander HoDu mußt es aber nicht.

Das ist ja auch eine der Kruxen (gibts da überhaupt die Mehrzahl von? ;-). Ich "muss" mich eh nie daran halten, weil is ja nur die Empfehlung eines "Vereins". Nur wenn was passiert, sollte ich gute Argumente haben, wieso ich davon abgewichen bin und eine Regel der Technik missachtet habe...
Also fällt alles schön auf den Verantwortlichen vor Ort zurück.


mkG
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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern408492
Datum11.06.2007 19:2621073 x gelesen
Geschrieben von Adrian RidderNur wenn was passiert, sollte ich gute Argumente haben, wieso ich davon abgewichen bin und eine Regel der Technik missachtet habe...

So verallgemeinern kannst das nicht.
Zitat aus der vfdb 08/04

"Die vorliegende Richtlinie wurde vom Technisch-Wissenschaftlichen Beirat (TWB) ?
dem vfdb-Referat 8 ?Persönliche Schutzausrüstungen? ? erarbeitet und hat Gültigkeit
für Geräte mit Herstelldatum ab 01.07.2002.
Das Referat 8 empfiehlt jedoch auf Grund der bisherigen Erfahrungen auch ältere
Geräte nach dieser Richtlinie zu behandeln. Nach Aussagen der Hersteller ist diese
Verfahrensweise möglich."


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW408495
Datum11.06.2007 19:4521029 x gelesen
Geschrieben von Alexander HoFür ne PA 80 und PA94 zB hat die vfdb übrigens keine Gültigkeit sondern nur für neue Geräte ab Juli 2002

es wird jedoch im 2. Absatz des alten Vorwortes ausdrücklich die Anwendung auch auf ältere Geräte empfohlen, was natürlich möglich ist!


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern408497
Datum11.06.2007 19:4821014 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Alexander HoSo verallgemeinern kannst das nicht.

Wieso nicht? Das Zitat sagt m.E. nichts über die "Rechtstellung" einer vfdb-RL aus.

Davon ab: Wie gesagt, natürlich empfiehlt es sich, solche Richtlinien einzuhalten...


mkG
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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern408500
Datum11.06.2007 19:5421036 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinoes wird jedoch im 2. Absatz des alten Vorwortes ausdrücklich die Anwendung auch auf ältere Geräte empfohlen, was natürlich möglich ist!

Hab ich doch ein post vorher auch schon rauszitiert. :-)


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