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Thema | Anhänger in der Fahrzeughalle | 3 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Holg8er 8S., Adelsdorf / Bayern | 411251 | |||
Datum | 25.06.2007 18:49 | 5139 x gelesen | |||
Hallo zusammen, leider bin ich in der DIN 14092 nicht fündig geworden. Gibr es Richlienen wüber Abstände wenn in einer Halle ein Fahrzeug und ein Anhänger hintereinander stehenm? Welche Stellplatzgräöße benötige ich? Werden die gesamtlänger von Fahrzeug und Hänger addierert und darus die Stellplatzlänge errechnet. Ist irgendwo ein Mindestabstand zwischen abgekuppelten Anhänger und Fahrzeug vorgeschrieben? Fragen über Fragen!!! Gruß Holger | |||||
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Autor | Jens8 E.8, Göttingen / Nds | 411255 | |||
Datum | 25.06.2007 19:02 | 4295 x gelesen | |||
Hi, wäre doch ein Wunder, wenn das nicht durch irgendeine DIN geregelt würde :-) Geschrieben von GUV50-0-5 Feuerwehrangehörige werden gefährdet, leider gibt es da keine Zahlen | |||||
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Autor | Marc8o W8., Pfaffschwende / Thüringen | 411281 | |||
Datum | 25.06.2007 23:18 | 4126 x gelesen | |||
Hallo eie DIN Richlinie hierzu hbe ich auch noch nicht gefunden. Wir haben zwei Anhänger und befinden uns neben einer neuen Fahreugbeschaffung auch an den Planungsarbeiten zum Gerätehausneubau. Wir haben uns dabei an die UVV der FUK-Thüringen gehalten. Dort steht drin das immer 0,5 m Durchgangsbreite um das Fahrzeug gegeben sein muss und das bei geöffneten Türen. Mit kameradschaftlichem Gruß Weber M Alles was hier steht ist meine eigende Meinung www.Feuerwehr-Pfaffschwende.de | |||||
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