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Thema | Maximales Alter von Feuerwehr-Schutzkleidung | 9 Beträge | |||
Rubrik | pers. Ausrüstung | ||||
Autor | Rüdi8ger8 Z.8, Bremm / Rheinland-Pfalz | 412419 | |||
Datum | 02.07.2007 12:07 | 15289 x gelesen | |||
Wie jeder weis gibt es eine Vielzahl von gültigen Normen für den bereich persönliche Schutzausrüstung ( PSA ) . Ich würde gerne von euch wissen, wie alt darf die Feuerwehr-Schutzkleidung maximal werden ? Eine Altersgrenze gesetzt in Jahren gibt es sicherlich nicht. Aber irgendwann müssen die alten Klamotten ( orange Baumwolle oder ähnliches ) schließlich mal dem Stand der Technik weichen. Bei uns in der Wehr sind immer noch sehr viele mit der alten Feuerwehr-Schutzkleidung von vor 15-20 Jahren ausgerüstet. Außerdem haben nicht alle Atemschutzgeräteträger die Kleidung nach Hupf oder DIN EN 496 : Stand der Technik: Feuerwehr-Helm mit Nackenschutz ( DIN EN 443 : 1997 ? 12 ) Feuerwehr-Flammschutzhaube ( DIN EN 13911 : 2004 ? 06 ) Feuerwehr-Einsatzjacke Schutzstufe 1 ( DIN EN 469 : 2007 ? 02 ) oder ( Hupf ? Teil 3 ) Feuerwehr-Einsatzjacke Schutzstufe 2 ( DIN EN 469 : 2007 ? 02 ) oder ( Hupf ? Teil 1 ) ( nur für Atemschutzgeräteträger ) Feuerwehr-Einsatzhose Schutzstufe 1 ( DIN EN 469 : 2007 ? 02 ) oder ( Hupf ? Teil 2 ) Feuerwehr-Einsatzhose Schutzstufe 2 ( DIN EN 469 : 2007 ? 02 ) oder ( Hupf ? Teil 4 ) ( nur für Atemschutzgeräteträger ) Feuerwehr-Schutzhandschuhe ( DIN EN 659 : 2003 ? 10 ) Feuerwehr-Schutzschuhe ( DIN EN 15090 : 2006 ? 10 ) Bin gespannt auf eure Kommentare !!! Grüße eure Feuerwehr Bremm / Mosel P.S. Deutschland > Rheinland-Pfalz > Kreis Cochem-Zell | |||||
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Autor | Rüdi8ger8 Z.8, Bremm / Rheinland-Pfalz | 412438 | |||
Datum | 02.07.2007 12:39 | 12350 x gelesen | |||
Schein ein Schwieriges Thema zu sein ! Ich hoffe auf euch ! Habe diesbezüglich auch eine Anfrage bei der LFKS-Rheinland-Pfalz in Koblenz laufen. Werde das Ergebnis natürlich mitteilen. Grüße Rüdiger | |||||
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Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 412454 | |||
Datum | 02.07.2007 13:22 | 12319 x gelesen | |||
Nö, schwierig in dem Sinne nicht, aber es funktioniert mal wieder andersherum: Alle Schutzausrüstungen, die nicht vom Hersteller mit einem Ablaufdatum versehen wurde, für die es keine anderen Beschränkungen der Lebensdauer gibt und die technisch intakt sind dürfen grundsätzlich so lange benutzt werden, bis sie aufgebraucht oder verschlissen sind. Aber: Die Schutzausrüstungen müssen eine ausreichende Schutzstufe für die zu erwartenden Einsatzzwecke aufweisen. Wer also keine vollständige Brandbekämpfungsüberbekleidung hat, darf spätestens auf der Basis der Gefährdungsanalyse eben nicht in den Innenangriff. Darüber hinaus muß die Kommune eine den örtlichen Gegebenheiten angemessene Feuerwehr unterhalten, diese sollte also grundsätzlich auch nach anerkannten Regeln der Technik fähig sein Innenangriffe durchzuführen. Wenn genug FA mit den neuen Bekleidungssystemen ausgestattet sind, um eine hinreichend leistungsfähige Schadensabwehr sicherzustellen dann müssen die anderen Bekleidungen nicht zwangsläufig irgendwann vor dem Verschleiß ersetzt werden. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Rüdi8ger8 Z.8, Bremm / Rheinland-Pfalz | 412491 | |||
Datum | 02.07.2007 15:58 | 12473 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef MäschleAlle Schutzausrüstungen, die nicht vom Hersteller mit einem Ablaufdatum versehen wurde, für die es keine anderen Beschränkungen der Lebensdauer gibt und die technisch intakt sind dürfen grundsätzlich so lange benutzt werden, bis sie aufgebraucht oder verschlissen sind. Leider haben auch meine Recherchen nichts anderes ergeben. Wir werden wohl jedes Kleidungsstück auf Hersteller, Prüfnummer, Ablaufdatum usw. prüfen müssen. Geschrieben von Josef Mäschle Aber: Die Schutzausrüstungen müssen eine ausreichende Schutzstufe für die zu erwartenden Einsatzzwecke aufweisen. Wer also keine vollständige Brandbekämpfungsüberbekleidung hat, darf spätestens auf der Basis der Gefährdungsanalyse eben nicht in den Innenangriff. Das ist die Theorie. Leider funktioniert das bei uns in der VG nicht. Deshalb bin ja auf der Suche nach Gesetzen, Verordnungen usw. Von einer Gefährdungsanalyse hat noch nie jemand oder will niemand was wissen bei der VG. Geschrieben von Josef Mäschle Wenn genug FA mit den neuen Bekleidungssystemen ausgestattet sind, um eine hinreichend leistungsfähige Schadensabwehr sicherzustellen dann müssen die anderen Bekleidungen nicht zwangsläufig irgendwann vor dem Verschleiß ersetzt werden. Wenn zwei Feuerwehren mit ca. 75 Mann und ca. 25 Atemschutzgeräteträger für den Südlichen Tunnelabschnitt des längsten Altbautunnel ( Kaiser-Wilheim-Tunnel ) der Deutschen Bahn AG zuständig sind, sollte eigentlich jeder ( Jeder ) Atemschutzgeräteträger schnellstmöglich mit entsprechender Schutzkleidung ausgerüstet sein. Für das Nordportal ist zwar die Stützpunktwehr Cochem zuständig. Doch laut "Einsatzplan" werden immer beide Portale angefahren. Grüße Rüdiger | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 412496 | |||
Datum | 02.07.2007 16:05 | 12157 x gelesen | |||
Das ist die Theorie. Leider funktioniert das bei uns in der VG nicht. Deshalb bin ja auf der Suche nach Gesetzen, Verordnungen usw. Dann gib denen doch einfach mal eine GUV-V A1 zum Lesen. Zumindest die zuständige FASi sollte damit was anfangen können. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 412514 | |||
Datum | 02.07.2007 17:28 | 12530 x gelesen | |||
Geschrieben von Rüdiger Zeuner-ChristWenn zwei Feuerwehren mit ca. 75 Mann und ca. 25 Atemschutzgeräteträger für den Südlichen Tunnelabschnitt des längsten Altbautunnel ( Kaiser-Wilheim-Tunnel ) der Deutschen Bahn AG zuständig sind, sollte eigentlich jeder ( Jeder ) Atemschutzgeräteträger schnellstmöglich mit entsprechender Schutzkleidung ausgerüstet sein. Da könnte man dann fragen, ob in den Überlassungsbedingungen auch (personell konkret) geregelt ist, daß die Fahrzeuge jederzeit angemessen besetzt werden können. Ansonsten könnte man auf die Idee kommen und mangels genauerer Vorgaben (wie schaut es denn mit dem Anmarschweg aus?) erstmal den alten dreifachen Personalansatz mindestens für die AGT fordern, die das Fahrzeug besetzen sollen, damit die Tagesalarmsicherheit auch klappt. Dann 9*3=27, 25 habt ihr...QED. btw: Übt ihr regelmäßig Belastungen auf die volle Einsatzdauer der Langzeit-PA? mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Rüdi8ger8 Z.8, Bremm / Rheinland-Pfalz | 412779 | |||
Datum | 03.07.2007 21:46 | 12208 x gelesen | |||
Ich rede mir schon seit Jahren den Mund fusselig. Bin dann oft ( Hinter meinem Rücken ) "ausgelacht" worden. Und mit Sprüchen wie: > Wir sind hier nicht bei der Berufsfeuerwehr < bedacht worden. Dabei mache ich nur auf geltendes Recht aufmerksam. ____________________________________________________ Die Tagesalarmsicherheit ist bei weitem nicht sichergestellt. Die Benötigten Kräfte müssen in diesem Fall aus der gesamten Verbandsgemeinde zusammengetrommelt werden. Dabei kann es Vorkommen, das einige Wehren noch nie mit im Tunnel, mit dem HLF und den PA´s geübt haben. Tolle Aussichten ! oder ? _______________________________________ Mit feuerwehrtechnischen Grüßen Die Freiwillige Feuerwehr Bremm ( Mosel ) | |||||
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Autor | Rüdi8ger8 Z.8, Bremm / Rheinland-Pfalz | 412781 | |||
Datum | 03.07.2007 21:52 | 12380 x gelesen | |||
Damit wir nicht vom Thema abkommen, hier noch mal meine Frage:Wie jeder weis gibt es eine Vielzahl von gültigen Normen für den bereich persönliche Schutzausrüstung ( PSA ) . _______________________________________ Mit feuerwehrtechnischen Grüßen Die Freiwillige Feuerwehr Bremm ( Mosel ) | |||||
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Autor | Paul8 W.8, Neusiedl am See / Burgenland | 412918 | |||
Datum | 04.07.2007 14:33 | 12109 x gelesen | |||
Meines Wissens nach sind die meisten Helme nach 10 Jahren auszuscheiden. Neue Helme sind nach 15 Jahren auszuscheiden. Dies ist jedoch Herstellerspezifisch und steht in der Gebrauchsanweisung, falls ihr die noch habt, wenn die PSA 15-20 Jahre alt ist. mfg Paul Wölfel Meine Beiträge sind meine persönliche Meinung | |||||
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