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ThemaKasko zahlt nicht bei Fahrzeug'brand' wenn es an Flammenbildung fehlt1 Betrag
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorKatj8a R8., Köln / NRW412510
Datum02.07.2007 17:194854 x gelesen
Hi!

Hier mal das Wesentliche aus einem Urteil des Amtsgerichts GELDERN vom 24.01.2006, Az: 14 C 158/05


Der Versicherungsnehmer einer Teilkaskoversicherung muss beweisen, dass der Fahrzeugschaden durch einen Brand entstanden ist, der von der Teilkaskoversicherung abgedeckt ist.
Ein solcher ist nur gegeben, wenn das Feuer keinen gewollten Herd hatte oder sich ein zuvor gewollter Herd unkontrolliert verbreitet. Eine direkte Flammeneinwirkung auf das
Fahrzeug wird nicht vorausgesetzt, solange der Schaden einer starken Hitzeentwicklung durch den Brand zuzuordnen ist.

Die Versicherung zahlt nicht, wenn es nicht zu einer offenen Flammenbildung kommt, sondern es bei einem Glühen bleibt, das den Schaden auslöst. Auch dass reine Schmelzen einer Sache genügt nicht, wenn es an Glut- oder Flammennestern fehlt. Kommt es aufgrund der Hitzeeinwirkung lediglich zum Verschmelzen von Kabeln ohne Flammenbildung, sind diese Schmorschäden aus Kabelbrand nicht abgedeckt.


Da muss man sich nicht wundern, wenn einem demnächst bei einer Alarmierung zum brennenden Pkw der Fahrzeugbesitzer mit der Bitte entgegenkommt, noch 2 Minuten zu warten bis es nun wirklich brennt...

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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