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Themavfdb-RL 08/04, UVV etc. war: Filter/G 26.2 für Ma1 Betrag
RubrikEinsatz
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW414260
Datum10.07.2007 15:513965 x gelesen
Geschrieben von Sebastian RakSind lediglich in Folienbeuteln verpackt, wenn ich sie aufgesetzt habe, steht es mir frei sie zu tauschen. Und wie das der ein oder andere handhabt, kannst du dir denken.

Nun ja, vielleicht nochmal lesen
- vfdb RL 08/04
- Herstellerbedienungs- und -wartungsvorgaben

und den Text hier
http://www.hfuknord.de/wDeutsch/pdf/FUK_Dialog_02-2007.pdf (Vgl. Thread vom 6.7.)

weiß nicht, ob da ggf. nur "der ein oder andere" das Problem hätte, wenns schief geht. Aber die Diskussion kenn ich auch aus mindestens 2 anderen sehr großen Feuerwehren und zwei ganzen Bundesländern.

Nochmal dazu grundsätzlich:
Entweder man macht die Regeln so, wie es richtig ist, dann gelten die für alle.
Oder man passt die an, wenn die überzogen sein sollten, dann gelten die danach auch wieder für alle.
(Ausnahmen: Vorgaben, die unerfüllbar sind, wenn man den Einsatzerfolg nicht gefährden will, vgl. VDE 0132 und elektrische Prüfung sowie Abstandsregeln bei CM und HSR...)

Etwaige Einzelvereinbarungen sind absolut kontraproduktiv, weil das keiner mehr nachvollziehen kann! Dann können wir gleich alle allgemeinen Regeln über den Haufen werfen.


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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