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ThemaFeuerwehrbeamter hat Anspruch auf Freizeitausgleich3 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorPhil8ipp8 S.8, Düsseldorf / 416115
Datum20.07.2007 16:005581 x gelesen
Neue Rechtsprechung des VG Bremen zu dem immer wieder heiß diskutierten Thema gibt es hier.


GROWING OLDER IS MANDATORY.

GROWING UP IS OPTIONAL.

LAUGHING AT YOURSELF IS THERAPEUTIC.

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AutorThor8ste8n H8., Ostwestfalen-Lippe / NRW417125
Datum25.07.2007 22:244037 x gelesen
Dazu aktuell aus NRW, genauer aus Bielefeld:

Aus den Lokalnachrichten "Radio Bielefeld":
25. Juli Urteil im Feuerwehrstreit

Im Kampf um Freizeitausgleich für geleistete Überstunden haben Bielefelder Feuerwehrleute vor dem Mindener Verwaltungsgericht nur einen Teilerfolg erzielt. Das Gericht hat ihnen rückwirkend von Oktober 2005 an einen Freizeitausgleich von sieben Stunden im Monat zugesprochen. Die Feuerwehrmänner wollten ursprünglich 24 Stunden im Monat erstattet haben, und das rückwirkend ab Januar 2002. Deswegen hatten sie gegen die Stadt Bielefeld in Minden geklagt. Hintergrund des Streits ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2005.


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AutorAndr8é S8., Wuppertal / NRW417128
Datum25.07.2007 22:413925 x gelesen
Auch wenn es schon etwas älter ist:
Ein Kollege der Berufsfeuerwehr Hannover erstreitet 48-Sundenwoche

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