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ThemaSchwimmabzeichen Silber14 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
Infos:
  • Deutsche Prüfungsordnung Schwimmen / Rettungsschwimmen
  •  
    AutorBast8ian8 G.8, bochum / NRW418437
    Datum02.08.2007 11:3812288 x gelesen
    Hallo zusammen,
    ich fange gerade an mich bei verschiebene BFs im Bundesgebiet im geh. Dienst zu bewerben. Einige BFs fordern das Schwimmabzeichen Bronze andere Silber. Soweit so gut.

    Aber ist die Ausbildung zum Rettungsschwimmer gleichzusetzen mit dem SA Silber?

    Bei der Nachfrage beim DLRG sagte man mir, dass ich für das SA Silber auch einen ersten Hilfekurs bräuchte. Kann das hier wer bestätigen? Welche Erfahrungen habt ihr?

    Gruß
    Bastian


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    AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz418443
    Datum02.08.2007 12:019513 x gelesen
    Geschrieben von Bastian GörkeEinige BFs fordern das Schwimmabzeichen Bronze andere Silber. Soweit so gut.
    Manchen Feuerwehren sol lauch eine formlose Bestätigung des Schwimmeisters (ganz wichtig ist der Stempel) über die erbrachten Leistungen reichen.

    Deutsches Schwimmabzeichen - Silber
    Leistungen:
    Sprung vom Beckenrand und 400 m Schwimmen in höchstens 12:00 Min.
    Zweimal ca. 2 m Tieftauchen von der Wasseroberfläche mit Heraufholen je eines Gegenstandes
    10 m Streckentauchen
    2 Sprünge vom Beckenrand: je ein Sprung kopf- und fußwärts
    Kenntnis von Baderegeln und Selbstrettung

    Von EH-Kurs steht da nichts.

    zum DRSA-Silber:
    IMHO ist das vergleichbar. Jedoch wird da u.a. gefordert:
    "400 m Schwimmen in höchstens 15 min, davon 50 m Kraulschwimmen, 150 m Brustschwimmen und 200 m Schwimmen in Rückenlage mit Grätschsschwung ohne Armtätigkeit"

    Am Einfachsten mit wenig Aufwand dürfte es sein einmal das Deutsche Schwimmabzeichen in Silber zu machen und fertig.
    Ansonsten musst du immer nachfragen: "Reicht auch eine formlose Bescheinigung?", "ist das DRSA-Silber bei Ihnen als gleichwertig anerkannt?"


    Manuel


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    AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen418448
    Datum02.08.2007 12:148719 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Bastian GörkeAber ist die Ausbildung zum Rettungsschwimmer gleichzusetzen mit dem SA Silber?
    Rettungsschwimmabzeichen sind höherwertig als die Schwimmabzeichen und sollten bei der Bewerbung anerkannt werden.

    Geschrieben von Bastian GörkeBei der Nachfrage beim DLRG sagte man mir, dass ich für das SA Silber auch einen ersten Hilfekurs bräuchte.
    Falsch. Erste Hilfe gehört zum Rettungsschwimmer in Silber nicht zum normalen Schwimmabzeichen.

    Das normale Schwimmabzeichen in Silber kann man in der Regel innerhalb einer halben Stunde beim Schwimmmeister im Schwimmbad ablegen und erhält dann eine entsprechende Bescheinigung.


    Gruß
    Markus

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    AutorMarc8us 8L., Giessen / Hessen418449
    Datum02.08.2007 12:188893 x gelesen
    Hallo!

    Die beiden Abzeichen sind nich twirklich vergleichbar. Wie es der Name schon sagt,
    ist das eine ein "Schwimm Abzeichen", da sandere ein "Rettungsschwimm Abzeichen".

    Geschrieben von ---Deutscher Schwimmverband--- Deutsches Schwimmabzeichen - Silber

    Leistungen:

    · Sprung vom Beckenrand und 400 m Schwimmen in höchstens 12:00 Min.

    · Zweimal ca. 2 m Tieftauchen von der Wasseroberfläche mit Heraufholen je eines Gegenstandes

    · 10 m Streckentauchen

    · 2 Sprünge vom Beckenrand: je ein Sprung kopf- und fußwärts

    · Kenntnis von Baderegeln und Selbstrettung


    Geschrieben von ---Deutsche Lebens Rettungs Gesellschaft---
    - 400 m Schwimmen in höchstens 15 min, davon 50 m Kraulschwimmen, 150 m Brustschwimmen und 200 m Schwimmen in Rückenlage mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit

    - 300 m Schwimmen in Kleidung in höchstens 12 min, anschließend im Wasser entkleiden

    - Sprung aus etwa 3 m Höhe

    - 25 m Streckentauchen

    - Dreimal Tieftauchen von der Wasseroberfläche, zweimal kopfwärts und einmal fußwärts innerhalb 3 Minuten, mit dreimaligen Herausholen eines 5 kg-Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes (Wassertiefe zwischen 3 und 5 m)
    - 50 m Transportschwimmen: Schieben oder Ziehen in höchstens 1:30 Minuten

    - Vermeidung von Umklammerung

    - 50 m Schleppen in max. 4 Minuten, beide Partner in Kleidung, je eine Hälfte der Strecke mit Kopf- oder Achsel- und einem Fesselschleppgriff (Standard-Fesselschleppgriff oder Seemannsgriff)

    - Durchführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)

    - Kombinierte Übung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist: - 20 m Anschwimmen in Bauchlage - Abtauchen auf 3-5 m Tiefe, Heraufholen eines 5-kg-Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallen lassen - Lösen aus der Umklammerung durch einen Befreiungsgriff - 25 m Schleppen - Anlandbringen des Geretteten - 3 Minuten Vorführen der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)

    - Nachweis von Kenntnissen über: -Gefahren am und im Wasser - Hilfe bei Bade-, Boots- und Eisunfällen (Selbst- und Fremdrettung) -Vermeidng von Umklammerung - Erste Hilfe - Rechte und Pflichten bei Hilfeleistungen - Rettungsgeräte - Aufgaben und Tätigkeiten der DLRG


    Der Umfang der 2 Abzeichnungen differiert sehr weit.

    Aber zumindest in Hessen reicht es, das Rettungsschwimmabzeichen in Bronze erst
    zur Laufbahnprüfung (Mittlerer+Gehobener Dienst) abgelegt zu haben.


    Querdenker waren noch nie beliebt, doch sie werden gebraucht!

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen418450
    Datum02.08.2007 12:208942 x gelesen
    Neeneee, langsam

    die VAPen für NRW fordern den DLRG-Grundschein (also das DRSA Bronze), das DSA reicht daher vermutlich NICHT. Wenn Silber gefordert, schränkt das die Zahl der Bewerber künstlich ein, aber jeder ist ja seines Glückes Schmied, auch auf der Seite der Feuerwehr ;-)

    Oder ist explizit das Schwimmabzeichen (ohne R) gefordert?


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz418455
    Datum02.08.2007 12:578892 x gelesen
    Geschrieben von Andreas Bräutigamdie VAPen für NRW fordern den DLRG-Grundschein (also das DRSA Bronze),
    Zumindest für den mD im Rahmen der Ausbildung. Ja.

    Geschrieben von Andreas BräutigamOder ist explizit das Schwimmabzeichen (ohne R) gefordert?
    Ich meine mir relativ sicher zu sein, dass zumindest Köln für eine Bewebung im hD explizit das "Deutsche Schwimmabzeichen in Silber" fordert.

    und: Das DRSA-Silber ist IMO deutlich leichter zu erreichen als 4,75m beim Weitsprung :)


    Manuel


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen418472
    Datum02.08.2007 14:108842 x gelesen
    Geschrieben von Manuel SchmidtIch meine mir relativ sicher zu sein, dass zumindest Köln für eine Bewebung im hD explizit das "Deutsche Schwimmabzeichen in Silber" fordert.

    Für den hD gilt - nach den Leitsätzen des Deutschen Städtetages und nach vielen Länder-VAP´s - einheitlich, dass zur Bewerbung zwingend der DLRG-Grundschein vorhanden sein muss.

    Fußnote: Von dieser zwingenden Vorgabe sind die Bewerber ausgenommen, die das Abzeichen noch nicht haben. Klingt komisch, ...


    Gruß

    A.

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    AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz418476
    Datum02.08.2007 14:168867 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamFußnote: Von dieser zwingenden Vorgabe sind die Bewerber ausgenommen, die das Abzeichen noch nicht haben.

    Kann ich mich dann auch ohne feuerwehrdienliches Studium für den hD bewerben?

    Weil ich hab ja noch keines ;-)



    Manuel


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen418484
    Datum02.08.2007 15:478827 x gelesen
    Geschrieben von Manuel SchmidtKann ich mich dann auch ohne feuerwehrdienliches Studium für den hD bewerben?


    seit bestimmte neue Studiengänge zugelassen sind könnte man das so formulieren, ja *duckundrenn*


    Gruß

    A.

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    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin418491
    Datum02.08.2007 16:348746 x gelesen
    Hallo,

    ich habe im Thread-Container mal die "Deutsche Prüfungsordnung Schwimmen/Rettungsschwimmen" verlinkt.

    Gruß,
    Sebastian


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    AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW419121
    Datum06.08.2007 20:298795 x gelesen
    Geschrieben von Andreas Bräutigamdie VAPen für NRW fordern den DLRG-Grundschein (also das DRSA Bronze), das DSA reicht daher vermutlich NICHT.

    Ist eigentlich auch erwähnt, wie alt das Abzeichen sein darf? Mein DRSA Silber hat beispielsweise schon ein paar Jährchen auf dem Buckel...


    Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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    AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen419133
    Datum06.08.2007 20:498776 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ralf SchmidtIst eigentlich auch erwähnt, wie alt das Abzeichen sein darf? Mein DRSA Silber hat beispielsweise schon ein paar Jährchen auf dem Buckel...
    Als Einstellungsvoraussetzung von der jeweiligen Feuerwehr abhängig, als Ausbildungsbestandteil muss das Abzeichen während der Ausbildung erworben werden.


    Gruß
    Markus

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    AutorAnne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen419264
    Datum07.08.2007 16:098809 x gelesen
    Geschrieben von Ralf SchmidtIst eigentlich auch erwähnt, wie alt das Abzeichen sein darf? Mein DRSA Silber hat beispielsweise schon ein paar Jährchen auf dem Buckel...

    Soweit ich informiert bin, ist das Rettungsschwimmabzeichen Silber zwei Jahre gültig.


    Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem...

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    AutorJago8 H.8, Hannover / Niedersachsen419786
    Datum08.08.2007 22:468701 x gelesen
    Hallo Bastian,

    guck mal bitte nach deinen PN, hast von mir ne Antwort auf deine Nachricht gekriegt und noch nicht gelesen.
    Gruß Jago


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