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ThemaHilfsfristen27 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg418567
Datum03.08.2007 07:268684 x gelesen
Hallo zusammen,

mal ein Einsatz ohne die Feuerwehr (Leider)

Gestern hatte der Freund einer meiner Mitarbeiterinen auf der BAB 5 einen VU.
Hatte sich mehrfach überschlagen und ist im Wald gegen Bäume geprallt. Er konnte sich selbst aus dem Auto befreien und hat gleich Pol. und Rett. verständigt.
Auch andere Autofahrer haben dies getan.

Jetzt habe ich erzählt bekommen, der Sanka kam nach etwa 35 Minuten (zu erst auf der Gegenfahrbahn) und die Polizei nach fast 45 Minuten (und mehreren Anrufen).

Kann das sein?

Ich ging mal davon aus, dass in BaWü Hilfe innerhalb von 25 Minuten an jedem Ort sein sollte??!

Würde es nicht sinn machen, wenn ein Disponent merkt, dass zu viel Zeit verstreicht, z.B. die FW zu so einem Einsatz zu alarmieren? Ich denke kaum, dass wir (die Feuerwehr) auch solange benötigen.
Und die Gefahren eines VU auf einer BAB sind hinlänglich bekannt ....


Mit Grüßen
Michael

Alles meine private und persönliche Meinung!

Wir sollten uns immer an die gute alte Zeit heut zu Tage errinnern, in wenigen Jahren werden wir sie vermissen ....

Optimist;
Ein Mensch, der alles halb so schlimm oder doppelt so gut findet!
Heinz Rühmann


ICQ 494000336

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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen418570
Datum03.08.2007 08:087762 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Michael Hilbert Würde es nicht sinn machen, wenn ein Disponent merkt, dass zu viel Zeit verstreicht, z.B. die FW zu so einem Einsatz zu alarmieren? Ich denke kaum, dass wir (die Feuerwehr) auch solange benötigen.

Erfindet da gerade wer das First Responder-System?
Ja, würde es. Bleibt die Frage, ab wann man mehr oder weniger offizielle (Behelfs-)FR schickt, aber das kann so schwer ja nicht anzuordnen sein. Man muss ja nicht gleich sein ganzes RD-System umwerfen und die Fw zu jedem Notfall mitschicken. Aber wenn nichts besseres in angemessener Zeit verfügbar ist...
Kenn da noch die Erzählung von einer angefahrenen Person wenige hundert Meter vom kleinstädtischen KH, örtlicher RTW und NEF bereits im Einsatz. Nächster freier RTW fährt ~20 Minuten an. Quasi als drittes Handlungskonzept "Stay & pray" für die Ersthelfer.

Gruß,
Thorben


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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg418571
Datum03.08.2007 08:307638 x gelesen
Moin,

in jeder Hilfsfrist ist ein gewisser Prozentsatz der akzeptierten Nichterreichung der Vorgabe enthalten.
Vielleicht war dies so ein Fall...?


Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
Jan Ole

drehleiter.info - Ein Stück näher dran!

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg418572
Datum03.08.2007 08:317718 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thorben GruhlErfindet da gerade wer das First Responder-System?

Das System neu erfinden wollte ich eigentlich nicht.
Es geht eher darum, überhaupt akurate erste Hilfsmaßnahmen einzuleiten.
Und ich gehe mal davon aus, dass die meiste Feuerwehren entlang der BAB´s über entsprechend geschultes Personal (Angehörige) verfügen.
Die Frage wird blos letztlich an den Kosten scheitern. In BaWü ist jeder Einsatz zur menschenrettung Kostenfrei und wird von der Kommune getragen.


Geschrieben von Thorben GruhlNächster freier RTW fährt ~20 Minuten an. Quasi als drittes Handlungskonzept "Stay & pray" für die Ersthelfer.

Da war der heilungsprozess ja schon fast wieder im gange ....
Aber es soll nicht wenige solche Fälle geben ....


Mit Grüßen
Michael

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg418573
Datum03.08.2007 08:367668 x gelesen
Hallo,

von 25 zu 35 Minuten sind das schon 40%, zu 45 Minuten schon 80%, da kann ich die Frist dann auch in die Ablage "P" geben ....

10-15% wäre irgendwo noch vertretbar, wenn es an einer völlig abgelegenen Stelle liegt, aber an einer BAB, wo alle Paar KM eine Ausfahrt ist?!

Ich kenne Feuerwehren, denen ihr Gerätehaus liegt 1 Km von der BAB Auffahrt entfernt, die haben auch außreichend Technik um den ersten Abmarsch zu bilden, aber allarmiert wird die StüPuWehr, die über Land erst mal schon alleine >10Km bis zu Auffahrt fahren muss, worin liegt hier der Sinn?
Das ist echt geplante Aussnutzung der vorhandenen Ressursen ....

Aber im konkreten Fall ging es ja letztlich nicht um die Fw


Mit Grüßen
Michael

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen418574
Datum03.08.2007 08:457657 x gelesen
Geschrieben von Michael HilbertJetzt habe ich erzählt bekommen, der Sanka kam nach etwa 35 Minuten (zu erst auf der Gegenfahrbahn) und die Polizei nach fast 45 Minuten (und mehreren Anrufen).


Sanka - also bitte...

Geschrieben von Michael HilbertKann das sein?

Klar könnte das sein. Die Frage ist aber eher: Waren das gefühlte 35 Minuten oder tatsächliche? Wie oft wurde mir schon erzählt, man warte schon "über 20 Minuten" oder "ihr habt ja ewig gebraucht". Nach einem Blick in den Einsatzbericht waren es dann tatsächlich nur wenige Minuten gewesen.

Bei Autobahnen hat man allerdings oft das Problem, dass die Zufahrtsmöglichkeiten eingeschränkt sind und dann zwangsläufig die Anfahrt lange dauert.
Wenn wir auf die A57 in Fahrtrichtung NL fahren, dann sind es bis zur nächsten Anschlußstelle >10km. d.h. im Extremfall sind da Anfahrtszeiten >15 Minuten kein Problem.

Geschrieben von Michael HilbertWürde es nicht sinn machen, wenn ein Disponent merkt, dass zu viel Zeit verstreicht, z.B. die FW zu so einem Einsatz zu alarmieren? Ich denke kaum, dass wir (die Feuerwehr) auch solange benötigen.

s.o.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg418575
Datum03.08.2007 08:497668 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Michael Hilbertvon 25 zu 35 Minuten sind das schon 40%, zu 45 Minuten schon 80%,

Wenn du das so rechnest, ist das ziemlich drastisch.

Rechnest du aber "In 10% der Einsätze können wir die Hilfsfrist von 25 Minuten nicht ganz einhalten" sieht es doch schon wieder schöner aus.
Es ist eime Frage, was die Politik will und bereit ist, für die Sicherheit auszugeben.


Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
Jan Ole

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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW418577
Datum03.08.2007 08:597649 x gelesen
Mahlzeit,

da frag ich mich dann aber, was will sich die Feuerwehr noch so alles ans Bein binden?
Regelmäßig hört man nur noch das man Probleme mit dem Arbeitgeber hat wegen der Einsatzzahlen, also was denn nun?
Und ganz ehrlich, qualifizierte Betreuung von verletzten erwarte ich vom DRK/ASB/MHD/..., denn das ist ihre Aufgabe, aber nicht von der Feuerwehr.
Gruß
Sven


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AutorHenn8es 8O., Stutensee / Baden-W.418578
Datum03.08.2007 09:047746 x gelesen
Geschrieben von Michael HilbertIch ging mal davon aus, dass in BaWü Hilfe innerhalb von 25 Minuten an jedem Ort sein sollte??!

Du vielleicht.
Ich wüsste auch gerne wo dies niedergeschrieben ist. Meines Wissens gibt es als schriftliches Dokument nur die "Hinweise zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr" und die sieht die Hilfeleistung auf Bundesautobahnen gar nicht vor.
Also scheint es ein förderale Problem zu sein: Die Länder, als Beauftragte für den Betrieb der Autobahnen hab zu definieren, wie die Hilfsfrist auf den BAB sein soll und wie sie sie einzuhalten gedenken. Aber da scheint es ein Vollzugsdefizit zu geben.
Wir wissen aus anderer Quelle, daß oft Baumaßnahmen die durch den Bund finanziert werden, nicht vollzigen werden, weil die Länder die dazugehörenden Ingenieurleistungen (Länderaufgabe!) nicht bezahlen wollen.

Gruss Hennes


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AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü418579
Datum03.08.2007 09:137655 x gelesen
Hallo, Geschrieben von ---Hennes--- Ich wüsste auch gerne wo dies niedergeschrieben ist.

Rettungsdienstgesetz BaWü §3 (Auszug):

Im bodengebundenen Rettungsdienst
ist bei der Notfallrettung die Zeit vom Eingang der Notfallmeldung in
der Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen der Hilfe am Notfallort an Straßen (Hilfsfrist)
maßgebend. Die Hilfsfrist soll aus notfallmedizinischen Gründen möglichst
nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten betragen.

Gruß

Manfred


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AutorHenn8es 8O., Stutensee / Baden-W.418580
Datum03.08.2007 09:197618 x gelesen
Eben, von 25 Minuten stehat da nix.


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY418582
Datum03.08.2007 09:287657 x gelesen
Geschrieben von Hennes Obermeyer ch wüsste auch gerne wo dies niedergeschrieben ist. Meines Wissens gibt es als schriftliches Dokument nur die "Hinweise zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr" und die sieht die Hilfeleistung auf Bundesautobahnen gar nicht vor.

Bei uns in Bayern schaut´s so aus:

Art. 17 BayFwG
Überörtliche Hilfe der gemeindlichen Feuerwehren

(3) Die Landratsämter können nach Anhörung der Gemeinden den gemeindlichen
Feuerwehren zusätzliche Einsatzbereiche, insbesondere gemeindefreie
Gebiete und Abschnitte von Autobahnen und Wasserstraßen zuweisen, wenn die
Erfüllung der Aufgaben nach Art. 4 Abs. 1 dort nicht oder durch die örtlich zuständige
gemeindliche Feuerwehr nicht hinreichend gewährleistet ist. Gehört ein Einsatzbereich
zum Gebiet einer anderen Kreisverwaltungsbehörde, ist die Regierung,
berührt er mehrere Regierungsbezirke, ist das Staatsministerium des Innern
zuständig. In den zugewiesenen Einsatzbereichen haben die Feuerwehren die
gleichen Aufgaben wie im eigenen Gemeindegebiet. Die Gemeinde, in deren
Gebiet Hilfe geleistet worden ist, oder die Eigentümer des gemeindefreien Gebietes
haben auf Antrag die Aufwendungen zu erstatten. Sie haben auf Antrag ferner
die durch Dritte nicht gedeckten Kosten von Einrichtungen zu übernehmen, die
für die Hilfeleistung der Feuerwehr in dem zugewiesenen Einsatzbereich beschafft
werden müssen.



Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorCars8ten8 S.8, Linnich / NRW418585
Datum03.08.2007 09:347539 x gelesen
Geschrieben von Manfred KurzDie Hilfsfrist soll aus notfallmedizinischen Gründen möglichst
nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten betragen.



...SOLL heißt MUSS wenn KANN...


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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg418586
Datum03.08.2007 09:357628 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Manfred KurzDie Hilfsfrist soll aus notfallmedizinischen Gründen möglichst
nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten betragen.


Und soll ist m.W. lediglich ein schwaches Muss, kein absolutes.

Vielleicht können die Rechtsgelehrten (Katja, Sven, ...) dies noch einmal für Nichtjuristen aufklären...?


Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
Jan Ole

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AutorHenn8es 8O., Stutensee / Baden-W.418589
Datum03.08.2007 10:197598 x gelesen
Das ist so richtig:
Das SOLL ist ein Muß von dem mit guter Begründung abgewichen werden kann.

BTW: Die Deutsche Bahn AG hat interne Richtlinien zum Gebrauch modaler Hilfsverben.

Gruss Hennes


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AutorAlex8 L.8, Schweich / RLP418591
Datum03.08.2007 11:017612 x gelesen
Also bei uns im ländlichen Bereich dürfte es fast ausgeschlossen sein, einen hohen prozentualen Anteil zum Erreichen der geforderten normalen Hilfeleistungsfristen auf der Autobahn zu erreichen. Dies dürfte wohl für die Feuerwehr und den Rettungsdienst gelten.
Wir betreuen ca. 50 Autobahnkilometer in Alarmstufe 1+2 (mit grosser Steigungsstrecke, Autobahndreieck) und darüber noch ca. 45 Autobahnkilometer in Alarmstufe 3. Die Anfahrtzeiten kann sich ja jeder selbst ausrechnen...
Wenn man durch takt. Maßnahmen etwas anderes erreichen möchte, bleibt wohl nur eine Rettungswache und/oder Feuerwache auf der grünen Wiese, da es entlang dieser Abschnitte keine grösseren Ortschaften oder Zufahrtsmöglichkeiten gibt. ...


MkG
Alex

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AutorMich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern418595
Datum03.08.2007 12:487643 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sven Hildebrandtda frag ich mich dann aber, was will sich die Feuerwehr noch so alles ans Bein binden?

Ist die Frage vielleicht etwas "blauäugig" zu verstehen?

"Retten" steht in der Aufgabenliste der Feuerwehr schon immer ganz oben -> und da gibt es keine Unterscheidung in technische oder medizinische Rettung.

Insofern hat das aber auch garnix mit "noch so alles ans Bein binden" zu tun sondern eher mit ordentlicher und qualifizierter Aufgabenerfüllung.

Geschrieben von Sven HildebrandtRegelmäßig hört man nur noch das man Probleme mit dem Arbeitgeber hat wegen der Einsatzzahlen, also was denn nun?

Diese Fragestellung kannst Du bei Ölspureinsätzen, Katze auf Baum, Keller 2 cm unter Wasser und ähnlich gelagerten Einsatzszenarien vorbringen, aber nicht bei Rettungseinsätzen.

Man sollte auch schon mal über die Verhältnismäßigkeit der Mittel, im Hinblick auf Einsatzzahlen, Einsatzarten und möglichen Einsatzerfolg, nachdenken: Für Ölspuren und ähnlichen Quarkfug - der eigentlich nicht zu den Kernaufgaben der Feuerwehr gehört - werden bedenkenlos ganze Züge alarmiert und eingesetzt, beim FR-Einsatz fahren maximal 2-4 FA raus.

In dem einen Fall hat man eine Straße gereinigt, im anderen Fall den therapiefreien Intervall
bis zum Eintreffen des RD drastisch verkürzt und damit möglicherweise ein Menschenleben gerettet. Und die Statistik spricht hier eine sehr deutliche Sprache zu Gunsten von FR-Systemen.

Geschrieben von Sven HildebrandtUnd ganz ehrlich, qualifizierte Betreuung von verletzten erwarte ich vom DRK/ASB/MHD/..., denn das ist ihre Aufgabe, aber nicht von der Feuerwehr.

Aha, qualifizierte Betreuung von Verletzten ist also organisationsabhängig zu sehen? Also ich für meinen Teil erwarte auch von jedem FA oder THW´ler eine qualifizierte Betreuung und ich denke das die meisten Menschen in Notlagen diese (berechtigte) Erwartungshaltung haben.

MkG MB


Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder.

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AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen418608
Datum03.08.2007 13:507677 x gelesen
Geschrieben von Michael Bleck
werden bedenkenlos ganze Züge alarmiert und eingesetzt, beim FR-Einsatz fahren maximal 2-4 FA raus.

... und die sind ja meist auch nur ein paar Minuten unterwegs. Nach Eintreffen des regulären Rettungsdienstes können die ja schnell wieder nach Hause.


Gruß,
Volker

Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten!

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AutorKlau8s P8., Jülich - Stetternich / NRW418615
Datum03.08.2007 14:047683 x gelesen
einen schönen guten Tag erstmal ....

Geschrieben von Michael Hilbert
mal ein Einsatz ohne die Feuerwehr (Leider)

Mann oh Mann .... und ich mach mir Gedanken über das Image von Feuerwehrleuten, die mal ein Bierglas in der Hand halten???

Geschrieben von Michael Hilbert
Ich ging mal davon aus, dass in BaWü Hilfe innerhalb von 25 Minuten an jedem Ort sein sollte??!

Bei uns sinds 8 Minuten für die FW (Hilfsfrist für die erste Gruppe) für den RD sinds imho 12 Minuten...

mkg Klaus


***** ..... bevor ich mich jetzt aufrege ..... *****

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.418616
Datum03.08.2007 14:057623 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Michael HilbertIch ging mal davon aus, dass in BaWü Hilfe innerhalb von 25 Minuten an jedem Ort sein sollte??!

Es ist doch so, dass i.d.R. die Rettungswachen so verteilt sind, dass die "Hilfsfrist" eingehalten werden kann. Natürlich kann die Hilfsfrist immer nur theoretisch eingehalten werden! Wenn der RTW einer "Außenwache" bereits im Einsatz ist, dann gibt es halt keinen in diesem Bereich mehr, und das nächste freie Fahrzeug wird zur EST geschickt. Dass dieses nächstgelegene Rettungsmittel die Hilfsfrist nicht mehr einhalten kann müsste jedem einleuchten. Auch die Rettungsdienste würden sich mehr Fahrzeuge / Personal wünschen, aber das will keiner bezahlen!


MkG.
Christof

www.feuerwehr-vilseck.de



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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.418618
Datum03.08.2007 14:117646 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Klaus PilgerBei uns sinds 8 Minuten für die FW
Und wenn ihr zur überörtlichen Hilfe in der Nachbargemeinde unterwegs seit, und ein Einsatz in der eigenen Gemeinde gemeldet wird, schaut es mit Sicherheit auch bei der FF schlecht aus mit der Hilfsfrist, oder?
Ich kenne nur wenige, die für solche Fälle IMMER Fahrzeuge und dafür erforderliches Personal im Gerätehaus lassen, um für weitere Einsätze gewappnet zu sein. Gerade bei "kleinen" FFen (3-4 Fahrzeuge) dürfte dies eher die Ausnahme sein.


MkG.
Christof

www.feuerwehr-vilseck.de



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AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W418620
Datum03.08.2007 14:187627 x gelesen
Geschrieben von Michael Hilbertmal ein Einsatz ohne die Feuerwehr (Leider)
Tut mir echt leid für Dich. Aber da kann man doch sicher irgendetwas dagegen tun. Beschweren zum Beispiel. Aber wo?
Geschrieben von Michael HilbertEr konnte sich selbst aus dem Auto befreien und hat gleich Pol. und Rett. verständigt
Sehr schön. Kann das sein das er nicht verletzt war und dies auch so mitgeteilt hat?Geschrieben von Michael HilbertJetzt habe ich erzählt bekommen, der Sanka kam nach etwa 35 Minuten (zu erst auf der Gegenfahrbahn)
Ist für einen "Sanka" ne echt gute Zeit. Und zur Gegenfahrbahn, gings vielleicht gar nicht anders?
Geschrieben von Michael HilbertIch ging mal davon aus, dass in BaWü Hilfe innerhalb von 25 Minuten an jedem Ort sein sollte??!
Will Dich nicht von Deinen Annahmen abhalten. Fakt ist das in BW das RG-Gesetz eine andere Sprache spricht. Die wurde ja schon von Vorgängern richtig zitiert.Geschrieben von Michael HilbertWürde es nicht sinn machen, wenn ein Disponent merkt, dass zu viel Zeit verstreicht, z.B. die FW zu so einem Einsatz zu alarmieren? Ich denke kaum, dass wir (die Feuerwehr) auch solange benötigen.
Wenns was für die Feuerwehr zu tun gibt immer her damit. Wenn nicht, was soll sie da?
Ach so! Siehe oben! Na dann.
Gruß Andreas


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AutorMich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern418625
Datum03.08.2007 14:537677 x gelesen
Hallo Volker,

Geschrieben von Volker Ehrhardt... und die sind ja meist auch nur ein paar Minuten unterwegs. Nach Eintreffen des regulären Rettungsdienstes können die ja schnell wieder nach Hause.

Absolut richtig.

Bei einer Bewertung aller möglichen Einsatzarten / Hilfeleistungen durch die Feuerwehr nach Gesichtspunkten wie:
- Personalbedarf,
- Zeitaufwand,
- Kosten
- möglicher Einsatzerfolg
dürften FR-Einsätze wohl ganz an der Spitze stehen -> größtmöglicher Erfolg bei minimalem Personal-, Zeit- und Kostenaufwand.

MkG MB


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AutorKlau8s P8., Jülich - Stetternich / NRW418635
Datum03.08.2007 16:207693 x gelesen
einen schönen guten Tag erstmal ....

Geschrieben von Christof StroblUnd wenn ihr zur überörtlichen Hilfe in der Nachbargemeinde unterwegs seit, und ein Einsatz in der eigenen Gemeinde gemeldet wird, schaut es mit Sicherheit auch bei der FF schlecht aus mit der Hilfsfrist, oder?

Nein ... eigentlich nicht.... wenn von uns überörtlich was nachgefordert wird, gilt ja nicht mehr die 8 Minuten- Regel für die erste Gruppe - da haben wir dann 12 Minuten.

Ansonsten hat unsere Wehrführung das Alarmierungskonzept ganz gut hinbekommen, bei den mir bekannten Alarmierungen der letzten Jahre gabs keine Probleme.

Praktisch kann ich mich ad hoc nicht daran erinnern das bei uns in den letzten 10 Jahren gleichzeitig 2 Einsätze in der von Dir genannten Konstellation liefen.

mkg Klaus


*****...und wenn die dicke Frau aufgehört hat zu kreischen ist die Oper vorbei ... *****

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.418638
Datum03.08.2007 16:277659 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Klaus PilgerNein ... eigentlich nicht.... wenn von uns überörtlich was nachgefordert wird, gilt ja nicht mehr die 8 Minuten- Regel für die erste Gruppe - da haben wir dann 12 Minuten.

Ich meinte ja eigentlich, wenn ihr überörtlich im Einsatz seit, und in euerem Bereich ein Einsatz anfällt. Dann kann die Hilfsfrist in EUEREM Bereich auch nicht eingehalten werden.

Geschrieben von Klaus PilgerPraktisch kann ich mich ad hoc nicht daran erinnern das bei uns in den letzten 10 Jahren gleichzeitig 2 Einsätze in der von Dir genannten Konstellation liefen

Glaub ich dir! War ja nur als Beispiel gedacht ;-)


MkG.
Christof

www.feuerwehr-vilseck.de



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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg418640
Datum03.08.2007 16:537668 x gelesen
Geschrieben von Michael Hilbertmal ein Einsatz ohne die Feuerwehr (Leider)

Hallo,

ich hoffe doch, dass dies nur als unbedachte Äußerung zu verstehen ist...

Geschrieben von Michael Hilbertüberschlagen und ist im Wald gegen Bäume geprallt. Er konnte sich selbst aus dem Auto befreien und hat gleich Pol. und Rett. verständigt.
Auch andere Autofahrer haben dies getan.


Was wurde denn bei der zuständigen Leitstelle gemeldet? Zum Beispiel: "VU, die Personen stehen neben ihrem Fahrzeug?"

Geschrieben von Michael Hilbertder Sanka kam nach etwa 35 Minuten (zu erst auf der Gegenfahrbahn) und die Polizei nach fast 45 Minuten (und mehreren Anrufen).

Wenn es sich bei dem Sanka um einen KTW gehandelt hat, war er nach den Vorstellungen der Krankenkassen blitzschnell und mit unterdurchschnittlicher Eintreffzeit vor Ort.

Geschrieben von Michael Hilbertdie Polizei nach fast 45 Minuten (und mehreren Anrufen).

Bei einem VU mit Blechschaden, weitab vom nächsten Revier? Ist doch dann eine erträgliche Zeit?

Geschrieben von Michael HilbertKann das sein?

Um den Sachverhalt genau beurteilen zu können müsste man wissen:

- Was wurde überhaupt gemeldet?

- Ging es um einen zeitkritischen Einsatz zur Menschenrettung?

- Welche Verletzungsmuster wurden denn der Leitstelle gemeldet?

- In welcher Entfernung liegt die nächste Rettungswache und das nächste Polizeirevier?

- Welche Uhrzeit?

- Nicht geschätzte sondern tatsächliche Zeiten.

Geschrieben von Michael HilbertIch ging mal davon aus, dass in BaWü Hilfe innerhalb von 25 Minuten an jedem Ort sein sollte??!

Das ist definitiv nicht so, weder theoretisch noch praktisch.

Geschrieben von Michael HilbertWürde es nicht sinn machen, wenn ein Disponent merkt, dass zu viel Zeit verstreicht, z.B. die FW zu so einem Einsatz zu alarmieren?

- Welche Anfahrtszeit hätte an der Unfallstelle die nächste FF gehabt?

- Macht es Sinn, ist es leistbar, ist es überhaupt gewollt und ist es gesetzliche Aufgabe der Feuerwehr medizinische Erstversorgungen auf Verdacht zu fahren?

Geschrieben von Michael HilbertWir sollten uns immer an die gute alte Zeit heut zu Tage errinnern, in wenigen Jahren werden wir sie vermissen ....

Dein Zitat trifft den Nagel auf den Kopf, wenn man so die demoskopischen Entwicklungen und damit auch die Zukunftsfähigkeit der derzeitigen ehrenamtlichen Rettungssysteme betrachtet.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg418647
Datum03.08.2007 17:227662 x gelesen
Geschrieben von Michael BleckBei einer Bewertung aller möglichen Einsatzarten / Hilfeleistungen durch die Feuerwehr nach Gesichtspunkten wie:
- Personalbedarf,
- Zeitaufwand,
- Kosten
- möglicher Einsatzerfolg
dürften FR-Einsätze wohl ganz an der Spitze stehen -> größtmöglicher Erfolg bei minimalem Personal-, Zeit- und Kostenaufwand.


Hallo,

FR-Einsätze sind - meines Wissens nirgendwo in Deutschland - eine gesetzliche Aufgabe der Feuerwehren, sondern eine zusätzliche, freiwillig übernommene Aufgabe, um die vorhandenen und oftmals bekannten Defizite des originär zuständigen Rettungsdienstes auszugleichen.

Betrachtet man die Einsatzzahlen der ehrenamtlichen FR-Gruppen mit der Flächenabdeckung und der betreuten Einwohnerzahl wird sehr oft deutlich, dass es nicht nur eine Abdeckung von Ausnahmezuständen im regulären Rettungsdienst geht, sondern oft um eine Kaschierung untragbarer Zustände des Rettungsdienstes. Eine Schuld trifft übrigens selten die Träger und nie die dort beschäftigten Mitarbeiter!!!

Oft wäre es besser diese untragbaren Zustände der Öffentlichkeit aufzuzeigen und damit die Kostenträger und die Aufsichtsbehörden in ihre gesetzliche Pflicht zu nehmen, als parallel einen Pseudorettungsdienst, Lückenbüßer und Bevölkerungsberuhiger aufzubauen.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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