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Themabestimmte Einsaätze ohne Sonderrechte /Sondersignal ?83 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorMari8o H8., FF Kleinmachnow- BF Berlin / Brandenburg423768
Datum26.08.2007 16:4425879 x gelesen
Hallo Kameraden!

Mich würde mal interessieren:

1. ob ihr bestimmte Einsätze ohne Sondersignal anfahrt ? wie das ja viele BF tun

und
2. ob die eine oder andere FF unter euch anhand der Alarmierung (anderer Pieperton) hört das es sich um einen sogenannten "Bagatelleinsatz" handelt.

Bin auf eure Antworten gespannt


besucht mich auch gern im Forum bei www.berliner-feuerwehr.de

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP423771
Datum26.08.2007 16:4925052 x gelesen
Für solche Geschichten wie Keller auspumpen oder Bäume von der Strasse kehren brauche ich die Festbeleuchtung nicht.
Bei den Kyrill-Einsätzen sind wir auch ohne gefahren.


Gruß
ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.423779
Datum26.08.2007 16:5625002 x gelesen
Geschrieben von Mario Grocholski1. ob ihr bestimmte Einsätze ohne Sondersignal anfahrt ?
Ölspur in der Regel ohne, Baum auf Strasse i.d.R. auch ohne - hängt ein bischen davon ab wo der liegt. Nachts auf der Bundes-, Landes- oder Kreisstrasse ein Fahrzeug vorab mit Einsatzmittel. Folgende ohne. BMA und auch Kleinbrände werden mit SoSi angefahren.

Geschrieben von Mario Grocholski2. ob die eine oder andere FF unter euch anhand der Alarmierung (anderer Pieperton) hört das es sich um einen sogenannten "Bagatelleinsatz" handelt.
Wir bekommen bei der Alarmdurchsage immer vorab ein Kürzel. So steht "H 1" für technische Hilfeleistung im kleinerenr Umfang ohne Personengefährdung. Also auch ohne SoSi. Geht dann halt mir H 2, H3 oder B1, B2, B3 ... weiter. Auch wenn man nicht genau die Druchsage mitbekommt, kann man anhand des Kürzels schon mal ein wenig sich auf die Einsatzsituation einstellen.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorMich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern423782
Datum26.08.2007 16:5825085 x gelesen
Hallo Mario,

Geschrieben von Mario Grocholski1. ob ihr bestimmte Einsätze ohne Sondersignal anfahrt ? wie das ja viele BF tun

Ja sicher doch. Zu einer Ölspur oder ähnlichem Kleinkram ohne besondere Dringlichkeit muss man nicht mit Sonder fahren.

Geschrieben von Mario Grocholski2. ob die eine oder andere FF unter euch anhand der Alarmierung (anderer Pieperton) hört das es sich um einen sogenannten "Bagatelleinsatz" handelt.

Grundsätzlich können natürlich verschiedene Schleifen und damit auch verschiedene Alarmtöne im FME programmiert sein. Theoretisch kann man auch - je nach ausgelöster Schleife - eine höhere oder niedrigere Dringlichkeit grundsätzlich vermuten.

Nur was hat das mit dem Fahren mit / ohne Sondersignal zu tun?

Zum Gerätehaus fährst Du ja zunächst mit dem Privat-Pkw.....und der hat kein SoSi. Nach Abfrage bei der Leitstelle oder Lesen des Alarmfaxes weisst man dann was anliegt und dann entscheidet der Fahrzeugführer entsprechend dem Meldebild ob mit oder ohne SoSi gefahren wird.

MkG MB


Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg423783
Datum26.08.2007 17:0025093 x gelesen
Geschrieben von Mario Grocholski1. ob ihr bestimmte Einsätze ohne Sondersignal anfahrt ? wie das ja viele BF tun


Sagen wir sorum. Es gibt Einsätze, die wir mit Sondersignal und Sonderrechten bzw. auch mal nur unter Inanspruchnahme von Sonderrechten abarbeiten.
Der Regelfall ist ja lt. StVO der Einsatz ohne Inanspruchnahme von Sonderrechten bzw. Nutzung von Sondersignal. Will man das eine, das andere oder beides nutzen, dann ist vorher zu prüfen, ob die Voraussetzungen nach §35 Abs. 1 StVO oder/ und §38 Abs. 1 StVO erfüllt sind.

Diese Entscheidung hat der Fahrzeugführer des ersten ausrückenden Fahrzeuges an Hand des erhaltenen Einsatzauftrags und ggfs. weiterer Informationen durch die Leitstelle (ein Weisungsrecht Leitstelle --> Feuerwehr besteht in Ba-Wü grundsätzlich nicht) zu treffen.


Die Mehrzahl unserer Einsätze im Jahr sind i.d.R. ohne Sondersignal. Sonderrechte kann dennoch erforderlich sein, z.B. wenn ich mein LF an der Einsatzstelle in der zweiten Reihe parke...


Geschrieben von Mario Grocholski2. ob die eine oder andere FF unter euch anhand der Alarmierung (anderer Pieperton) hört das es sich um einen sogenannten "Bagatelleinsatz" handelt.

Jein. Es ist zwar eine Klassifizierung der Einsätze (Brand, THL, ABC) sowie der vermutete Kräftebedarf aus der Alarmierung ersichtlich (und können auf dem Display abgelesen werden). Diese sagen aber zunächst nichts über die Dringlichkeit aus.
Beispiel: Hilfeleistung 1 kann auslaufender Kraftstoff sein. Aber genau so Nottüröffnung für den Rettungsdienst. Das eine nicht dringlich, das andere schon.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorMari8o H8., FF Kleinmachnow- BF Berlin / Brandenburg423785
Datum26.08.2007 17:0224938 x gelesen
Naja, vor Jahren in meiner Erst-FF war es so das nu7r ganz wenige kameraden einen Piepser mit Anzeige hatten, man hörte also am Piepsen ob es der Probealarm, ein bagatelleinsatz oder eben ein "ALARM" ist der SOSI vermuten läßt


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AutorJörg8 D.8, Teuschnitz / 423795
Datum26.08.2007 17:1425048 x gelesen
Bei uns in der Wehr handaben wir dies generell so:

1. Es wird immer mit den Sondersignalen bei Einsätzen gefahren.

2. Je nach Alarmmeldung entscheidet der GF ob Martinshorn eingesetzt wird.

3. Bei Alarmfahrten zu "kleineren" Einsätzen wie Windbruch oder Ölspuren entscheidet der Maschinist ob er das Martinshorn nutzt oder nicht.

Generell gilt jedoch auch, ob bereits andere Einrichtungen an der Einsatzstelle sind. ( polizei, THW, Rettungsdienst oder andere FF ).

Ist zum Beispiel bei einer Ölspur noch keine andere Einrichtung vor Ort fahren wir mit Blaulicht und Martinshorn, ist jedoch bereits eine andere Organisation vor Ort fahren wir nur mit Blaulich bzw. an Engstellen, abknickenden Vorfahrtsstraßen mit Martinshorn.

In diesem Jahr hatten wir einen Vortrag von der Polizei über das Thema Wege und Sonderrecht, Straßenverkehrsordnung. Auch der Referent der Polizei schulg diese Vorgehensweise vor und sicherte uns somit eine "sichere" Fahrt ( von Seiten des Gesetzgebers zumindest )

Sicherlich gibt es ja einige Leute die dann wieder über die Idioten der Feuerwehr schimpfen. Diesen Spruch kennen wir ja - oder ?


Wir werden noch analog über FME alamiert. In der Alamierung ist geregelt, das wir nur zu kleinen Einsätzen ( Ölspuren, Windbrüche, Unwettereinsätzen ) über den FME alamiert werden.
Durch ertönen der Alarmschleife ( Pieptöne (Funkwecker) oder Dauerton (Sierene) ) erkennen wir die Unterschiedlichen Alamierungsarten.


Wer Rechtsschreibfehler findet darf sie behalten.
Gebe hier meine persönliche Meinung ab.
Grüße aus dem Frankenwald - Jörg D.

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü423800
Datum26.08.2007 17:2525142 x gelesen
Tach,

Geschrieben von Christian Fischer(ein Weisungsrecht Leitstelle --> Feuerwehr besteht in Ba-Wü grundsätzlich nicht)


Ich gehe davon aus das Du "Kreis"leitstellen meintest ?
Bei Leitstellen die derjenigen Feuerwehr die sie alarmiert "angehören" sind sie weisungsbefugt.
Also z.B. bei uns....

Gruß Andi


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AutorJona8s S8., Aachen / NRW423803
Datum26.08.2007 17:2524962 x gelesen
Hallo Jörg,

ich könnte mir vorstellen, dass eine Fahrt generell nur mit Blaulicht in manchen Situationen zu großer Verwirrung bei den anderen Verkehrsteilnehmern führen könnte.
Wie macht ihr das in Kreuzungsbereichen ggfls mit Ampelanlage?
Wo besteht dann der Unterschied zwischen der Fahrt nur mit und ohne Blaulicht?
Wie sind hier eure Erfahrungen?

In Aachen ist es übrigens so, dass generell mit Blaulicht und (nach Bedarf) Horn gefahren wird, wenn die Leitstelle beim Ausmelden nichts anderes sagt.

Viele Grüße

Jonas


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg423804
Datum26.08.2007 17:2724923 x gelesen
Geschrieben von Andreas RometschIch gehe davon aus das Du "Kreis"leitstellen meintest ?
Bei Leitstellen die derjenigen Feuerwehr die sie alarmiert "angehören" sind sie weisungsbefugt.



Deshalb schrieb ich "grundsätzlich" ;-)


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Christian Fischer
Wernau


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg423814
Datum26.08.2007 17:3925047 x gelesen
Geschrieben von Jörg DennochweilerIn diesem Jahr hatten wir einen Vortrag von der Polizei über das Thema Wege und Sonderrecht, Straßenverkehrsordnung. Auch der Referent der Polizei schulg diese Vorgehensweise vor und sicherte uns somit eine "sichere" Fahrt ( von Seiten des Gesetzgebers zumindest )


Hmmm. Also ich weiß ja nicht. Nur weil der gute Mann eine grüne oder jetzt blaue Uniform trägt muß er noch lange nicht recht haben...
Ich ahbe da meine eigenen Erfahrungen in der einen oder anderen Ausbildung gemacht. Aber ebenso mit Juristen bei denen Straßenverkehrsrecht nicht das Fachgebiet war...


Das was Ihr da pauschal macht ist m.E. mehr als grenzwertig.
Ich bin der Meinung, im zweifellieber ein Mal zu wenig mit SoRe/ SoSi, als ein Mal zuviel.
Unsere Anfahrtswege sind i.d.R. auf Grund unserer Stationierungsdichte so kurz, daß der Zeitvorteil verschwindend gering ist. Also kann ich doch im zweifel sagen "da fahre ich ohne". Wenn man die Statistiken zur Unfallwahrscheinlichkeit von SoSi-Fahrten sieht wird man begreifen warum...


Es muß in jedem Einzelfall an Hand der vorliegenden Informationen beurteilt werden, ob die Voraussetzungen des §35 Abs. 1 StVO erfüllt sind. Nur dann darf ich Sonderrechte in Anspruch nehmen 8und dann auch nicht pauschal, sondern anlaßangemessen).
Ebenso muß im Einzelfall entscheiden werden, ob die (höheren) Voraussetzungen des §38 Abs. 1 erfüllt werden. Denn nur dann darf ich Sondersignal verwenden.

Und diese Entscheidung muß der GrFü (oder wer die Fahrt mit Signal auch immer anordnet) nachher ggfs. handfest begründen können. Und die Ausrede "der von der Polizei hat das aber so gesagt" zieht vielleicht noch bei einem OWi- oder Bußgeldverfahen. Wenns aber mal in den Strafrechtsbereich oder den Zivilrechtsbereich geht könnte es da schon mal enger werden...


Die Fahrt nur mit Blaulicht ohne Signalhorn ist zwar grundsätzlich nach §38 Abs. 2 StVO zulässig, führt aber m.E. bei den meisten Verkehrsteilnehmern eher zur Verwirrung. Ich stelle mir gerade das LF vor, das mit Blaulicht an der roten Ampel wartet...


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Christian Fischer
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AutorKay 8S., Seester / Schleswig-Holstein423815
Datum26.08.2007 17:4425022 x gelesen
Geschrieben von Mario Grocholski1. ob ihr bestimmte Einsätze ohne Sondersignal anfahrt ? wie das ja viele BF tun
Ja - nämlich diejenigen, wo die Leitstelle mit angibt "keine Eile geboten", was jedoch recht selten vorkommt. Oder aber mit den nachrückenden Fahrzeugen, wenn das erste Fahrzeug mit einer Rückmeldung kommt, dass keine Eile geboten ist.
Ansonsten fahren wir generell mit SoSi raus. Denn schließlich weiß man ja nie, wie sich die Lage vor Ort tatsächlich darstellt. Bei einer Ölspur haben wir es auch schon einmal gehabt, dass vor dem Eintreffen des ersten Fahrzeugs ein anderer Verkehrsteilnehmer mit seinem Pkw auf der Ölspur ins Schleudern gekommen und in den verursachenden Traktor gefahren ist. Und nicht weit von uns entfernt ist ein Pkw vor Eintreffer der FF in einen auf der Straße liegenden Baum gefahren.
Die berühmte "Katze auf dem Baum" erfordert dabei sicherlich kein SoSi... aber bei uns kommen die Viecher immer alleine wieder runter :-)


Geschrieben von Mario Grocholski2. ob die eine oder andere FF unter euch anhand der Alarmierung (anderer Pieperton) hört das es sich um einen sogenannten "Bagatelleinsatz" handelt.
Nö. Da gibt es bei uns noch eine Durchsage über den Melder und mit Einführung der digitalen Alarmierung, die demnächst ansteht, eine Nachricht/ein Stichwort auf das Display.


MkG
Kay


-Alle Beiträge geben ausschließlich meine eigene Meinung und nicht die meiner Wehr wieder-

Feuerwehr Seester
Gemeinde Seester

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AutorDani8el 8H., Eppingen / BW423826
Datum26.08.2007 18:2725274 x gelesen
Ja gibt schon Sachen, wo wir ohne Sondersignal fahren. Nchts um drei Uhr zu nem VU halt ich es auch für unnötig, alle wachzuhupen. Wobei man das ncht so pauschal sagen kann. Kommt auf die Situation an denk ich und es kann ja jeder Maschinist selbst entscheiden. Zu Unwettereinsätzen, wo der Schade eh schon vorhanden ist, braucht man es nicht unbedingt finde ich. Und zu dem Piepserton, den kann man eh selber programieren wie man will. Ich selber hab zei Schleifen, eine für tagsüber und die gesamte Wehr die sich akustisch unterscheiden. Die Schleifen der Drehleiter für Überlandhilfe und so brauch ich net da ich kein DL-Maschinist bin. UNd die für die Kommandanten, bzw. unseren Gerätewart brauch ich auch nicht. Zwei Schleifen, unterschiedliche Töne. Wobei ich bei beiden genauso dnach schaue, schnell zum Gerätehaus zu kommen...


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AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz423837
Datum26.08.2007 19:0325199 x gelesen
Hallo Daniel,

geschrieben von Daniel HauckWobei man das ncht so pauschal sagen kann. Kommt auf die Situation an denk ich und es kann ja jeder Maschinist selbst entscheiden.

DAS ist keine sehr gute Lösung. Es kommt zwar auf die Situation an, wie man fahren sollte. Aber diese Entscheidung kann nicht der Maschinist treffen. Hat er die notwendige Erfahrung / Ausbildung und Hintergrundwissen, ob mit oder ohne SoSi gefahren werden sollte?
Wie vor kurzem geschrieben wurde, ist das Forum nicht Feuerwehrdeutschland. Und so existieren genug FA, bei denen der auslösende Melder im Kopf einen Schalter umlegt.......manche meinen auch eine Feuerwehr muss immer mit Blaulicht fahren, damit man sieht, dass sie im Einsatz ist.

Das muss eine ganz klare Vorgabe vom aktuellen "Einsatzleiter" sein. Schließlich sieht es nicht nur unprofessionell und komisch aus, wenn der ELW mit soSi fährt, das LF ohne und die DL wieder mit. Hier sollte es entweder vorher analog zur AAO Anweisungen geben, oder es wird vor dem Ausrücken durch eine Führungskraft bekannt gegeben.
Bei einem RTW entscheidet schließlich auch nicht der Fahrer über Sondersignal oder nicht, sondern der Notarzt, der dafür dann notfalls auch die Verantwortung trägt.

Viele Grüße
Christian


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg423838
Datum26.08.2007 19:0625103 x gelesen
Geschrieben von Christian DüsingBei einem RTW entscheidet schließlich auch nicht der Fahrer über Sondersignal oder nicht, sondern der Notarzt, der dafür dann notfalls auch die Verantwortung trägt.

Aber nur auf der Rückfahrt...

Auf der Hinfahrt wird das beim RD i.d.R. durch die Leitstelle entschieden, da hier eine Weisungsbefugnis Leistelle --> RTW besteht.


Geschrieben von Christian DüsingDas muss eine ganz klare Vorgabe vom aktuellen "Einsatzleiter" sein.

Na ja. Aber auch hier muß die frage erlaubt sein ob das

Geschrieben von Christian DüsingHat er die notwendige Erfahrung / Ausbildung und Hintergrundwissen, ob mit oder ohne SoSi gefahren werden sollte?

gegeben ist. In den meisten Fällen würde ich auf nein plädieren...


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Christian Fischer
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AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz423849
Datum26.08.2007 19:2925136 x gelesen
Hallo Christian,


Geschrieben von Christian Fischerda hier eine Weisungsbefugnis Leistelle --> RTW besteht
Schon klar ;-) Und das System finde ich auch gut so!

Es gibt immer noch viele FA (mglw. auch Führungskräfte) die dennoch der Meinung sind, sie könnten am Besten über die Notwendigkeit von SoSi entscheiden. Ich bin allerdings der Meinung, wenn einer die meisten Infos zu der Lage hat, ist es der Disponent. Warum gibt es Zweifel an dessen Entscheidungskompetenz??

Geschrieben von Christian FischerIn den meisten Fällen würde ich auf nein plädieren...
Zustimmung! Traurig aber wahr. Allerdings muss man von einer Führungskraft Verantwortungsbewusstsein verlangen können. Dass dies quer durch Deutschland nicht immer möglich ist, stellt ein viel umfangreicheres Problem dar.

viele Grüße
Christian


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AutorPhil8ipp8 H.8, Marienheide / NRW423850
Datum26.08.2007 19:3024970 x gelesen
@ Mario Grocholski

erst mal hallo zusammen,

Bei uns ist es so das wir grundsätzlich nach Meldebild anfahren. Meistens wird bereits bei der Alamierung klar, ob Sonderrechte erforderlich sind, oder eben nicht. Feuer werden immer mit Sonderrechten angefahren, Einsätze bei denen Menschenleben gegenwärtig in Gefahr ist sowieso. kleinere TH einsätze wie umgestürzte Bäume oder vollgelaufene Keller werden eigentlich immer ohne Sonderrechte bewältigt.

Die Alamierung über FME erfolgt bei uns ebenfalls analog. Wir haben eine große und eine kleine Schleife. Zusätzlich natürlich reichlich Sonderschleifen wie GSG, Rüstwagen etc. . Die FME verfügen grundsätzlich über einen eigenen Ton für jede Schleife (max. 25 Stück). Als Besonderheit wird nach dem Alarmton ein Standardtext wie z.B. 'technische Hilfeleistung' oder 'Feuer, Alarmstufe 4' abgespielt.Danach erfolgt die Durchsage der Leitstelle.


Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg423855
Datum26.08.2007 19:4324957 x gelesen
Geschrieben von Christian DüsingIch bin allerdings der Meinung, wenn einer die meisten Infos zu der Lage hat, ist es der Disponent. Warum gibt es Zweifel an dessen Entscheidungskompetenz??


Weil die Leitstelle nur einen Teil der Lage kennt. Den kann sie mir mitteilen. Den Rest steuere ich als GrFü/ ZFü bei. Insbesondere was die allgemeine Lage betrifft (Wetter, Verkehrslage,...) kannd as nur ich entscheiden, aber nur schwer eine Leitstelle.


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Christian Fischer
Wernau


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen423875
Datum26.08.2007 20:4725032 x gelesen
Geschrieben von Mario GrocholskiMich würde mal interessieren:

1. ob ihr bestimmte Einsätze ohne Sondersignal anfahrt ? wie das ja viele BF tun


Ja. z.B. Sturmeinsätze (wobei es hier Ausnahmen geben kann), Ölspuren (soweit wir die überhaupt fahren*) und alles, wo die Leitstelle keinen Grund für eine Alarmfahrt sieht. Denn die haben idR einen Informationsvorsprung. Auch wenn bei uns keine direkte Weisungsbefugnis besteht kann man sich durchaus daran orientieren.

Geschrieben von Mario Grocholski2. ob die eine oder andere FF unter euch anhand der Alarmierung (anderer Pieperton) hört das es sich um einen sogenannten "Bagatelleinsatz" handelt.

Wir haben DME I** und DME II im Einsätz sowie ein Alarmfax. Bei den zwei letzteren sieht man es an der Textmeldung, beim DME I wird die Textansage "Einsatzalarm" (Sosi) und "Bagatellalarm" (kein Sosi) abgespielt.

* Für einen Großteil wurde durch die Gemeinde ein Unternehmen beauftragt.

** werden nur noch gegen DME II ersetzt.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt423880
Datum26.08.2007 21:1225058 x gelesen
Seit wann ist das Wetter oder der Verkehr Indikator für Alarm<=> nicht Alarm. Das Wetter zwingt den Maschinisten höchstens langsamer zu fahren, als unter Idealbedingungen möglich. Beim Verkehr sieht es ähnlich aus.

Bei der eigentlichen Lage am Schadensobjekt hat sie standartmäßig auf jeden Fall mehr Infos als die Wehr im Gerätehaus. Diese entscheidet ja aufgrund der Meldung ob mit oder ohne.

In BS wird klar von der Leitstelle gesagt, ob mit oder ohne Alarm gefahren wird. Und daran halten sich dann auch alle. Nur bei bestimmten Meldungen, z.B. Person droht zu springen, gibt der EL zwischendurch die Meldung durch "Licht und Ton ausmachen!".
Und damit fahren wir sehrgut.


Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg423885
Datum26.08.2007 21:2425049 x gelesen
Hallo Mario,

Geschrieben von Mario Grocholski
Mich würde mal interessieren:
1. ob ihr bestimmte Einsätze ohne Sondersignal anfahrt ? wie das ja viele BF tun
und
2. ob die eine oder andere FF unter euch anhand der Alarmierung (anderer Pieperton) hört das es sich um einen sogenannten "Bagatelleinsatz" handelt.

Diese Überlegungen werden viel zu wenig getroffen. Die meisten FF fahren generell mit SoSi.
Kann mich an einen Fall erinnern, Alarmstichwort: Ausleuchten für die Polizei, nach einem Verkehrsunfall.
Habe damals als Fahrzeugführer angeordnet, Anfahrt ohne SoSi. Damals hat nicht viel gefehlt und ich wäre aus dem Auto geworfen worden (wir haben doch Einsatz).

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg423891
Datum26.08.2007 21:3225093 x gelesen
Geschrieben von Johannes KrauseDas Wetter zwingt den Maschinisten höchstens langsamer zu fahren, als unter Idealbedingungen möglich.

Ich meinte eher das Wetter im Einfluß auf die Entwicklung der gemeldeten Lage.



Geschrieben von Johannes KrauseBeim Verkehr sieht es ähnlich aus.


z.B. Stau hinter einer Einsatzstelle an der durch den Unfall die Fahrbahn blockiert/ verschmutzt (z.B. Ladungsbestandteile) eigentlich nur Fahrbahnreinigung erforderlich ist. Somit normalerweise eine Lage ohne Signal. Problem: Stellst Du Dich hinten in den Stau, dann kannst Du lange warten bis er sich auflöst, da Du ja erst die Straße frei räumen mußt damit er dies kann. Also muß der Fahrzeugführer wenn er dies erkennt die Weiterfahrt mit Signal anordnen um durch den Stau zu kommen. jetzt könnte man sagen "dann soll er sich das von der Leiststelle genehmigen lassen" (soweit sie überhaupt was zu genehmigen oder zu sagen hat). Nur die kann dann auch nur das tun, was der Fahrzeugführer ihr an Infos gibt. Da kann ich ihn auch gleich selbst entscheiden lassen.



Geschrieben von Johannes KrauseIn BS wird klar von der Leitstelle gesagt, ob mit oder ohne Alarm gefahren wird.

Das geht in Ba-Wü nur da, wo die alarmierte Wehr auch personell die Leitstslle stellt. Also i.d.R. nur für die Stadt in welcher die Leitstelle sitzt.
Füralle anderen ist die Feuerwehrleitstelle Alarmierungsstelle und Führungsunterstützungsstelle die auf Anweisung des Einsatzleiters aktiv wird.


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern423892
Datum26.08.2007 21:3525191 x gelesen
Geschrieben von Michael BayerDiese Überlegungen werden viel zu wenig getroffen. Die meisten FF fahren generell mit SoSi.
Kann mich an einen Fall erinnern, Alarmstichwort: Ausleuchten für die Polizei, nach einem Verkehrsunfall.
Habe damals als Fahrzeugführer angeordnet, Anfahrt ohne SoSi. Damals hat nicht viel gefehlt und ich wäre aus dem Auto geworfen worden (wir haben doch Einsatz).


Ihr könnt mich steinigen, aber auf diese Stichworte geb ich nichts mehr. Wir hatten eine "Ölspur" mit 3 Toten davon einer eingeklemmt und ebenso eine "Ölspur" bei der die NAchbar FF plötzlich gefragt hat wo wir denn bleiben, eine Person klemmt. Bei einem Stichwort hinter dem ein VU steckt wird bei uns mit dem ersten Auto immer mit vollem Programm gefahren, auch wenns nur heiß "Ölspur nach VU". Fertig.


Grüßle
CS





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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt423895
Datum26.08.2007 21:4225043 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischerz.B. Stau hinter einer Einsatzstelle an der durch den Unfall die Fahrbahn blockiert/ verschmutzt (z.B. Ladungsbestandteile) eigentlich nur Fahrbahnreinigung erforderlich ist. Somit normalerweise eine Lage ohne Signal. Problem: Stellst Du Dich hinten in den Stau, dann kannst Du lange warten bis er sich auflöst, da Du ja erst die Straße frei räumen mußt damit er dies kann. Also muß der Fahrzeugführer wenn er dies erkennt die Weiterfahrt mit Signal anordnen um durch den Stau zu kommen. jetzt könnte man sagen "dann soll er sich das von der Leiststelle genehmigen lassen" (soweit sie überhaupt was zu genehmigen oder zu sagen hat). Nur die kann dann auch nur das tun, was der Fahrzeugführer ihr an Infos gibt. Da kann ich ihn auch gleich selbst entscheiden lassen.
Das ist ein Argument. Hier haben wir das Problem bisher nicht so gehabt. Jedoch würde ich eine solche Entscheidung ähnlich wie bei der springenden Person einordnen. Möglich ist es also schon auch hier wenn es der GMV gebietet SoSi an und aus zu machen.
Aber bei "Standartlagen" kann man der Leitstelle meiner Meinung nach ruhig glauben.
Geschrieben von Christian FischerIch meinte eher das Wetter im Einfluß auf die Entwicklung der gemeldeten Lage.
Meinst du damit ein Gefahrgutunfall mit nem "X" bei Regen?


Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

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AutorJoch8en 8G., St. Wendel / Saarland423898
Datum26.08.2007 21:5024885 x gelesen
Hallo Christian!



Die Fahrt nur mit Blaulicht ohne Signalhorn ist zwar grundsätzlich nach §38 Abs. 2 StVO zulässig, führt aber m.E. bei den meisten Verkehrsteilnehmern eher zur Verwirrung. Ich stelle mir gerade das LF vor, das mit Blaulicht an der roten Ampel wartet...

Das sehe ich genauso. Ich kann mich da an die Hochwasserlage 1993 in unserem Bundesland erinnern. In dieser Zeit waren zahlreiche Feuerwehreinheiten aus dem ganzen Land in unserer Hauptstadt Saarbrücken unterwegs, fast immer mit Rundumleuchte und/oder Horn. Nach kurzer Zeit reagierten Verkehrsteilnehemr gar nicht mehr darauf.



Gruß Jochen


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg423900
Datum26.08.2007 21:5224858 x gelesen
Geschrieben von Johannes KrauseMeinst du damit ein Gefahrgutunfall mit nem "X" bei Regen?


Beispielsweise.


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Wernau


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg423906
Datum26.08.2007 21:5924928 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerIhr könnt mich steinigen, aber auf diese Stichworte geb ich nichts mehr.

Große Steine, kleine Steine, Kieselsteine....


Im Ernst. ich gehe davon aus, daß das abgefragte Stichwort so lange die vor Ort vorliegende Lage wiedergibt, bis ich auf Grund eigener Erkenntnisse zu einer anderen Beurteilung der Lage komme.

Sonst müßte ich zu jeder Ölspur den Gefahrgutzug alarmieren (laß Dir mal von Michael Bayer erklären, wie aus einer Flüssigkeitsspur ein Gefahrguteinsatz wird...).

Ganz zu schweigen davon, daß das Alarmstichwort je nach Fahrzeugausstattung der Wehr auch eine bestimmte Einsatzmittelkette bedeutet. Und wenn ich eben mit einem Kleinalarmfahrzeug zum auslaufenden Kraftstoff nach VU fahre, dann bringt mir da SoSi auch nix falls es vor ort ein VU P-Klemmt sein sollte, da es schlicht das falsche Fahrzeug dafür ist. Alarmiere ich jetzt bei jedem Stichwort "Auslaufend nach VU" gleich den Rüstzug? nein.

Es mag sein, daß Ihr schlechte Erfarungen mit den Alamrstichwörtern gemacht habt. Dann ist aber die Lösung einer Vebesserung der Abfrage- und Alarmierungsqualität.


Ach ja. Unsere "schönste" Abweichung war die Alarmierung zu eine "VU P-Klemmt". Kompletter Rüstzug raus. Vor Ort aber "nur" die Reanimation eines Fußgängers nach einem internistischen Eregnis (und weit und breit kein Fahrzeug zu sehen). Wir rätseln bis heute noch wie da das Spiel "Stille Post" gelaufen sein muß....


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Christian Fischer
Wernau


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern423913
Datum26.08.2007 22:1524924 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerGroße Steine, kleine Steine, Kieselsteine....

Ich weiß, und du hast recht, den Einsatz Münsingen kenn ich auch bis in die Details. Zu meiner Verteidigung: Wir haben die "örtliche Gegebenheit" das die 112 bei der Polizei aufläuft, das sorgt immer wieder für erheiternde Alarmierungen. Aber die ILS kommt ja 2008 oder so.


Grüßle
CS





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AutorDani8el 8H., Eppingen / BW423917
Datum26.08.2007 22:2924957 x gelesen
Es steht nirgends wann und wer angibt, wann ich als Machinist mit oder ohne Sosi fahren soll/muss. Das entscheide eizig und allein ich oder der jeweilige Maschinist, ob oder ob nicht. Wenn ein Einsatzleiter sagt fahr ohne und ich muss eine vielbefahrene KReuzung überqueren und schalte es ein reisst mir keiner den Kopf runter. Du bist sicher einer der mittn in der nacht durch die ganze Stadt hupt, weil es ja anders net geht. Von sowas halt ich net viel. Und die Leute, bei denen es wie du so schön sagst nen Schalter umlegt, die sollten erst gar nicht fahren. Naja ist meine Meinung so wie ich es mache und ich hatte noch nirgends Probleme damit. Und was den Rettungsdienst angeht, ja die bekommen gesagt ob mit oder ohne Sosi. Aber du glaubst nicht im ernst das die das Signal einschalten und wenn sie dort sind, es wieder ausmachen.... Ich halte es für unnötig, zb. wenn ich nachts auf ner leeren Bundesstraße oder so fahre. Da komm ich ohne Horn genauso gut an wie mit. Oder etwa nicht? Ich denke man sollte da etwas flexibel sein. Aber lieber einmal zuviel das Sondersignal einschalten, als einmal zu wenig...


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg423919
Datum26.08.2007 22:3625055 x gelesen
Geschrieben von Daniel HauckUnd was den Rettungsdienst angeht, ja die bekommen gesagt ob mit oder ohne Sosi.



Also, wir bekommen bei der Alarmdurchsage nach dem Gong gesagt ob ausgerückt oder ausgefahren wird. Auch wenn wir von unterwegs kommen heisst es entweder "anrücken" oder "fahrt mal da und da hin". Es ist eben nicht die Entscheidung des Maschinisten wie dringlich der Einsatz jetzt ist und ob ich mit Sondersignal fahre, das entscheidet immer noch die Leitstelle. Schliesslich ist sie bis zur E-Stelle weisungsbefugt.


Geschrieben von Daniel HauckWenn ein Einsatzleiter sagt fahr ohne und ich muss eine vielbefahrene KReuzung überqueren und schalte es ein reisst mir keiner den Kopf runter.


Wenn der Einsatzleiter sagt dass Du ohne Sondersignal fahren sollst, dann hast DU das auch zu machen. Dann bleibst Du eben an der Kreuzung stehen.


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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg423920
Datum26.08.2007 22:3724889 x gelesen
Hallo den Christians,

Bin bei den Steinen dabei. Für mich bitte große spitze.

Geschrieben von Christian Schorer
Ihr könnt mich steinigen, aber auf diese Stichworte geb ich nichts mehr.
Sorry, wenn die Polizei uns zum ausleuchten anfordert, gehe ich davon aus das dies stimmt. Sonst müssen wir zu jedem brennenden Papierkorb mit einer Brandschutzbereitschaft fahren. :-)

Zu dem Anderen Einsatz: Wer hat schon mal TUIS 3 und Kat- Alarm mitgemacht.

Gruß
Michael


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AutorDani8el 8H., Eppingen / BW423921
Datum26.08.2007 22:3924935 x gelesen
Nein das ist nicht richtig. Die Leitstelle kann nicht enscheiden ob mit oder ohne. Zumindest hier bei uns nicht. Und ich hab schon genug Fahrsicherheitstrainings mit gemacht wo man das wie beim Maschinistenlehrang gesagt bekommt das man für das Fahrzeug verantwortlich ist, bezogen auf An- und Rückfahrt. Und da redet mir niemand rein. Und ich kenn keine andere Feuerwehr, wo das anders sein soll. zumindest in BW nicht.


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg423924
Datum26.08.2007 22:4224972 x gelesen
Geschrieben von Daniel HauckNein das ist nicht richtig. Die Leitstelle kann nicht enscheiden ob mit oder ohne. Zumindest hier bei uns nicht.


Ach, und Du entscheidest dann halt mal beim Stichwort "Fenster sichern" das Du mit SoSi fährst? Was Du ja deiner Meinung nach machen könntest.


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AutorDani8el 8H., Eppingen / BW423927
Datum26.08.2007 22:4424915 x gelesen
Ja schon. Was aber nicht heisst das ichs dann auch anwende. Aber ich könnte ohne mir dann Sorgen machen zu müssen, das ich einen auf den Deckel bekomme...


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg423928
Datum26.08.2007 22:4425088 x gelesen
Geschrieben von Daniel HauckEs steht nirgends wann und wer angibt, wann ich als Machinist mit oder ohne Sosi fahren soll/muss. Das entscheide eizig und allein ich oder der jeweilige Maschinist, ob oder ob nicht. Wenn ein Einsatzleiter sagt fahr ohne und ich muss eine vielbefahrene KReuzung überqueren und schalte es ein reisst mir keiner den Kopf runter.


Da wärst Du bei mir als GrFü genau 2 Mal gefahren. Das erste und das letzte Mal.

Der GrFü/ ZFü/ ELtr entscheidet, ob Sonderrechte und Sondersignal verwendet werden dürfen.
Der Maschinist kann nur entscheiden, ob er es dann in Anspruch nimmt (Verkehrssituation, Erfahrung/ Sicherheit,...).
Aber wenn der GrFü/ ZFü/ ELtr sagt "ohne Signal", dann steht Dir kein Spielraum mehr zu das Signal einzuschalten.


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Christian Fischer
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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg423930
Datum26.08.2007 22:4825034 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannEs ist eben nicht die Entscheidung des Maschinisten wie dringlich der Einsatz jetzt ist und ob ich mit Sondersignal fahre, das entscheidet immer noch die Leitstelle. Schliesslich ist sie bis zur E-Stelle weisungsbefugt.

Haaalt.
Das gilt nur bei Euch als BF.
Bei uns als eigenständiger Wehr hat die Leitstelle da gar nichts zu sagen.
Sie gibt uns den Einsatzauftrag und ggfs. zusätzliche Informationen durch. Danach ist sie raus. Ab dem Augenblick entscheidet der ELtr der örtlich zuständigen Wehr, wer was macht.


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Christian Fischer
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AutorDani8el 8H., Eppingen / BW423931
Datum26.08.2007 22:4825073 x gelesen
Und mir würdest du als Gruppenführer, falls du denn einer bist, einmal auf den Schalter drücken... Was ist eigentlich dein Problem.


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg423938
Datum26.08.2007 22:5625171 x gelesen
Geschrieben von Daniel HauckUnd mir würdest du als Gruppenführer, falls du denn einer bist, einmal auf den Schalter drücken... Was ist eigentlich dein Problem.

Das Problem ist, daß man Dir entweder auf Deinem tollen lehrgang Mist erzählt hat oder Du das falsch verstanden hast.

Du hast lediglich die Hoheit über die Knöpfe der SoSi-Anlage.
Aber ich habe als GrFü/ ZFü sozusagen den Schlüssel zu einer unsichtbare Abdeckung über diesen Knöpfen.
Nur erst wenn ich diese unsichtbare Abdeckung quasi aufschließe und Dir die Knöpfe frei gebe (sprich ich entscheide, daß die Verwendung von Sondersinalen zulässig und erforderlich ist) kannst Du entscheiden, ob Du SoSi einschaltest oder nicht.
Wenn ich aber den unsichtbaren Deckel drauf lasse, dann kannst Du da auch nichts einschalten.


Und glaube mir. Ich kenne sowohl die Funktion vorne links als auch vorne rechts in einem Feuerwehrfahrzeug gut genug, um das Problem ausreichend beurteilen zu können.


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Christian Fischer
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AutorDani8el 8H., Eppingen / BW423941
Datum26.08.2007 23:0224959 x gelesen
Du bist also einer der 1000 Prozentig ist. Na dann wenn du alles so gut kannst und weisst, dann lassen wir das. Weil auch du mich nicht von minem Handeln abbringen kannst. Aber bei mir müßtest du dir keine Sorgen machen, das ichs zu oft einschalte... Ach ja noch was. Wie regelst du das mit denen in den anderen Fahrzeugen? Das die nicht zuviel draufdrücken? Überall kannst ja net sein. Naja egal, eigentlich sind das Diskusionen die sich nicht lohnen. Die Hauptsache ist doch wir kommen an und machen unsere Arbeit... Schöne Nacht noch.


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen423943
Datum26.08.2007 23:0724925 x gelesen
Geschrieben von Daniel HauckNaja egal, eigentlich sind das Diskusionen die sich nicht lohnen. Die Hauptsache ist doch wir kommen an und machen unsere Arbeit... Schöne Nacht noch.

Ich bin nicht immer Christians Meinung, bei einigen Dingen sehe ich das sogar ganz anders.

Aber in diesem Fall muss man ihm Recht geben. Das hat dann auch nichts mit

Geschrieben von Daniel HauckDu bist also einer der 1000 Prozentig ist.

sondern einfach mit der Realität und den Grundlagen unserer Arbeit. Wenn Dich das stört - ok, das ändert aber nichts an den Tatsachen.

Geschrieben von Daniel HauckWeil auch du mich nicht von minem Handeln abbringen kannst.

Also trotz besserem Wissen damit weitermachen? Respekt.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg423945
Datum26.08.2007 23:0725119 x gelesen
Geschrieben von Daniel HauckDu bist also einer der 1000 Prozentig ist.

Ich dachte eher 2000. Aber was solls.


Geschrieben von Daniel HauckNa dann wenn du alles so gut kannst und weisst, dann lassen wir das.

OK. Aktion beleidigte Leberwurst. Jemand hat Dir gesagt, daß Du unrecht hast, das sogar mit Fakten untermauert. Und Du stellst Dich schmollend ist Eck. Kann man so machen, macht doch aber auf die Dauer keinen Sinn.


Geschrieben von Daniel HauckWeil auch du mich nicht von minem Handeln abbringen kannst.

Glaube mir. Wärst Du hier in der Feuerwehr wäre das schnell erledigt ;-)


Geschrieben von Daniel HauckAch ja noch was. Wie regelst du das mit denen in den anderen Fahrzeugen? Das die nicht zuviel draufdrücken

Indem ich als erster GrFü oder ZFü das per Funk an die folgenden Fahrzeuge durchgebe.


Geschrieben von Daniel HauckDie Hauptsache ist doch wir kommen an und machen unsere Arbeit...

Nein. Hauptsache wir machen unsere Arbeit qualifiziert. Und dazu gehört auch das Wissen um die entsprechenden Rechtsgrundlagen...


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Christian Fischer
Wernau


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AutorDani8el 8H., Eppingen / BW423947
Datum26.08.2007 23:0924924 x gelesen
Ich hatte noch nie Probleme so wie ichs bisher gemacht hab. Und ob ers besser weiss lassen wir mal dahingestellt.


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen423948
Datum26.08.2007 23:1124877 x gelesen
Nabend nochmal.

Geschrieben von Daniel HauckIch hatte noch nie Probleme so wie ichs bisher gemacht hab.

Das kann ja sein. Haste viel Glück und offenbar sehr (zu?) lockere Führungskräfte gehabt.

Geschrieben von Daniel HauckUnd ob ers besser weiss lassen wir mal dahingestellt.

Ich bin mir da sehr sicher.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorDani8el 8H., Eppingen / BW423950
Datum26.08.2007 23:1324908 x gelesen
Oh jetzt gibst du es mir aber... Ich kenn da noch so jemand der alles genau weiss und theoretisch top sein mag. Aber praktisch ne null. So kommst du mir grad auch vor. Hauptsache jedes Gesetz und irgendwelche rechtsgrundlagen im Kopf und sich mit denen die es anders machen anlegen.... Hut ab. Bin froh das ich net mit dir zusammen in ner Wehr bin... Egal jetzt.


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg423952
Datum26.08.2007 23:1525209 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerBei uns als eigenständiger Wehr hat die Leitstelle da gar nichts zu sagen.


Du hast Recht. Für Baden-Württemberg ist im LFG dazu keine eindeutige Regelung getroffen, es wird nur alarmiert. Von Entscheidungsbefugnis zu Sondersignal steht aber weder bei den Leitstellen noch bei der Leitung der Gemeindefeuerwehren etwas genaues drin. In Hessen lehrt die LFS dass die Leitstelle die Einsatzkräfte bis zur Einsatzstelle führt, was meiner Meinung nach die Frage Sondersignal ja/nein beinhaltet. Aber im HBKG habe ich ebenfalls nichts eindeutiges gefunden. Dennoch sind im Netz nicht alle Erlasse für Hessen einsehbar, werd´ morgen mal auf der Leitfunkstelle nachfragen ob sie dazu etwas in gedruckter Form haben.


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen423955
Datum26.08.2007 23:1724972 x gelesen
Ichnochmal.

Geschrieben von Daniel HauckOh jetzt gibst du es mir aber... Ich kenn da noch so jemand der alles genau weiss und theoretisch top sein mag. Aber praktisch ne null.

Daniel, Du machst dich hier gerade ziemlich lächerlich. Mal abgesehen davon, dass Du nicht damit leben kannst, dass Du mit deiner Ansicht offenbar falsch liegst, wirst Du hier persönlich und beleidigend.

Gewöhne Dir das bitte ab. Du kannst nämlich nicht davon ausgehen, dass man dich dadurch ernster nimmt.

Man muss nicht jeden hier lieben und seiner Meinung sein, aber ein professioneller Umgang sollte schon drin sein.

Gelbe Karte.


Viele Grüße,
Stefan Brüning
Team feuerwehr.de

feuerwehr.de - Man liest sich!

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen423956
Datum26.08.2007 23:1725007 x gelesen
Geschrieben von Mario Grocholski1. ob ihr bestimmte Einsätze ohne Sondersignal anfahrt ? wie das ja viele BF tun

Ja. Wenn das mit der "Höchsten Eile" nicht so richtig passt, fährt man eben ohne...
Kann sich auch andersrum wenden, wein man bei der Anfahrt zur Kontrolle eines abgelöschten Brandes eine schwarze Rauchwolke sieht...

Geschrieben von Mario Grocholski. ob die eine oder andere FF unter euch anhand der Alarmierung (anderer Pieperton) hört das es sich um einen sogenannten "Bagatelleinsatz" handelt.

Da wir analog über 4m Meter mit Sprachdurchsage alarmiert werden, kennen wir "Achtung, Achtung = Dringender Einsatz = es wird mit großer Wahrscheinlichkeit mit Sosi ausgerückt. "Alarm" oder "Durchsage" deutet eher auf Ausrücken ohne Sosi hin...

An die Alarmschleifen koppeln wir es nicht, weil ich man ja die doppelte Anzahl Schleifen bräuchte um eine "schnellen" und einen "langsamen" Einsatz unterscheiden zu können...

Gruß LP


Grüße

Lüder Pott

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AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg423959
Datum26.08.2007 23:2124990 x gelesen
Geschrieben von Daniel Hauck
Oh jetzt gibst du es mir aber... Ich kenn da noch so jemand der alles genau weiss und theoretisch top sein mag. Aber praktisch ne null. So kommst du mir grad auch vor. Hauptsache jedes Gesetz und irgendwelche rechtsgrundlagen im Kopf und sich mit denen die es anders machen anlegen.... Hut ab. Bin froh das ich net mit dir zusammen in ner Wehr bin... Egal jetzt.

Ganz schön schwache Vorstellung muss ich sagen.
Ich glaube, du bist dir nicht ganz über die Tragweiten mancher Entscheidungen bewusst die getroffen werden können und welcher rechtlicheRattenschwanz da dann dran hängt, wenn etwas schief geht.
Solang alles glatt läuft, kräht kein Hahn danach, wie man zur Einsatzstelle kommt. Sobald was schief geht, im schlechtesten Fall Menschen verletzt werden, gibts da dummerweise ein paar Menschen die dir dann von BErufswege versuchen alles zusammen zu tragen was gegen deine Entscheidungen und dein Handeln spricht.

Da is mir dann einer ganz recht der sich mit der Gesetzeslage etc. auskennt und mir ggf. mit seinem Vorsprung an Wissen ggf. helfend zur Seite steht.
Und grad wenn es um gesetze geht hat das nichts mit "Praktischer Null" zu tun. Sondern Gesetze sind Fakten. Die sich auch nicht (spontan) ändern (wie manche Situationen beim praktischen arbeiten) sondern mit denen ich planen und umgehen kann, wenn ich sie denn kenne und beachte.

Und umso mehr Streifen einer am Helm hat, umso mehr erwarte ICH von ihm, dass er sich damit auskennt.


Gruß,

Jens

-Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

Feuerwehr Wernau

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg423960
Datum26.08.2007 23:2124966 x gelesen
Geschrieben von Daniel HauckIch kenn da noch so jemand der alles genau weiss und theoretisch top sein mag. Aber praktisch ne null. So kommst du mir grad auch vor.

Na ja. Ich sags mal freundlich. Mäßige Dich in deiner Ausdrucksweise, oder ich muß hier auf dem Moderatoren-Knopf drücken.

Und ich gehe davon aus, daß ich bisher auch im praktischen Einsatz noch ganz brauchbare Arbeit abgeliefert habe. Sonst würde man mich nicht dauernd auf so komische Lehrgänge schicken...


Geschrieben von Daniel HauckHauptsache jedes Gesetz und irgendwelche rechtsgrundlagen im Kopf und sich mit denen die es anders machen anlegen...

Das ist mein Job. Als Führungskraft und als Ausbilder.
Wir arbeiten auf der Basis von vorgegebenen Rechtsgrundlagen. Diese sollten wir tunslichst einhalten, sonst droht ungemacht.
Und mein Job ist es, das zu verhindern. Damit macht man sich nicht unbedingt beliebt. Aber wer darauf aus ist sich nur beliebt zu machen, der darf keine Führungsaufgabe übernehmen.


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Christian Fischer
Wernau


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg423961
Datum26.08.2007 23:2224966 x gelesen
Geschrieben von Daniel HauckOh jetzt gibst du es mir aber... Ich kenn da noch so jemand der alles genau weiss und theoretisch top sein mag. Aber praktisch ne null. So kommst du mir grad auch vor. Hauptsache jedes Gesetz und irgendwelche rechtsgrundlagen im Kopf und sich mit denen die es anders machen anlegen.... Hut ab.


Ich bin ja auch nicht immer einer Meinung mit Christian, aber wenn mein Maschinist sich so verhalten sollte wie Du das beschreibst, fährt er sofort rechts ran und setzt sich entweder hintenrein oder läuft zum GH zurück. Und noch ein kleiner Tip: Als Führungskraft tut man gut daran um die Rechtsgrundlagen zu wissen! Nur so weiss man das man auf der sicheren Seite steht. Und das schützt auch diejenigen davor Dummheiten zu machen wie zum Beispiel unerlaubt Wegerechte in Anspruch zu nehmen. Es ist gut zu wissen was man darf, was man überhaupt machen muss und bei wem welche Zuständigkeiten liegen.


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AutorJago8 H.8, Hannover / Niedersachsen423962
Datum26.08.2007 23:2224974 x gelesen
Geschrieben von Mario Grocholski2. ob die eine oder andere FF unter euch anhand der Alarmierung (anderer Pieperton) hört das es sich um einen sogenannten "Bagatelleinsatz" handelt.
In Niedersachsen gibt es zumindest im Landkreis Hameln-Pyrmont und in Hannover die Unterscheidung zwischen "Alarm" (eilig, Sonder- und Wegerechte) und "Einsatz" (nicht eilig, ohne).
Beim DME ist das dann auch ein anderer Alarmton, beim FME gab es dann halt eine entsprechende Durchsage ("Alarm für den 1.Zug, Feueralarm" oder "Einsatz für den 1.Zug, Unwettereinsatz")
Gruß Jago


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen423963
Datum26.08.2007 23:2324897 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannIn Hessen lehrt die LFS dass die Leitstelle die Einsatzkräfte bis zur Einsatzstelle führt,

Die Leitstelle führt die Feuerwehren fernmeldetechnisch und nicht taktisch... Wenn der erste GF eben erstmal EL ist , muß er auch sofort die Verantwortung tragen. Das kann er aber nur, wenn er auch entscheiden darf...

Außerdem könnte er ja schon mehr Infos haben, ist zB schon am Einsatzort vorbeigekommen und hat schon eine reale Lage).

Gruß LP


Grüße

Lüder Pott

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen423965
Datum26.08.2007 23:2525058 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel HermannAber im HBKG habe ich ebenfalls nichts eindeutiges gefunden.

da wirst du auch nix finden, das ist nämlich in der "Verordnung zur Ausführung der §§ 5 und 6 des Gesetzes zur Neuordnung des Rettungsdienstes in Hessen
(Zentrale Leitstellen, Besondere Gefahrenlagen)" beschrieben.
Die Zentralen Leitstellen lenken alle Einsatzmaßnahmen und stimmen sie
2. bei Einsätzen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe mit der technischen Einsatzleitung und der Gesamteinsatzleitung und der technischen Einsatzleitung nach den Bestimmungen des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz vom 17. Dezember 1998 (GVBI. I S. 530),


Das ganze kann man dann wieder so uslegen, dass es im Alltag keine Rolle spielt, denn die Gesamteinsatzleitung stellt ja gem- HBKG der Gemeindevorstand bzw. der Kreisausschuß...

Geht man eine Stufe zurück, so bleibt die technische Einsatzleitung und gemäß HBKG obliegt die dem Einsatzleiter der Feuerwehr des Schadensortes.

Dazu kommt dann der doch relativ eindeutige § 43:
Die technische Einsatzleitung führt grundsätzlich die Einheiten und Einrichtungen bei Einsätzen im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe. Sie bedient sich hierbei der Zentralen Leitstelle.

Damit ist doch ziemlich deutlich gesagt, wer das sagen hat. Nämlich in dem fall der erstausrückende GF, da zu diesem Zeitpunkt erstmal EL.


Viele Grüße

Christian

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AutorJago8 H.8, Hannover / Niedersachsen423966
Datum26.08.2007 23:2524871 x gelesen
Hi,
kleine Ergänzung falls Hannoveraner mitlesen:
Geschrieben von Jago Hexel("Alarm für den 1.Zug, Feueralarm" oder "Einsatz für den 1.Zug, Unwettereinsatz")
Damit meine ich natürlich den 1.Zug der FF Hameln, nicht den Löschzug der FRW1 der BF Hannover.
Der heißt im hannoverschen Sprachgebrauch nämlich auch "1.Zug" ;-)
Gruß Jago


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio423967
Datum26.08.2007 23:2624933 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Daniel HauckIch kenn da noch so jemand der alles genau weiss und theoretisch top sein mag. Aber praktisch ne null. So kommst du mir grad auch vor. Hauptsache jedes Gesetz und irgendwelche rechtsgrundlagen im Kopf und sich mit denen die es anders machen anlegen.

Die Praktiker, denen Recht und Gesetz egal sind, "weil wir das schon immer so gemacht haben" sind diejenigen die am lautesten heulen, wenn Ihnen mal ein Richter erklärt, dass ein Feuerwehreinsatz nunmal kein rechtsfreier Raum ist.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg423968
Datum26.08.2007 23:2625041 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannVon Entscheidungsbefugnis zu Sondersignal steht aber weder bei den Leitstellen noch bei der Leitung der Gemeindefeuerwehren etwas genaues drin.


§28 Abs. 1 FwG Ba-Wü.
Leitung des Einsatzes.
Und der Einsatz beginnt mit der Alarmierung.


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Christian Fischer
Wernau


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg423969
Datum26.08.2007 23:2724944 x gelesen
Geschrieben von Lüder PottAußerdem könnte er ja schon mehr Infos haben, ist zB schon am Einsatzort vorbeigekommen und hat schon eine reale Lage).


Wenn das so ist täte er auch gut daran der Leitstelle schon mal eine kurze Lagemeldung abzugeben, oder? Und somit liegen der Leitstelle ebenfalls genauere Informationen vor nach denen sich dann das Meldebild eventuell ändern kann was zu einer differenzierteren weiteren Alarmierung nach AAO führen kann.


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg423971
Datum26.08.2007 23:2924882 x gelesen
Danke, Christian! Über das bin ich bei Google auch schon gestolpert, aber wurde durch die explizite Erwähnung des "Rettungsdienstes" getäuscht. Ich werds mir mal noch runterziehen.


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen423972
Datum26.08.2007 23:3124929 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannWenn das so ist täte er auch gut daran der Leitstelle schon mal eine kurze Lagemeldung abzugeben, oder?

Ja und , der EL führt - nicht die Leitstelle...

Kommt jaauch vor, daß die Leitstelle während der Anfahrt dem EL neue Infos oder eine erhöhte Anzahl von Notrufen mitteilt. Sie kann dann Erhöhung der Alarmstufen vorschlagen, zustimmen muß aber der EL...

Gruß LP


Grüße

Lüder Pott

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg423974
Datum26.08.2007 23:3525008 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischer§28 Abs. 1 FwG Ba-Wü.
Leitung des Einsatzes.
Und der Einsatz beginnt mit der Alarmierung.



LFG Ba Wü
§ 28 Leitung des Einsatzes
(1) Die technische Leitung hat der Feuerwehrkommandant des Einsatzortes. Der technische Leiter hat bei Bekämpfung von Schadensfällen, die eine besondere berufliche Vorbildung und technisches Können erfordern, geeignete Personen zur Leitung heranzu-zuziehen; bei der Bekämpfung von Waldbränden wirkt ein Vertreter der zuständigen Forstbehörde mit.



Aber wo steht da etwas von Beurteilung der Dringlichkeit des Einsatzes? Wenn man sich an genau das hält was Du sagst, könnte man dadurch auch ein (unnötiges) Inanspruch nehmen von Wegerechten begründen. Was dann aber wieder mit §38.1 in Konflikt geraten kann. Wer entscheidet denn was z.B. bedeutende Sachwerte sind? (Abgesehen vom GMV?)


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg423976
Datum26.08.2007 23:3824861 x gelesen
Geschrieben von Lüder PottJa und , der EL führt - nicht die Leitstelle...

Kommt jaauch vor, daß die Leitstelle während der Anfahrt dem EL neue Infos oder eine erhöhte Anzahl von Notrufen mitteilt. Sie kann dann Erhöhung der Alarmstufen vorschlagen, zustimmen muß aber der EL...



Okay, ist richtig. Asche auf mein Haupt. Was für ein Glück dass ich wegen der Zusatzqualifikation als Höhenretter nicht in die Leitstelle muss.


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg423977
Datum26.08.2007 23:4124921 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannAber wo steht da etwas von Beurteilung der Dringlichkeit des Einsatzes?

Das muß da nicht stehen. Die Einsatzleitung inne zu haben bedeutet alle Entscheidungen der operativ-taktischen Tätigkeit zu treffen. Dazu gehört auch die Beurteilung der Lage. Und aus dieser heraus leitet sich die Antwort auf die Frage SoRe und SoSi ab.


Geschrieben von Daniel HermannWas dann aber wieder mit §38.1 in Konflikt geraten kann. Wer entscheidet denn was z.B. bedeutende Sachwerte sind? (Abgesehen vom GMV?)

Der Einsatzleiter.
Es kann sich im Nachhinein herausstellen, daß er falsch lag. Es kommt aber alleine darauf an, welche Informationen er zum Zeitpunkt der Eintscheidung hatte bzw. hätte haben können/ müssen.


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Christian Fischer
Wernau


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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW423979
Datum26.08.2007 23:5724928 x gelesen
Geschrieben von Daniel HauckUnd mir würdest du als Gruppenführer, falls du denn einer bist, einmal auf den Schalter drücken... Was ist eigentlich dein Problem.

Also so wie ich es verstanden habe redet ihr ein wenig aneinander vorbei. Ich denke mal dass Daniel im Eifer des Gefechtes einige Stellen überlesen hat.
Also:

-Am Anfang steht der Alarm (wie auch immer) so weit seit ihr euch einig

-Der Einsatzleiter in dem Fall der Grufü 1 Fahrzeug entscheidet auf Grund der Alarmierung ob mit oder ohne SoSi gefahren wird (unsichtbare Abdeckung am Schalter)

So und nun kommt das Missverständnis:

Es gibt nämlich vorne rechts sitzende die, obwohl mit SoSi gefahren werden soll dem Maschinisten am Hörnchen (also das vom Fahrzeug) rumspielen weil sie denken: Hier brauchen wir keinen Wecken, oder es ist eh schon dunkel hier ist kein Verkehr etc...
Ich denke diese Fälle meint Daniel.

Das was Christian meint ist am besten so erklärt:

Wer bestimmt den an der E-Stelle wo Du Dein Auto hinzustellen hast ? Genau der GruFü und so bestimmt er auch wann Du mit Horn oder eben ohne fahren sollst. Das Einzige was ich auf jeden Fall machen würde, wenn er den meint ohne fahren zu müssen: An der Roten Ampel auf Grün warten :-)

Ich hoffe der Fall ist gelöst

Gruß

Dirk


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AutorMike8 K.8, Pegau / Sachsen423981
Datum27.08.2007 00:0424877 x gelesen
Hallo,

Also bei uns wird wirklich nur wenn es nötig ist mit Martinshorn gefahren vor allem in der Nacht! Es gibt welche die sind der Meinung wenn wir nicht schlafen und so weiter? Ist in meinen Augen alles Quatsch!!! Bei uns haben die Führungskräfte nur Melder mit Text (Swissphone Patron) Der Rest nur ?Ton Melder? also weis nicht jeder was los ist. Aber ich bin auch der Meinung bei Einsätzen wo keine Dringlichkeit ist geht es auch ohne da muss ich nicht die Leute auf der Straße verrückt machen


MFG
Mike

Feuerwehr Groitzsch

KJF Leipziger Land


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AutorDenn8is 8E., Menden / NW423982
Datum27.08.2007 00:0724900 x gelesen
Wir haben auf unseren DMEs (Swissphone Patron FT) die Möglichkeit Einsätze als Bagatellalarm mitgeteilt zu bekommen. Bei der Meldung wird dann ein anderer Ton abgespielt.Zu solchen Einsätzen wird dann normalerweise ohne SoSi gefahren.


mit kameradschaftlichen Grüssen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt423983
Datum27.08.2007 00:1124875 x gelesen
In BS gibt es diese Unterscheidung auch.


Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen423995
Datum27.08.2007 05:5024886 x gelesen
Hallo,

wurde/wird im LK Schaumburg auch so gemacht. Aber der liegt ja auch quasi zwischen Hameln und Hannover.

Grüße

Micha


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 423997
Datum27.08.2007 06:2524910 x gelesen
Auch wenn CIFI manchmal etwas ruppig ist (aber diesmal nicht war)

aber gerade hier bekommt man Rechtsauskünfte die nicht schon 4205 mal durch die örtlichen "ICh hab da mal was gehört" Filter laufen... Das ist auch gut so

Und ich als Maschinist bin für jede Minute froh in der ich ohne SOSI fahren darf. Das erleichtert meinen Job nicht unerheblich.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

- langsam ist sicher und sicher ist schnell -

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AutorTim 8K., Werl / NRW423998
Datum27.08.2007 07:2424934 x gelesen
Hallo,
Wir haben bei uns Swissphone (Patron Plus/Pro) da könne wir anhand des tons schon erkennen was es für ein Einsatz ist! ( Brandeinsatz/Technische Hilfe/ Komme zum Gerätehaus) sonderalarme haben den Ton der Technischen Hilfe!
Aber man kann ja nie pauschal sagen ob man jetzt mit SoSi rausfährt oder nicht, es kommt ja immer noch darauf an was einem die Leitstelle und der Gruppenführer sagt!
Und ob man dann Nachts rumhornt ( Eigentlich muss man es ja) oder nicht bleibt dem MA selbst überlassen!


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AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz424002
Datum27.08.2007 09:3124964 x gelesen
Hallo Daniel,

wie dir hoffentlich aus den anderen Beiträgen klar geworden ist, hat also nicht der Maschinist die Entscheidungshoheit über die grundsätzliche Benutzung von SoSi.

Geschrieben von Daniel HauckDu bist sicher einer der mittn in der nacht durch die ganze Stadt hupt, weil es ja anders net geht. Von sowas halt ich net viel.
Falsch! Das Horn ist an, wenn ich es für notwendig erachte. Das ist zumindest an jeder unübersichtlichen Kreuzung der Fall. Mir ist aber ganz klar, wenn was passiert, dann trage ich hier die volle Schuld, weil ich gegen Regeln verstoßen habe. Das kann jeder finden wie er will, aber wenn einer mit rundum SoSi nachts fährt ist das sein gutes Recht! Im Bereich Rettungsdienst merke ich aber, dass sich hier recht schnell die notwendige Erfahrung einstellt.

Geschrieben von Daniel Hauck... Ich halte es für unnötig, zb. wenn ich nachts auf ner leeren Bundesstraße oder so fahre. Da komm ich ohne Horn genauso gut an wie mit.
Richtig, aber wenn ich durch eine enge Häuserschlucht fahre, mit nicht einzusehenden Rechts-Vor-Links Straßen, dann lasse ich es an. Außerdem möchte ich nicht, dass mir ein angetrunkener Bürger vors Auto stolpert.


Geschrieben von Daniel HauckWenn ein Einsatzleiter sagt fahr ohne und ich muss eine vielbefahrene KReuzung überqueren und schalte es ein reisst mir keiner den Kopf runter.
Warum musst du die Kreuzung mit SoSi überqueren und kannst nicht ein paar Minuten warten und wie jeder andere Verkehrsteilnehmer die Kreuzung überqueren?? Schließlich musst du nicht zügig die Einsatzstelle erreichen, sonst würde dein EL dir das mitteilen. wenn es unbedingt einer in deinem Fahrzeug zu entscheiden hat, dann der GF - sicherlich nicht du!
Wie rechtfertigst du vor Gericht die Entscheidung SoSi an der Kreuzung zu benutzen, wenn es zum Unfall deswegen kam?

Leider sind immer noch viele FA der Meinung, die Feuerwehr muss immer mit Blaulicht fahren. Die Gründe reichen von: Wofür hat man es denn? über: Die Leute sollen sehen, dass wir im Einsatz sind. zu: Sonst verlieren die Leute (also die Freiwilligen Kräfte) die Lust an der Feuerwehr.

Gruß
Christian


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AutorMarc8 W.8, Schönewalde / Brandenburg424006
Datum27.08.2007 09:5624996 x gelesen
Hallo.

Wie zum Einsatz alarmiert wird, ist doch bei diesem Thema nebensächlich. Der Alarm kommt(egal wie, DME,Sirene), FA eilen zum Gerätehaus. GF weis entweder schon über Lage bescheid oder fragt per Funk ab und entscheidet, ob höchste Eile geboten ist oder nicht.Hoheitlicher Auftrag liegt ja schon durch die Alarmierung vor. Bei höchster Eile mit Wegerecht,also mit Blaulicht und Einsatzhorn.Ohne höchste Eile nur Blau, ohne Wegerecht.
Bleibt nur noch zu entscheiden, wann höchste Eile geboten ist,

MFG
Marc Wille


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.424013
Datum27.08.2007 10:3124915 x gelesen
Geschrieben von Marc WilleOhne höchste Eile nur Blau, ohne Wegerecht.
Häää ?!? Entweder habe ich SoSi Indikation oder nicht. Sollen wir uns für mittelschwere Eile auch noch einen Schalter für nur Horn einbauen?


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorAndr8e W8., Horn-Bad Meinberg / NRW424040
Datum27.08.2007 12:1224973 x gelesen
Geschrieben von Christian DüsingEs gibt immer noch viele FA (mglw. auch Führungskräfte) die dennoch der Meinung sind, sie könnten am Besten über die Notwendigkeit von SoSi entscheiden.
So auch ich.
Geschrieben von Christian DüsingIch bin allerdings der Meinung, wenn einer die meisten Infos zu der Lage hat, ist es der Disponent.
Als Einsatzleiter erwarte ich das der Disponent mir seine Erkenntnisse zur Lage mitteilt. Da ich ggf. Ortskenntniss habe, im Gegensatz zum Disponenten der meist nicht aus meiner Gemeinde kommt behaupte ich, das ich insgesamt mehr Informationen habe und daher besser entscheiden kann ob SoSi notwendig ist. Ganz davon abgesehen kann der Disponent maximal eine Empfehlung geben, aber nicht entscheiden ob SoSi notwendig ist.


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AutorMarc8 W.8, Schönewalde / Brandenburg424049
Datum27.08.2007 12:5224971 x gelesen
Hallo.
Geschrieben von Christian BergmannHäää ?!? Entweder habe ich SoSi Indikation oder nicht. Sollen wir uns für mittelschwere Eile auch noch einen Schalter für nur Horn einbauen?

War keine Rede von "mittelschwerer Eile"


Entweder es eilt oder es eilt nicht. Wenns eilt, §38 STVO, wird mit Blaulicht und Einsatzhorn gefahren, z.B. PKlemm, Brand oder ähnliches.

Wenns nicht eilt, aber hoheitlicher Auftrag vorhanden ist,§35 STVO, wird nur mit Blaulicht gefahren.
Also an roter Ampel anhalten usw. Katze vom Baum, Sturmschaden ohne Gefährdung usw.

Wenn dann trotzdem jemand der Meinung ist, das Einsatzhorn während der Einsatzfahrt (bei höchster Eile)auszuschalten und ihm dann an einer rechts vor links-Kreuzung jemand von rechts reinkracht, dann muß dieser FA(GF) das auch verantworten.

So lange nichts passiert, ist alles bestens. Wie bei vielen anderen Sachen auch bei Feuerwehrs.

MFG
Marc Wille

MFG
Marc Wille


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AutorJona8s S8., Aachen / NRW424063
Datum27.08.2007 13:1524848 x gelesen
Geschrieben von Marc WilleWenns nicht eilt, aber hoheitlicher Auftrag vorhanden ist,§35 STVO, wird nur mit Blaulicht gefahren.
Also an roter Ampel anhalten usw. Katze vom Baum, Sturmschaden ohne Gefährdung usw.


Was bringt es denn für einen Gewinn, ausschließlich mit Blaulicht zu fahren? Ich glaube, das ist hier doch das Unverständliche...

Gruß
Jonas


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AutorNikl8as 8W., Gütersloh / NRW424074
Datum27.08.2007 13:2524915 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Jonas ScheinerWas bringt es denn für einen Gewinn, ausschließlich mit Blaulicht zu fahren? Ich glaube, das ist hier doch das Unverständliche...
Zumal es ja durchaus nicht unüblich ist, dass Einsatzfahrzeuge nur mit Blau fahren und das Horn lediglich an bestimmten Stellen (Kreuzungen etc.) einschalten. Wer also von Weitem ein Fahrzeug mit Blaulicht kommen sieht, wird also evtl. davon ausgehen, dass er freie Bahn zu schaffen hat. Also ist das Blaulicht alleine mehr als verwirrend. Ich glaube das Blaulicht ist dann mehr so eine Art Statussymbol nach dem Motto: "Wir haben nen Blaulicht, leider fahren wir nur zu ner besch....... Ölspur, deswegen dürfen wir schon nciht mit Horn fahren aber wenigstens Blaulicht sollte sein, sonst sieht das ja doof aus."

Ach ja, bei uns würde das auch zu massiver Verwechslungsgefahr führen, da die Polizei andauernd nur mit Blau fährt (aus Bequemlichkeit oder taktischen Gründen), die erwarten dann jedoch, dass Platz gemacht wird.


MkG
Niklas


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AutorAndr8e W8., Horn-Bad Meinberg / NRW424097
Datum27.08.2007 14:0424875 x gelesen
Geschrieben von Daniel HauckDu bist also einer der 1000 Prozentig ist. Na dann wenn du alles so gut kannst und weisst,

Das ist nicht das Problem, das Problem ist, das der GF auch die Verantwortung trägt. Also sollte er einen Teufel tun, und sich die entscheidung aus der Hand nehmen lassen.


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AutorAndr8e W8., Horn-Bad Meinberg / NRW424110
Datum27.08.2007 15:0624833 x gelesen
In Lippe dito, trotzdem überlegt sich der 1.GF je nach Einsatzlage ob SoSi gefahren wid oder nicht.


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg424175
Datum27.08.2007 19:1525015 x gelesen
Geschrieben von Marc WilleHoheitlicher Auftrag liegt ja schon durch die Alarmierung vor.

Äh. Nein.
Auch das muß zuerst geprüft werden.
Wenn ich von der Polizei im Rahmen der Amtshilfe zu einer ölspur gerufen werde, dann werde ich ja gerade nicht hoheitlich tätig (außer in NRW...).


Geschrieben von Marc WilleOhne höchste Eile nur Blau, ohne Wegerecht.

Mmm. Formal Zulässig. §38 Abs. 2 StVO.
In diversen Kommentaren zu §35 Abs. 1 StVO auch so genannt (nach dem Prinzip: Wo möglich und zulässig ist die Inanspruchnahme von Sonderrechten anzuzeigen).
Praktisch für die anderen Verkehrsteilnehmer maximal verwirrend.

Ich würde deshalb auf die Option "Nur Blaulicht und auf keinen Fall Einsatzhorn" wo immer möglich verzichten.
die Regelung in §38 Abs. 2 StVO sollte eigentlich nur eine Lücke schließen. Bis zur Änderung dieser Vorschrift Anfang der 1990er Jahre war es formal so, daß Du auf der Einsatzfahrt streng genommen das Blaulicht nur zusammen mit dem Horn verwenden durftest. Sprich Du hättest auf der Einsatzfahrt immer beiden an oder beides aus schalten müssen.
Nur bei den anderen heute noch in Abs. 2 stehenden Fällen (geschlossener verband, Warnung vor Einsatzstellen,...) war blaues Blinklicht alleine zulässig.

Aber als "Verwirrinstrument" für andere Verkehrsteilnehmer in Form eines Einsatzfahrzeuges das z.B. mit Blaulicht an an der Ampel wartet war diese Änderung nie vorgesehen...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio424201
Datum27.08.2007 20:1924843 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Marc WilleWenns nicht eilt, aber hoheitlicher Auftrag vorhanden ist,§35 STVO, wird nur mit Blaulicht gefahren.

Wenns nicht eilt, dann darf auch nicht mit Sonderrechten gefahren werden. § 35 Abs. 1 StVO.
Ergo bleibt das Bluelight aus und fährt gemütlich mal hin.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW424214
Datum27.08.2007 20:3924870 x gelesen
Geschrieben von ---Christian Fischer--- Geschrieben von Marc Wille
"Ohne höchste Eile nur Blau, ohne Wegerecht."

Mmm. Formal Zulässig. §38 Abs. 2 StVO.
In diversen Kommentaren zu §35 Abs. 1 StVO auch so genannt (nach dem Prinzip: Wo möglich und zulässig ist die Inanspruchnahme von Sonderrechten anzuzeigen).


Das ist nicht nur Kommentierung sondern Vorgabe der StVO-VwV.


Praktisch für die anderen Verkehrsteilnehmer maximal verwirrend.

Ich würde deshalb auf die Option "Nur Blaulicht und auf keinen Fall Einsatzhorn" wo immer möglich verzichten.


Es ist eine Option, die ihren Platz hat.
Die aber auch fehl am Platz sein kann.

Neben den ursprünglich gemeinten "hornfreien Phasen" der Alarmfahrt und den schon mehr in den Bereich "Sicherung der E-Stelle" fallenden langsam fahrenden Fahrzeugen gibt es aber IMO noch weitere Nischen: Immer da, wo man normalerweise mit so einem Auto nicht (oder nicht in dieser Richtung) fahren dürfte, macht das Blaulicht Sinn. z.B. mit dem LF auf der sonst für 'große Autos' gesperrten engen Straße.


Aber als "Verwirrinstrument" für andere Verkehrsteilnehmer in Form eines Einsatzfahrzeuges das z.B. mit Blaulicht an an der Ampel wartet war diese Änderung nie vorgesehen...

Wer den StVR-Kommentar von Jagusch/Hentschel griffbereit hat, könnte mal nachschauen:
IIRC wird da eine gerichtliche Entscheidung zitiert, dass genau das aus genau dem Grund der Verwirrung unzulässig ist.

Gruß,
Henning


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AutorMari8o H8., FF Kleinmachnow- BF Berlin / Brandenburg424663
Datum29.08.2007 11:0424871 x gelesen
Also da hab ich ja ne mächtige Diskusion losgetreten, war ja so nicht gedacht.

Mir ging es wirklich nur darum ob bei der Alarmierung schon klar ist ob es sich um einen "SOSI-Alarm" handelt oder eben um einen Bagatelleinsatz.

Werd mal nen paar beispile dazu bringen.
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Landkreis MOL in Brandenburg, da hab ich mal bei der FF angefangen.

Bei der Alarmierung war schon am DME/FME anhand des Tones zu erkennen ob es sich um einen Alarm handelt der unter Sonderrechten gefahren wird (z.B Feuer) oder eben nicht (z.B Wasser im Keller).
Der Probealarm hörte sich wieder anders an.

Ganz ähnlich im Rettungsdienst, als RTW hörte man schon ob es sich um einen RTW-Einsatz oder um einen KTW-Einsatz handelte.

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Wir schauen nach Berlin:
genauer zur FF: ähnlich, anhand des Piepertones weiss jeder ob es ein Einsatz mit Sonderrechten wird oder eben nicht.
Auf dem Alarmfax in der Wache steht dann auch im Feld Sonderechte ein Häkchen für JA oder es ist eben kein Häkchen gesetzt.

Alarmierungen aus dem Status 1 heraus genauso

"Florian Berlin mit Blitz für ........" heißt ein Einsatz unter SOSI
"Florian Berlin mit Sofort für ........" heißt ein Einsatz ohne SOSI ,
egeal ob Rettungsdienst oder die großen roten Autos.

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Wir springen in den Landkreis PM, auch in Brandenburg, jetzt mein Zuhause.

Die Alarmierung ist immer die gleiche, nur der Probealarm hört sich anders an.
Auf nachfragen hin wurde mir erklärt das es technisch nicht möglich ist zu unterscheiden
(Die Aussage finde ich im übrigen Mist), weil ich ja weis es geht auch anders

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Trotzdem noch ne Anmerkung zu den beiträgen vorher.

In einem stand, der NA entscheidet ob mit SOSI gefahren wird.
Nun, Da bin ich anderer Meinung, nicht immer muss ein NA vor Ort sein, trotzdem kann sich der RA des RTW für SOSI auf dem Weg ins KH entscheiden.
(ich weiss einige hier werden mich dafür steinigen) bin mal gepannt über die Diskusion.

genau so kann es sein das sich ein gemeldeter KTW-Einsatz zu einem SOSI-Einsatz entwickelt, dann teile ich das der Leitstelle mit und ändere somit das EinsatzStichwort und Sonderrechte sind OK.

So jetzt ihr wieder

mfg Mario


besucht mich auch gern im Forum bei www.berliner-feuerwehr.de

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AutorMari8o H8., FF Kleinmachnow- BF Berlin / Brandenburg424665
Datum29.08.2007 11:1424789 x gelesen
Muss noch einen nachsetzetzn zu eminem vorhergehenden Beitrag.

Auf Berlin bezogen. Bei der B. Da piepts dann kommt ne Stimme aus dem Piepser (also aus dem rechner) und da ist das erste Wort dann "Alarm" oder "Einsatz", und somit klar ob mit Sosi oder ohne.

Auf dem Alarmfax steht auch nochmal Bei Sonderechte Ein Häkchen oder eben nicht


besucht mich auch gern im Forum bei www.berliner-feuerwehr.de

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