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ThemaRechtliche Schritte gegen den Jugendwart40 Beträge
RubrikJugendfeuerwehr
Infos:
  • Tauzieh-Urteil
  • Sturz eines Pfadis vom Gabelstapler
  • Sammlung von Urteilen rund um Kinder-/Jugendbetreuung
  •  
    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern425014
    Datum30.08.2007 12:3415038 x gelesen
    Hallo zusammen,
    in der in den letzten Tagen gelaufenen Diskussion "Handicap-Kinder in der JF" und in den regelmäßig aufflammenden Threads zum Thema "BF-Tag" (etc.) wird immer wieder berichtet, dass Jugendwarte/-betreuer und Ausbildern in der JF von "fürsorgenden" Eltern oder auch anderen Instanzen rechtliche Schritte (nach Unfällen aber auch "präventiv") zu befürchten haben und was alles zu unterlassen sei (Wasser am Rohr als Beispiel)

    Hat jemand von konkrete Fälle hierzu? Wann wurde ein JW (et al.) wofür und womit bestraft? Bitte keine Mythen aufwärmen, sondern am besten fundierte Quellen angeben! Auch ich kenne den Satz "Als Jugendwart stehst du mit einem Bein im Gefängnis" zur Genüge, aber ein stichhaltiges Beispiel konnte mir keines der "Orakel" nennen... vielleicht kriegen wir hier ja was zusammen, um etwas mehr "Fingerspitzengefühl" zu entwickeln, wobei man etwas vorsichtiger sein sollte oder wo die Jugendlichen zu sehr "in versicherungstechnische Watte" gepackt werden?

    Vielen Dank für eure Mithilfe!

    PS: Bei Bedarf: die Domain jugendfeuerwehrunfaelle.de ist noch frei! ;-)


    Grüße
    Magnus

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.425021
    Datum30.08.2007 12:5413036 x gelesen
    Geschrieben von Magnus Hammerlwofür und womit bestraft?
    Zumindest die entscheidenden Gesetzestexte findest Du hier: Folgen der Aufsichtspflichtverletzung (etwa bis zu Mitte scrollen)


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW425022
    Datum30.08.2007 12:5512970 x gelesen
    Hallo,

    mir fällt da die Sache in Leverkusen ein, aber das Urteil ist afaik nicht rechtskräftig. Irgendwann gab es hier auch einen Thread.

    Und war da nicht noch ein Jugendzeltlager in Norddeutschland bei dem die Siegerehrung in einem MANV endete. Irgendwann gab es hier auch einen Thread.


    Gruß

    Thomas


    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern425028
    Datum30.08.2007 13:0712885 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Christian BergmannZumindest die entscheidenden Gesetzestexte findest Du hier:
    damit sollte man sich ja schon VOR der Übernahme eines entsprechendes Amtes beschäftigen (Lehrgang/Eigenstudium, da gibts recht gute Infoquellen!) oder zumindest kurz danach, das erwarte ich zumindest...


    Grüße
    Magnus

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    AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW425030
    Datum30.08.2007 13:1812918 x gelesen
    Geschrieben von Christian BergmannZumindest die entscheidenden Gesetzestexte findest Du hier:

    Ich finde eine sehr schöne Seite zu Thema, deswegen bitte nicht nur zur Mitte scrollen sondern GANZ lesen.

    Gruß

    Dirk


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    AutorJoch8en 8P., Edingen / Baden-Württemberg425034
    Datum30.08.2007 13:4313161 x gelesen
    Salü,

    Ich bin seit inzwischen 14 Jahren als Jugendleiter (seit 12 jahren Mit Jugendleiterausweis) tätig (allerdings in der Evang. Kirchengemeinde am Ort).

    In dieser Zeit ist mit genau EIN Urteil untergekommen - das allseits bekannte Tauhzieh-Urteil:

    http://www.rechtslage.com/urteile/Tauzieh-Fall.html
    (Zeltager: Ein Todesfall beim Tauziehen mit 650 Kindern...)

    Ein weiterer Fall ist mir noch aus 1984 bekannt:

    http://www.rechtslage.com/urteile/HaftungJugendgruppenleite.html
    (Nach Zeltlager: Zelten sollten zum Trockenen aufgehängt werden, Pfadfinder stürzt dabei aus 4 Metern Höhe vom Gabelstaper. Vom Stapler aus sollten Die Zelte an die Hallendecke gehängt werden)

    Den Satz
    Geschrieben von Magnus Hammerl
    Als Jugendwart stehst du mit einem Bein im Gefängnis
    versuche ich seit Jahren - nach jeder neuen Ausbildung von Jugendleitern - den Leuts wieder aus den Köpfen zu hauen - er ist einfach Schwachsinn: Solange der Jugendleiter nicht fahrlässig oder gar vorsätzlich handelt (das kann man wohl getrost ausschließen) kann ihm nichts passieren.

    Lest dazu mal die Einführung zum Skript Aufsichtspflicht vom Rechtsanwalt Stefan Obermeier:
    http://www.aufsichtspflicht.de/skript.htm

    Ist zwar inzwischen etwas in die Jahre geraten (1999), aber noch immer Interessant zu lesen.

    Geschrieben von Magnus Hammerl
    was alles zu unterlassen sei (Wasser am Rohr als Beispiel)
    Steht das irgendwo? Mit hat mal einer gesagt ich dürfte mit den JFlern keine Leitern steigen - bis heute fehlt mir der Beweis dafür...

    Generell gilt: traue ich es ihnen zu (kann man Sicherungen vornehmen), oder nicht?
    Wenn jemand zu einer Tätigkeit in der Lage ist darf und muss er auch die entsprechenden Erfahrungen machen.
    Einem 15, 16 oder 17 jährigen kein Wasser ans (C-)Rohr zu geben ist Schwachsinn - die Grundausbildung sollte da nicht "sein erstes Mal" sein. Man muß ja auch nicht gleich mit 8 bar fahren.
    Bei 'nem 10jährigen Neuling überlege ich mir dagegen dreimal, wen ich dazu stelle, wenn der das erste Mal Wasser am (D-)Rohr hat.

    Wegen blauer Flecken, Verletzungen (mein schlimmster Fall war bisher ein Bruch eines Handwurzelknochens), Verbrennungen 2. Grades hab ich bisher noch keine Probleme bekommen.


    Grüße aus Mannem
    Jochen

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY425037
    Datum30.08.2007 13:5112890 x gelesen
    Hallo Magnus,
    wenn du Jugendwart bist, dann hast du ja bestimmt die 2 Jugendwartlehrgänge an einer bay. Feuerwehrschule mitgemacht.
    Da wird einem Jugendwart ja eigentlich alles erzählt und gelehrt, was er wissen muss.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

    FF Mühlhausen

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.425039
    Datum30.08.2007 13:5812860 x gelesen
    Geschrieben von Anton Kastnerwenn du Jugendwart bist, dann hast du ja bestimmt die 2 Jugendwartlehrgänge an einer bay. Feuerwehrschule mitgemacht.
    Da wird einem Jugendwart ja eigentlich alles erzählt und gelehrt, was er wissen muss.

    Das ist ja ein weniger hilfreiches Posting. Habe auch die JuLeiCa inkl. regelmäßiger Neigungslehrgänge. Aber trotzdem gucke ich doch auch auf Webseiten wie zum Beispeil praxis-jugendarbeit.de.

    Genauso war ich vor fünf Jahren auf GF I+II. Da war dann noch FwDV4 Stand der Technik. Deswegen komme ich doch jetzt nicht auf die Idee, dass es ewig hält und ich durchaus auch mal was nachlesen muss.


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg425040
    Datum30.08.2007 14:0012842 x gelesen
    Geschrieben von Magnus HammerlHat jemand von konkrete Fälle hierzu? Wann wurde ein JW (et al.) wofür und womit bestraft? Bitte keine Mythen aufwärmen, sondern am besten fundierte Quellen angeben!

    Hallo,

    ein Kollege meiner Wache war Betreuer bei einer Jugendfreizeit (Sportverein). Beim Toben warfen zwei Jungs einen Grill um und zogen sich Verbrennungen zu (hausärztliche Behandlung genügte, keine Krankenhausversorgung notwendig, keine bleibenden Schäden!!!).

    Die Eltern stellten Strafantrag gegen den Betreuer und mein Kollege wurde verurteilt. Begründung des Richters: Gefahrenstellen müssen grundsätzlich so gesichert sein, dass tobende Kinder diese nicht erreichen können.

    Fazit:

    Geldstrafe für den Kollegen und noch schlimmer, - als Beamter stand er in einer Beförderungsrunde an. Wegen dem laufenden Verfahren und der Verurteilung letztendlich 1 Jahr später befördert.

    Der zivilrechtliche Teil wurde von der Haftpflichtversicherung getragen und abgedeckt.

    Resultat:

    Der Kollege hat jegliches ehrenamtliches Engagement eingestellt.

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info


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    AutorManu8ela8 v.8, Rastede / Nds.425048
    Datum30.08.2007 14:1012920 x gelesen
    Das mit dem halben Körper im Knast sitzen hört man über die Lehrer auch.

    Wenn es also danach ginge, müsste man seine Kinder bis 18 Jahre einmauern und dann völlig unsozialisiert auf die Gesellschaft loslassen...

    Aber danke für das Thema!!!

    Manuela


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    AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz425059
    Datum30.08.2007 14:4813260 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Manuela v. HäfenWenn es also danach ginge, müsste man seine Kinder bis 18 Jahre einmauern und dann völlig unsozialisiert auf die Gesellschaft loslassen...

    Na ja, nicht ganz.

    Zumindest in meinem Umfeld und in meiner Jugend hat es die Eltern nicht gestört wenn der Sohn/die Tochter hier und da mal mit aufgeschlagenen Knien oder blauen Flecken von toben oder aus dem Sportverein heimgekommen sind.
    Und wenn sich ein Kind mal was gebrochen hatte, dann war das eben so. Niemand hat da den Leiter vor Gericht gezerrt.

    Heute ist man da leider etwas anders eingestellt. Da kann der Jugednleiter noch so aufpassen, sollte etwas passieren wird geklagt. Wofür hat man denn seine Rechtschutzversicherung. Viele klagen zum Zeitvertreib (kommt mir so vor) andere weil sie hoffen etwas Kohle herauszuschlagen.
    (Ich spreche jetzt nicht von Vorkommnissen die von staatlicher Seite aus abgehandelt werden müssen)

    Ich sehe hier auch einen Unterschied zwischen Stadt und Land.

    Egal, mich wundert es nicht das manche Jugendleiter sehr vorsichtig reagieren.

    Wie schreibt hier im Forum jemand immer so schön?

    "Wenn irgendwo in der Welt ein Mensch hinfällt steht er wieder auf; nur in Deutschland schaut er sich zuerst um wen er verklagen kann"

    Gruß vom Berg

    Jakob


    Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern425074
    Datum30.08.2007 16:0112893 x gelesen
    Hallo Anton,
    Geschrieben von Anton Kastnerwenn du Jugendwart bist, dann hast du ja bestimmt die 2 Jugendwartlehrgänge an einer bay. Feuerwehrschule mitgemacht.
    Ja ich habe den Jugendwartlehrgang an der SFS besucht. Dieser besteht, schon seit ein paar Jahren, nur noch aus einem Teil!
    Geschrieben von Anton KastnerDa wird einem Jugendwart ja eigentlich alles erzählt und gelehrt, was er wissen muss.
    Ich dachte eigentlich du hast auch schon mal einen Lehrgang besucht... Den Lehrgang wo man alles gelehrt bekommt, was man wissen muss, musst du mir erst mal zeigen. Oder hast du beim Kommandanten-Lehrgang ALLES gelernt?

    Geschrieben von Christian BergmannDas ist ja ein weniger hilfreiches Posting.
    dem ist nichts hinzuzufügen!


    Grüße
    Magnus

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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern425085
    Datum30.08.2007 16:2412887 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Manuela v. HäfenAber danke für das Thema!!! gerne!

    Geschrieben von Manuela v. HäfenWenn es also danach ginge, müsste man seine Kinder bis 18 Jahre einmauern und dann völlig unsozialisiert auf die Gesellschaft loslassen...

    Eben! Noch warte ich ja auf was "Stichhaltiges" von den diesbezüglichen Teufel-an-die-Wand-Malern... wer hat denn Fälle aus dem "regulären Übungs- und Freizeitbetrieb" einer JF oder vergleichbaren Einrichtung, wo die in die heutigen Zeit so gut rechtsschutzversicherten Eltern einem JW ans Bein p..keln wollten bzw. wo es ihnen gelang oder wo der sich der Staatsanwalt eingeschaltet hat.

    Manchmal wird ja der Eindruck erweckt, ein Betreuer wird gevierteilt und den Löwen zum Fraße vorgeworfen weil ein Jugendlicher im Zeltlager von ner Mücke gestochen wurde...
    Ich hab bisher (zum Glück) noch keines dieser "alles und jeden verklagenden Rechtschutz-Elternmmonster" kennengelernt noch von einem konkreten derartigen Fall gehört. Wenn man nur in anderen Lebenslagen auch so (über-)vorsichtig wäre, würde z.B. auf der Autobahn in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden...

    Klar, die bereits genannten Fälle (Tauziehen, MANV bei der Siegerehrung eines Wettkampfes nich Sonneneinwirkung) sind nicht von der Hand zu weisen, hier ist aber eine Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht nicht von der Hand zu weisen!
    Ein wenig anders sieht es beim von Gerhard geschilderten "Grillunfall" aus, dies kann, unterstelle ich jetzt mal jedem passieren (auch zuhause!), für den betroffenen Kollegen tut es mir Leid aber er ist, so wie ich das lese, auch mit einem blauen Auge davon gekommen...

    Mal schauen, vielleicht kkommt ja noch das ein oder andere Beispiel! Finde die Materie sehr interessant....


    Grüße
    Magnus

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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern425087
    Datum30.08.2007 16:2712832 x gelesen
    Geschrieben von Jakob TheobaldWie schreibt hier im Forum jemand immer so schön?

    "Wenn irgendwo in der Welt ein Mensch hinfällt steht er wieder auf; nur in Deutschland schaut er sich zuerst um wen er verklagen kann"


    Zitat von Gerhard Polt:
    Wenn ich nicht weiß, wen ich hinterher verklagen kann, dann brauch ich ja gar nicht hinzufallen!
    ;-)


    Grüße
    Magnus

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.425088
    Datum30.08.2007 16:3112759 x gelesen
    Geschrieben von Magnus Hammerl
    Manchmal wird ja der Eindruck erweckt, ein Betreuer wird gevierteilt und den Löwen zum Fraße vorgeworfen weil ein Jugendlicher im Zeltlager von ner Mücke gestochen wurde...

    Selbst bei 23 Toten und elf Verletzten kommt es "nur" zu einer Anklage wegen Fahrlässigkeit. Was da noch zivilrechtlich kommt, ist natürlich was anderes.


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern425089
    Datum30.08.2007 16:3212864 x gelesen
    Hallo Magnus,

    ich weis aus meiner Jugendleiterzeit keinen Fall, in dem es tatsächlich zu einer Anklage des JW gekommen ist.
    Klar stellt sich bei den Eltern kein Jubel ein, wenn nach einem Ausflug oder einer Übung der Spößling einbandagiert heimkommt.
    Der Umstand wurde dann durch uns mit den Eltern geklärt und auch das Versicherungsrechtliche über uns abgewickelt.

    Rechtliche Nachwirkungen gab es für uns nie.

    Da gabs als Aktiver schon andere Anekdoten.

    MkG,

    Sascha


    Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.425090
    Datum30.08.2007 16:3312914 x gelesen
    Geschrieben von Jakob TheobaldWie schreibt hier im Forum jemand immer so schön?

    "Wenn irgendwo in der Welt ein Mensch hinfällt steht er wieder auf; nur in Deutschland schaut er sich zuerst um wen er verklagen kann"

    Katja Midunsky, Köln


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg425099
    Datum30.08.2007 16:4912869 x gelesen
    wobei das eigentlich eher auf die US of A zutrifft ;)


    Gruß,

    Jens

    -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

    Feuerwehr Wernau

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)425102
    Datum30.08.2007 17:0312922 x gelesen
    Bei ihr macht diese Signatur ja auch einen ganz anderen Sinn. Sie verdient ihr Geld dadurch...


    (Achtung Scherz!!!)


    Bosco (Third Watch): "Glauben Sie mir, kaputt machen ist das, was die Feuerwehr am besten kann."

    Wenn diese Fusszeile erscheint, ist jeder Leser (auch die stillen!) verpflichtet, in dem vorangegangenen Beitrag meine Ironie, manchmal aber auch Sarkasmus oder Blödsinn, unverzüglich zu erkennen, zu verstehen und zu tolerieren ;-)

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    AutorManu8ela8 v.8, Rastede / Nds.425114
    Datum30.08.2007 17:5012938 x gelesen
    Geschrieben von Magnus HammerlKlar, die bereits genannten Fälle (Tauziehen, MANV bei der Siegerehrung eines Wettkampfes nich Sonneneinwirkung) sind nicht von der Hand zu weisen, hier ist aber eine Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht nicht von der Hand zu weisen!


    Ich denke, das es letztlich genau darauf hinausläuft, der eine JFW/Betreuer ist ZU vorsichtig weil er Aufsichtspflicht hat und der andere halt nachlässig und dann gibt es noch Mischformen. Da dürfen die einen Kinder viel und es läuft nach dem Prinzip "egal" und die anderen gar nix, weil ja was passieren könnte und diverse Sachen sind solchen Leuten auch einfach gar als gefährlich, gefährdung der Aufsichtspflicht, unterlassene Hilfeleistung etc. bewusst oder (mann) hat den Begriff "Schutzbefohlene" weder gehört, noch kann man sich darunter etwas vorstellen.

    Gibts nicht nur im JF Bereich, sondern auch in anderen Bereichen. Das bedeutet nicht, das man keinen Spaß mehr haben darf, aber eben vielleicht ab und an mal als Erwachsener sein Hirn mehr einschalten sollte um zu überlegen, was man in seiner Position eigentlich verantwortet.

    Ist das Betreuerteam vom Zeltlager der Ansicht, es müssten jeden Abend alle von ihnen so viel Alkohol konsumieren, das sie im Straßenverkehr den Führerschein los wären, sind sie einfach auch nicht mehr in der Lage, adäquat bei Notfällen zu reagieren. Passiert was, sind sie am Ar*** und das zu recht.

    Werden bei einer Aktion kleine Fallgruben im Wald gebuddelt (KLEINE), ist das in meinen Augen durchaus vertretbar, werden selbige mit spitzeren Ästen in Indianer-Jones-Manier bestückt, ist es definitiv nicht mehr vertretbar. Stolpern kann man im Wald auch so, das man sich dabei aber dann Körperteile durchbohrt ist im Normalfall eher unwahrscheinlich.

    Wenn Kinder/Jugendliche nerven kann einem durchaus der Kragen platzen und man kann auch mal laut werden - kein Thema. Greift man aber ein Kind(Jugendlichen tätlich an (ohne das man von ihm selbst traktiert wird) - dann ist dies ein Übergriff. Der muss nicht gleich beim Anwalt landen, da reicht es auch, den Ortsbrandmeister einzuschalten. Das Problem ist eigentlich nur, das die Eltern gar nicht wissen, an WEN sie sich eigentlich wenden können, wenn das Betreuerteam Mist baut. Das wird uns Eltern nämlich nicht unbedingt mitgeteilt und das was wir von der JF / FF mitbekommen ist oft so, das eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Also was tun, wenn Holland in Not gerät?

    Dann ist es ja auch so, das viele Eltern (und Kinder/Jugendliche) täglich den ganzen Talkshow.Mist mitbekommen und die "Bildsprachzuerstmitdemtoten"zeitung zur einzig wahren Berichterstatterin unter den Medien erkoren haben. Bild liefert von dem größten Müll die dicksten Schlagzeilen, Bild hilft - am liebsten dem eigenen Umsatz auf die Sprünge... - was liegt da für viele einfach näher als sich so eine Medienmacht als Unterstützung zu holen, wenn das Wissen um die wirklich nächste Hilfe nicht vorhanden ist und das Geld für einen Anwalt nicht da oder zu schade ist? Da verkauft man sich doch gerne mal eben an die Medien um dem nächsten das Leben sauer bis total kaputt zu machen. Geht meistens irgendiwe daneben, aber daran wird nicht unbedingt gedacht (Wer bildblog.de übrigens nicht kennt, dem sei es als Lektüre ans Herz gelegt...).

    Ich denke, das in einigen Fällen einfach zu wenig Kontakt mit Eltern stattfindet und das sicherlich auch manchmal Eltern für "zu blöd um zu wissen, was los ist" erklärt werden und eine gute Zusammenarbeit als unbequem empfunden wird, weil man als Betreuer das Gefühl hat, beobachtet oder kontrolliert zu werden.

    Wieviel mehr es da dann helfen kann (nicht muss), einfach mal das Unwohlsein wegzulassen und bei Bedarf mehr auf die Eltern zuzugehen, lässt sich nur herausfinden, wenn man das dann tatsächlich mal tut und Eltern nicht nur zum Kuchenbacken, Spenden abliefern oder ggf. Fahrdienst benötigt. Und... es ist ja auch nicht so, das sich ALLE Eltern darauf stürzen, mit der JF mehr zu tun zu haben. Viele sind echt froh, wenn sie mit der JF ausser Klamottenwaschen nichts zu tun haben.

    Manuela


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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW425124
    Datum30.08.2007 18:2312998 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Sebastian KruppBei ihr macht diese Signatur ja auch einen ganz anderen Sinn. Sie verdient ihr Geld dadurch...

    Stimmt. Insofern sehe ich die Klagebereitschaft mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Aber ich habe hier auch Akten auf dem Tisch liegen, wo Strafanzeigen erstattet und ich Mahnbescheide über 200 EUR Schmerzensgeld fertig mache, wegen Kleinigkeiten, die man früher als "Lebensrisiko" oder "zum Erwachensenwerden dazugehörig" deklariert hätte. Wenn ich an meine Zeltlager in der JF von früher denke...

    Zivilrechtlich, das ist die eine Seite. Dass man seine materiellen Schäden ersetzt bekommen möchte und ggf. auch Schmerzengeld - ok, dafür gibts Haftpflichtversicherer. Aber warum man mit Strafanzeigen auch noch Staatsanwaltschaft und Strafgerichte damit beschäftigen muss verstehe ich auch nicht. Aber da kommt es dann auch darauf an, ob man sich frühzeitig einen Anwalt nimmt und ob der Staatsanwalt ein bißchen Fingerspitzengefühl hat. Ich behaupte aus meiner Erfahrunjg, dass man die meisten Verfahren, die ohne schwerwiegendere Folgen geblieben sind eingestellt bekommen und so weiteren Folgen aus dem Weg geht.

    Aber vielleicht kann man das ganze übertriebene Theater erst verstehen, wenn man selber Kinder hat...

    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern425128
    Datum30.08.2007 18:3812833 x gelesen
    Hallo Katja,
    Geschrieben von Katja MidunskyAber ich habe hier auch Akten auf dem Tisch liegen, wo Strafanzeigen erstattet und ich Mahnbescheide über 200 EUR Schmerzensgeld fertig mache, wegen Kleinigkeiten, die man früher als "Lebensrisiko" oder "zum Erwachensenwerden dazugehörig" deklariert hätte. Wenn ich an meine Zeltlager in der JF von früher denke...

    Sind DIR Entscheidungen bekannt, die wegen Unfällen im Rahmen des "normalen" Übungsbetriebes oder Freizeitaktivitäten von Jfen (o.ä.) getroffen worden sind? So die vielzitierten Beispiele: Strahlrohr, Tragbare Leiter usw.? Oder kannst du die sehr oft vorhandenen "Bedenken" aus deiner Erfahrung heraus eher widerlegen?

    Gefühlsmäßig würde ich davon ausgehen, dass vor allem in der Jugendarbeit der Sportvereine Verletzungen viel häufiger sind als bei der JF. Kaum ein Jugendtrainer wird sich aber vor jedem Trainig oder Spiel in die Hose machen, weil sich jemand einen Bänderriss o.ä. zuziehen kann...


    Grüße
    Magnus

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg425161
    Datum30.08.2007 21:3212884 x gelesen
    Guten Abend

    Geschrieben von Jochen Petzinger

    Geschrieben von Magnus Hammerl

    was alles zu unterlassen sei (Wasser am Rohr als Beispiel)

    Steht das irgendwo? Mit hat mal einer gesagt ich dürfte mit den JFlern keine Leitern steigen - bis heute fehlt mir der Beweis dafür...


    Das mit den Leitern und dem Wasser am Rohr ;-)))

    Schon mehrfach verlinkt:

    -> "Keine Verunsicherung in der Jugendfeuerwehr"

    und in den aktuellen "Brandhilfe" und "Hydrant" Fachzeitschriften veröffentlicht.

    oder

    sollte man sich mal mit diesem "Medienpaket JF-II" befassen.

    Und sitzen die Gefängnisse voll mit bestraften JF-Betreuern ?
    (Boshaft ;-))), Manchen würde man es mal wünschen, wenn man sieht und liest, was die alles mit ihren ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen anstellen !).


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorMarc8o H8., Loiching / Bayern425185
    Datum30.08.2007 22:2712957 x gelesen
    Ebenfalls hallo zusammen,

    hier auch ein Erlebnis meinerseits: Übung zum Leistungsabzeichen. Obwohl man in den UVV-Schulungen immer wieder eingetrichtert bekommt, nicht aus den Fahrzeugen zu springen, hat ein Kamerad bei einer solchen Übung diesen Stunt doch einmal probiert - und sich prompt das Bein gebrochen.
    Ich hab ihn dann ins Krankenhaus gebracht, wo er einen Gips angelegt bekam. Anschließend habe ich ihn noch nach Hause verfrachtet. Die Eltern waren zwar schon ein bisschen überrascht. Allerdings hatte das Ganze für mich keine Folgen. Ich kann auch als Übungsleiter meine Augen nicht überall haben.
    Merke: Keiner ist vor solchen Fällen sicher. Aber es hat auch keiner etwas zu befürchten.


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Marco Heine

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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern425214
    Datum31.08.2007 08:1212787 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Bernhard DeimannSchon mehrfach verlinkt:

    -> "Keine Verunsicherung in der Jugendfeuerwehr"


    richtig, bezüglich des Versicherungsschutzes gibts bestimmt ebensoviele "Mythen" wie im Bezug auf die Haftungsfrage bei eventuellen Unfällen.

    Geschrieben von Bernhard DeimannUnd sitzen die Gefängnisse voll mit bestraften JF-Betreuern ?
    Bislang wurden ja nicht mal "Komplikationen" anderer Art geschildert...

    Geschrieben von Bernhard Deimann(Boshaft ;-))), Manchen würde man es mal wünschen, wenn man sieht und liest, was die alles mit ihren ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen anstellen !).

    ... das steht auf einem anderen Blatt Papier, aber wenn schon denen nix passiert, sollten WIR endlich aufhören uns ständig ein schlechtes Gewissen einzureden, bei allem was über Videoabend und UVV-Schulung hinausgeht!


    Grüße
    Magnus

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    AutorManu8ela8 v.8, Rastede / Nds.425290
    Datum31.08.2007 11:3912939 x gelesen
    Wenn du die Kiddies vorab darüber belehrt hast, das man nicht aus dem Fahrzeug springt, dann darf so ein Fehlverhalten des Kindes/Jugendlichen auch keine Folgen haben.

    Aber vielleicht wäre es einfach auch - genau wie in Schulen üblich - möglich, die am häufigsten auftretenden Sachen in Kurzform aufzuschreiben, und auszuhändigen. Gerne auch in der schulüblichen Form, das die ELTERN diese zusätzlichen schriftlichen Belehrungen quittieren, d. h. ein Schnibbel unten am Blatt, den sie mit Ort, Datum, Name, Name des Kindes unterschreiben. Abzuheften ist der Schnibbel dann bei den Unterlagen über das Kind/den Jugendlichen.

    Damit sind vorab eigentlich alle auf der sichereren Seite - oder? Die Eltern unterschreiben ja den Empfang der Belehrungen und den Hinweis, das sie diese mit ihrem Kind noch einmal durchgegangen sind - grad bei leistungsschwachen Kindern wichtig, die nicht gut lesen können.


    Manuela


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg425294
    Datum31.08.2007 11:5313254 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Manuela v. Häfen

    Wenn du die Kiddies vorab darüber belehrt hast, das man nicht aus dem Fahrzeug springt, dann darf so ein Fehlverhalten des Kindes/Jugendlichen auch keine Folgen haben.

    Früher gabs für die JF bezüglich UVV von der DJF die Diareihe "Fuchsshow" -bin mit ihr jahrelang über den Kreis gezogen- , jetzt gibts z.B. die beiden Jugendfeuerwehr-Medienpakete "JF I + JF II"

    -> " JF-II Übungs- und Schulungsdienst"

    -> " JF-I Llager und Fahrten "

    Zumindest in BaWü hat jede JF diese Medienpakete mit Folien, CD-ROM und Unterrichtsvorschlag. Damit kann man schon das Thema UVV den Kindern nahebringen.

    In den alten "Lauffeuer" Heften gab es jahrelang einbe bunte Seite mit "UVV-Tipps"; diese Seiten hat unsere JF gesammelt und nimmt sie als Anregung für die UVV Belehrungen.

    Aber vielleicht wäre es einfach auch - genau wie in Schulen üblich - möglich, die am häufigsten auftretenden Sachen in Kurzform aufzuschreiben, und auszuhändigen. Gerne auch in der schulüblichen Form, das die ELTERN diese zusätzlichen schriftlichen Belehrungen quittieren, d. h. ein Schnibbel unten am Blatt, den sie mit Ort, Datum, Name, Name des Kindes unterschreiben. Abzuheften ist der Schnibbel dann bei den Unterlagen über das Kind/den Jugendlichen.

    Damit sind vorab eigentlich alle auf der sichereren Seite - oder? Die Eltern unterschreiben ja den Empfang der Belehrungen und den Hinweis, das sie diese mit ihrem Kind noch einmal durchgegangen sind - grad bei leistungsschwachen Kindern wichtig, die nicht gut lesen können.


    Ob man da die Eltern nicht zu sehr in die Pflicht nimmt ?
    Und was, wenn Eltern aus irgendwelchen Gründen auch immer dieses Belehrungsschriftstück nicht unterschreiben wollen ?

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen425301
    Datum31.08.2007 12:0812777 x gelesen
    Wenn du die Kiddies vorab darüber belehrt hast, das man nicht aus dem Fahrzeug springt, dann darf so ein Fehlverhalten des Kindes/Jugendlichen auch keine Folgen haben.

    Belehren allein reicht nicht aus - insbesondere im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Es gilt der Grundsatz: Belehren - Überwachen - Eingreifen

    Aber vielleicht wäre es einfach auch - genau wie in Schulen üblich - möglich, die am häufigsten auftretenden Sachen in Kurzform aufzuschreiben, und auszuhändigen. Gerne auch in der schulüblichen Form, das die ELTERN diese zusätzlichen schriftlichen Belehrungen quittieren, d. h. ein Schnibbel unten am Blatt, den sie mit Ort, Datum, Name, Name des Kindes unterschreiben.

    Es gibt eine Reihe von Unterweisungen, die man periodisch auch mit JF-Angehörigen durchführen sollte. Eine schriftliche Herausgabe der Unterweisung und einer Zeichnung durch den Unterwiesenen und dessen Erziehungsberechtigten ist dabei nicht schlecht, stellt aber auch keinen Freibrief da. Wichtig ist auch hier wieder das Überwachen (im notwendigen Umfang) ob denn das Unterwiesene auch umgesetzt wird und ggf. das Eingreifen, wenn dem nicht so ist (einschließlich erforderlicher Folgeunterweisung).

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorManu8ela8 v.8, Rastede / Nds.425335
    Datum31.08.2007 13:1412896 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard DeimannOb man da die Eltern nicht zu sehr in die Pflicht nimmt ?
    Und was, wenn Eltern aus irgendwelchen Gründen auch immer dieses Belehrungsschriftstück nicht unterschreiben wollen ?


    Nein, das sehe ich nicht so. Denn als Elternteil bin ich ja für mein Kind verantwortlich ´- auch wenn ich die Verantwortung zwischendurch auf andere (Lehrer, Gruppenleiter, Betreuer) übertrage. Die Hauptverantwortung liegt immer noch bei den Eltern.

    Mein Eindruck ist eher, das Eltern möglichst alles auf andere abwälzen wollen. Das geht von der Vermittlung grundlegender Werte bis hin zum Erarbeiten der Selbsständigkeit. Ich erlebe viele Eltern, die nach dem Motto: "Aus den Augen, aus dem Sinn" leben, was ihre Kinder betrifft. Schön, wenn die Kinder unterwegs sind, dann hat man sie nicht selbst an den Hacken und muss sich mit ihnen nicht selbst beschäftigen - so in der Art und Weise. Selbige Eltern sind dann aber auch genau die, die als erstes gerne Zeter und Mordio schreien, wenn dann mal was passiert.

    Nein, man nimmt Eltern nicht zu sehr in die Pflicht, sondern belehrt sie gleich mit. Wenn ihnen die Belehrungen nicht passen und sie der Meinung sind, ihr Kind hat das alles nicht nötig und sie müssten das entsprechend nicht unterschreiben, kann man durchaus mit einer Fristenregelung androhen, das ein Kind vielleicht zwei Wochen nach Aushändigung des entsprechenden Zettels vom Dienst solange frei gestellt wird, bis der Zettel vorliegt.

    Eltern müssen für jede Klassenfahrt und für jeden Furz in der Schule Papierberge unterschreiben, damit sie entsprechenden Institiutionen eine Absicherung geben, das sie Belehrungen und Hinweise gelesen haben. Warum also auch nicht in der JF? Wenn Eltern nicht wissen, was die Kiddies machen und wo diese aufpassen müssen, dann können sie auch nicht im Vorfeld darauf achten. Und: je besser das Miteinander auch zwischen Eltern und Betreuern, desto mehr Möglichkeiten gibt es letztlich in der JF. Denn ich finde, das manchmal auch einfach übersehen wird, das manche Eltern vielleicht mehr können, als bei Feiern Kuchen zu backen.

    Sei es, das jemand eine Firma hat und damit vielleicht die Möglichkeit, die JF ein bisschen zu sponsorn, sei es das jemand das Hobby Videofilmen hat und vielleicht bereit wäre, ab und an mal eine Übung oder einen Wettkampf zu filmen und man dann nacher schauen kann, wo es im Ablauf Probleme gibt. Denn... man kann einem anderen durch Reden viel erklären. Wenn er es aber in so einem FILM sieht, kann er es oft viel besser nachvollziehen und weiß manchmal einfach besser, was eigentlich gemeint ist, vielleicht ist jemand in einem interessanten Betrieb und kann eine Betriebsführung organisieren...

    Ich weiß ja nicht, wie das in anderen JF´s läuft, aber manchmal habe ich so den Eindruck, das viele Menschen die mit anderen arbeiten, einfach sowas wie Scheuklappen aufhaben. Die sehen nur ihr: "Das war schon immer so und das ist gut so!" anstatt mal zu sehen, wie sie ihre Möglichkeiten ab und an einfach ausweiten könnten.

    Den bislang besten, in meinen Augen herausragenden Mitgliedsantrag bei einer Non-Profit-Organisation habe ich bei einer Organisation gefunden, die im Bereich Hirntumore tätig ist und da für Betroffene und Angehörige unheimlich viel auf die Beine stellt. Bei denen steht auf dem Anmeldebogen die Frage, was man beruflich macht und mit welchen besonderen Fähigkeiten man die Organisation unterstützen könnte/würde. Das muss man nicht ausfüllen. Aber jemand, der sich in so einer Sache einbringen möchte, fühlt sich dadurch von vorneherein ernst genommen und nicht nur als Geldgeber - und der Organisation kommt es zugute, das sie Leute hat, die von vorneherein angeben, das sie prima Texte gestalten können, Mediengestalter sind, bereit wären, Briefe einzutüten oder die Infotage mit vorzubereiten und durchzuführen. Besser geht es einfach nicht.

    Manuela
    die z. T. auch schon wieder etwas OT gerutscht ist. Sorry


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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg425367
    Datum31.08.2007 15:2012895 x gelesen
    Hallo Marco,

    Geschrieben von Marco Heine
    hier auch ein Erlebnis meinerseits: Übung zum Leistungsabzeichen. Obwohl man in den UVV-Schulungen immer wieder eingetrichtert bekommt, nicht aus den Fahrzeugen zu springen,
    Die "Belehrungen" Nutzen doch bei den Aktiven wenig, warum sollen sie in der JF wirken?

    Geschrieben von Marco Heine
    hat ein Kamerad bei einer solchen Übung diesen Stunt doch einmal probiert - und sich prompt das Bein gebrochen.
    War das gleich beim ersten Durchgang?
    Wenn man so etwas, bei einem Durchgang auffällt, kann man dies wunderbar für eine Unfallverhütungs- Belehrung "Aussteigen aus Fahrzeugen" verwenden.
    Bringt sicher mehr wie alles erzählen vorher.

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY425371
    Datum31.08.2007 15:2612866 x gelesen
    Geschrieben von Manuela v. Häfen, Wenn du die Kiddies vorab darüber belehrt hast, das man nicht aus dem Fahrzeug springt, dann darf so ein Fehlverhalten des Kindes/Jugendlichen auch keine Folgen haben.

    Hallo Manuela,

    wenn du jetzt noch das Wort "Kiddies" vermeiden könntest, dann kann ich dir nur uneigeschränkt zustimmen. Warumm muss man des dies blöden Wörter "Kids" (= junge Ziege) und "Kiddies" verwenden. Deutsch ist eigentlich ja auch schön.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

    FF Mühlhausen

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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern425406
    Datum31.08.2007 17:1112897 x gelesen
    Geschrieben von Anton Kastnerwenn du jetzt noch das Wort "Kiddies" vermeiden könntest, dann kann ich dir nur uneigeschränkt zustimmen. Warumm muss man des dies blöden Wörter "Kids" (= junge Ziege) und "Kiddies" verwenden. Deutsch ist eigentlich ja auch schön.


    Naja, junge Ziege = Kitz ;-)
    Es gibt Anglizismen, die mich mehr stören aber das ist Geschmackssache.

    Heute hätte ich dich schon beinahe besucht, als ich auf der B16 das Schild "Mühlhausen 1km! gesehen habe...


    Grüße
    Magnus

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY425412
    Datum31.08.2007 17:2612821 x gelesen
    Geschrieben von Magnus Hammerl Heute hätte ich dich schon beinahe besucht, als ich auf der B16 das Schild "Mühlhausen 1km! gesehen habe...

    Hallo Magnus,

    danke, aber da hättest du mich nicht gefunden.
    Unser Mühlhausen liegt an der B 299 ca. 15 km südl. von Neumarkt. Aber Achtung: An der B 299 gibt´s 2 Mühlhausen. Da haben wir schon die tollsten Sachen erlebt.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

    FF Mühlhausen

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    AutorManu8ela8 v.8, Rastede / Nds.425439
    Datum31.08.2007 20:1312801 x gelesen
    Kiddies geht eigentlich noch... aber es stimmt, gerade wenn man ab und zu mal Onkel Googel um Übersetzungshilfe bittet kommen da schon recht haarsräubende Sachen raus und man überlegt, was das verflixt nochmal für Zicklein sind, von denen bei petakillsanimals gesprochen wird.

    Da finde ich z. B. "Kick-off-Veranstaltung" schon blöder. das kling so nach austreten... und vor allem "kick-off" auf der einen Seite und dann "Veranstaltung" als Erweiterung... damit wirbt die DJF übrigens in einem Flyer...

    Manuela


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    AutorDani8el 8G., Hessisch Oldendorf / Niedersachsen428946
    Datum22.09.2007 15:0712996 x gelesen
    Schönen Guten Tag zusammen,

    Ich kann diese Rechtlichen Schritte nur Unterstützen obwohl ich selbst im Jugendfeuerwehr Team meiner Ortswehr tätig bin.

    Ein sogenannter "BF-Tag" ist mit sicherheit spannend und aufgregend garkeine Frage doch bedarf es einer Speziellen Ausbildung für diese Speziellen Einsatzgeräte etc. Ich meine es wird sogar fast verharmlost wenn die Jugendfeuerwehr mal mit Wasser übt. Auch dort kann es mal passieren das ein Kind nicht die nötige Kraft aufbringen kann um das C-Rohr zu halten. Für mich unverantwortlich.

    Ich denke am besten wäre es wenn es in die Satzung einer jeden Landesjugendfeuerwehr niedergeschrieben wird das sowas in der JF nicht erlaubt ist.

    Wäre klar und eindeutig und für die Sicherheit der Kinder ist gesorgt , auch wenn die Jugendwarte versagt haben ;-)

    Mit freundlichen Grüßen

    Daniel Grothe


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg428947
    Datum22.09.2007 15:1613105 x gelesen
    Geschrieben von Daniel GrotheEin sogenannter "BF-Tag" ist mit sicherheit spannend und aufgregend garkeine Frage doch bedarf es einer Speziellen Ausbildung für diese Speziellen Einsatzgeräte etc.

    Wie überall.


    Geschrieben von Daniel GrotheIch meine es wird sogar fast verharmlost wenn die Jugendfeuerwehr mal mit Wasser übt. Auch dort kann es mal passieren das ein Kind nicht die nötige Kraft aufbringen kann um das C-Rohr zu halten. Für mich unverantwortlich.

    Na ja. Man kann die Kinder auch in Watte packen.
    Es ist Aufabe der Jugendbetreuer dafür zu sorgen, daß kein kind überfordert ist. Komischerweise klappt das in jedem Turnverein. Natürlich kann ich keinen 10jährigen mit 40kg Lebendgewicht mit einem CM und 5bar Druck hinstellen.
    Bei einem 18jährigen mit 80kg sieht das schon wieder anders aus.

    Diese zu erkennen und zu beurteilen ist Aufgabe des Jugendfeuerwehrwartes und seiner Betreuer.


    Geschrieben von Daniel GrotheIch denke am besten wäre es wenn es in die Satzung einer jeden Landesjugendfeuerwehr niedergeschrieben wird das sowas in der JF nicht erlaubt ist.


    Das wäre Schwachsinn im Quadrat, da diese Regelung niemals abschließend sein kann und somit jede Menge Regelungslücken bestehen.

    Wer glaubt die ganze Welt mit wolchen Regelungen sicher zu machen der irrt. Das klappt nicht.
    Es bleibt auch bei entsprechender Beurteilung im Einzelfall immer ein Restrisiko. ich glaube, das nennt man dann Leben.


    Geschrieben von Daniel GrotheWäre klar und eindeutig und für die Sicherheit der Kinder ist gesorgt , auch wenn die Jugendwarte versagt haben ;-)

    Das ist Unsinn. Es geht doch nicht darum nachher eine Regel zu haben mit der man dann rumfuchteln kann, sondern darum, daß den kids nichts passiert. Und da helfen solche Papierchen nicht.
    Das ist so, wie wenn jemand den SiTr nur als Alibiveranstaltung stellt weil er in der FwDV 7 steht und nicht, weil er gerade seine Kameraden bewußt in eine für sie lebensfeindliche Umgebung geschickt hat (und für diese falls ihnen etwas passiert eine Rettungsmöglichkeit zu stellen).


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg428983
    Datum22.09.2007 19:1312903 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Daniel Grothe

    Ein sogenannter "BF-Tag" ist mit sicherheit spannend und aufgregend garkeine Frage doch bedarf es einer Speziellen Ausbildung für diese Speziellen Einsatzgeräte etc.

    Welche speziellen Einsatzgeräte setzt man JF-BF-Tagen ein die man sonst im "normalen" JF-Dienst nicht einsetzt ? Sollte eigendlich nicht vorkommen. Nur wenn "profilneurotische" JF-Betreuer meinen, sich bei BF-Tagen von den Regeln der "UVV-Feuerwehren" und diversen Hinweisen und Vorgaben der FUKs kerinen Gebrauch zu machen und an den Bedürfnissen, Kentnissen und der Leistungsfähigkeit der ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen vorbei planen zu müssen, dann sehe ich das als bedenklich an.

    Ich meine es wird sogar fast verharmlost wenn die Jugendfeuerwehr mal mit Wasser übt. Auch dort kann es mal passieren das ein Kind nicht die nötige Kraft aufbringen kann um das C-Rohr zu halten

    Muss unbedingt ein Kind ein C-Rohr halten, es können z.B. mehrere tun, man muss ja nicht unbedingt jeden "Löschtßzwerg" ein C-Rohr halten lassen. es gibt ja auch D-Rohre.
    Aber der JFs nur noch "trockene" Übungen zu gestatten finde ich unsinnig; bei Einhaltung von Sicherheitsmaßnahme sehe ich da keine besondere Gefahr.

    Ich denke am besten wäre es wenn es in die Satzung einer jeden Landesjugendfeuerwehr niedergeschrieben wird das sowas in der JF nicht erlaubt ist.

    So was in der Satzung eines Vereines -wie es die Landes-JFs sind- festzulegen halte ich für unnötig, das haben andere Stellen zu regeln. Was man mit welchen JF-Angehörigen wann, wo und wie machen kann, soll und darf gehört in die Ausbildung der JF-Betreuer. Veorgaben können die Aufsichtsbehörden und FUKs machen.

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY428984
    Datum22.09.2007 19:4312852 x gelesen
    Geschrieben von Daniel Grothe Muss unbedingt ein Kind ein C-Rohr halten, es können z.B. mehrere tun, man muss ja nicht unbedingt jeden "Löschtßzwerg" ein C-Rohr halten lassen. es gibt ja auch D-Rohre.
    Aber der JFs nur noch "trockene" Übungen zu gestatten finde ich unsinnig; bei Einhaltung von Sicherheitsmaßnahme sehe ich da keine besondere Gefahr.


    Grüß Gott,

    also ein Jugendlicher hat am C-Rohr absolut nichts allein zu suchen. Auch die normalen FA(SB) müssen ja zu zweit am Strahlrohr sein.
    Aber trotzdem können die Jugendlichen jederzeit m.E. mit Wasser über. Gefragt ist aber hier ein verantwortungsvoller Maschinist, der den Pumpenausgangsdruck immer kontrolliert.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

    FF Mühlhausen

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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern428992
    Datum22.09.2007 20:5012839 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Daniel Grothech kann diese Rechtlichen Schritte nur Unterstützen

    Welche denn genau?

    Geschrieben von Daniel GrotheIch denke am besten wäre es wenn es in die Satzung einer jeden Landesjugendfeuerwehr niedergeschrieben wird das sowas in der JF nicht erlaubt ist.

    Mach doch mal ein paar konkrete Vorschläge was du erlauben und was du verbieten würdest?
    (Mal ganz davon abgesehen, dass das in einer Satzung der LJF eher schlecht aufgehoben wäre)

    Geschrieben von Daniel GrotheWäre klar und eindeutig und für die Sicherheit der Kinder ist gesorgt , auch wenn die Jugendwarte versagt haben ;-)

    Blödsinn: Wenn ein JF sich nicht an die jetzigen Regelungen der UVV (u.a.) hält, wird ihn auch so ein "Satzungsgedöns" nicht interessieren...Und den Jugendlichen ist nicht geholfen, wenn der JW anschließend verknackt wird


    Grüße
    Magnus

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    AutorDani8el 8G., Hessisch Oldendorf / Niedersachsen429262
    Datum24.09.2007 16:2012919 x gelesen
    Geschrieben von Christian Fischer Na ja. Man kann die Kinder auch in Watte packen.
    Es ist Aufabe der Jugendbetreuer dafür zu sorgen, daß kein kind überfordert ist. Komischerweise klappt das in jedem Turnverein. Natürlich kann ich keinen 10jährigen mit 40kg Lebendgewicht mit einem CM und 5bar Druck hinstellen.
    Bei einem 18jährigen mit 80kg sieht das schon wieder anders aus


    Also erstmal kann man das hier nicht mit einem Turnverein vergleichen ;-) Weil das Risikopotenzial doch etwas höher eingeschätzt werden muss als ein "Purzelbaum" ;-)
    Und dann ist es noch so das die meisten Betreuer es einfach mal nen bisschen übertreieben und mit Abseilübungen herumhantieren obwohl sie dem selbst nicht wirklich mächtig sind etc.

    Letztendlich wollte ich nur darauf hinweisen das es einige in unseren Reihen gibt die denn Bogen etwas überspannen und die Kid´s genzlich überfordern.


    Mit freundlichen Grüßen

    Daniel Grothe


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