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ThemaÜberhose Saarland11 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 425621
Datum01.09.2007 17:506504 x gelesen
Mahlzeit

auf der Suche nach einer Rechtsgrundlage für Überhosen im Saarland habe ich folgendes gefunden

1. Im Abschnitt III liest man das Wort NOMEX gar nicht, theoretisch reicht der Kampfanzug Stand 1990

(ansonsten sehr witzig zu lesen)

2. aber auch hier nur HUPF 1-3

kennt irgend jemand noch andere Dokumente aus denen hervorgeht das FM (SB) mit Nomexhosen (SB) ausgestattet werden müssen ?

Hat jemand eine schriftliche Stellungnahme der UKS?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW425624
Datum01.09.2007 18:015095 x gelesen
Geschrieben von Florian Besch Im Abschnitt III liest man das Wort NOMEX gar nicht

Eine Überhose muss ja nicht zwingend aus Nomex hergestellt sein, sie muss nur bestimmte Sachen aushalten. Es können auch andere Materialien zur HErstellung genommen werden.


mit kameradschaftlichen Grüssen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 425625
Datum01.09.2007 18:025093 x gelesen
Mahlzeit

Asche über mein Haupt, HUPF war gemeint ...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern425641
Datum01.09.2007 18:465114 x gelesen
Geschrieben von Florian Beschkennt irgend jemand noch andere Dokumente aus denen hervorgeht das FM (SB) mit Nomexhosen (SB) ausgestattet werden müssen ?


GUV-V C 53, § 12 (2), 1. Spiegelstrich der Durchführungsanweisungen i.V.m. dem 4. Spiegelstrich


mkG
Adrian Ridder

Take Care, Be Careful, Stay Safe!

THL-Ausbildungsveranstaltung Challenge 2007

atemschutzunfaelle.eu

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AutorGill8es 8R., Aachen / NRW425669
Datum01.09.2007 22:285102 x gelesen
Hallo.

Frag dochmal selbst bei der UKS nach....würde mich auch interessieren was die antworten.

Ich bemängele schon seit einiger Zeit, daß wir bei uns keine Überhosen haben.
Weder persöhnlich, noch als Poollösung (Außer die wenigen Kameraden die sich selbst welche
gekauft haben). Begründet wird es mit der VV, da da keine "Überhosen" vorgeschrieben sind.
Von "Brandbekämpfungshandschuhen" steht da übriegens auch nix.

Good luck.

MfG GR


PS: Bezieht sich natürlich aufs Saarland...NICHT auf Aachen!!


Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der edelste.
Zweitens durch Nachahmung, das ist der leichteste. Drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste.
(Konfuzius)

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 425681
Datum02.09.2007 08:345146 x gelesen
Soweit so danke

aber in der GUV C53 selber steht


12. (1) Zum Schutz vor den Gefahren des Feuerwehrdienstes bei Ausbildung,
Übung und Einsatz müssen folgende persönliche Schutzausrüstungen
zur Verfügung gestellt werden:
1. Feuerwehrschutzanzug

Im Saarland sind aber keine HUPF4 Hosen eingeführt ...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW425684
Datum02.09.2007 09:365128 x gelesen
Geschrieben von Florian Besch12. (1) Zum Schutz vor den Gefahren des Feuerwehrdienstes bei Ausbildung,
Übung und Einsatz müssen folgende persönliche Schutzausrüstungen
zur Verfügung gestellt werden:
1. Feuerwehrschutzanzug


Das ist der "normale" Einsatzanzug, vgl. FwDV 1.

Geschrieben von Florian BeschIm Saarland sind aber keine HUPF4 Hosen eingeführt ...

1. das interessiert die UVV nicht.
2. das interessiert Deine Beine im Feuer nicht, weil das immer gleich heiß wäre, nur die Effekte sind anders.
3. reichen Überhosen auch nicht, Du brauchst auch eine Überjacke, weil
4. (2) interessant ist:
(2) Bei besonderen Gefahren müssen spezielle persönliche Schutzausrüstungen
vorhanden sein, die in Art und Anzahl auf diese Gefahren abgestimmt
sind.
Zu § 12 Abs. 2:
Spezielle persönliche Schutzausrüstungen sind insbesondere:
? Feuerwehrschutzkleidung gegen erhöhte thermische Einwirkungen,


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 425685
Datum02.09.2007 09:485019 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino
1. das interessiert die UVV nicht.
2. das interessiert Deine Beine im Feuer nicht, weil das immer gleich heiß wäre, nur die Effekte sind anders.


Mich interessiert das auch relativ wenig, aber Entscheidungsträger bestehen halt darauf

Geschrieben von Ulrich CimolinoFeuerwehrschutzkleidung gegen erhöhte thermische Einwirkungen,

Wurde mir erklärt das das mit Eskalor (SB) Ausstattung abgekaspert sei..

Geschrieben von Ulrich Cimolino3. reichen Überhosen auch nicht, Du brauchst auch eine Überjacke, weil

die haben wir ja reichlich, ist ja auch eingeführt :-)

Übrigens ist die UKS nicht bereit Anfragen zu diesem Thema schriftlich zu beantworten ...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern425687
Datum02.09.2007 10:015075 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschMich interessiert das auch relativ wenig, aber Entscheidungsträger bestehen halt darauf

Naja, dann sollten sich die Entscheidungsträger aber auch im Klaren sein, welchen Stellenwerte eine UVV besitzt... Davon ab: Es sagt ja niemand, dass Überhosen nur nach HuPF gemacht sein müssen, wenns um das Problem der Einführung derselben geht. Nach EN 469 geht auch...

Geschrieben von Florian BeschWurde mir erklärt das das mit Eskalor (SB) Ausstattung abgekaspert sei..

Wenn das Hitzschutzkleidung ist (aluminisierte, verspiegelte, bedampfte Kleidung gegen STrahlungswärme): Dann sollen die Entscheidungsträger dochmal erklären, wieso es auch noch den von mir bereits genannten 4. Spiegelstrich gibt, wenn der 1. bereits damit abgehandelt ist...

Davon ab kann es einer Führungskraft relativ egal sein, ob irgendwelche Kleidungen "eingeführt" sind oder nicht. Sie haben eine Gefährdungsanalyse zu machen und wenn diese objektiv durchgeführt wird, kommt man relativ zwangsläufig zu dem Schluss, dass zum IA auch Überhosen nötig sind...


mkG
Adrian Ridder

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THL-Ausbildungsveranstaltung Challenge 2007

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW425693
Datum02.09.2007 10:375146 x gelesen
Geschrieben von Adrian RidderGeschrieben von Florian Besch
Mich interessiert das auch relativ wenig, aber Entscheidungsträger bestehen halt darauf


Naja, dann sollten sich die Entscheidungsträger aber auch im Klaren sein, welchen Stellenwerte eine UVV besitzt... Davon ab: Es sagt ja niemand, dass Überhosen nur nach HuPF gemacht sein müssen, wenns um das Problem der Einführung derselben geht. Nach EN 469 geht auch...


genau...

Aber vermutlich ist halt die Wärmefenstertheorie so schön billig (in jede Richtung der Deutung)....



Geschrieben von Florian BeschWurde mir erklärt das das mit Eskalor (SB) Ausstattung abgekaspert sei..

sagt mir gar nichts... Prüfung nach HuPF bzw. EN 469?


Geschrieben von Adrian RidderDavon ab kann es einer Führungskraft relativ egal sein, ob irgendwelche Kleidungen "eingeführt" sind oder nicht. Sie haben eine Gefährdungsanalyse zu machen und wenn diese objektiv durchgeführt wird, kommt man relativ zwangsläufig zu dem Schluss, dass zum IA auch Überhosen nötig sind...

Wieso muss eigentlich der Druck immer von der "Basis" kommen?
Wieso bilden zu oft unwissende oder ignorante Führungskräfte eine unheilige Allianz mit unwissenden/untätigen Leuten der zuständigen FUK?
Wieso muss in fast jedem Land erst was passieren, bis man die Einstellung ändert?
Wann wird der Erste verurteilt, weil er seine Einsatzkräfte/Mitarbeiter schlicht unzulässig gefährdet? (Was würde eigentlich mit einem Unternehmer geschehen, der sowas macht?)
Wieso finden sich immer noch viele Einsatzkräfte, denen anscheinend ihr Leben bzw. Gesundheit nicht so wichtig ist, Hauptsache bequem und sieht gut aus?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorBjör8n F8., Sulzbach / Saarland431146
Datum03.10.2007 21:305066 x gelesen
Das Problem ,eine Überhose tragen zu dürfen,hatte ich auch.Inzischen hab ich mich durchgesetzt und darf sie anziehen.Zwei weitereKameraden haben sich jetzt auch eine beschafft. Frage mich nur,ob Wehren bei denen die Überhosen eingeführt sind,ein anderes Feuer wie wir im
Saarland haben.


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