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Thema | Umbau TSA | 18 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Infos: | |||||
Autor | Sieg8fri8ed 8F., Gutenstetten / Bayern | 425846 | |||
Datum | 03.09.2007 08:24 | 12143 x gelesen | |||
Hallo Forum, ich habe eine Frage an technisch versierte Forumsteilnehmer. Wir haben einen TSA von einer (aufgelösten) Ortsteilwehr. Ich habe bereits mal gehört, dass solche TSA bei anderen Wehren als "Pkw" Anhänger umgebaut wurden. Gibt es hier Erfahrungen? Muss der TSA auf eine gebremste Achse gestellt werden ? Wie ist die ca. Tonnage? Hat jemand eine ungefähre Vorstellung über die anfallenden Kosten? Würde mich über Tipps, Anregungungen und Infos freuen. Freiwillige Feuerwehr Gutenstetten Mit kameradschaftlichen Grüßen Siggi Wohin kämen wir, wenn wir gingen, und niemand käme, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 425852 | |||
Datum | 03.09.2007 08:33 | 7536 x gelesen | |||
Geschrieben von Siegfried FaustIch habe bereits mal gehört, dass solche TSA bei anderen Wehren als "Pkw" Anhänger umgebaut wurden. Dazu muss v.a. die Anhängekupplung getauscht werden... Geschrieben von Siegfried Faust Muss der TSA auf eine gebremste Achse gestellt werden ? das hängt vom Zugfahrzeug und der AHK ab, ob für das vorgesehene Gewicht dies erforderlich ist! ABER: Ungebremste Anhänger entwickeln ggf. ein lustiges Eigenleben, solche mit einem relativ hohen Schwerpunkt noch mehr... Geschrieben von Siegfried Faust Wie ist die ca. Tonnage? Hängt ab von - zulässiger Stützlast Zugfahrzeug - (un-)gebremster Lastanhängemöglichkeit Geschrieben von Siegfried Faust Hat jemand eine ungefähre Vorstellung über die anfallenden Kosten? 1. nicht hier, sondern vor Ort benachbarten Karosseriebauer etc. fragen, weil das keine Bastelarbeit sein darf! Der kann dann auch realistischer die Randdaten vergleichen und die Kosten abschätzen. 2. Wenn die Achse getauscht werden müsste, könnte ein ggf. gebrauchter "normaler" PKW Anhänger preiswerter sein. 3. Warum wollt Ihr das überhaupt machen? Habt Ihr kein Zugfahrzeug dafür? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Sieg8fri8ed 8F., Gutenstetten / Bayern | 425855 | |||
Datum | 03.09.2007 08:48 | 7140 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolino3. Warum wollt Ihr das überhaupt machen? Habt Ihr kein Zugfahrzeug dafür? wir hätten grds. für beide anwendungen ein Zugfahrzeug. Der TSA soll für die JF "reaktiviert" werden und so wurde dieser Gedanke geboren. Freiwillige Feuerwehr Gutenstetten Mit kameradschaftlichen Grüßen Siggi Wohin kämen wir, wenn wir gingen, und niemand käme, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 425857 | |||
Datum | 03.09.2007 08:57 | 7091 x gelesen | |||
Geschrieben von Siegfried Faustwir hätten grds. für beide anwendungen ein Zugfahrzeug. Mein Tip: Lasst es so wie es ist! Ein alter TSA (ggf. nicht nur voll, sondern auch noch ergänzt beladen) hinter einem MTF erfordert nicht nur den BE-Führerschein, sondern fordert auch den Fahrer ganz erheblich. Rate davon ab! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 425874 | |||
Datum | 03.09.2007 10:25 | 7081 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoMein Tip: Andererseits, hinter einem LF ect. bracht man den CE bzw. C1E, kommt also auf das gleiche raus. Nur wenn ich ihn mit einem Traktor ziehe, brauche ich die Klasse "E" nicht. Also wieder Traktoren bei der Feuerwehr einführen, zumal den ja auch schon Angehörige der JF fahren dürfen. Dann kommt auch das leidige Thema wegen der Aufweichung der FS-Klassen nicht mehr. Gruß Heinrich Mein Mist, meine Meinung | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 425909 | |||
Datum | 03.09.2007 12:22 | 6981 x gelesen | |||
Hallo, für alte DDR-TSA und STA gibt es fertige Umbausätze mit neuem Fahrgestell um diese Anhänger weiter zu Nutzen, da macht es Sinn. Da dies bei euch nicht der Fall sein wird rate ich wie Uli eher ab, der Aufwand ist es nicht wert. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 426067 | |||
Datum | 04.09.2007 12:59 | 7027 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Heinrich Brinkmann Andererseits, hinter einem LF ect. bracht man den CE bzw. C1E, kommt also auf das gleiche raus. Die Fahreigenschaften sind dann aber deutlich gutmütiger, und der Fahrer hat sowas dann hoffentlich zumindestens mal gelernt. Nur wenn ich ihn mit einem Traktor ziehe, brauche ich die Klasse "E" nicht. Also wieder Traktoren bei der Feuerwehr einführen, zumal den ja auch schon Angehörige der JF fahren dürfen. Dann kommt auch das leidige Thema wegen der Aufweichung der FS-Klassen nicht mehr. Vorsichtig mit der Verwendung landwirtschaftlicher Zugmaschinen für andere als landwirtschaftliche Zwecke! Wer die genauen Regelungen und Ausnahmen nicht kennt, sollte lieber die Finger davon lassen. Sonst stehen schnell Fahren ohne Fahrerlaubnis, Steuerhinterziehung und evtl. noch weitere Straftaten (!) im Raum. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Matt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg | 426069 | |||
Datum | 04.09.2007 13:11 | 6996 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochNur wenn ich ihn mit einem Traktor ziehe, brauche ich die Klasse "E" nicht. Also wieder Traktoren bei der Feuerwehr einführen, zumal den ja auch schon Angehörige der JF fahren dürfen. Dann kommt auch das leidige Thema wegen der Aufweichung der FS-Klassen nicht mehr. Also Steuerhinterziehung bei subventioniertem/steuervergünstigtem Treibstoff, ja. Aber weshalb fahren ohne Fahrerlaubnis? Welche weitere Straftatbestände? Grüße Matthias | |||||
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Autor | Bern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern | 426079 | |||
Datum | 04.09.2007 13:52 | 7067 x gelesen | |||
"Also Steuerhinterziehung bei subventioniertem/steuervergünstigtem Treibstoff, ja." Wurde die für die Landwirtschaft nicht abgeschafft/reduziert? Höre nur immer meine Nachbarn darüber klagen...? Grüße Bernd | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 426092 | |||
Datum | 04.09.2007 14:27 | 6886 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Matthias Martin Aber weshalb fahren ohne Fahrerlaubnis? Im Gegensatz zur alten Klasse 5 gelten die neuen Klassen L und T nur für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, wenn sie auch für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Man ist also hier bei Gespannen, die nicht land- und forstwirtschaftlich eingesetzt werden ganz schnell im Bereich der FS-Klasse CE!!! Für diejenigen, die einen alten FS auf den neuen haben umschreiben lassen, gibt es extra Schlüsselzahlen (174, 175), damit die neue Klasse L auch weiterhin für alle entsprechenden Zugmaschinen unabhängig vom Einsatzzweck gilt. Für Neueinsteiger gibt sowas aber nicht. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Bern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern | 426113 | |||
Datum | 04.09.2007 16:31 | 6819 x gelesen | |||
Hallo Michael, das ganze wußt ich ehrlich gesagt nicht. Danke für die Information. Gibts das irgendwo im Net? Ich glaub, das wissen die meisten betroffenen (TSA-)Wehren garnicht. Gruß, Bernd | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 426117 | |||
Datum | 04.09.2007 17:16 | 6937 x gelesen | |||
Hallo, ich weiß nicht, inwiefern auch Feuerwehreinsätze als "Land- und Forstwirtschaftliche Einsätze" hier abgedeckt sind. Im Prinzip dürfen ja steuerbefreite Zugmaschinen der Land- oder Forstwirtschaft (grünes Kennzeichen) ja auch zum ziehen von TSA ohne weitere Bedingungen herangezogen werden. Sonst gäbe es ja bei den üblichen TSA-Wehren keine passenden Zugmaschinen. Wie sich fahrerlaubnisrechtlich verhält, ist mir allerdings nicht bekannt. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Tino8 M.8, Oberlichtenau / Sachsen | 426118 | |||
Datum | 04.09.2007 17:23 | 6904 x gelesen | |||
Hallo, schau mal hier bei Trebbiner Fahrzeugbau. Dort haben wir ein neues Anhängergestell gekauft. Den Kasten vom TSA haben wir dann vom alten Ge- stell umgesetzt. Dazu mussten zwar ein paar neue Löcher für Schrau- ben durch den Kasten gebohrt werden, aber das dürfte ja kein Problem sein. Zum Preis kann ich dir nichts sagen, aber ich kann mich gern nochmal bei meinen Kameraden erkundigen, wenn du möchstest. Bis dahin... MkG Tino | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 426121 | |||
Datum | 04.09.2007 17:43 | 6916 x gelesen | |||
Moin, Es gibt eine Verordnung (kann sie leider nicht mehr erggoglen und liegt auf anderem Rehner etwa 100km entfernt...) zu Ausnahmen zwecks Brauchtumspflege und ähnlichem. Dort sind IIRC (vor zwei Wochen mal im Netz gefunden; wollte sie eigentlich noch zu dem Übungsauto-mit-Trecker-transportieren-Fall hier eingestellt haben - der is aber schon zu lange her und nichmehr im Forum zu finden) auch ausdrücklich Feuerwehrzwecke aufgeführt und die Fahrerlaubnisgeschichte anwenderfreundlich geregelt ist. Sollte daher - wenn ich das nich völlig falsch verstanden hab - eigentlich kein Problem sein... | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 426183 | |||
Datum | 05.09.2007 08:55 | 6821 x gelesen | |||
Moin! Geschrieben von Thorben Gruhl Es gibt eine Verordnung (kann sie leider nicht mehr erggoglen und liegt auf anderem Rehner etwa 100km entfernt...) zu Ausnahmen zwecks Brauchtumspflege und ähnlichem. Dort sind IIRC (vor zwei Wochen mal im Netz gefunden; wollte sie eigentlich noch zu dem Übungsauto-mit-Trecker-transportieren-Fall hier eingestellt haben - der is aber schon zu lange her und nichmehr im Forum zu finden) auch ausdrücklich Feuerwehrzwecke aufgeführt und die Fahrerlaubnisgeschichte anwenderfreundlich geregelt ist. Richtig, es gibt eine Ausnahmeverordnung, in der neben der Brauchtumspflege (Umzüge) und Altstoffsammlungen auch Einsätze und Übungen der Feuerwehr geregelt sind. Die hat aber etwas mehr Inhalt als "alles kein Problem", insbesondere ein paar Auflagen, die einzuhalten sind. Deswegen kann man jedem Betroffenen nur raten, sich da genau zu informieren, weil ein Richter sich sicherlich nicht mit "aber im Internet haben sie doch gesagt..." beeindrucken lässst. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 426192 | |||
Datum | 05.09.2007 09:23 | 6827 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Henning Koch Richtig, es gibt eine Ausnahmeverordnung, in der neben der Brauchtumspflege (Umzüge) und Altstoffsammlungen auch Einsätze und Übungen der Feuerwehr geregelt sind. Die hat aber etwas mehr Inhalt als "alles kein Problem", insbesondere ein paar Auflagen, die einzuhalten sind. kann man diese Ausnahmeverordnung irgendwo im Internet abrufen? MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 426200 | |||
Datum | 05.09.2007 10:04 | 7056 x gelesen | |||
Hallo, ja, hier! Gruß, Dirk Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | |||||
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Autor | Klau8s F8., Malchow / Mecklenburg | 783035 | |||
Datum | 10.02.2014 20:25 | 3100 x gelesen | |||
Hallo, also ich hab mir auch von einer (aufgelösten) Ortsteilwehr ein alten TSA besorgt. Die Zugdeichsel habe ich von Traktor auf PKW umbauen lassen. Nach einen komplettumbau bekomme ich leider die Türen nicht mehr dicht. Zwischen den Dichtungen kann ich zum Teil meine flache Hand zwischen stecken. Kann mir da jemand helfen? | |||||
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