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ThemaUmbau TSA18 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
Infos:
  • Zulässige Verwendung landwirtschaftlicher Zugmaschinen
  •  
    AutorSieg8fri8ed 8F., Gutenstetten / Bayern425846
    Datum03.09.2007 08:2412143 x gelesen
    Hallo Forum,
    ich habe eine Frage an technisch versierte Forumsteilnehmer.

    Wir haben einen TSA von einer (aufgelösten) Ortsteilwehr.
    Ich habe bereits mal gehört, dass solche TSA bei anderen Wehren als "Pkw" Anhänger umgebaut wurden.

    Gibt es hier Erfahrungen?

    Muss der TSA auf eine gebremste Achse gestellt werden ?
    Wie ist die ca. Tonnage?
    Hat jemand eine ungefähre Vorstellung über die anfallenden Kosten?


    Würde mich über Tipps, Anregungungen und Infos freuen.


    Freiwillige Feuerwehr Gutenstetten

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Siggi

    Wohin kämen wir, wenn wir gingen, und niemand käme,
    um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW425852
    Datum03.09.2007 08:337536 x gelesen
    Geschrieben von Siegfried FaustIch habe bereits mal gehört, dass solche TSA bei anderen Wehren als "Pkw" Anhänger umgebaut wurden.

    Gibt es hier Erfahrungen?


    Dazu muss v.a. die Anhängekupplung getauscht werden...


    Geschrieben von Siegfried FaustMuss der TSA auf eine gebremste Achse gestellt werden ?

    das hängt vom Zugfahrzeug und der AHK ab, ob für das vorgesehene Gewicht dies erforderlich ist!
    ABER: Ungebremste Anhänger entwickeln ggf. ein lustiges Eigenleben, solche mit einem relativ hohen Schwerpunkt noch mehr...


    Geschrieben von Siegfried FaustWie ist die ca. Tonnage?

    Hängt ab von
    - zulässiger Stützlast Zugfahrzeug
    - (un-)gebremster Lastanhängemöglichkeit


    Geschrieben von Siegfried FaustHat jemand eine ungefähre Vorstellung über die anfallenden Kosten?


    Würde mich über Tipps, Anregungungen und Infos freuen.


    1. nicht hier, sondern vor Ort benachbarten Karosseriebauer etc. fragen, weil das keine Bastelarbeit sein darf! Der kann dann auch realistischer die Randdaten vergleichen und die Kosten abschätzen.
    2. Wenn die Achse getauscht werden müsste, könnte ein ggf. gebrauchter "normaler" PKW Anhänger preiswerter sein.
    3. Warum wollt Ihr das überhaupt machen? Habt Ihr kein Zugfahrzeug dafür?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorSieg8fri8ed 8F., Gutenstetten / Bayern425855
    Datum03.09.2007 08:487140 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolino3. Warum wollt Ihr das überhaupt machen? Habt Ihr kein Zugfahrzeug dafür?

    wir hätten grds. für beide anwendungen ein Zugfahrzeug.
    Der TSA soll für die JF "reaktiviert" werden und so wurde dieser Gedanke geboren.


    Freiwillige Feuerwehr Gutenstetten

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Siggi

    Wohin kämen wir, wenn wir gingen, und niemand käme,
    um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW425857
    Datum03.09.2007 08:577091 x gelesen
    Geschrieben von Siegfried Faustwir hätten grds. für beide anwendungen ein Zugfahrzeug.
    Der TSA soll für die JF "reaktiviert" werden und so wurde dieser Gedanke geboren


    Mein Tip:
    Lasst es so wie es ist!

    Ein alter TSA (ggf. nicht nur voll, sondern auch noch ergänzt beladen) hinter einem MTF erfordert nicht nur den BE-Führerschein, sondern fordert auch den Fahrer ganz erheblich. Rate davon ab!


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen425874
    Datum03.09.2007 10:257081 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoMein Tip:
    Lasst es so wie es ist!

    Ein alter TSA (ggf. nicht nur voll, sondern auch noch ergänzt beladen) hinter einem MTF erfordert nicht nur den BE-Führerschein, sondern fordert auch den Fahrer ganz erheblich. Rate davon ab!


    Andererseits, hinter einem LF ect. bracht man den CE bzw. C1E, kommt also auf das gleiche raus.
    Nur wenn ich ihn mit einem Traktor ziehe, brauche ich die Klasse "E" nicht. Also wieder Traktoren bei der Feuerwehr einführen, zumal den ja auch schon Angehörige der JF fahren dürfen. Dann kommt auch das leidige Thema wegen der Aufweichung der FS-Klassen nicht mehr.

    Gruß
    Heinrich


    Mein Mist, meine Meinung


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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern425909
    Datum03.09.2007 12:226981 x gelesen
    Hallo,


    für alte DDR-TSA und STA gibt es fertige Umbausätze mit neuem Fahrgestell um diese Anhänger weiter zu Nutzen, da macht es Sinn.
    Da dies bei euch nicht der Fall sein wird rate ich wie Uli eher ab, der Aufwand ist es nicht wert.


    Gruß
    Christian





    TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
    TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW426067
    Datum04.09.2007 12:597027 x gelesen
    Mahlzeit!

    Geschrieben von Heinrich BrinkmannAndererseits, hinter einem LF ect. bracht man den CE bzw. C1E, kommt also auf das gleiche raus.

    Die Fahreigenschaften sind dann aber deutlich gutmütiger, und der Fahrer hat sowas dann hoffentlich zumindestens mal gelernt.


    Nur wenn ich ihn mit einem Traktor ziehe, brauche ich die Klasse "E" nicht. Also wieder Traktoren bei der Feuerwehr einführen, zumal den ja auch schon Angehörige der JF fahren dürfen. Dann kommt auch das leidige Thema wegen der Aufweichung der FS-Klassen nicht mehr.


    Vorsichtig mit der Verwendung landwirtschaftlicher Zugmaschinen für andere als landwirtschaftliche Zwecke!

    Wer die genauen Regelungen und Ausnahmen nicht kennt, sollte lieber die Finger davon lassen.
    Sonst stehen schnell Fahren ohne Fahrerlaubnis, Steuerhinterziehung und evtl. noch weitere Straftaten (!) im Raum.

    Gruß,
    Henning


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    AutorMatt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg426069
    Datum04.09.2007 13:116996 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochNur wenn ich ihn mit einem Traktor ziehe, brauche ich die Klasse "E" nicht. Also wieder Traktoren bei der Feuerwehr einführen, zumal den ja auch schon Angehörige der JF fahren dürfen. Dann kommt auch das leidige Thema wegen der Aufweichung der FS-Klassen nicht mehr.


    Vorsichtig mit der Verwendung landwirtschaftlicher Zugmaschinen für andere als landwirtschaftliche Zwecke!

    Wer die genauen Regelungen und Ausnahmen nicht kennt, sollte lieber die Finger davon lassen.
    Sonst stehen schnell Fahren ohne Fahrerlaubnis, Steuerhinterziehung und evtl. noch weitere Straftaten (!) im Raum.


    Also Steuerhinterziehung bei subventioniertem/steuervergünstigtem Treibstoff, ja.

    Aber weshalb fahren ohne Fahrerlaubnis?
    Welche weitere Straftatbestände?

    Grüße
    Matthias


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    AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern426079
    Datum04.09.2007 13:527067 x gelesen
    "Also Steuerhinterziehung bei subventioniertem/steuervergünstigtem Treibstoff, ja."

    Wurde die für die Landwirtschaft nicht abgeschafft/reduziert?
    Höre nur immer meine Nachbarn darüber klagen...?

    Grüße

    Bernd


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz426092
    Datum04.09.2007 14:276886 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Matthias MartinAber weshalb fahren ohne Fahrerlaubnis?

    Im Gegensatz zur alten Klasse 5 gelten die neuen Klassen L und T nur für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, wenn sie auch für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Man ist also hier bei Gespannen, die nicht land- und forstwirtschaftlich eingesetzt werden ganz schnell im Bereich der FS-Klasse CE!!!

    Für diejenigen, die einen alten FS auf den neuen haben umschreiben lassen, gibt es extra Schlüsselzahlen (174, 175), damit die neue Klasse L auch weiterhin für alle entsprechenden Zugmaschinen unabhängig vom Einsatzzweck gilt. Für Neueinsteiger gibt sowas aber nicht.

    Gruß,
    Michael


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    AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern426113
    Datum04.09.2007 16:316819 x gelesen
    Hallo Michael,

    das ganze wußt ich ehrlich gesagt nicht. Danke für die Information. Gibts das irgendwo im Net?
    Ich glaub, das wissen die meisten betroffenen (TSA-)Wehren garnicht.

    Gruß,

    Bernd


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz426117
    Datum04.09.2007 17:166937 x gelesen
    Hallo,

    ich weiß nicht, inwiefern auch Feuerwehreinsätze als "Land- und Forstwirtschaftliche Einsätze" hier abgedeckt sind. Im Prinzip dürfen ja steuerbefreite Zugmaschinen der Land- oder Forstwirtschaft (grünes Kennzeichen) ja auch zum ziehen von TSA ohne weitere Bedingungen herangezogen werden. Sonst gäbe es ja bei den üblichen TSA-Wehren keine passenden Zugmaschinen. Wie sich fahrerlaubnisrechtlich verhält, ist mir allerdings nicht bekannt.

    Gruß,
    Michael


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    AutorTino8 M.8, Oberlichtenau / Sachsen426118
    Datum04.09.2007 17:236904 x gelesen
    Hallo,

    schau mal hier bei Trebbiner Fahrzeugbau.
    Dort haben wir ein neues Anhängergestell gekauft.
    Den Kasten vom TSA haben wir dann vom alten Ge-
    stell umgesetzt.
    Dazu mussten zwar ein paar neue Löcher für Schrau-
    ben durch den Kasten gebohrt werden, aber das dürfte
    ja kein Problem sein.
    Zum Preis kann ich dir nichts sagen, aber ich kann mich
    gern nochmal bei meinen Kameraden erkundigen, wenn
    du möchstest. Bis dahin...

    MkG Tino


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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen426121
    Datum04.09.2007 17:436916 x gelesen
    Moin,

    Es gibt eine Verordnung (kann sie leider nicht mehr erggoglen und liegt auf anderem Rehner etwa 100km entfernt...) zu Ausnahmen zwecks Brauchtumspflege und ähnlichem. Dort sind IIRC (vor zwei Wochen mal im Netz gefunden; wollte sie eigentlich noch zu dem Übungsauto-mit-Trecker-transportieren-Fall hier eingestellt haben - der is aber schon zu lange her und nichmehr im Forum zu finden) auch ausdrücklich Feuerwehrzwecke aufgeführt und die Fahrerlaubnisgeschichte anwenderfreundlich geregelt ist.
    Sollte daher - wenn ich das nich völlig falsch verstanden hab - eigentlich kein Problem sein...


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW426183
    Datum05.09.2007 08:556821 x gelesen
    Moin!

    Geschrieben von Thorben GruhlEs gibt eine Verordnung (kann sie leider nicht mehr erggoglen und liegt auf anderem Rehner etwa 100km entfernt...) zu Ausnahmen zwecks Brauchtumspflege und ähnlichem. Dort sind IIRC (vor zwei Wochen mal im Netz gefunden; wollte sie eigentlich noch zu dem Übungsauto-mit-Trecker-transportieren-Fall hier eingestellt haben - der is aber schon zu lange her und nichmehr im Forum zu finden) auch ausdrücklich Feuerwehrzwecke aufgeführt und die Fahrerlaubnisgeschichte anwenderfreundlich geregelt ist.
    Sollte daher - wenn ich das nich völlig falsch verstanden hab - eigentlich kein Problem sein...


    Richtig, es gibt eine Ausnahmeverordnung, in der neben der Brauchtumspflege (Umzüge) und Altstoffsammlungen auch Einsätze und Übungen der Feuerwehr geregelt sind. Die hat aber etwas mehr Inhalt als "alles kein Problem", insbesondere ein paar Auflagen, die einzuhalten sind.
    Deswegen kann man jedem Betroffenen nur raten, sich da genau zu informieren, weil ein Richter sich sicherlich nicht mit "aber im Internet haben sie doch gesagt..." beeindrucken lässst.

    Gruß,
    Henning


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg426192
    Datum05.09.2007 09:236827 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Henning KochRichtig, es gibt eine Ausnahmeverordnung, in der neben der Brauchtumspflege (Umzüge) und Altstoffsammlungen auch Einsätze und Übungen der Feuerwehr geregelt sind. Die hat aber etwas mehr Inhalt als "alles kein Problem", insbesondere ein paar Auflagen, die einzuhalten sind.
    Deswegen kann man jedem Betroffenen nur raten, sich da genau zu informieren, weil ein Richter sich sicherlich nicht mit "aber im Internet haben sie doch gesagt..." beeindrucken lässst.


    kann man diese Ausnahmeverordnung irgendwo im Internet abrufen?


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen426200
    Datum05.09.2007 10:047056 x gelesen
    Hallo,

    ja, hier!

    Gruß,
    Dirk


    Alles meine persönliche Meinung usw..
    Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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    AutorKlau8s F8., Malchow / Mecklenburg783035
    Datum10.02.2014 20:253100 x gelesen
    Hallo, also ich hab mir auch von einer (aufgelösten) Ortsteilwehr ein alten TSA besorgt.
    Die Zugdeichsel habe ich von Traktor auf PKW umbauen lassen.

    Nach einen komplettumbau bekomme ich leider die Türen nicht mehr dicht. Zwischen den Dichtungen kann ich zum Teil meine flache Hand zwischen stecken. Kann mir da jemand helfen?

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