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Thema | Bootsführerschein | 34 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Mike8 K.8, Pegau / Sachsen | 426614 | |||
Datum | 07.09.2007 10:45 | 14390 x gelesen | |||
Hallo, Wir besitzen seit 1998 Ein Motorboot mit Trailer Das Boot hat 10 PS. Jetzt verlangt man dass wir einen Führerschein für das Boot machen. Einsatzgebiet ist der Großstolpener See ca. 31 ha groß Wie ist das bei euch so geregeld MFG Mike Feuerwehr Groitzsch KJF Leipziger Land | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Hamburg / Hamburg | 426615 | |||
Datum | 07.09.2007 10:50 | 12747 x gelesen | |||
Hallo Mike, ab 5 PS brauchst Du normalerweise einen Bootsführerschein. Bei uns wird dieser an der LFS und an den Löschbootstationen gemacht. Fruß Florian Alles meine persönliche Meinung !!!! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 426618 | |||
Datum | 07.09.2007 11:09 | 12717 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Florian Hartner ab 5 PS brauchst Du normalerweise einen Bootsführerschein. Ja, aber nur im Geltungs-Bereich der Binnenschiffahrtsstraßenverordnung bzw. Seeschiffahrtsstraßenverordnung!! Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 426619 | |||
Datum | 07.09.2007 11:12 | 12869 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Mike Köhler Jetzt verlangt man dass wir einen Führerschein für das Boot machen. Wer verlangt das von euch? Sinnvoll wäre es sicherlich, aber dann nicht nur den amtlichen (wird wohl rein rechtlich eh nicht benötigt) sondern einen auf Feuerwehr und/oder Wasserrettung gemünzten. Die DLRG könnte da hilfreich sein. Geschrieben von Mike Köhler Einsatzgebiet ist der Großstolpener See ca. 31 ha groß Was macht Ihr da? Wasserrettung? Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Mike8 K.8, Pegau / Sachsen | 426625 | |||
Datum | 07.09.2007 11:33 | 12663 x gelesen | |||
Ja richtig Wasserrettung Verlangen tut es die Stadt und der Eigentümer | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 426631 | |||
Datum | 07.09.2007 11:54 | 12800 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Mike Köhler Ja richtig Wasserrettung Fragt mal bei der DLRG nach, wann die Ihre nächsten BoFü ausbilden wollen. Vielleicht könnt Ihr euch ja da dran hängen. Bringt fahr-und einsatztechnisch auch einiges mehr als die amtliche Quatsch-Fahr-Prüfung (Ich hab meine See-Prüfung im Düsseldorfer Hafen abgelegt ...). In wiefern es sich "lohnt", den Amtlichen gleich mitzumachen (AFAIK nur ein Fragebogen mehr in der Theorie-Prüfung), müsst Ihr entscheiden. Notwendig ist er nicht, aber Ihr seid dann privat auch nicht beschränkt, sofern jemand Ambitionen entwickelt. Sinnvoll ist das auf jeden Fall. Geschrieben von Mike Köhler Verlangen tut es die Stadt und der Eigentümer Wenn die das so wollen, dann werden die ja auch bezahlen. Viel Spaß. Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen | 426663 | |||
Datum | 07.09.2007 15:11 | 12605 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike KöhlerWie ist das bei euch so geregeld Zuerst einmal sollten ja sicherlich die gesetzlichen Anforderungen gelten. Für den Bereich der Binnenschifffahrtsverordnung muss für die Führung eines (privaten) Seefahrzeugs mit mehr als 5 PS Leistung an der Welle der Sportbootführerschein Binnen gemacht werden. ( Dieser umfasst einen Theoriekurs von etwa 10 Doppelstunden, praktische Übungsstunden und die jeweiligen Prüfungen. Es können Prüfungen für Segel- und / oder Motorboote gemacht werden. ) Sollte euer Einsatzgebiet an die Seeschifffahrtsstraßenverordnung (wovon ich nicht ausgehe) gebunden sein, muss der Sportbootführerschein See vorliegen. Dieses sind zumindest die amtlichen Vorraussetzungen, die euch zum Führen eines Bootes dieser Leistungsklasse berechtigen. Unser DLRG Ortsverein, welcher auch die Wassererttung bei uns stellt, verlangt z.B. zusätzlich die Ausbildung zum Bootsführer, diese umfasst zusätzliche Motorenkunde, Brandbekämpfung und Komponenten der Wasserrettung. Für eine Feuerwehr ist dieses sicherlich ebenfalls sinnvoll, evtl. sollte die Komponente Brandbekämpfung erweitert werden. Personen, die den jeweiligen Führerschein nicht nachweisen können, dürfen die Fahrzeuge nicht führen. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen | 426664 | |||
Datum | 07.09.2007 15:12 | 13090 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike KöhlerWie ist das bei euch so geregeld Zuerst einmal sollten ja sicherlich die gesetzlichen Anforderungen gelten. Für den Bereich der Binnenschifffahrtsverordnung muss für die Führung eines (privaten) Seefahrzeugs mit mehr als 5 PS Leistung an der Welle der Sportbootführerschein Binnen gemacht werden. ( Dieser umfasst einen Theoriekurs von etwa 10 Doppelstunden, praktische Übungsstunden und die jeweiligen Prüfungen. Es können Prüfungen für Segel- und / oder Motorboote gemacht werden.) Sollte euer Einsatzgebiet an die Seeschifffahrtsstraßenverordnung (wovon ich nicht ausgehe) gebunden sein, muss der Sportbootführerschein See vorliegen. Dieses sind zumindest die amtlichen Vorraussetzungen, die euch zum Führen eines Bootes dieser Leistungsklasse berechtigen. Unser DLRG Ortsverein, welcher auch die Wassererttung bei uns stellt, verlangt z.B. zusätzlich die Ausbildung zum Bootsführer, diese umfasst zusätzliche Motorenkunde, Brandbekämpfung und Komponenten der Wasserrettung. Für eine Feuerwehr ist dieses sicherlich ebenfalls sinnvoll, evtl. sollte die Komponente Brandbekämpfung erweitert werden. Personen, die den jeweiligen Führerschein nicht nachweisen können, dürfen die Fahrzeuge nicht führen. | |||||
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Autor | Mike8 K.8, Pegau / Sachsen | 426667 | |||
Datum | 07.09.2007 15:44 | 12715 x gelesen | |||
Ich Denke mal Helfen ist unsere Pflicht Bei uns sollen jetzt vier Mann gehen, wenn die mal nicht da sind was ist dann? Ich sage es dir, wir fahren trotzdem! Im Ernstfall darf ich das, auch wenn es irgendeinen nicht passt, denn der im Wasser in Not geraden ist interessiert es sicherlich nicht ob ich nen Führerschein habe oder nicht. Neun Jahre lang hat es keine Sau Interessiert und jetzt auf einmal wollen die das Fahrrad neu erfinden (in dem Fall das Boot) Ich sage nur typisch Behörden | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen | 426671 | |||
Datum | 07.09.2007 16:04 | 12486 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike KöhlerIch sage es dir, wir fahren trotzdem! Da ich jetzt keine Lust auf ständig dieselbe Diskussion (vgl. Führerscheindiskussion C1, C, CE) habe: Mach es, wenn du glücklich wirst. Aber lerne dann auch, mit möglichen Konsequenzen zu leben. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 426674 | |||
Datum | 07.09.2007 16:13 | 14627 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Sebastian Stühle Zuerst einmal sollten ja sicherlich die gesetzlichen Anforderungen gelten. Für den Bereich der Binnenschifffahrtsverordnung muss für die Führung eines (privaten) Seefahrzeugs mit mehr als 5 PS Leistung an der Welle der Sportbootführerschein Binnen gemacht werden. Und wo ist der Bereich der BinSchStrO? Geschrieben von Sebastian Stühle Sollte euer Einsatzgebiet an die Seeschifffahrtsstraßenverordnung (wovon ich nicht ausgehe) gebunden sein, muss der Sportbootführerschein See vorliegen. So wie ich das sehe, ist der Bereich noch nichtmal an die BinSchStrO gebunden. Geschrieben von Sebastian Stühle Personen, die den jeweiligen Führerschein nicht nachweisen können, dürfen die Fahrzeuge nicht führen. Ja, auf den entsprechenden Wasserstraßen und Bereichen, wo die BinSchStrO gilt! Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Mike8 K.8, Pegau / Sachsen | 426679 | |||
Datum | 07.09.2007 16:21 | 12567 x gelesen | |||
Das ist keine Diskussion, das nur meine Ansicht dieser Sache. Und wer soll mir an die Karre fahren wenn ich jemanden geholfen habe? niemand! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 426680 | |||
Datum | 07.09.2007 16:21 | 12678 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Mike Köhler Bei uns sollen jetzt vier Mann gehen, wenn die mal nicht da sind was ist dann? Nutzt es für euch und lasst mehr ausbilden. Aber 4 Mann für ein Boot sollte schon hinhauen. Geschrieben von Mike Köhler Ich sage es dir, wir fahren trotzdem! Solange nichts passiert, wird auch kein Hahn danach krähen. Aber wehe Ihr zieht einem Schwimmer nen Scheitel. Dann kommen mindestens unangenehme Fragen. Das wäre jetzt vielleicht was für unsere Juristen: In wieweit kann man den Bootsführer belangen, wenn er ohne Führerschein auf einem nicht führerscheinpflichtigen Gebiet einen Schaden fabriziert? Kann da was bezüglich Befähigung oder Eignung kommen? Darf dafür dann der amtliche Schein herangezogen werden oder reicht eine "Einweisung/Unterweisung"? Der Rest ist Polemik... Unterm Strich: Die Gemeinde will euch den Führerschein finanzieren, also nehmt Ihn auch mit. Wenn 4 Leute objektiv zu wenig sind, vertretet das entsprechend vor der Gemeinde, wobei ich aber denke, dass bei entsprechender Personalauswahl 4 Leute dicke reichen sollten. Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Mike8 K.8, Pegau / Sachsen | 426682 | |||
Datum | 07.09.2007 16:24 | 12596 x gelesen | |||
Ich berichtige es hat 15 PS | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 426683 | |||
Datum | 07.09.2007 16:26 | 12558 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Mike Köhler Und wer soll mir an die Karre fahren wenn ich jemanden geholfen habe? niemand! Solange nichts passiert ist ... Und wenn doch, könnte die berechtigte Frage nach einem Befähigungsnachweis kommen. Sollte man nicht außer Acht lassen. Mit der Argumentation bräuchte keine HIO ausgebildete Bootsführer und das ist definitiv nicht so. Eine Einschränkung gibt es allerdings: So ist es der DLRG (bei den anderen denke ich auch) AFAIK erlaubt, im Küstennahbereich mit dem Binnen-Schein zu fahren. Nahbereich bedeutet Sichtweite der Küste. Besonders lustig bei Nebel ... Aber auch da existiert ein Befähigungsnachweis in Form eines Führerscheines + der zusätzlichen Ausbildung zum Rettungsbootführer durch die DLRG. Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 426685 | |||
Datum | 07.09.2007 16:28 | 12536 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Mike Köhler Ich berichtige es hat 15 PS Ist unerheblich, da auch >5 PS an der Propeller-Welle. Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Mike8 K.8, Pegau / Sachsen | 426686 | |||
Datum | 07.09.2007 16:29 | 12598 x gelesen | |||
Es hat ja auch keine was dagegen den Schein zu machen zumal man ihnPrivst evrntuell mal gebrauchen kann. Aber vier Mann sind für unsere Personladecke zu wenig. Wir sind froh wenn wir Tagsüber ein LF voll bekommen. Aber ich denke schon das noch welche diesen Führerschein machen werden. Ich wollte nur wissen wie es bei anderen Feuerwehren gehandhabt wird. Oder ob es eventuell für Feuerwehren eine sonderregelung gibt. | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 426687 | |||
Datum | 07.09.2007 16:31 | 12619 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike KöhlerAber vier Mann sind für unsere Personladecke zu wenig. Dann werden doch am besten vier von denen ausgebildet die tagesalarmsicher sind?! Mfg, Julian | |||||
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Autor | Mike8 K.8, Pegau / Sachsen | 426688 | |||
Datum | 07.09.2007 16:34 | 12477 x gelesen | |||
Genau das tun wir, aber auch die sind mal nicht da. Diese vier Mann sind im Örtlichen Bauhof der Stadt angestellt. Und der Bauhof betreut unsere 29 Ortsteile mehr muss ich dazu nicht sagen. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 426689 | |||
Datum | 07.09.2007 16:34 | 12496 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Mike Köhler Ich wollte nur wissen wie es bei anderen Feuerwehren gehandhabt wird. Ist mir keine bekannt und das finde ich persönlich auch gut so. Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 426917 | |||
Datum | 09.09.2007 21:17 | 12754 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Mike Köhler Wie ist das bei euch so geregeld Jeder Bootsführer muß das Bodensee-Schifferpatent "A" besitzen und erhält eine zusätzliche Schulung/Einweisung auf unser Boot. Ohne das fährt bei uns definitiv niemand, wäre auch viel zu gefährlich. Das Boot ist aber mit 130 PS auch etwas stärker als eures. Auch die Bootsführer-Ausbildung an den Feuerwehrschulen reicht bei uns nicht aus. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 426918 | |||
Datum | 09.09.2007 21:26 | 12549 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Christian Schorer Jeder Bootsführer muß das Bodensee-Schifferpatent "A" besitzen Das hab ich ehrlich gesagt auch noch nie so ganz verstanden: Was unterscheidet den Bodensee von anderen "Gewässern", so dass ich ein extra Patent dafür benötige und nicht mit den üblichen Führerscheinen auskomme? Für den Oberrhein lasse ich mir das ja noch gefallen. ;-) Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 426919 | |||
Datum | 09.09.2007 21:38 | 12518 x gelesen | |||
Hoi, Geschrieben von Christian Rieke Das hab ich ehrlich gesagt auch noch nie so ganz verstanden: Was unterscheidet den Bodensee von anderen "Gewässern", so dass ich ein extra Patent dafür benötige und nicht mit den üblichen Führerscheinen auskomme? Internationales Gewässer mit bestimmten Besonderheiten. In der theoretischen Prüfung wird auch auf sowas eingegangen, z.B. Naturschutzgebiete, Brücken, Untiefen, ..... Als Besitzer von Sportboot Binnen mußt ja nur eine theoretische Nachprüfung machen, ich z.B. hab an der SFS Würzburg den Bootsführer gemacht incl. Sportboot Binnen, und dann hier beim Landratsamt nur noch die theoretische Prüfung. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 426920 | |||
Datum | 09.09.2007 21:41 | 12640 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Christian Rieke Das wäre jetzt vielleicht was für unsere Juristen: In wieweit kann man den Bootsführer belangen, wenn er ohne Führerschein auf einem nicht führerscheinpflichtigen Gebiet einen Schaden fabriziert? Braucht es dafür jetzt schon Juristen? ;-) Ich mache als Feuerwehrmann etwas kaputt, muss ich das bezahlen? Nein, aber Deine Gemeinde und die holt sich das bei grober Fahrlässigkeit bei Dir wieder. Für die Bewertung der groben Fahrlässigkeit wird es in erster Linie auf en konkreten Fahrfehler ankommen, der fehlende Bootsführerschein macht es nicht wirklich viel schlimmer. Ich schädige jemanden an der Gesundheit, muss ich dafür auf die Anklagebank? Ja sicher. Es sei denn Du hattest einen Rechtfertigungsgrund oder handelst ohne Schuld. Das Fehlen des Führerscheins könnte man rechtfertigen. Die optische Beeinträchtigung des Betroffenen wirst Du aber auch nicht mal durch einen vorhandenen Führerschein nicht rechtfertigen können. Auch da wird man fragen, ob der Unfall vermeidbar war und ob Du das hättest erkennen können und müssen. Gruß Sven | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 426947 | |||
Datum | 10.09.2007 10:44 | 12532 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannIch mache als Feuerwehrmann etwas kaputt, muss ich das bezahlen? Nein, aber Deine Gemeinde und die holt sich das bei grober Fahrlässigkeit bei Dir wieder. Für die Bewertung der groben Fahrlässigkeit wird es in erster Linie auf en konkreten Fahrfehler ankommen, der fehlende Bootsführerschein macht es nicht wirklich viel schlimmer. Bei Strafverfahren nach Verkehrsunfällen wird der Führerschein meist doch eine Rolle spielen. Vereinfacht dargestellt: Mit Führerschein: "Ja Herr Müller, weshalb haben sie denn das Fahrzeug auf der Vorfahrtsberechtigten Straße nicht wahrgenommen?" Ohne Führerschein: "Herr Müller, wie kommen sie eigentlich auf das schmale Brett dass Sie ohne Führerschein ein Fahrzeug überhaupt sicher bewegen können?" Manuel | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 426964 | |||
Datum | 10.09.2007 12:18 | 12587 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Manuel Schmidt Bei Strafverfahren nach Verkehrsunfällen wird der Führerschein meist doch eine Rolle spielen. Im normalen Straßenverkehr ist der Führerschein auch Pflicht. Aber wir sprechen von Gewässern ohne Führerscheinpflicht!! Geschrieben von Manuel Schmidt Ohne Führerschein: Nur kann man die Frage auch stellen, wenn der Führerschein rein rechtlich überhaupt nicht notwendig ist? Welchen "Status" hätte dann ein Führerschein? Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 426965 | |||
Datum | 10.09.2007 12:32 | 12601 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian RiekeNur kann man die Frage auch stellen, wenn der Führerschein rein rechtlich überhaupt nicht notwendig ist? Welchen "Status" hätte dann ein Führerschein? Wenn man darlegen kann, dass man mit diesem Gefährt normalerweise umgehen kann, sollte das alles kein Problem sein. Ein Füherschein unterstellt dem Inhaber ja erstmal, dass er die notwendige Sachkentniss besitzt und auch sämtliche Vorsichtsmaßnahmen normalerweise einhält. Wenn jemand keinen Führerschein hat, muss er dies erstmal darlegen. Mal kurz der Versuch das auf was anderes zu Übertragen: Bei einem Unfall in einer RDA-Anlage wird ein FM verletzt und es kommt zu einem Verfahren wegen "Fahrlässiger KV" gegen den Ausbilder. Ist der Ausbilder auch ein spezieller RDA-Ausbilder wird das Gericht im i.d.R. unterstellen, dass er weiß, was er da tut. "Aber ich hab aufgepasst wie sonst auch und das schon oft gemacht und trotzdem ist dieses mal etwas schief gelafuen". Wenn diesen Durchgang jemand durchgeführt hat, der ebend kein RDA-Ausbilder ist wird er die Frage beantworten müssen: "Wieso sind sie ohne diese Spezielle Ausbildung dazu in der LAge so eine gefährliche Anlage sicher betreiben zu können?" Wenn man diese Frage gut beantworten kann ist alles gut. Aber da wird ein entsprechender "Befähigungsnachweis" hilfreich sein. Manuel | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen | 427012 | |||
Datum | 10.09.2007 16:09 | 12474 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian RiekeUnd wo ist der Bereich der BinSchStrO? Mind. auf allen Bundeswasserstraßen. In allen übrigen Binnengewässern gelten die Gesetze und Verordnungen der einzelnen Bundesländer oder der Landes- bzw. Kommunalbehörden. Da die kommunale Behörde anscheinend nun verlangt, dass ein Führerschein gemacht werden muss, fällt mir kein anderer außer der SBF Binnen ein. Und an die SeeSchStrO ist das Gebiet nicht gebunden. Geschrieben von Christian Rieke So wie ich das sehe, ist der Bereich noch nichtmal an die BinSchStrO gebunden. Das weiß ich auch nicht. Aber die kommunale Behörde wird wohl eine entsprechende Regelung erlassen haben, wenn nun ein Führerschein vorausgesetzt wird. Geschrieben von Christian Rieke Ja, auf den entsprechenden Wasserstraßen und Bereichen, wo die BinSchStrO gilt! Und ansonsten wird es durch die Behörde oder den Eigentümer geregelt. | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 427061 | |||
Datum | 10.09.2007 20:06 | 12592 x gelesen | |||
Hallo, obwohl ich einen Sportbootbinnen habe darf ich im THW kein Boot so ohne weiteres führen sondern muss auch erst auf Lehrgang nach Hoya. Kann man jetzt drüber streiten, ich finde es sinnig! So wie ich die Debatte verfolgt habe erübrigt sich die Frage ob jetzt der Führerschein ein muss ist oder nicht. Es wurde angeordnet und gut ist! Was ich mich frage, wer gibt dir eigentlich die Befähigung ein Boot sicher zu führen? Weist du wie ein "Mann über Bord" Manöver aussieht? Die Unterschiede einer links und rechts drehenden Schraube? Wie du anfährst wenn du jemanden aufnehmen willst? Das sind alles die Grundlagen die notwendig sind ein Boot sicher zu beherschen! Alles andere ist für mich grob fahrlässig vor allem wo jetzt ganz klar gesagt wurde das ihr das Gewässer nur noch mit Führerschein befahren dürft! Gruß Sven | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 427068 | |||
Datum | 10.09.2007 20:34 | 12591 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Hildebrandt obwohl ich einen Sportbootbinnen habe darf ich im THW kein Boot so ohne weiteres führen sondern muss auch erst auf Lehrgang nach Hoya. Hallo, wir haben in unserer FF 2 Kameraden, die haben keinen Bootsschein von einer Fuerwehrschule. Einer hat einen "normalen" Bootsschein und der ander Kamerad ist von der WSP. Gibt bei uns keine Probleme. Soviel ich weiß, durfte sogar bis vor Kurzem jeder an das Steuer eines Bootes, wenn ein Kamerad mit Bootsführerschein an Bord ist. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 427069 | |||
Datum | 10.09.2007 20:36 | 12504 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerSoviel ich weiß, durfte sogar bis vor Kurzem jeder an das Steuer eines Bootes, wenn ein Kamerad mit Bootsführerschein an Bord ist. Das darf auch immer noch so lange psychisch und physisch dazu geeignet. Die Veranwort behält aber der mit dem Führerschein. Gruß Sven | |||||
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Autor | Bern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern | 427072 | |||
Datum | 10.09.2007 20:43 | 12495 x gelesen | |||
Hallo, und das einzige was zu Svens Ausführungen noch hinzuzufügen ist, dass wir raus müssen, wenn die anderen rein müssen. Ich geh nächste Woche für die erste Woche aufn Bootschein und nächstes Jahr kommen noch 2 Wochen dazu. Grüße Bernadette | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 427075 | |||
Datum | 10.09.2007 20:52 | 12555 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernadette Schedl und das einzige was zu Svens Ausführungen noch hinzuzufügen ist, dass wir raus müssen, wenn die anderen rein müssen. Ich geh nächste Woche für die erste Woche aufn Bootschein und nächstes Jahr kommen noch 2 Wochen dazu. Hallo Bernadette, wo machst du den Bootsschein? Der dauert doch nur 1 Woche. Was machst du in den restlichen 2 Wochen? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen | |||||
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Autor | Bern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern | 427076 | |||
Datum | 10.09.2007 20:57 | 12526 x gelesen | |||
Beim THW dauert der Bootschein 3 Wochen und dazwischen mindestens 15 Stunden Boot fahren mit einem ausgebildetem Bootsführer Grüße Bernadette | |||||
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