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ThemaEinsatzdurchsagen online stellen??? - Rechtslage???17 Beträge
RubrikÖffentlichkeitsarbeit
 
AutorTobi8as 8N., Nörten-Hardenberg / Niedersachsen426941
Datum10.09.2007 10:2610141 x gelesen
Auf Feuerwehr-Websites findet man immer wieder interessante Einsatzberichte - mal detailierter, mal weniger.
Auf einigen Websites findet man dann zusätzlich zum Bericht und den Bildern noch die Einsatzdurchsage (aufgenommen vom Sprachspeicher des Melders) des alarmierenden Disponenten.
Wie sieht das rechtlich aus, ist dieses erlaubt oder verboten???
Wer kennt noch solche Websites oder praktiziert es selber???
Welche verschiedenen Möglichkeiten der veröffentlichung wendet Ihr an???
->Homepage-Link(s) bitte angeben, um sich mal Beispiele anzuschauen <-


Mit freundlichen Grüßen,

Tobias Nolte-Pagel

Feuerwehr Nörten-Hardenberg
http://www.feuerwehr-noerten.de

Privat:
http://www.tobias.nolte-pagel.de

P.S.: Alle Beiträge Meinerseits sind meine persönliche Meinungen und vertrete damit nicht die Meinung der Feuerwehr, der ich momentan aktiv angehöre!

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AutorTobi8as 8N., Nörten-Hardenberg / Niedersachsen426943
Datum10.09.2007 10:307982 x gelesen
Hier ein Link einer Feuerwehr, die es selber praktiziert: http://www.feuerwehr-heyen.de
Tolle Homepage und tolle Idee, aber rechtlich gesehen???


Mit freundlichen Grüßen,

Tobias Nolte-Pagel

Feuerwehr Nörten-Hardenberg
http://www.feuerwehr-noerten.de

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http://www.tobias.nolte-pagel.de

P.S.: Alle Beiträge Meinerseits sind meine persönliche Meinungen und vertrete damit nicht die Meinung der Feuerwehr, der ich momentan aktiv angehöre!

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY426944
Datum10.09.2007 10:377881 x gelesen
Hallo Tobias,

nach einem Lehrgangsbesuch an einer Feuerwehrschule bin ich in diesem Hinblick etwas schlauer geworden.
Offiziell dürfte die Feuerwehr keine Auskunft über einen Einsatz geben. Dieses Recht hat alleine der Amtsleiter, spreich Bürgermeister. Dieser kann diese Aufgabe aber an die Feuerwehr weitergeben, möglichst schriftlich.
Wenn du das dann machst, sollte die Schilderung möglichst wertneutral sein, v.a. in Bezug auf Schadenshöhe und Schadensurache. Das ist bei uns z.B. Aufgabe der Polizei.
Darum finde ich es auch nicht besonders gut, wenn Alarmdurchsagen veröffentlicht werden, denn dabei kann evtl. der Datenschutz verletzt werden.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorHenn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein426945
Datum10.09.2007 10:377789 x gelesen
ähm..kannst du mal nen Tipp geben wo man das mit den Meldern findet ?
Bei Einsaätzen is da nix ?...


Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD

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AutorTobi8as 8N., Nörten-Hardenberg / Niedersachsen426946
Datum10.09.2007 10:407823 x gelesen
Es ist nicht bei allen Einsätzen, ggf. musst Du etwas warten << Ladezeit >>


Mit freundlichen Grüßen,

Tobias Nolte-Pagel

Feuerwehr Nörten-Hardenberg
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P.S.: Alle Beiträge Meinerseits sind meine persönliche Meinungen und vertrete damit nicht die Meinung der Feuerwehr, der ich momentan aktiv angehöre!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)426948
Datum10.09.2007 10:467800 x gelesen
Geschrieben von Tobias Nolte-PagelWie sieht das rechtlich aus, ist dieses erlaubt oder verboten???Verboten. Rechtsgrundlage TKG, Stichwort Fernmeldegeheimnis. Dürfte, ohne jetzt extra nachzuschauen, so ab § 80 geregelt sein.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen426951
Datum10.09.2007 10:547963 x gelesen
Geschrieben von Anton Kastnernach einem Lehrgangsbesuch an einer Feuerwehrschule bin ich in diesem Hinblick etwas schlauer geworden.
Offiziell dürfte die Feuerwehr keine Auskunft über einen Einsatz geben. Dieses Recht hat alleine der Amtsleiter, spreich Bürgermeister. Dieser kann diese Aufgabe aber an die Feuerwehr weitergeben, möglichst schriftlich.


Richtig.


Geschrieben von Anton KastnerWenn du das dann machst, sollte die Schilderung möglichst wertneutral sein, v.a. in Bezug auf Schadenshöhe und Schadensurache. Das ist bei uns z.B. Aufgabe der Polizei.

Genau. Aus diesem Grund wird bei uns kein Wort über Schadenshöhe oder Ursache verloren und nur über die Tätigkeit der Feuerwehr berichtet. Für alles weitere verweisen wir (auch auf Nachfragen) auf den Polizeibericht.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorFran8k M8., Witten / NRW426952
Datum10.09.2007 11:007852 x gelesen
Hallo

Mal abgesehen vom TKG sind Strassennamen + Hausnummer und ggf. Namen von Opfer oder Arufern eine Verletzung der Privatsphäre. Selbst bei TV-Sendungen wie "Toto & Harry" werden Strassennamen und Personennamen 'gepiept'. Sie sind also nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Vorschlag:
Die Alarmdurchsage schriftlich und Namen ausblenden, z.B. durch xxx
"Brandeinsatz für den Löschzug Altstadt, Zimmerbrand xxxstraße bei xxx"

...oder ganz darauf verzichten ;-)


--
Zerstöre nicht durch Wasser, was du vor Feuer schützen willst

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AutorTobi8as 8N., Nörten-Hardenberg / Niedersachsen426961
Datum10.09.2007 11:527723 x gelesen
Genau, dann sollte man immer den Link vom entsprechenden Polizeibericht mit in den Einsatzbericht einfügen.
So ist man auf der sicheren Seite und vermeidet falschaussagen oder spekulationen...


Mit freundlichen Grüßen,

Tobias Nolte-Pagel

Feuerwehr Nörten-Hardenberg
http://www.feuerwehr-noerten.de

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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt426966
Datum10.09.2007 12:437756 x gelesen
Oder eine Beispieldurchsage laufen lassen mit Verweis auf die entsprechenden Paragraphen.


Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

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AutorThom8as 8E., Neckarbischofsheim (BaWü) / Baden-Württemberg426969
Datum10.09.2007 13:037870 x gelesen
Als Verantwortlicher einer Wehr habe ich die Webmaster unserer Homepage angewiesen, keine detaillierten Angaben zu Schadensereignissen zu machen. Veröffentlicht werden nur Informationen, die keine Persönlichkeitsrechte verletzten und auch sonst keinen Bezug zu irgendwelchen besonderen privaten Gegebenheiten erkennen lassen. Auszüge aus Alarmierungen oder dem Funkverkehr sind selbstverständlich absolut tabu (Ausbildung Sprechfunk, siehe Telekommunikationsgesetz). Ebenso ist bei uns intern eindeutig geregelt, dass von der Feuerwehr angefertigte Bild- oder Filmaufnahmen ausschließlich bei der Feuerwehr verbleiben. Sie werden auf Anforderung nur den Ermittlungsbehörden bzw. der Stadtwaltung ausgehändigt. Eine Weitergabe von Informationen an die Presse ist untersagt.

Üblicherweise nutzen wir die Pressemitteilungen der Polizei und ergänzen sie durch unverfängliche Informationen der Feuerwehr.

Im Zweifelsfall helfen zu diesem Thema die Pressesprecher der Polizei gerne weiter.


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AutorWill8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg427000
Datum10.09.2007 15:297868 x gelesen
Geschrieben von Thomas ErnstVeröffentlicht werden nur Informationen, die keine Persönlichkeitsrechte verletzten
Das erscheint mir völlig logisch. Dafür gibt es nun mal die gesetzliche Regelungen.

Geschrieben von Thomas ErnstEbenso ist bei uns intern eindeutig geregelt, dass von der Feuerwehr angefertigte Bild- oder Filmaufnahmen ausschließlich bei der Feuerwehr verbleiben. Sie werden auf Anforderung nur den Ermittlungsbehörden bzw. der Stadtwaltung ausgehändigt. Eine Weitergabe von Informationen an die Presse ist untersagt.
Diese regelung kann ich allerdings nicht nachvollziehen weil sie m.E. deutlich zu weit geht. Damit wird eine wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehr unnötigerweise so gut wie unmöglich gemacht. Und dass eine solche ÖA wichtig für di eFeuerwehren ist, ist ja wohl unstrittig. Die aktuell hier im Forum laufende Diskussion über die Aufhebung von Feuerwehren weil es zu wenig Einsätze gibt, ist dafür ein gutes Beispiel.

Geschrieben von Thomas ErnstÜblicherweise nutzen wir die Pressemitteilungen der Polizei und ergänzen sie durch unverfängliche Informationen der Feuerwehr.
Je nachdem in welcher Form und auf welcher Basis das erfolgt, könnte das schon eine klare Urheberrechtsverletzung darstellen.

Geschrieben von Thomas ErnstIm Zweifelsfall helfen zu diesem Thema die Pressesprecher der Polizei gerne weiter.
Und wieso nicht die Presseprecher der Feuerwehr? Diesen Satz zeigt doch eigentlich ganz treffend wo hier unser eigentliches Problem liegt.


Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden"

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AutorTobi8as 8N., Nörten-Hardenberg / Niedersachsen427198
Datum11.09.2007 18:247905 x gelesen
Also Bildmaterial und entsprechende Texte sind für die Öffentlichkeitsartbeit ungemein wichtig, dabei ist natürlich zu beachten, dass nur Bildmaterialien verwendet werden, di auch nur für die Öffentlichkeit geeignet sind und nicht die privatsphäre der geschädigten verletzt und natürlich nicht die sensationsgier der Betrachter fördert!!!


Mit freundlichen Grüßen,

Tobias Nolte-Pagel

Feuerwehr Nörten-Hardenberg
http://www.feuerwehr-noerten.de

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AutorTobi8as 8N., Nörten-Hardenberg / Niedersachsen427339
Datum12.09.2007 10:417850 x gelesen
Hat noch jemand Links von Webseiten, wo dieses praktiziert wird???


Mit freundlichen Grüßen,

Tobias Nolte-Pagel

Feuerwehr Nörten-Hardenberg
http://www.feuerwehr-noerten.de

Privat:
http://www.tobias.nolte-pagel.de

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)427340
Datum12.09.2007 10:497816 x gelesen
Geschrieben von Tobias Nolte-PagelHat noch jemand Links von Webseiten, wo dieses praktiziert wird???Webseiten, die rechtswidrige Inhalte haben, brauchen wir hier wohl nicht aufzählen, oder?
Webseiten, die andere Möglichkeiten zeigen, wird dir Onkel google zeigen, oder schau mal bei feuerwehrlinks-deutschland.de vorbei. Einsatzberichte hat ja so ziemlich jede Wehr auf ihrer Homepage.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorThom8as 8H., Bernsdorf / Sachsen427352
Datum12.09.2007 11:587811 x gelesen
Hallo,

also da ich selbst Webmaster unserer Feuerwehr bin kann ich nur sagen das es aus rechtlicher Sicht ziemlich "heiß" ist Mitschnitte von Durchsagen eines Leitstellendisponenten online zu stellen. Eigentlich sollte jeder Kamerad der eine Grundausbildung bzw. einen Funklehrgang absolviert hat wissen das es laut Gesetz verboten ist den BOS-Funk mitzuschneiden. Ausnahmen bilden hier selbstverständlich die Leitstellen selbst, da dort der Mitschnitt zur Dokumentation der Einsätze und ggf. als verwertbares Mittel vor Gericht verwendet wird. Wenn ihr als Privatperson also etwas mitschneidet und dann auch noch auf einer HP veröffentlicht stufe ich das schon als grenzwertig ein. Das ist aber meine eigene Meinung und daher auch nicht verbindlich, aber dazu findet man mit Sicherheit auch was in der FwDV zum Funkverkehr, ansonsten fragt doch einfach mal bei ner Leitstelle oder Anwalt nach.

In diesem Sinne

Gut Wehr

Thomas


Wen du mit Können nicht beeindrucken kannst, den verwirre mit Schwachsinn !!!

look here !!! www.feuerwehrbernsdorf.de.vu

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AutorStef8an 8D., Burgkirchen / Bayern427353
Datum12.09.2007 12:347758 x gelesen
Hi!

Ich hab von (sehr hoher) offizieller Stelle mal die Aussage erhalten, daß die Durchsage für die eigene Dokumentation der Feuerwehr aufgezeichnet werden darf, wenn gewährleistet ist, daß niemand anderes Zugriff auf diese Aufzeichnung hat. Ich hatte das mal schriftlich, jedoch ist mir dieses Schreiben nicht mehr zugänglich.

Ich würd's also lassen, eine Durchsage oder einen Funkmitschnitt auf einer Homepage zu veröffentlichen!


Mit freundlichen Grüssen,
Stefan Dufter

Alles nur meine eigene Meinung...

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