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ThemaJugendliche im Einsatz59 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorThom8as 8B., Günzburg / Bayern427535
Datum13.09.2007 11:4510852 x gelesen
Hallo,

habe bei ein paar Einsätzen einer Wehr einen FW - Kameraden mit B2000 Schutzanzug und Jugendhelm gesehen, neulich sah ich gleichen Kameraden mit Atemschutzmantel.

Meine Meinung von Jugendlichen im Einsatz sei jetzt mal zweitrangig, aber nach meinem Wissen behalten Jugendliche doch bis sie 18 sind den Blauen Jugendschutzanzug, und bekommen nur mit 16 ne "Stahlhelm".

Oder ist der B2000 bei unter 18 Jährigen im Einsatz zulässig??

Mfg

Thomas


Oben genannter Beitrag ist meine eigene Meinung.
Der KFV - Günzburg im Internet: www.kfv-guenzburg.de

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AutorStef8an 8P., Gersthofen / Bayern427542
Datum13.09.2007 12:1210103 x gelesen
Hallo Thomas,

die Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bekommen zwar einen "Stahlhelm", dürfen aber meines Wissens nach ( auch im Einsatz nicht ) keinen B2000 tragen. Da im Falle eines falles die Versicherung sonst nicht aufkommt.

MfG
Stefan

Dies ist meine Private Meinung und nicht die der Organisation bei der ich bin!!!!!


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AutorStef8an 8P., Gersthofen / Bayern427545
Datum13.09.2007 12:1610085 x gelesen
Sorry kleiner Fehler, sollte natürlich heißen:

... ( auch im Einsatz ) keinen B2000 tragen.

MfG
Stefan


Dies ist meine Private Meinung und nicht die der Organisation bei der ich bin.

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY427548
Datum13.09.2007 12:2510088 x gelesen
Geschrieben von Thomas Burghart Oder ist der B2000 bei unter 18 Jährigen im Einsatz zulässig??

Generell ist die Benützung des Bayern 2000 im Einsatz für Jugendliche verboten. Wie sollte man sie dann im Einsatz von den "richtigen" FA(SB) unterscheiden.
Am Besten ist, man nimmt erst gar keine Jugendlichen mit zum Einsatz. Oder hat diese Feuerwehr soviele Leute, dass sie für jeden Jugendlichen einen "Betreuer" abstellen kann.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorMich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern427551
Datum13.09.2007 12:3010103 x gelesen
Hallo Anton,

Geschrieben von Anton KastnerGenerell ist die Benützung des Bayern 2000 im Einsatz für Jugendliche verboten.

Nö. Wie kommst Du darauf, bzw. wo soll das stehen?

Geschrieben von Anton KastnerWie sollte man sie dann im Einsatz von den "richtigen" FA(SB) unterscheiden.

Durch Tragen eines roten Helmes.

Geschrieben von Anton KastnerAm Besten ist, man nimmt erst gar keine Jugendlichen mit zum Einsatz.

Das wäre die beste Lösung.

MkG MB


Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder.

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg427554
Datum13.09.2007 12:5210065 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Anton KastnerAm Besten ist, man nimmt erst gar keine Jugendlichen mit zum Einsatz.

Genau so sollte es ein, sonst muss man sich ggf. bei so einem Unklücksfall gegenüber den Eltern verantworten -und nicht nur gegenüber denen ....

Der Jüngste der Toten war 17 ....


Mit Grüßen
Michael

Alles meine private und persönliche Meinung!

Wir sollten uns immer an die gute alte Zeit heut zu Tage errinnern, in wenigen Jahren werden wir sie vermissen ....

Optimist;
Ein Mensch, der alles halb so schlimm oder doppelt so gut findet!
Heinz Rühmann


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AutorWill8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg427557
Datum13.09.2007 13:0110064 x gelesen
Ja, und der zuständige KBM sitzt seit über eine Woche im Knast.


Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden"

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY427560
Datum13.09.2007 13:0710074 x gelesen
Geschrieben von Michael Bleck Durch Tragen eines roten Helmes.

Hallo Michael,

wenn wirklich jemand meint, Jugendliche zum Einsatz mitnehmen zu müssen, dann Jugendschutzanzug und "normaler" Feuerwehrhelm.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg427565
Datum13.09.2007 13:1510056 x gelesen
Hallo Willem,

hallo Forum,

Geschrieben von Willem BaaijJa, und der zuständige KBM sitzt seit über eine Woche im Knast.

Bei uns würde es dann je nach dem vielleicht schon weiter unten in der Hirachie beginnen, mit dem tragen der Verantwortung. Wobei der KBM bei uns wohl am wenigsten gefährdet wäre, wenn er nicht direkt dazu beigetragen hat. Ich sehe da eher die Kdt.´s, ZF´s, EL´s und letztlich auch die Fahrzeugführer in der späteren Verantwortung.

Dieser sollte sich jeder bewusst sein, der die "Jugend" mit nimmt.

Meine persönliche Meinung zu Jugendlichen im Einsatz habe ich in vergangenen Threads ja schon außreichend geäußert!


Mit Grüßen
Michael

Alles meine private und persönliche Meinung!

Wir sollten uns immer an die gute alte Zeit heut zu Tage errinnern, in wenigen Jahren werden wir sie vermissen ....

Optimist;
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Heinz Rühmann


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY427568
Datum13.09.2007 13:1910115 x gelesen
Geschrieben von Michael Hilbert Ich sehe da eher die Kdt.´s, ZF´s, EL´s und letztlich auch die Fahrzeugführer in der späteren Verantwortung.

Dieser sollte sich jeder bewusst sein, der die "Jugend" mit nimmt.


Hallo Michael,

das ist bei uns in der Feuerwehr ganz klar geregelt.
Grundsätzlich wird kein(e) Jugenliche(r) in den Einsatz mitgenommen. Sollte eine Feuerwehr in unserem Bereich anrücken, die Jugendliche dabei hat, dann sind diese in der Nähe des ELW, oder zumindest deutlich außerhalb der Gefahrenzone (Verteiler ist ein Witz).


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg427571
Datum13.09.2007 13:2610046 x gelesen
Hallo Anton,

so finde ich das auch richtig!

Ich habe nicht in jedem Fall was dagegen, wenn beim Hochwasser Sandsäcke (außerhalb des Gef.Bereichs) Befüllt werden,kann da ein jeder die "Schaufel" mit bedienen. Aber weiter sollte es nicht gehen.

Und bei allen Arten von einsätzen gibt es auch immer Aufgaben, die im Hintergrund erledigt werden müssen -Einsatzstellenverpflegung vorbereiten, vielleicht sogar an der ES-ausgeben, Fahrzeuge nach Einsatz wieder klar machen, Reinigungsarbeiten und noch viel mehr,

Es gibt viel das "Motivierte" JugendFeuerwehrler machen können, ohne sich einer Gefärdung auszusetzen -es leigt aber immer an der Führung es so durch zu ziehen.

Was auf alle Fälle an der Führung (den Führungskräften) liegt, ist die Verantwortung die sie tragen -da sollte sich jeder bewusst sein drüber


Mit Grüßen
Michael

Alles meine private und persönliche Meinung!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)427577
Datum13.09.2007 14:2010064 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerGrundsätzlich wird kein(e) Jugenliche(r) in den Einsatz mitgenommen. Diese Lösung ist die Beste.
Geschrieben von Anton KastnerSollte eine Feuerwehr in unserem Bereich anrücken, die Jugendliche dabei hat, dann sind diese in der Nähe des ELW, oder zumindest deutlich außerhalb der Gefahrenzone (Verteiler ist ein Witz).Also besteht ihr, wenn ihr den Einsatzleiter stellt, darauf? Das finde ich gut.
Es zeigt aber auch, wie unterschiedlich die Wehren das sehen. Mir fiel beim Lesen dieser Beiträge dieser Thread von Funkmeldesystem.de ein. Offenbar wird so ziemlich jede Variante irgendwo durchgezogen: keine Jugend, Jugend eingekleidet wie die "wirklichen Einsatzkräfte", Jugend mit anderen Anzügen und anderen Helmen, gleichen Anzügen und anderen Helmen, anderen Anzügen aber gleichen Helmen, "JF"-Aufkleber auf dem Helm... Schon traurig, dass es da noch nicht mal auf Kreisebene gleiche Handhabung gibt.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen427580
Datum13.09.2007 14:2610064 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Anton Kastner
wenn wirklich jemand meint, Jugendliche zum Einsatz mitnehmen zu müssen, dann Jugendschutzanzug und "normaler" Feuerwehrhelm.


ja, soweit Deine Meinung - aber woher kommt denn das angesprochene Verbot? Bei Euch auf Ortsebene geregelt?


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen427581
Datum13.09.2007 14:2710148 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Stefan Paschkedie Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bekommen zwar einen "Stahlhelm", dürfen aber meines Wissens nach ( auch im Einsatz nicht ) keinen B2000 tragen. Da im Falle eines falles die Versicherung sonst nicht aufkommt.

das musst Du jetzt mal erklären. Woher nimmst Du das Wissen? Die Versicherung zahlt nicht, weil jemand eine höherwertige PSA trägt? Wohl nicht ganz Dein Ernst, oder?


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY427583
Datum13.09.2007 14:3410042 x gelesen
Geschrieben von Mathias Zimmer ja, soweit Deine Meinung - aber woher kommt denn das angesprochene Verbot? Bei Euch auf Ortsebene geregelt?

Hallo Michael,

ja, das ist bei uns auf Gemeindebene so geregelt.
Grundsätzlich rückt kein Jugendlicher aus (obwohl er es dürfte). Bis jetzt kein Problem damit.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorStef8an 8P., Gersthofen / Bayern427591
Datum13.09.2007 15:0010062 x gelesen
Hallo Mathias,

Geschrieben von ---Mathias Zimmer--- das musst Du jetzt mal erklären. Woher nimmst Du das Wissen? Die Versicherung zahlt nicht, weil jemand eine höherwertige PSA trägt? Wohl nicht ganz Dein Ernst, oder?


Da muss ich dir Recht geben, war wohl gedanklich gerade nicht ganz bei der Sache!!
Ich berichtige mich hiermit: Die PSA hat in diesem Fall nichts damit zu tun ob die Versicherung zahlt oder nicht!!


MfG
Stefan


Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die der Organisation bei der ich bin.

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern427594
Datum13.09.2007 15:1510083 x gelesen
Hallo,

Um mal die eigentlichen Fragen zu beantworten:

Geschrieben von Thomas Burgharthabe bei ein paar Einsätzen einer Wehr einen FW - Kameraden mit B2000 Schutzanzug und Jugendhelm gesehen, neulich sah ich gleichen Kameraden mit Atemschutzmantel.

Der Jugendhelm ist für den Einsatz nicht zulässig, es muss in jedem Fall andere "Schüssel" getragen werden.

Aus den gereits genannten Gründen ist es sinnvoll, wenn bis zum Erreichen der Volljährigkeit auch der Jugendschutzanzug getragen wird auch wenn nirgends ein Verbot für das Tragen des anderen Schutzanzuges steht.

Bei uns rücken die Jugendlichen im Normalfall nicht mit aus! Ausnahmen (wie z.B. Sandsackfülle) wurden schon genannt.

Grüße
Magnus


Grüße
Magnus

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AutorThom8as 8K., Loiching / Bayern427596
Datum13.09.2007 15:2810120 x gelesen
Hallo!

Wie handhabt ihr es dann bei Leistungsprüfungen z.B.? Meines Wissens ist ja bei dieser Leistungsabnahme eine vollstädnige Schutzausrüstung (Bayern2000) erforderlich! Man darf ja sobald man 16 ist und mit der Truppmannausbildung begonnen hat an dieser Prüfung teilnehmen. Bekommen dann die Jugendlichen für die Leistungsprüfung extra einen "Schutzanzug"? Das gibt meines Erachtens wenig Sinn!


MkG
Thomas Kerscher


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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen427602
Datum13.09.2007 15:4710059 x gelesen
Hallo Andreas,

Geschrieben von Anton Kastnerja, das ist bei uns auf Gemeindebene so geregelt.
Grundsätzlich rückt kein Jugendlicher aus (obwohl er es dürfte). Bis jetzt kein Problem damit.


das ist wohl auch gut so. Es erscheint IMO auch kaum verständlich, warum man das nicht landesweit so regeln kann. Bezieht sich das bei Euch grundsätzlich auf alle unter 18 oder nur auf Angehörige der JF?
Bei "uns" (He) wurden gerade erst die Voraussetzungen geschaffen, dass JFA u.U. den F1 schon mit 16 machen können. Wenn man dann mit 17 in die FF übertritt, ist man zwar wohl kein JFA mehr, aber trotzdem immer noch erst 17...


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen427603
Datum13.09.2007 15:4810086 x gelesen
Hallo, nochmal ich.

Geschrieben von Mathias ZimmerBei "uns" (He) wurden gerade erst die Voraussetzungen geschaffen, dass JFA u.U. den F1 schon mit 16 machen können. Wenn man dann mit 17 in die FF übertritt, ist man zwar wohl kein JFA mehr, aber trotzdem immer noch erst 17...

Das eben Geschriebene könnte man so verstehen, als dass das in "meiner" Stadt so wäre. Das ist m.W. nicht der Fall. Es geht um eine Regelung auf Landesebene.


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY427608
Datum13.09.2007 15:5710047 x gelesen
Geschrieben von Mathias Zimmer Das eben Geschriebene könnte man so verstehen, als dass das in "meiner" Stadt so wäre. Das ist m.W. nicht der Fall. Es geht um eine Regelung auf Landesebene.

Hallo Mathias,

auch in Bayern darf man ab 16 den TM I machen und auch mit ausrücken. Aber wir in unserer Feuerwehr haben bei einem Einsatz etwas anders zu tun, als bei einem Einsatz für jeden Jugendfeuerwehrler einen "Babysitter" abzustellen. Hört sich vielleicht etwas hochtrabend an, aber wenn du ein Mitglied der JF zum Einsatz mitnimmst, dann muss ein voll ausgebildeter FA(SB) auf diesen aufpassen.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY427613
Datum13.09.2007 16:0110032 x gelesen
Geschrieben von Thomas Kerscher Wie handhabt ihr es dann bei Leistungsprüfungen z.B.? Meines Wissens ist ja bei dieser Leistungsabnahme eine vollstädnige Schutzausrüstung (Bayern2000) erforderlich! Man darf ja sobald man 16 ist und mit der Truppmannausbildung begonnen hat an dieser Prüfung teilnehmen. Bekommen dann die Jugendlichen für die Leistungsprüfung extra einen "Schutzanzug"? Das gibt meines Erachtens wenig Sinn!

Hallo Thomas,

normalerweise trägt bei den Leistungsabzeichen der Jugendliche den Jugendschutzanzug mit "normalem" Helm. Aber da ja in den Regeln zum Leistungsabzeichen steht, dass alle FA(SB) einheitlich gekleidet sein sollen, wird immer wieder von dieser Regel abgewichen.
So auch bei uns, als vor einer Woche unser KBM sein "gold-rot" im Löschen machte.
Eigentlich schade.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern427616
Datum13.09.2007 16:1710059 x gelesen
Hallo Thomas,

siehe Seite 7 der Richtlinie, dort steht dass die Jugendlichen den Jugendschutzanzu tragen "dürfen".

Zum Glück gibt es aber auch wichtigeres als die Leistungsprüfungen...


Grüße
Magnus

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AutorThom8as 8K., Loiching / Bayern427622
Datum13.09.2007 16:4310023 x gelesen
Ok, du hast Recht!
So wie ich beschrieben habe wird es halt in unserer Wehr gehandhabt und es gab bisher auch keine probleme :-)



MkG


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AutorDan 8B., Grünwald / Bayern427645
Datum13.09.2007 18:3210040 x gelesen
Im Lkrs München haben bei den meisten Wehren die JF angehörigen ab 16jahren die Normale PSA eines Aktiven der Wehr und den normalen Helm mit vorne hinten "JF" aufgeklebt.

Bei der FF München tragen die jugendlichen die Überjacken nach dem alten Modell der BF und FF München und auch die JF Aufkleber und anstatt der normalen Hose die Hose des JF Anzuges.


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AutorRalf8 C.8, Bornheim / NRW427660
Datum13.09.2007 19:5410056 x gelesen
Ist doch komisch, dass man sich so an der Zahl 18 aufzieht! Leider hat man in Deutschland noch nicht so ganz verstanden, dass gerade in der Zeit wo Heranwachsene viel interesse für die Tätigkeit bei der Feuerwehr entwickel, nicht zum Zuge kommen dürfen. Das Ergebniss: Sie orientieren sich in andere Richtungen - und weg sind sie! Schade all die JF-Jahre verschwendet!
Vieleicht kommt es auch ein wenig auf das Maas an. Wenn einer gut ausgebildet ist und sich alle ein wenig bemühen kann es auch funktionieren - wenn man will.

MfG Ralf Cremer


Wer Fehler findet, darf sie behalten!

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen427661
Datum13.09.2007 19:5810110 x gelesen
Ist doch komisch, dass man sich so an der Zahl 18 aufzieht!

[ironie]

Sehe ich auch so. Immer diese festen Grenzwerte. Mann sollte da von Fall zu Fall entscheiden. Gleiches gilt meines Erachtens auch für Alkohol. Einige können schon mit 16 ohne weiteres eine Flsche Schnaps trinken, andere hingegen werden noch mit Anfang 20 von einem Bier betrunken. Auch bei Wahlen, Rauchen, Führen von Kraftfahrzeugen, Sex, Heirat und und und und ist es doch unverantwortlich sich an einem Grenzwert festzuhalten.
[/ironie]

Merkst du was?

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorRalf8 C.8, Bornheim / NRW427666
Datum13.09.2007 20:1610104 x gelesen
Ironie ist hier glaube ich fehl am Platz! Fakt ist, dass uns die Jugentlichen weg laufen, wenn wir keine Anreize geben. Logischer weise muß man da den ein oder anderen auch mal einbremsen, das ist bei so manchem 20'jährigen aber auch schon mal nötig.
Man muss aber auch sehen, dass ein 16'jähriger heute auf einem höheren Entwicklungsstand ist als einer von vor 20 Jahren und dem ist Rechnung zu tragen!

MfG Ralf Cremer


Wer Fehler findet, darf sie behalten!

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AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü427669
Datum13.09.2007 20:3210075 x gelesen
Geschrieben von Ralf CremerMan muss aber auch sehen, dass ein 16'jähriger heute auf einem höheren Entwicklungsstand ist als einer von vor 20 Jahren und dem ist Rechnung zu tragen!
Meiner Meinung nach aber nur in seltenen Fällen ausreichend hoch entwickelt um auf Einsätzen mitzufahren.
Ich stelle mir auch gerade einen VU vor mit eingeklemmter Person - und dann einen 16 jährigen daneben...

Gruß Alex


Das ist meine persönliche Meinung! Man kann sie mit mir teilen, man darf sie auch kritisieren und darüber diskutieren. Eine Änderung meiner Meinung ist deswegen auch nicht ausgeschlossen. Dazu ist das Forum da!

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 427670
Datum13.09.2007 20:3510053 x gelesen
Geschrieben von Alexander HäfeleIch stelle mir auch gerade einen VU vor mit eingeklemmter Person - und dann einen 16 jährigen daneben...

Als ehemaliger 16 jähriger beim Vu mit eingeklemmter Person finde ich das das keine Unterschied macht ob man 16, 18 20 oder 40 ist ...

und wer Horror und Splatterfilme guggen kann kann auch so was ab

und jetzt steinigt mich


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorRalf8 C.8, Bornheim / NRW427675
Datum13.09.2007 20:4410053 x gelesen
Also bei uns werden bei solchen Einsatzbildern alle "Neuen" von dort fern gehalten (wenn es geht), es geben ja auch andere Tätigkeiten!
So weit mir bekannt ist, geben es in Ö-reich Feuerwehren, die uns da um Meilen vorraus sind. Dort hat man dann auch, auffälliger weise, bis zu 30 Leute in der JF.

MfG Ralf Cremer


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg427676
Datum13.09.2007 20:5410032 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Ralf Cremer

Man muss aber auch sehen, dass ein 16'jähriger heute auf einem höheren Entwicklungsstand ist als einer von vor 20 Jahren und dem ist Rechnung zu tragen!

Da bin ich mir nicht so ganz sicher ! Ich habe beruflich seit Jahrzehnten viel mit Auszubildenden, Praktikanten, Zivis, Studenten, FSJler, Sozialstundenableister etc. zu tun und meine in vielerlei Hinsicht -subljektiv von mir gesehen- oft das Gegenteil zu erleben.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio427677
Datum13.09.2007 20:5610053 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Ralf CremerIst doch komisch, dass man sich so an der Zahl 18 aufzieht!

BGB, § 2.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio427678
Datum13.09.2007 20:5810035 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Stefan PaschkeDie PSA hat in diesem Fall nichts damit zu tun ob die Versicherung zahlt oder nicht!!


In allen anderen Fällen auch nicht.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
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- This is my very own opinion... -

"Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg427679
Datum13.09.2007 20:5910061 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Ralf Cremer

So weit mir bekannt ist, geben es in Ö-reich Feuerwehren, die uns da um Meilen vorraus sind. Dort hat man dann auch, auffälliger weise, bis zu 30 Leute in der JF.

Also JFs mit 25-30 Mitgliedern gibts hier im Kreis zuhauf, das ist keine österreichsische Spezialität. Die durchschnittliche JF-Gruppenstärke liegt übrigens -lt. neuer JF-Statistik- in BaWü bei 31 Mitgliedern, in Bayern bei 11 Mitgliedern und in NRW bei 19 Mitgliedrrn.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorRalf8 C.8, Bornheim / NRW427681
Datum13.09.2007 21:0110056 x gelesen
Und wie viel sagt die Statistik über das Bleiben in der LG?


Wer Fehler findet, darf sie behalten!

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 427682
Datum13.09.2007 21:0210011 x gelesen
Geschrieben von Ralf Cremer Also bei uns werden bei solchen Einsatzbildern alle "Neuen" von dort fern gehalten (wenn es geht), es geben ja auch andere Tätigkeiten!

Machen wir auch aber es gibt Situationen da geht es nicht anders ...

Geschrieben von Ralf CremerSo weit mir bekannt ist, geben es in Ö-reich Feuerwehren, die uns da um Meilen vorraus sind.

In wie fern ?

Geschrieben von Ralf CremerDort hat man dann auch, auffälliger weise, bis zu 30 Leute in der JF.


tolle Zahl, aber absolut nicht aussgakräftig. In welcher Relation zur Bevölkerung? etc

wir haben auch so um die 60... ist das Saarland jetzt besser als Ösiland ?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg427689
Datum13.09.2007 21:1410041 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Ralf Cremer

Und wie viel sagt die Statistik über das Bleiben in der LG?

Ich will mich nicht an dieser Statistik aufhängen, sie sagt nicht viel aus. Es fiel mir nur so beim Lesen des Threads ein, dass es auch in Deutschland -statistisch gesehen- große JF-Gruppen gibt. Allerdings spielt die Größe der JF-Gruppen -so Erfahrungen auch hier- bei der Übernahmequote zur Einsatzmannschaft nicht so eine gewichtige Rolle wie man meint. Kenne JFs mit 40 JF-Angehörigen und welche mit 20 Mitgliedern und von beiden werden jährlich 2-3 Leute übernommen.
Interessant wäre aber wirklich eine Statistik darüber, wie viele von der JF kommende FF-Angehörige nach ca. fünf Jahre noch dabei sind. Da könnte mancherorts frustrierende Zahlen dabei herauskommen.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen427694
Datum13.09.2007 21:2410052 x gelesen
Hi,

bei uns ist die Gruppenstärke meist um die 25-30 (aus der ganzen Gemeinde), von denen jährlich etwa 2-5 in den aktiven Dienst wechseln. Die Verteilung auf die einzelnen Einheiten ist dabei total unterschiedlich. (für die Statistik im Grunde auch zweitrangig)

Dabei kommt es natürlich zu schwankungen, dass zwischenzeitlich mal nur 20 dabei sind und sechs Monate später eine Warteliste eingerichtet wird. Ist alles drin.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY427699
Datum13.09.2007 21:4410021 x gelesen
Geschrieben von Ralf Cremer Man muss aber auch sehen, dass ein 16'jähriger heute auf einem höheren Entwicklungsstand ist als einer von vor 20 Jahren und dem ist Rechnung zu tragen!

Aber hallo,

wer sagt dir das.
Ich bin jetzt 50 Jahre alt, war also vor 34 Jahren 16. Soweit ich mich zurück erinnere, war ich kein bisschen besser oder schlechter als die Jugendlichen heute. Ich hab´s bei mir zu Hause.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 427700
Datum13.09.2007 21:4910012 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerIch hab´s bei mir zu Hause.

Und das noch in 3 facher Ausfertigung :-)


Im Ernst ich bin erst 27, aber wenn ich mir dir Jungen bei uns im LBZ anschaue wird es im Moment eher schlimmer als besser


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorRalf8 E.8, Frielendorf / Hessen427704
Datum13.09.2007 22:0210037 x gelesen
Hallo allerseits

Geschrieben von Bernhard DeimannDa bin ich mir nicht so ganz sicher !
Da kann ich Dir nur zustimmen. Ich habe auch beruflich (Ausbilder bei einem Bildungsträger) viel mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu tun.
Die geistige Reife läßt selbst bei 18-jährigen manchmal sehr zu wünschen übrig...


Grüße aus Nordhessen
Ralf




PS: Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung!

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AutorManu8ela8 v.8, Rastede / Nds.427714
Datum13.09.2007 22:4110028 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschAls ehemaliger 16 jähriger beim Vu mit eingeklemmter Person finde ich das das keine Unterschied macht ob man 16, 18 20 oder 40 ist ...

und wer Horror und Splatterfilme guggen kann kann auch so was ab

und jetzt steinigt mich


Oh oh, da kommen aber einige Erinnerungen an einen Rettungssani aus der Wesermarsch hoch, der statt BW den sozialen Zweig gewählt hat... Rettungssani fand er cool und als ich den mal privat besucht habe, bin ich in einer Art kleiner Horrorladen gelandet... also so ziemlich mit genau dem, was Florian schreibt.

Nein, Florian, ich steinige dich deshalb nicht... ich finde es nur amüsant... und na ja, müssen nicht grad Horrorfilme sein, aber ich denke, das so ein Kram mitunter wirklich dazu beitragen kann, das einen so schnell nix mehr umhaut, auch wenn die Wirklichkeit dann noch ein paar Dimensionen mehr hat.

Manuela


nu weiss ich, warum das einige drunter stehen haben... Mein Beitrag ist unter dem Gedanken an GG § 5.1 verfasst oder auch: ich muss nicht mit den Wölfen heulen - das kann ich auch alleine... ;)

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AutorJago8 H.8, Hannover / Niedersachsen427715
Datum13.09.2007 23:019998 x gelesen
Hi,
Geschrieben von Florian Beschund wer Horror und Splatterfilme guggen kann kann auch so was ab

und jetzt steinigt mich

Ich steinige dich nicht, aber ich halte deine Aussage schlicht und ergreifend für falsch.
Es kann sich auch jemand im TV eine Reanimation angucken, wenn er aber wirklich dabei ist und der Patient hinterher tot ist, sieht die ganze Sache schon anders aus.
Den einen juckt vielleicht mit 16 beim VU gar nichts, der andere hat sich mit 40 noch nicht dran gewöhnt.
IMO sollten unerfahrene immer Stück für Stück an "extreme" Einsätze herangeführt werden.
Gruß Jago


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen427722
Datum13.09.2007 23:5610000 x gelesen
Man muss aber auch sehen, dass ein 16'jähriger heute auf einem höheren Entwicklungsstand ist als einer von vor 20 Jahren und dem ist Rechnung zu tragen!

Unter anderem die zu diesem Monat wirksam gewordene Änderung des Jugendschutzgesetzes läßt darauf schließen, daß der Gesetzgeber dies anders sieht.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW427731
Datum14.09.2007 07:5510052 x gelesen
Geschrieben von Ralf CremerFakt ist, dass uns die Jugentlichen weg laufen, wenn wir keine Anreize geben.

Sorry aber Einsätze sind keine Kinderbelustigung !
Vgl. auch die entsprechendne Schutzvorschriften.

Geschrieben von Ralf CremerMan muss aber auch sehen, dass ein 16'jähriger heute auf einem höheren Entwicklungsstand ist als einer von vor 20 Jahren und dem ist Rechnung zu tragen!

Wobei die Fähigkeit sich an Einsatzstellen sicher aufzuhalten und ohne PTBS nachhause zu gehen bei Jugendlichen mangels Erfahrungsschatz eher weniger wahrscheinlich ist.

Wie schaffen eigentlich andere Vereine Jungendliche zu halten ? Die wenigsten können da die Möglichkeit Einsätze mitzufahren anbieten........


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW427733
Datum14.09.2007 07:5910008 x gelesen
Geschrieben von Florian Beschbeim Vu mit eingeklemmter Person finde ich das das keine Unterschied macht ob man 16, 18 20 oder 40 ist ...


Die Möglichkeit durch die vorhandenen Lebenserfahrung ermöglicht es i.d.R. älteren eher auch schwierige Situation zu verarbeiten.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW427734
Datum14.09.2007 08:1610028 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppAlso besteht ihr, wenn ihr den Einsatzleiter stellt, darauf? Das finde ich gut.
Es zeigt aber auch, wie unterschiedlich die Wehren das sehen.


Und bei den HIOs ist es nicht unbedingt besser.

Letztlich ist es eine Frage der Verantwortung der Führungskräfte.
Aus der "Not" des Personalmangels habe ich da schon diverse "Kinderfeuerwehren/Bambiniretter" gesehen. Ob sich die Verantwortlichen da immer ihrer Verantwortung immer bewußt sind ?


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 427736
Datum14.09.2007 08:3410002 x gelesen
Geschrieben von Michael Roleff

Wobei die Fähigkeit sich an Einsatzstellen sicher aufzuhalten und ohne PTBS nachhause zu gehen bei Jugendlichen mangels Erfahrungsschatz eher weniger wahrscheinlich ist.


Wobei davor keine Alter schützt, manch einer steckt das mit 16 weg, manch einer mit 40 noch nicht ...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen427737
Datum14.09.2007 08:4410084 x gelesen
Geschrieben von Anton Kastner
Grundsätzlich wird kein(e) Jugenliche(r) in den Einsatz mitgenommen.
Diese Lösung ist die Beste.
Geschrieben von Anton Kastner
Sollte eine Feuerwehr in unserem Bereich anrücken, die Jugendliche dabei hat, dann sind diese in der Nähe des ELW, oder zumindest deutlich außerhalb der Gefahrenzone (Verteiler ist ein Witz).
Also besteht ihr, wenn ihr den Einsatzleiter stellt, darauf? Das finde ich gut.
Es zeigt aber auch, wie unterschiedlich die Wehren das sehen. Mir fiel beim Lesen dieser Beiträge dieser Thread von Funkmeldesystem.de ein. Offenbar wird so ziemlich jede Variante irgendwo durchgezogen: keine Jugend, Jugend eingekleidet wie die "wirklichen Einsatzkräfte", Jugend mit anderen Anzügen und anderen Helmen, gleichen Anzügen und anderen Helmen, anderen Anzügen aber gleichen Helmen, "JF"-Aufkleber auf dem Helm... Schon traurig, dass es da noch nicht mal auf Kreisebene gleiche Handhabung gibt.


Hallo,Grundsätzlich hat kein Jugendlicher Jugenfeuerwehrangehöriger an der Einsatzstelle was zu suchen, entsprechendes kann man bei uns z.B. auch aus dem Branschutzgesetz und der UVV ableiten.
Die Frage ist, was ist ein Jugendlicher? Bei uns (Nds.) ist die Altersgrenze, wo man in die FF eintreten kann, 16 Jahre. Kurz danach kann man den Truppmann-Lehrgang machen und dann an Einsätze teilnehmen.
Mal eine andere (Rechts)Frage dazu: Gilt bei der Feuerwehr eigendlich auch das Jugendschutzgesetz? Darf ich Jugendliche mit gefährlichen Arbeiten beauftragen/an gefährliche Arbeitsstätten beschäftigen? Alleine hierdurch sollte sich doch schon das Thema erledigen.

Gruß
Heinrich


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 427738
Datum14.09.2007 08:4610011 x gelesen
Geschrieben von Heinrich Brinkmann
Mal eine andere (Rechts)Frage dazu: Gilt bei der Feuerwehr eigendlich auch das Jugendschutzgesetz? Darf ich Jugendliche mit gefährlichen Arbeiten beauftragen/an gefährliche Arbeitsstätten beschäftigen? Alleine hierdurch sollte sich doch schon das Thema erledigen.


Gegenfrage

Wenn es uneingeschränkt gilt, warum verstossen dann mindestens 2 Gesetzgeber dagegen ?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW427739
Datum14.09.2007 08:4810035 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschWobei davor keine Alter schützt,

Nein, aber man weiß heute, das die Fähigkeit solche Situationen zu verarbeiten von der Lebenserfahrung abhängt.
Selbst wenn man in jungen Jahren keine Folgen bemerkt, heißt das nicht, das später solch ein Ereignis nicht wieder "hochkommen" kann.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW427745
Datum14.09.2007 09:0010018 x gelesen
Geschrieben von Heinrich BrinkmannDarf ich Jugendliche mit gefährlichen Arbeiten beauftragen/an gefährliche Arbeitsstätten beschäftigen? Alleine hierdurch sollte sich doch schon das Thema erledigen.


Spätestens wenn die Staatsanwaltschaft nach einem Personenschaden ein Ermittlungsverfahren einleitet, wird es den Beteiligten klar, das da ein Problem ansteht.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorRalf8 C.8, Bornheim / NRW427746
Datum14.09.2007 09:0210013 x gelesen
Also, so ein bischen reden wir hier an einander vorbei!
Ich habe den Eindruck, dass es den meisten klar ist, dass junge Feuerwehrangehörige z.B. bei VU's nicht alles mit ansehen sollten.
Desweiteren scheint auch klar, dass man auf unerfahrene Angehörige etwas mehr aufpassen muss.
Unklar scheint doch nur die Altersgrenze und die ist dem Anschein nach in jedem Bundesland verschieden - die Menschen aber nicht!
Vieleicht sollte man dies zunächst mal vereinheitlichen!

MfG Ralf Cremer


Wer Fehler findet, darf sie behalten!

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern427754
Datum14.09.2007 09:3210002 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ralf CremerUnklar scheint doch nur die Altersgrenze und die ist dem Anschein nach in jedem Bundesland verschieden - die Menschen aber nicht!

So unklar ist die Altergrenze doch gar nicht, in manchen BL kann man ab 16 Jahren mit zu Einsatz ausrücken (unter der Beachtung weiterer Voraussetzungen!!!) aber in ALLEN darf man erst ab 18 Jahren voll eingesetzt werden.


Grüße
Magnus

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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland427766
Datum14.09.2007 10:099999 x gelesen
Hallo Florian,

nö, steinigen doch nicht, ich komme demnächst vorbei, fessele und knebele Dich und setz Dich in der Pfalz aus , so,
aber nun mal ein wenig ernster zur Sache, ich betrachte mal nicht die persönliche Seite des 16-jährigen, sondern ordne den mal in den Einsatz VU mit eingeklemmter Person ein: was kann mir dieser FA bieten bzw. leisten? Hier liegt auch ein nicht zu unterschätzendes Problem. Ein 16-jähriger ist erst kurz vorher aus der kuscheligen Jugendwehr in die aktive Mannschaft übernommen worden - was kann der? Praktisch ist - auch bei einem hohen Ausbildungsstandard in der Jugendwehr - er noch nicht integriert und dürfte in den wenigsten Fällen Ahnung von patientengerechter Rettung haben und die Geräte sicher einsetzen können - oder ?
In der Jugendwehr werden die Grundlagen gelegt, aber eher in ruhigen, einfachen Übungen meist nicht mit dem Erstangreifer geübt und einstudiert werden. Dann kommt die Übernahme und der oder die Jugendliche(n) müssen erstmal den Rest des Haufens kennenlernen, sich in den Übungen an die neuen Abläufe gewöhnen und umgekehrt, die Mannschaft und vor allem die Führungskräfte müssen sich die Frischlinge anschauen, was können diese? Hier sehe ich eher das große Problem (also 16 Jahre= max. 1 Jahr FW-Erfahrung und meistens kein Grundlehrgang) - mal abgesehen von den gesetzlichen Bestimmungen im Jugendschutz und Reifegraddiskussionen etc.
Ok, ich bin auch vor ein paar Jahren mit 16 gleich "richtig" aktiv geworden, da gabs auch noch keinen Grundlehrgang oder so, aber ich glaube, die Zeiten haben sich geändert, so einfach ist es nicht mehr. Ich finde die Regelung, den Melder erst nach dem bestandenen Grundlehrgang auszuteilen, richtig und wer solange nicht warten kann - Pech, eine Heißdüse weniger - wverlieren wir wirklich sooo viele, wenn die Übernommenen nicht sofort und gleich in den Einsatz mitdürfen?
Was machen denn dann die Fußballvereinen, wenn nach einen Wechsel in der Altersklasse der junge Spieler (oder die Spielerin) auf einmal in der höheren Altersklasse, aber dann zuerst in der zweiten Mannschaft mitspielt oder erst auf der Bank sitzen muss?


Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorDan 8B., Grünwald / Bayern429021
Datum23.09.2007 11:5210065 x gelesen
Also ich muss sagen dass ich immer schon zwiegespalten über das Thema nachgedacht habe,vor allem wenn ich auf den Weg zur Arbeit an den unzähligen Schülerlotsen vorbeifahre.

Es regt sich jeder auf wenn ein 17,5 jähriger nach abgeschlossener Truppmannausbildung nen Melder bekommt und zu Einsätzen mit rausfährt.
Aber regt sich jemand auf wenn 13-14jährige auf Hauptverkehrsstrassen als Schülerlosten eingesetzt werden?


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)429022
Datum23.09.2007 12:2010041 x gelesen
Geschrieben von Dan BraunAber regt sich jemand auf wenn 13-14jährige auf Hauptverkehrsstrassen als Schülerlosten eingesetzt werden?Ja. Mach ich regelmäßig. Und ich lass mir von denen auch nichts sagen. Fakt ist, die sollen die Schülerwanderung regeln, nicht den Verkehr.
Wer jetzt groß aufschreien will, möge sich vorher das hier mal durchlesen: Verwaltungsvorschrift Schülerlotsen
"Auf" Straßen haben die nix verloren.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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