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| Thema | Prüfplichten für Ventile für Atemschutzflaschen | 4 Beträge | |||
| Rubrik | Atemschutz | ||||
| Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 428240 | |||
| Datum | 18.09.2007 13:36 | 6457 x gelesen | |||
| Hallo, heute morgen bin ich in einem Gespräch mit einer befreundeten Feuerwehr auf folgende Aussage gestossen: "Ventile von Atemluftflaschen müssen alle 6 Jahre Grundüberholt werden." - Ist dies so richtig und wenn ja wo steht es geschrieben? (DRGL 97/23/EG, BetrSichV ???) - Ist die Frist von 6 Jahren denn noch richtig? (Nach BetrSichV 5 Jahre - oder?) - Wer kann diese Prüfung durchführen mit welcher Qualifikation? Ich habe in diesem Zusammenhang nur folgendes gefunden: "Bei einer wiederkehrenden Prüfung sind Druckgasflaschen mit Ventil zu prüfen und müssen somit mit Ventil geliefert werden" (Dräger Flyer - Druckgasbehälter) Danke für die vielen Infos die gleich kommen ;-) Mit kameradschaftlichem Gruß Olli "Wer aufhört besser zu werden hört auf gut zu sein!" (unbekannt) <<< Wer einen Rechtschreibfehler findet darf ihn behalten >>> | |||||
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| Autor | Joch8en 8W., St. Wendel / Saarland | 428269 | |||
| Datum | 18.09.2007 18:06 | 5191 x gelesen | |||
| Hallo Oliver, Geschrieben von Oliver Roland, Wettenberg "Ventile von Atemluftflaschen müssen alle 6 Jahre Grundüberholt werden." Steht in der vfdb 08/04 bzw. GUV-I 8674 klick Geschrieben von Oliver Roland, Wettenberg - Ist die Frist von 6 Jahren denn noch richtig? (Nach BetrSichV 5 Jahre - oder?) Nein. Alle 5 Jahre steht in der GUV-I 8674 Kapitel 3.5 (Wiederkehrende Prüfung ist das Flaschenventil Grundzuüberholen) Geschrieben von Oliver Roland, Wettenberg - Wer kann diese Prüfung durchführen mit welcher Qualifikation? Die Gundüberholung des Flaschenventils kann jeder Atemschutzgerätewart der beim Hersteller bzw an der Landesfeuerwehrschule Ausgebildet wurde durchführen. Die Prüfung der Atemluftflasche (alle 5 Jahre) muss durch eine befähigte Person durchgeführt werden. MKG Jochen Alles meine privat Meinung | |||||
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| Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 428273 | |||
| Datum | 18.09.2007 18:43 | 4787 x gelesen | |||
| Hallo und herzlichen Dank. Daraus ergibt sich folgende Frage: Welche Arbeiten sind bei einer 5-jahres Grundüberholung der Ventile erforderlich? Ich habe einen AS-GW Lehrgang besucht aber darauf sind wir nicht wirklich geschult worden. Bis heute wuste ich ja nicht mal das dies Pflicht ist. :-( Des weiteren ist mir beimm Studium der BetrSichV aber eine Kleinigkeit aufgefallen: Geschrieben von Jochen Willmann Die Prüfung der Atemluftflasche (alle 5 Jahre) muss durch eine befähigte Person durchgeführt werden. Laut §15 Absatz 7 sollte es durch eine ZÜS (Zugelassene Überwachungsstelle) geprüft werden oder hab ich ne alte Version oder gibts da Ausnahmen? DANKE!!!!! Mit kameradschaftlichem Gruss Olli "Wer aufhört besser zu werden hört auf gut zu sein!" (unbekannt) <<< Wer einen Rechtschreibfehler findet darf ihn behalten >>> | |||||
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| Autor | Joch8en 8W., St. Wendel / Saarland | 428315 | |||
| Datum | 18.09.2007 23:12 | 4746 x gelesen | |||
| Hallo Oliver; Geschrieben von Oliver Roland, Wettenberg Laut §15 Absatz 7 sollte es durch eine ZÜS (Zugelassene Überwachungsstelle) geprüft werden oder hab ich ne alte Version oder gibts da Ausnahmen? Es gibt keine Ausnahmen! Wir geben die Atemluftflaschen bei einer Firma ab und die lässt diese von einer ZÜS prüfen. Geschrieben von Oliver Roland, Wettenberg Ich habe einen AS-GW Lehrgang besucht aber darauf sind wir nicht wirklich geschult worden. Bis heute wuste ich ja nicht mal das dies Pflicht ist. :-( Wie lange ist dein AGW Lehrgang her? Man sollte spätestens alle 5 Jahre ein Fortbildung machen. Dies wird bei uns von der Landesfeuerwehrschule angeboten. MKG Jochen Alles meine privat Meinung | |||||
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