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Thema | gehobener Dienst bei Zugwache auf Feuerwache notwendig??? | 77 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | = an8ony8m =8 .8, 1 / | 429013 | |||
Datum | 23.09.2007 10:41 | 24426 x gelesen | |||
Hallo, im Rahmen von Sparmaßnahmen seitens der Verwaltung und teilweise auch der Amtsleiter soll der Einsatzleiter (gehobener Dienst) von zu Hause fahren. Dazu bekommt er ein Fahrzeug und soll dann selbstständig zur Einsatzstelle fahren. Teilweise heißt das das Kollegen aus dem gehobenen Dienst 20- bis schlimmstenfalls (je nach Einsatzort im Stadtgebiet) 35km anhaft haben. Die höchste auf der Wache verbleibende Führungskraft wäre dann B3 OBM-Ausbildung mit Dienstgrad HBM, sein Stellvertreter bei Urlaub oder Krankheit wäre dann gleiche Ausbildung aber OBM. Für mich ist das nicht nachvollziehbar! Effektiv erhofft sich die Verwaltung dadurch Kosten zu sparen. von zu Hause fahren heißt: - Rufbereitschaft - dadurch dürfen nur noch 1/12 der Rufbereitschaftsstunden abgegolten werden - gehobener Dienst hat somit jeden Wochentag Dienst zu tun (keine 11 stündige Ruhepause nach 24h Dienst mehr notwendig) Gibt es Vorschriften, Empfehlungen z.B. der AGBF, des Deutschen Städtetages wie der Löschzug eine BF besetzt zu sein hat? In den Qualitätskriterien für dei Bedarfsplanung von Feuerwehren und Städten "kritischer Wohnungsbrand" finde ich nichts. Hier heiß es nur "Die Aufgaben der Funktionen richten sich nach den örtlichen Festlegungen". Ich möchte jetzt einem HBM oder OBM nicht abstreiten das er solch einen kritischen Wohnungsbrand abarbeiten kann, aber was ist wenn es darüber hinaus geht??? Irrgendwann wird der gehobene Dienst ja schon eintreffen? Gruß | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 429017 | |||
Datum | 23.09.2007 11:09 | 21833 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = Gibt es Vorschriften, Empfehlungen z.B. der AGBF, des Deutschen Städtetages wie der Löschzug eine BF besetzt zu sein hat? Das AGBF-Schutzziel: ist eine Empfehlung Die FwDV 100 und früher die 5 bzw. heute 3 sind zwar "Vorschriften", die sind aber leider für den Bereich "Zug" so weit weg, dass die vor 30 Jahren schon vermutlich keiner eingehalten hat, oder wer fährt aktuell mit Führungstrupp? Zu dem wann der "ZF" da eintreffen soll wird wenig gesagt. Ich mach mir das immer recht einfach und guck in die FwDV 2 bzw. die Ausbildungskataloge der Landesfeuerwehrschulen. Was steht da für OBM/HBM-Lehrgänge als Funktionsbereich? => Gruppenführer oder Zugführer? Was steht da für den B IV? Wer hat dann was gelernt? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | = an8ony8m =8 .8, 1 / | 429117 | |||
Datum | 23.09.2007 19:00 | 21723 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolino Das AGBF-Schutzziel: ist eine Empfehlung das ist schon richtig, wird aber meines Wissens als allgemeine gültige Grundlage für die Brandschutzbedarfsplanung genutzt (bei Gutachtern, Verwaltung usw.) Geschrieben von Ulrich Cimolino Wer hat dann was gelernt? sehe ich genauso, deshalb habe ich ja meine Bedenken!!! Der Einsatzleitdienst (geh. Dienst) wird laut AAO weiter zu den entsprechenden Stichworten alarmiert, hat halt großtenteils eine weitaus längere Anfahrt und kann bei Fehlern oder einer anderen notwendigen Taktik nicht gleich eingreifen. Wobei noch zu erwähnen ist das während der normalen Bürozeit alles beim alten bleibt??? Suche deshalb nach möglichst vielen Argumenten gegen solch eine Entscheidung!!! | |||||
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Autor | Eber8har8d C8., Marl / NRW | 429127 | |||
Datum | 23.09.2007 19:56 | 21782 x gelesen | |||
Hi !!!! Boah, habt ihr es gut, wenn wir "Glück" haben haben wir bei einem Wohnungsbrand 3 vom gD vor Ort - einmal unseren WAL im gD, dann wenn wir richtig "Glück" haben und der E-Dienst (bzw. B-Dienst wie er sich jetzt schimpft) nicht von unserem AL übernommen wird diesen dann als gD vor Ort und dann noch unser AL als A-Dienst im gD vor Ort (wenn er nicht gerade E- ähh B- Dienst hat und somit B- und A-Dienst in einer Person verkörpert) und alle wollen was sagen -bzw. unser WAL hat dann die Ruhe weg und schaut sich das alles von einer sicheren Entfernung an - Anmerkung hD gibt es bei uns nicht. Supergau ist dann, wenn dann der restliche Tagesdienst (im gD) mit irgendwelchen unbesetzten Autos nachrückt oder aber mit der FF anrückt (in der sie Mitglied sind) OT Ein Phänomen ist dann auch, dass die Befehlskette dann oft "abgekürzt" wird an der Wache heißt es dann Rupper - BvD - WAL - Tagesdienst und an der E-Stelle dann E-Leiter - Rupper (WAL und BvD werden dann umgangen oder aber jeder gibt seine eigenen Befehle (mach dann bei vier Leuten vom gD auch vier Anweisungen - herrlich) Also mit anderen Worten genießt die Ruhe an der E-Stelle Lg Ebi | |||||
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Autor | Dani8el 8F., Dortmund / NRW | 429143 | |||
Datum | 23.09.2007 21:59 | 21906 x gelesen | |||
Hallo, beim Wohnungsbrand mit Person haben wir auch drei gD vor Ort. Zwei C-Dienste mit ihren eigenen Löschzügen und ein B-Dienst der dann als Einsatzleiter fungiert und neben den beiden C-Diensten (mit IHREN Zügen) auch noch den Bereich RD (bei og. Lage mit min 1NEF+2RTW) und ggf. Bereitstellungsraum koordiniert. Ich betrachte es wirklich als Glück, dass eine klare Organisationsstruktur und damit auch Befehlskette auch durch die drei gD vorhanden ist und nicht etwa jedes der ca. 10 Fahrzeuge bzw. deren Führer sein eigenes Ding macht, was definitiv weniger mit Ruhe zu tun hat, als wenn keine übergeordnete Führungsstruktur vorhanden wäre. Aber das ist nur meine Sicht aus dem von dir so gescholtenen gD, ohne die ja deinen Worten nach die Einsatzstellen so viel schöner wären. Sorry, dein Posting klingt für mich ziemlich "kurzsichtig" und ist für den anonymen Fragesteller mit Sicherheit nicht hilfreich sondern eher kontraproduktiv. Aber vielleicht redest du ja auch nur von Löschzügen die eigentlich nur aus einer besseren Gruppe bestehen oder von euren örtlichen Missständen die ihr besser erst mal unter euch klärt, bevor du es als Ansatzpunkt nimmst, um gegen den gD allgemein zu schießen. Es gibt nämlich Löschzüge, da betrachten sich Mannschaft und Führung als ein Team an der Einsatzstelle und nicht als mD, gD, hD, schwarz, weiß, Ossi, Wessi, Mann, Frau und was weiß ich, welche Trennungen man noch vornehmen könnte. Mit freundlichem Gruße, Daniel Friederichs *************************** www.biogefahr.org & www.liso.de | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 429147 | |||
Datum | 23.09.2007 22:22 | 21644 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel FriederichsIch betrachte es wirklich als Glück, dass eine klare Organisationsstruktur und damit auch Befehlskette auch durch die drei gD vorhanden ist Wenn diese klare Struktur durch verschiedene "Häuptinge, Oberhäuptlinge und Unterhäuptlinge" jedoch nicht gewehrleistet ist, ist jeder Häuptling zu viel am Platze. Wenn es keine klare Struktur gibt und Befehle drunter und drüber gehen (so kann man Eberhards Beitrag verstehen), dann würde ich vermutlich auch eher über zuviel als zuwenig Leute im gD reden. Letztendlich kann man aber auch als Indianer sagen: "Da *zeig* ist mein Gruppenführer. Regel das über den" und Gelegentlich sollte man das auch besser tun. Manuel | |||||
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Autor | Eber8har8d C8., Marl / NRW | 429148 | |||
Datum | 23.09.2007 22:28 | 21695 x gelesen | |||
oh ja sorry - spreche von dem LZ der HW - quasi von einem Löschzug mit LF und DLK mit AT, WT, Maschinist für LF und DLK. Kontraproduktiv - mhm okay, hat nicht die Frage beantwortet war auch eher etwas zum Schmunzeln. tun wir hier mal beenden, sonst läuft es wieder OT aber sonst hast du vollkommen Recht. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 429150 | |||
Datum | 23.09.2007 22:49 | 21703 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Eberhard Conrad Löschzug mit LF und DLK mit AT, WT, Maschinist für LF und DL Zug? Das ist ja noch nichtmal ne komplette Gruppe ...! ;-) Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Dani8el 8F., Dortmund / NRW | 429159 | |||
Datum | 23.09.2007 23:25 | 21633 x gelesen | |||
Hallo Manuel, Eberhard hat das Rätsel schon gelöst, nämlich die fehlende Auslastung "seiner" gD ;-) Mit freundlichem Gruße, Daniel Friederichs *************************** www.biogefahr.org & www.liso.de | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Lohne / Niedersachsen | 429179 | |||
Datum | 24.09.2007 09:22 | 21633 x gelesen | |||
Aber die Realität bei so manch einer BF. Ich bin für meine Ironie bekannt, aber eine Freiheitsstatue in den USA aufzustellen wäre selbst mir nicht eingefallen! | |||||
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Autor | Hans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz | 429182 | |||
Datum | 24.09.2007 10:08 | 21661 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = im Rahmen von Sparmaßnahmen seitens der Verwaltung und teilweise auch der Amtsleiter soll der Einsatzleiter (gehobener Dienst) von zu Hause fahren. Tach, ....tschuldigung, aber blicke da z.Zt. nicht richtig durch,.....wie wurde es denn die ganze Zeit vorher gehandhabt, bzw. welche Kostenersparniss soll das sein ? zu einigen Vorrednern,....hauptamtlich besetzte Wachen z.B. kämpfen(arbeiten) schon teilweise seit Jahrzehnten ohne gD im Ersteinsatz und es hat funktioniert. Zu der Besetzung eines Löschzuges: Welche mit hauptamtlichen Kräften besetzte Feuerwehr fährt heutzutage noch in der ursprünglich in der DV geforderten (angenommenen) Besetzung der Funktionsstellen ? Fahrzeugmäßig viele, aber Personal ? Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...??? Olli | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 429193 | |||
Datum | 24.09.2007 11:18 | 21668 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = Ich möchte jetzt einem HBM oder OBM nicht abstreiten das er solch einen kritischen Wohnungsbrand abarbeiten kann, aber was ist wenn es darüber hinaus geht??? Die Frage können ja mal die Strategen der vielen Feuerwehren beantworten, die je Wachabteilung einen gD haben und den im Abwesenheitsfall (Urlaub etc.) durch einen BIII-Mann vertreten lassen. Auch ich spreche dem BIII-Mann sicher nicht pauschal ab, dass er das kann. Aber können MÜSSEN muss er das nicht. Und wenn ich nur die BIII-er raussuche, die das können (in fast jedem BIII oder BIV-Auswahlverfahren muss man ja nachwesen, die Dinge perfekt zu können, die man eigentlich im BIII / BIV erst lernt...), dann ist der gD in der Tat aus fachlicher Sicht eigentlich über, oder? Fakt ist aber: Was ein Zug ist, ist beschrieben. Wenn ich als HAW nicht mit einem Zug im Sinne von Zug ausrücke, brauche ich auch keinen Zugführer. Wenn doch, muss er eine Zugführerausbildung haben (GMV, auch wenn nicht niedergeschrieben). Wenn die FwDV 100 sagt es wird erst erkundet, dann bewertet, dann entschlossen und dann befohlen, das ergibt sich auch, dass der, der das alles tun soll, nicht als letzter ankommen sollte. Ist aber alles eher schwammig. , zugegeben. Auch bei uns kann es strukturbedingt vorkommen, dass der Zugführer (gD) mal nach dem Zug ankommt und der erste GF dann die Erkundung usw. durchführen muss. Insofern als Fazit: Vmtl. schlechte Karten beim Wehren, weil es genug solcher Beispiele gibt. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | = an8ony8m =8 .8, 1 / | 429194 | |||
Datum | 24.09.2007 11:36 | 21605 x gelesen | |||
Vorher war es so das der geh. Dienst ständigt im 24h-Dienst auf der Wache war. Nach einem 24h-Dienst frei und somit nicht auf der Wache für das normale Tagesgeschäft (Bürodienst) zur verfügung. Jetzt soll er von zu Hause fahren. Somit fällt nur noch Rufbereitschaft an. Diese wird mit 1/12 der Rufbereitschaftsstunden abgegolten. Angenommen Rufbereitschaft beginnt um 16:00Uhr und endet nächsten Morgen um 07:00Uhr somit fallen dafür 1,25 Überstunden an. Werden in dieser Zeit Einsatze gefahren werden die Einsatzstunden ebenfalls als Überstunden vergütet. Zusammenfassend heißt es das der geh. Dienst also öffter auf der Wache zum Bürodienst erscheinen muss. Desweiteren muss bei Rufbereitschaft kein Dienst zu ungünstigen Zeiten gezahlt werden. Ich hoffe das war jetz verständlicher?! | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 429195 | |||
Datum | 24.09.2007 11:39 | 21671 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = Jetzt soll er von zu Hause fahren. Somit fällt nur noch Rufbereitschaft an. Diese wird mit 1/12 der Rufbereitschaftsstunden abgegolten. Angenommen Rufbereitschaft beginnt um 16:00Uhr und endet nächsten Morgen um 07:00Uhr somit fallen dafür 1,25 Überstunden an. Gibt es für diese Rufbereitschaft "Rahmenbedingungen" im Sinne von "S3-Zeit 90sec nach Alarmierung" oder ähnliches? Ich kenne Rufbereitschaften mit Eingreifzeiten (von Anruf bis vor-Ort) von 30min die deutlich besser vergütet sind. Manuel | |||||
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Autor | = an8ony8m =8 .8, 1 / | 429197 | |||
Datum | 24.09.2007 11:53 | 21630 x gelesen | |||
Bitte näher erläutern, kann ich nichts mit anfangen, sorry!!! | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 429198 | |||
Datum | 24.09.2007 12:01 | 21693 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = Bitte näher erläutern, kann ich nichts mit anfangen, sorry!!! Ein bekannter arbeitet in einer Druckerei, in der vor allem Tageszeitungen gedruckt werden. Seine Rufbereitschaft wird nicht mit 1/12 der Stunden vergütet (also 12h Rufbereitschaft entspricht 1h normaler Arbeitszeit) sondern 1/3. (3h Rufbereitschaft entsprechen 1h Arbeitszeit). Darüber hinaus wird natürlich geleistete Arbeitszeit in der Rufbereitschaft (d.h. ab Anruf) auch als Arbeitszeit gerechnet. "Eingreifzeit" für ihn ist 30 Minuten. D.h. 30Minuten nach dem Anruf muss er in der Firma am Werkzeug sein. | |||||
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Autor | = an8ony8m =8 .8, 1 / | 429268 | |||
Datum | 24.09.2007 16:31 | 21665 x gelesen | |||
Bundesbeamtengesetz sagt 1/8, einige Landesbeamtengesetze sagen bei vorhadenem mobilem Empfangsgerät 1/12. Und dann kommt noch dazu das Zeiten von unter 30min unberücksichtigt bleiben. | |||||
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Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 429270 | |||
Datum | 24.09.2007 16:39 | 21625 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = Und dann kommt noch dazu das Zeiten von unter 30min unberücksichtigt bleiben. Na super. Nachts um drei zum Alarm aus dem Bett, auf der Anfahrt abbrechen, unter 30min wieder zu Hause und zwei Stunden nicht einschlafen können. Und das ohne Bezahlung. Ich denke mal ihr seid schon selbst drauf gekommen, das es dann keine Einsätze unter 30min mehr gibt? ;-) Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 429273 | |||
Datum | 24.09.2007 16:52 | 21642 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf Schmidt Na super. Nachts um drei zum Alarm aus dem Bett, auf der Anfahrt abbrechen, unter 30min wieder zu Hause und zwei Stunden nicht einschlafen können. Und das ohne Bezahlung. Hallo, ich kenn mich ja bei einer BF bestimmt nicht aus und will mich nicht stark einmischen. Aber was macht ein Mitglied der FF, der um 01.00 Uhr per FME aus dem Schlaf gerissen wird und bei der Anfahrt zur Einsatzstelle zurückgerufen wird wg. eines Fehlararms einer BMA. Der muss auch wieder zurückfahren, ins Bett gehen und darf dann um 5.30 Uhr wieder aufstehen, weil er ja die Semmeln zum Frühstück verdienen muss. Und das alles für "Gottes Lohn". Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen | |||||
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Autor | Hans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz | 429278 | |||
Datum | 24.09.2007 16:56 | 21645 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton Kastnerich kenn mich ja bei einer BF bestimmt nicht aus und will mich nicht stark einmischen. ...machst Du aber gerade, trenn doch bitte mal Feuerwehrmann als Job (BF) und FF ! Deshalb steht das Ganze auch unter "BF" und nicht unter "FF" !!! Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...??? Olli | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 429280 | |||
Datum | 24.09.2007 17:00 | 21563 x gelesen | |||
Angenommen den "Chef im wahren Leben" (nicht deine Frau! ;-)) würde dich regelmäßig mitten in der Nacht anrufen, weil du sofort im die Firma kommen sollst und dich kurze wieder abbestellen? Grüße Magnus | |||||
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Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 429281 | |||
Datum | 24.09.2007 17:01 | 21696 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerAber was macht ein Mitglied der FF, der um 01.00 Uhr per FME aus dem Schlaf gerissen wird und bei der Anfahrt zur Einsatzstelle zurückgerufen wird wg. eines Fehlararms einer BMA. Geht mir ja nicht anders. Bei uns ist es allerdings so geregelt, das Du die Zeit, die Du während der Nachtruhe im Einsatz verbringst, Dir auf deine Arbeitszeit gutgeschrieben wird. D.h.: Bist Du nachts zwei Stunden im Einsatz, bekommt dein Arbeitgeber Lohnausfall für die zwei Stunden die Du dann zum "Ausschlafen" nutzen kannst. Und wie lange geschrieben wird, entscheidet der Einsatzleiter. (Und hier gibt es Nachts aus o.g. Gründen keine 30 min für Beispielsweise eine BMA) Bekommt ihr denn keinen Verdienstausfall für Nachteinsätze? Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 429282 | |||
Datum | 24.09.2007 17:04 | 21652 x gelesen | |||
Geschrieben von Hans Oliver ...machst Du aber gerade, trenn doch bitte mal Feuerwehrmann als Job (BF) und FF ! Hallo, ich gehöre ja nicht zur elitären Gilde der Berufsfeuerwehr, aber ich nehme dann doch den Artikel 5 des GG für mich in Anspruch. So viel Freiheit sollte sein. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 429284 | |||
Datum | 24.09.2007 17:09 | 21603 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf Schmidt Bekommt ihr denn keinen Verdienstausfall für Nachteinsätze? Hallo Ralf, Verdienstausfall gibt´s nicht. Man könnte bei Einsätzen, die nach 24.00 Uhr stattfinden die entsprechende Zeit "nachruhen". Aber ob da der Chef lange mitmacht? Was machst du bei einer Fahrgemeinschaft? usw. Das muss dann jeder für sich selbst entscheiden Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 429285 | |||
Datum | 24.09.2007 17:15 | 21606 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerVerdienstausfall gibt´s nicht. Sagen wir mal so: er wird in den allermeisten Fällen (auch bei uns) nicht in Anspruch genommen. In der VollzBekBayFwG heißt es hierzu
Grüße Magnus | |||||
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Autor | Hans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz | 429286 | |||
Datum | 24.09.2007 17:16 | 21538 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton Kastnerich gehöre ja nicht zur elitären Gilde der Berufsfeuerwehr, aber ich nehme dann doch den Artikel 5 des GG für mich in Anspruch. So viel Freiheit sollte sein. Freiheit ? Von mir aus für jedermann, jederzeit ! Man soll doch, wenn man sich selbst als halb ahnungslos bezeichnet, den wahren Thread nicht vergessen, hier gehts um eine berufsspezifische Frage an Kollegen und die sind halt leider Gottes Berufsfeuerwehrleute ! Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...??? Olli | |||||
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Autor | Step8han8 B.8, Wesseling / NRW | 429287 | |||
Datum | 24.09.2007 17:17 | 21626 x gelesen | |||
Hallo! Gibt es eigentlich BFen oder hauptamtliche Wachen bei denen die Wachabteilungsleiter oder Stellvertreter grundsätzlich zusätzlich zum BmdF-Lehrgang einen F-IV-Lehrgang absolvieren? Ich kenne Fälle, wo Angehörige mittlerer Dienst von HAW einen F IV absolviert haben, damit sie zum OrgL weitergebildet werden. In diesem Falle hätte ja der OBM/HBM eine Zugführerausbildung absolviert und wäre qualifiziert einen Zug zu führen, ohne einen mehrmonatigen B IV (Aufsteiger-)Lehrgang; insbesondere bei Beamten, bei denen keine (spätere) Verwendung als Sachbearbeiter VB, Abteilungsleiter oder ggf. B-Dienst (= Führungskraft bei mehr als ein Zug) vorgesehen ist. Gruß Stephan | |||||
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Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 429289 | |||
Datum | 24.09.2007 17:26 | 21635 x gelesen | |||
Geschrieben von Stephan Breuerch kenne Fälle, wo Angehörige mittlerer Dienst von HAW einen F IV absolviert haben, damit sie zum OrgL weitergebildet werden Ein "lustiger" Gedanke - hatte ich auch schon drüber nachgedacht ob man sich auf diese Weise wohl einen ZF-light für den mD basteln könnte.... wäre wohl eine mehr als fragliche Entwicklung!? Dazu fällt mir eine andere Verwaltungs-Spar-Idee ein: Mir wurde mal von einer Hauptamtlichen Wache berichtet, für die tagsüber eine "Planstelle" zu wenig Präsent war. Dann wurde ein "williger" Verwaltungsmitarbeiter auf einen FF Grundlehrgang geschickt, bekam einen KdoW, und rückte fortan während der Bürozeit im Rendezvous-System mit der HAW aus. So konnte ein zusätzlicher FM im Tagdienst eingespart werden... Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
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Autor | Hans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz | 429290 | |||
Datum | 24.09.2007 17:30 | 21561 x gelesen | |||
Geschrieben von Stephan BreuerGibt es eigentlich BFen oder hauptamtliche Wachen bei denen die Wachabteilungsleiter oder Stellvertreter grundsätzlich zusätzlich zum BmdF-Lehrgang einen F-IV-Lehrgang absolvieren ...zumindest bei einer mir bekannten HAW in Anlehnung Deiner Worte in Planung ! Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...??? Olli | |||||
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Autor | Eber8har8d C8., Marl / NRW | 429291 | |||
Datum | 24.09.2007 17:30 | 21570 x gelesen | |||
wow - gibt doch noch Dinge die mich umhauen | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 429300 | |||
Datum | 24.09.2007 18:18 | 21603 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf SchmidtEin "lustiger" Gedanke - hatte ich auch schon drüber nachgedacht ob man sich auf diese Weise wohl einen ZF-light für den mD basteln könnte.... wäre wohl eine mehr als fragliche Entwicklung!? Schau mal nach BaWü. Ga gibt's (oder gab?) es ganz regulär HBM mit ZF Qualifikation. Manuel | |||||
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Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 429301 | |||
Datum | 24.09.2007 18:22 | 21578 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtSchau mal nach BaWü. Mit FIV oder BIV? Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 429307 | |||
Datum | 24.09.2007 18:48 | 21636 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf SchmidtMit FIV oder BIV? Wenn man mit BIV nur den ZF-Teil meint ohne die restliche Vorbereitungszeit für den gD: Dann AFAIK BIV. Hies da aber irgendwie "Führungslehrgang mD II" oder so. Manuel | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Lohne / Niedersachsen | 429320 | |||
Datum | 24.09.2007 19:49 | 21592 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton Kastnerich gehöre ja nicht zur elitären Gilde der Berufsfeuerwehr Wenn Du das so siehst dann ist das Dein Problem. Manchmal gibt es Sachen eben speziell für BFler und da wäre es ganz schön wenn FFler sich ein wenig zurückhalten würden. Sonst kommen ständig diese blöden " Ihr habts doch soooo gut" Diskussionen dabei heraus. Ich bin für meine Ironie bekannt, aber eine Freiheitsstatue in den USA aufzustellen wäre selbst mir nicht eingefallen! | |||||
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Autor | Jan 8S., Osnabrück / | 429326 | |||
Datum | 24.09.2007 20:17 | 21622 x gelesen | |||
Hallo! Was machst du ohne Gegenleistung für deinen Arbeitgeber, insbesondere in deiner Freizeit? Grüße, Jan | |||||
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Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 429350 | |||
Datum | 24.09.2007 21:51 | 21606 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Manuel--- Hies da aber irgendwie "Führungslehrgang mD II" oder so. Gibt es immer noch. Lehrgang 114 Gruß Manfred | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 429351 | |||
Datum | 24.09.2007 21:52 | 21630 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerHallo, Du verkennst den Unterschied zwischen Rufbereitschaft und normalem FF-Leben. Während der Kollege des gD Rufbereitschaft hat, muss er garantieren in einer bestimmten Zeit die E-Stelle zu erreichen. Deshalb darf er sich nicht an Orten aufhalten, an denen er die vorgegebene Zeit nicht einhalten kann. Desweiteren darf er keinen Alkohol zu sich nehmen da er ja eigentlich "im Dienst" ist. Und wenn der Kollege nach 12 Stunden Rufbereitschaft wieder Tagesdienst machen muss, dann muss er auch um 5.30 aufstehen und seine "Semmeln" verdienen. Erkennst Du den Unterschied? Du kannst Dich als FFler zu jeder Tages- und Nachtzeit an Orten deiner Wahl aufhalten und das ohne Einschränkung. Du darfst Alkohol trinken wann und wieviel Du willst. Denn anders als bei dem Kollegen musst Du nicht unbedingt beim Einsatz dabei sein. Wenn Du was getrunken hast und der Melder geht, kannst Du (nein, musst Du) zu Hause bleiben. Wenn Du keine Lust hast Nachts aufzustehen, weil du in 2 Stunden zur Arbeit musst, kannst Du auch liegenbleiben (vielleicht hast Du den Melder ja nicht gehört...) Du gehst von den Voraussetzungen einer Freiwilligen Feuerwehr aus. Und wie der Name schon sagt ist das eine freiwillige Tätigkeit. Und dafür dürfte man sowieso nicht mehr verlangen als "Gottes Lohn", oder? | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 429355 | |||
Datum | 24.09.2007 22:08 | 21640 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Hermann Du verkennst den Unterschied zwischen Rufbereitschaft und normalem FF-Leben. Während der Kollege des gD Rufbereitschaft hat, muss er garantieren in einer bestimmten Zeit die E-Stelle zu erreichen. Deshalb darf er sich nicht an Orten aufhalten, an denen er die vorgegebene Zeit nicht einhalten kann. Desweiteren darf er keinen Alkohol zu sich nehmen da er ja eigentlich "im Dienst" ist. Und wenn der Kollege nach 12 Stunden Rufbereitschaft wieder Tagesdienst machen muss, dann muss er auch um 5.30 aufstehen und seine "Semmeln" verdienen. Hallo Daniel, endlich eine Antwort, die ich so ohne Probleme akzeptieren kann und die nicht so arrogant und hochnäsig klingt wie: Was mischt du dich als FFler in Belange der BF ein. Danke Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 429366 | |||
Datum | 24.09.2007 22:34 | 21611 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Rieke, Hilchenbach Zug? Das ist ja noch nichtmal ne komplette Gruppe ...! ;-) Ist aber, gerade bei hauptamtlichen Wachen, Realität, unsere HAW fährt auch nicht mit mehr Leuten raus und bezeichnet sich dann als Löschzug (bzw bei VU dann mit RW statt DLK als Rüstzug), in unserer Nachbarstadt (Hemer) ist es genauso. Bei allen grösseren Sachen wird dann die FF mitalarmiert. mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 429372 | |||
Datum | 24.09.2007 23:11 | 21616 x gelesen | |||
Hi, vorab: Für mich ist ein Zug die AGBF-Vorgabe von 16 Funktionen, also 2 LF mit 1:5, ein Hubrettungsgerät mit 1:1 und ein ELW mit 1:1. Geschrieben von Thomas Mönnich Aber die Realität bei so manch einer BF. BF? Welche fährt denn so? Ich kenne das jetzt nur von hauptamtlichen Wachen, wobei ich es einfach nicht nachvollziehen kann. Kenne auch ein Beispiel, bei dem die Hauptamtlichen erst ausrücken, wenn die fehlenden Funktionen durch FF aufgefüllt wurden. Klappt vorzüglich. Da kann es aber auch sein, dass die Hauptamtlichen den Angriffstrupp machen und von nem FF-GF geführt werden. DAS ist für mich sinnvoll Einsatz von hauptamtlichem Personal, weil man immer noch mindestens ne Staffel auf nem LF hat. Und ich kann mir kaum vorstellen, dass in einer Stadt, die eine hauptamtliche Wache (z.B. 6-7 Funktionen) benötigt, nicht zeitnah die 2 übrigen Funktionen durch FF gefüllt werden können, um unabhängig und sicher mit 2 Fahrzeugen (LF und DL) arbeiten zu können. Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Jago8 H.8, Hannover / Niedersachsen | 429374 | |||
Datum | 24.09.2007 23:31 | 21648 x gelesen | |||
Hi, die hier hat auch keine 16 Mann auf dem Zug. Bielefeld hat das auch nicht. Die Liste ließe sich noch länger fortsetzen. Gruß Jago | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 429375 | |||
Datum | 24.09.2007 23:44 | 21578 x gelesen | |||
Hallo Herr Kehr, mir ist es ziemlich egal ob jemand bei einer BF, WF oder FF ist. Nur den Ton, den hier einige anschlagen ist leider nicht als egal hinzusehen! Vieleicht sollten alle mal wieder runterkommen und ein freundlicher Komment zu einem Beitrag wäre angebracht! In diesem Sinne Gruß Martin ------------------------------------ Dies ist meine Meinung! Sollte jemand damit ein Problem haben, darf er dieses gerne für sich behalten! Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese gerne behalten! | |||||
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Autor | gade8rma8nn 8d., neumünster / s-h | 429377 | |||
Datum | 24.09.2007 23:54 | 21567 x gelesen | |||
hallo alle kamaraden zusammen in neumünster ist es auch so hir gibt es auch kein vollständigen zug der muß hir nich vollstädig sein den die 7freiwiligen feuerwehren werden immer und zu jeden einsatz gleich zeitig alarmit teil weise sind wir von denn freiwiligen feuerwehren schneller vor ort als die bf wenn sie über habt dann noch vollständig erscheinen denn zum grösten teil kommt die bf nur noch mit der dl oder mit den hlf oder die wach ab teilung kommt nur noch zur einsatz stelle und klärt die lage und teil weise gibt es auch die einsatze wo die freiwilige feuerwehr stadtmitte in die bf ein rücken muß und die fahtzeuge mit besetzen muß da mit es ein vollständigen zug gibt was aber nur selten vor kommt | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 429378 | |||
Datum | 24.09.2007 23:55 | 21671 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin DrechslerHallo Herr Kehr, Was Herrn Kehr ärgert kann ich gut verstehen, vielleicht war die Ausführung nicht ganz glücklich. Es kommt immer wieder vor, dass Berufsfeuerwehrleute sich eben mit Kollegen in diesem BF-Forum über bestimmte Dinge unterhalten möchten die aus dem Bereich Berufsfeuerwehr sind. Leider ist jedoch häufig (fast immer) zu beobachten, dass Feuerwehrangehörige, die nicht bei einer BF oder hauptamtlichen Wache arbeiten, sich in diese Threads einmischen und meinen etwas darüber sagen zu können. Fast immer handelt es sich dabei um Halbwissen und Vermutungen sowie Vorurteile. Früher oder später driften so fast alle Threads, die eigentlich einen normalen, fachbezogenen Ursprung hatten, in die Richtung: "Euch BFlern geht es viel zu gut. Wir wissen alles und können alles genauso gut, nein, eigentlich besser als ihr." Die BFler werden als arrogant hingestellt, wenn sie in Threads gezwungenermaßen darauf hinweisen müssen, dass sich die Ausbildungen im BF- und FF-Bereich in Umfang und Inhalt deutlich unterscheiden. Auch ist die Tätigkeit der Berufsfeuerwehr nicht uneingeschränkt mit der einer FF zu vergleichen. Es wäre schön, wenn auch die Kameraden der freiwilligen Feuerwehren einmal einsehen würden dass der Ton die Musik macht. | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 429379 | |||
Datum | 24.09.2007 23:59 | 21560 x gelesen | |||
Hallo! Aus diesem Grund habe ich zur Sache ja nichts zu sagen, auch wenn ich mir natürlich meine Meinung dazu gebildet habe! Und ich gebe Ihnen auch recht, dass es sehr vielen FFlern einfach an Kentniss fehlt, wie es in einer BF wirklich ist und dass zwischen BF und FF meist doch ein recht großer Unterschied besteht. Das ist aber ein anderes Thema und ich wünsche hier allen weiterhin eine angeregte Diskussion Gruß Martin ------------------------------------ Dies ist meine Meinung! Sollte jemand damit ein Problem haben, darf er dieses gerne für sich behalten! Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese gerne behalten! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 429385 | |||
Datum | 25.09.2007 06:15 | 21585 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Jago Hexel die hier hat auch keine 16 Mann auf dem Zug. Bielefeld hat das auch nicht. Die Liste ließe sich noch länger fortsetzen. War vielleicht missverständlich ausgedrückt. 16 Mann sind eigentlich das, was ich als Zug bezeichnen würde. Meine Frage ging aber dahin, welche BF mit 1/5 - 7 ausrückt und sich als Zug bezeichnet? Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Eric8 M.8, Reinheim / Hessen | 429406 | |||
Datum | 25.09.2007 09:54 | 21700 x gelesen | |||
Guude, Daniels Beitrag kann ich nur zustimmen. Manchmal habe ich denEindruck das gezielt auf soetwas gewartet wird um dann das mittlerweile allseitsbekannte und "beliebte" (meist unter FFler) Thema wieder auf den Tisch zu bringen. Werte Kameraden und "Kollegen", es ist ausgelutscht. Jede Berufssparte hat so seine Probleme. Und ich glaube in jeder Berufssparte wird über solche Themen in Foren diskutiert. Nur kann ein Hobbyheimwerker sich ja wohl nicht an einer Diskussion über den Verdienst eines Fliesenlegers, Schreiner, Maurers etc. beteiligen. Freie Meinung im Forum hin oder her. Manchmal gibt es halt auch Themen die nicht ausufern sollten bzw. OT werden sollten. Wie zum Beispiel dieses hier. (Ausserdem nervt es mittlerweile in jedem Thread in Bezug auf BF-Probleme immer wieder "diese" Antworten zu lesen) Nun was zum Thema: Das der ZF nicht im gD ist, muss ja nicht unbedingt tragisch sein, sofern er entsprechend ausgebildet ist. Mit Ausbildung meine ich, das er (sagen wir mal) ein halbes Jahr als ZF unter Aufsicht eine WA führt. Sofern er dieses entsprechend gut macht kann er ja dann später auf die Wache und Bevölkerung losgelassen werden. (Evtl. mit der Option nach X Jahren Prüfungsfrei aufzusteigen) Oder wie funktioniert es mit den stellv. ZFs bei den BFs? (Oder sind das auch welche im gD?) Dies setzt natürlich vorraus, das ein TE zeitnäher als 30 Minuten vor Ort ist. Eine Eintreffzeit von 30 Minuten des TE halte ich für unpraktisch und ineffizient. Die heisse Phase bei Einsätzen ist ja in den ersten 30 Minuten. Wenn der TE erst nach 30 Minuten eintrifft und dann die EL übernimmt...naja die Nachlöscharbeiten werden wohl auch ohne ihn klappen. (Grossschadenslagen kommen ja wohl hoffentlich recht selten vor) Bevor jetzt das Gegenargument "Da kann der TE ja auch gleich normalen Dienst versehen, dann ist er ja immer gleich mit dabei" setze ich lieber noch was hinterher. Es gibt BFs, bei denen der TE auch zu BMA (natürlich auch zu Feuer mit Menschenrettung, VU mit eingeklemmter Person Feuer mit mehreren Anrufen u.a.) mit Fahrer und eigenem ELW ausrückt.(Fast n grossteil der Zug-Einsätze) 90% dieser Einsätze würden auch ohne ihn funktionieren. Meiner Meinung nach, sollte man bei so etwas nachdenke, ob eine Rufbereitschaft mit PKW sinnvoller wäre. So fertig, Senftube ausgedrückt. MkG Eric Martini | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 429424 | |||
Datum | 25.09.2007 10:52 | 21627 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerAber was macht ein Mitglied der FF, der um 01.00 Uhr per FME aus dem Schlaf gerissen wird und bei der Anfahrt zur Einsatzstelle zurückgerufen wird wg. eines Fehlararms einer BMA. Seinem ehrenwerten Hobby nachgehen. Und im bett bleiben, wenn die Belastung im Job dadruch zu groß wird. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 429427 | |||
Datum | 25.09.2007 11:03 | 21566 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerDas muss dann jeder für sich selbst entscheiden Na siehst Du, da hast Du doch den großen Unterschied zur Rufbereitschaft schon genannt. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 429429 | |||
Datum | 25.09.2007 11:25 | 21636 x gelesen | |||
Geschrieben von Eric MartiniDies setzt natürlich vorraus, das ein TE zeitnäher als 30 Minuten vor Ort ist. Meinst Du TE = Zugführer oder (wie früher in FFM) TE = Verbandführer/B-Dienst/Inspektionsdienst/[your favourite name] ? Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 429430 | |||
Datum | 25.09.2007 11:29 | 21518 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamMeinst Du TE = Zugführer oder (wie früher in FFM) TE = Verbandführer/B-Dienst/Inspektionsdienst/[your favourite name] ? BvA Manuel, die Liste fortführend | |||||
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Autor | Eric8 M.8, Reinheim / Hessen | 429433 | |||
Datum | 25.09.2007 11:33 | 21548 x gelesen | |||
TE ist nochmal überm Zugführer Glaub bei manchen BFs ist es der B-Dienst (C-Dienst ist ZF oder? Kann mich auch irren) OvD, BvA wie auch immer Also ne Führungskraft überm ZF und unter AL | |||||
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Autor | Dani8el 8F., Dortmund / NRW | 429451 | |||
Datum | 25.09.2007 13:19 | 21707 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Eric Martini Das der ZF nicht im gD ist, muss ja nicht unbedingt tragisch sein, sofern er entsprechend ausgebildet ist. Mit Ausbildung meine ich, das er (sagen wir mal) ein halbes Jahr als ZF unter Aufsicht eine WA führt. Sofern er dieses entsprechend gut macht kann er ja dann später auf die Wache und Bevölkerung losgelassen werden. (Evtl. mit der Option nach X Jahren Prüfungsfrei aufzusteigen) Klar gibt es auch viele sehr gute Gruppenführer, die auch einen Zug führen könn(t)en. Nur ist die Frage, wieviel Verantwortung ein A9er übernehmen soll und möchte (ok, die Stellv. ZF haben bei uns A9+Zulage). Klar gehts uns erstmal nicht um Geld, aber wenn so mancher Beamter in der Verwaltung, Finanzamt usw. in einer höheren Besoldungsstufe ist, wo man (durchaus subjektiv, geb ich zu) anzweifeln kann, ob der denn auch so viel mehr Verantwortung trägt, da kommen doch schon solche fragen auf, oder? Denn der A9er muss dann auch im Zweifel seinen Kopf dafür hinhalten (ja ich weiß, es gibt die Amtshaftung). Ich möchte jetzt auch kein böses Blut gegen andere Beamte heraufbeschwören, nur sollten wir bitte uns nicht selbst die Stellenbeschreibungen und damit Besoldungen bei der Feuerwehr selbst kaputtreden. Mit freundlichem Gruße, Daniel Friederichs *************************** www.biogefahr.org & www.liso.de | |||||
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Autor | Eric8 M.8, Reinheim / Hessen | 429454 | |||
Datum | 25.09.2007 13:56 | 21618 x gelesen | |||
Der Meinung mit der Leistungsgerechteren Besoldung gegenüber anderen (hier Verwaltungsbeamten) bin ich auch. Es kann meiner Meinung nach nicht sein, das ein "Angelscheinstempler" (*böse Ironie*) gleich bzw. höher besoldet ist, als ein Fahrzeugführer bei einer BF. Naja, einzige Alternative wäre wohl es der Pol in manchen Ländern gleich zu tun (was glaube ich irgendwannmal angedacht war) Also Allgemeine Stellenanhebungen. Ok, oder die Verwaltungsbeamten auch in den mD zu setzen. Aber das geht ja nicht) Nun denn, back to topic. Ich wollte ja mit meinem Beitrag nur ne evtl. sinnvollere Alternative aufzeige, bzw. meine Meinung kundtun. Damit wollte ich keineswegs die Stellenbeschreibungen und Besoldung kaputtreden. Es kommt ja auch immer auf die grösse der BF an wie die Stellenbescreibungen ausschauen. Es gibt mit Sicherheit BFs, wo ein ZF generell A9z. | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 429458 | |||
Datum | 25.09.2007 14:13 | 21554 x gelesen | |||
Geschrieben von Eric MartiniNaja, einzige Alternative wäre wohl es der Pol in manchen Ländern gleich zu tun (was glaube ich irgendwannmal angedacht war) Da dürfte wohl derzeit eher die Wiedergeburt des mD bei der (Landes)Polizei angedacht sein. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Jago8 H.8, Hannover / Niedersachsen | 429493 | |||
Datum | 25.09.2007 16:26 | 21597 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Christian Rieke Meine Frage ging aber dahin, welche BF mit 1/5 - 7 ausrückt und sich als Zug bezeichnet? Also, meines Wissens nennen die meisten Wehren, auch jene mit geringerer Mannschaftsstärke (wie die oben genannten) die Fahrzeuge die nach AAO zum Feuer ausrücken "Löschzug", weil´s eben weniger mit der Stärke zu tun hat sondern eher eine "traditionelle" Bezeichnung ist. Gruß Jago | |||||
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Autor | Dani8el 8F., Dortmund / NRW | 429494 | |||
Datum | 25.09.2007 16:28 | 21571 x gelesen | |||
Hallo, muss etwas präzisieren. Die A9+Z sind bei uns "nur" stellv. Wachabteilungsleiter, was keine Einsatzfunktion ist. Sie bekommen also dann spätestens im Einsatz einen gD als Zugführer. Mit freundlichem Gruße, Daniel Friederichs *************************** www.biogefahr.org & www.liso.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 429583 | |||
Datum | 25.09.2007 22:31 | 21606 x gelesen | |||
Hallo Jago, Geschrieben von Jago Hexel Also, meines Wissens nennen die meisten Wehren, auch jene mit geringerer Mannschaftsstärke (wie die oben genannten) die Fahrzeuge die nach AAO zum Feuer ausrücken "Löschzug", weil´s eben weniger mit der Stärke zu tun hat sondern eher eine "traditionelle" Bezeichnung ist Und genau das ist Falsch. Der Löschzug war eine Einheit aus 2 Löschgruppen + Zugführung. Und so sollte es auch sein und bleiben. Eine einheitliche Führung brauche ich bei Lagen, mit 2 oder mehr Staffeln. Also kann ich, von einen Löschzug erst dann sprechen, wenn ich ca. 14 Personen (oder mehr) und das benötigte Gerät (Fahrzeuge) an der Einsatzstelle habe. Alles andere ist Vorspiegelung falscher Tatsachen. Wir brauchen uns nicht zu wundern warum, die Presse oft schon bei einem FW- Fahrzeug, von einem Löschzug schreibt. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Jago8 H.8, Hannover / Niedersachsen | 429586 | |||
Datum | 25.09.2007 22:41 | 21720 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Michael Bayer Wir brauchen uns nicht zu wundern warum, die Presse oft schon bei einem FW- Fahrzeug, von einem Löschzug schreibt. Nur das es die Presse nicht als Bezeichnung für eine Mannschaftsstärke meint, sondern glaubt, dass sei der Begriff für ein Löschfahrzeug. Insofern passt deine Aussage da nicht. Geschrieben von Michael Bayer wenn ich ca. 14 Personen (oder mehr) und das benötigte Gerät (Fahrzeuge) an der Einsatzstelle habe Dann dürfte ein größerer Teil der deutschen BF den Begriff nicht mehr benutzen. Mal im Ernst, es gibt nun wirklich wichtigere Probleme bei den Wehren als die Frage ob man nun "Löschzug" oder "Löschgruppe" oder sonstwas sagt. Gruß Jago | |||||
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Autor | Udo 8W., Dinslaken / NRW | 429592 | |||
Datum | 25.09.2007 23:16 | 21739 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = im Rahmen von Sparmaßnahmen seitens der Verwaltung und teilweise auch der Amtsleiter soll der Einsatzleiter (gehobener Dienst) von zu Hause fahren. Dazu bekommt er ein Fahrzeug und soll dann selbstständig zur Einsatzstelle fahren. Teilweise heißt das das Kollegen aus dem gehobenen Dienst 20- bis schlimmstenfalls (je nach Einsatzort im Stadtgebiet) 35km anhaft haben. Also grundsätzlich ist es sicherlich möglich und je nach Größe und Struktur auch gängige Praxis den Zugführer (C-Dienst, B-Dienst, BvA, E-Dienst usw.) in Form einer Rufbereitschaft abzuwickeln. Das Beamtenrecht sieht bei der Rufbereitschaft auch die klassische 1/8 Regelung vor. Sonderfälle wären dem jeweiligen LBG (davon gibt es nun mal 16) zu entnehmen. Allerdings sieht die klassische Rufbereitschaft keinen bei der Feuerwehr üblichen Alarmdienst vor. Hier geht es im Regelfall um die Bereitschaftsdienste von Fachämtern (Ordnungsbehörden, Jugendämtern. Veterinäre usw.) bei denen keine übermäßige Eile besteht. Für die Sicherstellung von dringenden Erstmaßnahmen für diese Ämter ist im Regelfall die Polizei oder aber je nach Lage auch die Feuerwehr zuständig. Um nun aber trotzdem den ZF im Rahmen einer Rufbereitschaft durchzuführen wäre erstmal zu klären, in welchem Umfang (Einsatzstichwort) und welcher Zeit er (im Regelfall) zwingend vor Ort sein muß. Dieses sollte/müßte im Brandschutzbedarfsplan oder sonstigen örtlichen Vorgaben geregelt sein. Für dieses Zeitschiene trägt der politisch Verantwortliche dann die Verantwortung. Die Annahme von über 20 km für einen solchen Fall halte ich für Blödsinn wenn der Zugführer seiner Aufgabe im Einsatzfall nachkommen soll. Dieses deutlich zu machen ist Aufgabe der Leitung der Feuerwehr. Des Weiteren kann ich mir nicht vorstellen, dass die Einführung eines solchen Systems gegen den erheblichen Widerstand der MA funktionieren kann. Auch besteht für diese Einführung die Mitbestimmung des PR. Auf der anderen Seite gibt es einige Möglichkeiten über den Berechnungsfaktor pro Einsatzbeginn oder aber auch die entsprechende Vergütung für beide Seiten zu einer tragbaren Lösung zu kommen. Gruß Udo | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 429593 | |||
Datum | 25.09.2007 23:58 | 21573 x gelesen | |||
Hallo Jago, Geschrieben von Jago Hexel Dann dürfte ein größerer Teil der deutschen BF den Begriff nicht mehr benutzen Halte ich auch nicht für richtig, dass sie den Begriff benutzen. Vor allem halte ich es für unverzeihlich das man für verstärkte Löschgruppen 4- 5 Fahrzeuge in Bewegung setzt. Geschrieben von Jago Hexel s gibt nun wirklich wichtigere Probleme bei den Wehren als die Frage ob man nun "Löschzug" oder "Löschgruppe" oder sonstwas sagt. Ob Gruppe oder Zug hat für mich was mit Schlagkraft und Leistungsvermögen zu tun. Auch brauche ich für eine verstärkte Löschgruppe (LF + DL) nicht unbedingt einen gD Beamten als Zugführer. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Jago8 H.8, Hannover / Niedersachsen | 429594 | |||
Datum | 26.09.2007 00:11 | 21593 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Michael Bayer Auch brauche ich für eine verstärkte Löschgruppe (LF + DL) nicht unbedingt einen gD Beamten als Zugführer. Das stimmt! Gruß Jago | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 429600 | |||
Datum | 26.09.2007 07:37 | 21600 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael BayerAuch brauche ich für eine verstärkte Löschgruppe (LF + DL) nicht unbedingt einen gD Beamten als Zugführer. Nein natürlich nicht, das war aber auch nicht die Frage... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 429605 | |||
Datum | 26.09.2007 08:24 | 21635 x gelesen | |||
Geschrieben von Jago HexelDann dürfte ein größerer Teil der deutschen BF den Begriff nicht mehr benutzen. Welche BFen fahren denn unter Zugstärke raus? Handelt es sich dann eventuell um ein Rendezvous-System, bei dem der Zug von 2 Wachen gestellt wird? Eigentlich kenne ich keine BF die nicht nach dem AGBF-Schutzziel arbeitet. Und was innerhalb der 9,5 Minuten nach Beginn der Notrufabfrage an der Einsatzstelle ankommt muss danach sowieso kein Löschzug sein, sondern nur 10 Funktionen. Woher die kommen ist erst mal egal. Erst nach weiteren 5 Minuten muss ein Löschzug komplett sein. Geschrieben von Jago Hexel Mal im Ernst, es gibt nun wirklich wichtigere Probleme bei den Wehren als die Frage ob man nun "Löschzug" oder "Löschgruppe" oder sonstwas sagt. Die gibt es wirklich. Welche Bezeichnung für die Kombination z.B. aus aus ELW, HLF und DLK würde sonst benutzt werden? Aber das ist wieder so ein Pseudo-Grund um auf die BFen zu schimpfen. Eine kleine Frage: Welche FF, die als Führungspersonen Zugführer hat, fährt heute denn tagsüber noch in Zugstärke raus oder kann nach den obengenannten 14,5 Minuten mit einem kompletten (!) Löschzug aufwarten? | |||||
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Autor | Dani8el 8F., Dortmund / NRW | 429614 | |||
Datum | 26.09.2007 09:39 | 21749 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel Hermann Eigentlich kenne ich keine BF die nicht nach dem AGBF-Schutzziel arbeitet. Dann kennst du nicht allzu viele BF oder? Alleine bei den ersten 10 Funktionen werden etliche scheitern, von den insgesamt 16 Funtkionen nach weiteren 5 Minuten ganz zu schweigen. Mit freundlichem Gruße, Daniel Friederichs *************************** www.biogefahr.org & www.liso.de | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Herford / NRW | 429615 | |||
Datum | 26.09.2007 09:44 | 21598 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Bayer Ob Gruppe oder Zug hat für mich was mit Schlagkraft und Leistungsvermögen zu tun. Das würde ich so pauschal auch nicht sagen. Leistungsfähigkeit hat nicht mit der Quantität der Leute zu tun sondern der Qualität. Ich habe genug Einsatzstellen gesehen, da liefen Feuerwehrmänner (SB) ohne Ende rum, von denen konnte man aber nur wenige im Innenangriff einsetzen. Es war also nominel ein Zug vor Ort, aber von der Schlagkraft gesehen nicht mal eine Gruppe. Geschrieben von Michael Bayer Auch brauche ich für eine verstärkte Löschgruppe (LF + DL) nicht unbedingt einen gD Beamten als Zugführer. Aber wenn der WAF im gD ist muß er halt mit. Es kann ja im Laufe des Einsatzes sein, dass auf Zugstärke erhöht werden muss und dann ist der Zugführer halt schon vor Ort und hat den Überblick. Gruß Sven | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 429618 | |||
Datum | 26.09.2007 10:13 | 21575 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel FriederichsDann kennst du nicht allzu viele BF oder? Alleine bei den ersten 10 Funktionen werden etliche scheitern, von den insgesamt 16 Funtkionen nach weiteren 5 Minuten ganz zu schweigen. Tja, ich arbeite ja nur bei einer BF, habe meinen B3 mit Kollegen von ca. 6 verschiedenen BFen und Hauptamtlichen Wachen gemacht, habe Bekannte bei anderen BFen in anderen Bundesländern, aber eigentlich kenne ich wirklich nicht viele... Rendezvous-System für Zugstärke, erweiterte Gruppenwachen für Erstmassnahmen. Das läuft bei euch in Dortmund doch genauso, oder? Ich hab mal noch eine kleine Frage an dich: Wie schaffst Du es eigentlich ZF bei einer BF zu sein und gleichzeitig noch ein Ingenieur-Büro zu leiten? | |||||
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Autor | = an8ony8m =8 .8, 1 / | 429620 | |||
Datum | 26.09.2007 10:38 | 21821 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo Walbrodt Allerdings sieht die klassische Rufbereitschaft keinen bei der Feuerwehr üblichen Alarmdienst vor. Wie ist denn klassisch die Rufbereitschaft definiert??? Geschrieben von Udo Walbrodt Um nun aber trotzdem den ZF im Rahmen einer Rufbereitschaft durchzuführen wäre erstmal zu klären, in welchem Umfang (Einsatzstichwort) und welcher Zeit er (im Regelfall) zwingend vor Ort sein muß. Hier ändert sich meines wissens nichts! Es wird also weiterhin die alte AAO Gültigkeit haben. | |||||
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Autor | Udo 8W., Dinslaken / NRW | 429713 | |||
Datum | 26.09.2007 17:12 | 21686 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = Wie ist denn klassisch die Rufbereitschaft definiert??? Der Begriff Rufbereitschaft taucht in der jeweiligen Arbeitszeitverordnung auf. Für NRW: (1) Rufbereitschaft liegt vor, wenn sich die Beamtin oder der Beamte auf Anordnung der oder des Dienstvorgesetzten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer der oder dem Dienstvorgesetzten anzuzeigenden Stelle aufhält, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen. Das ist allerdings die allgemeine AZV, hier sind die Feuerwehren im Regelfall ausgenommen. Darüber steitet sich aber der ein oder andere da in der AZVFeu der Begriff Schichten steht und der Rest (Tagesdienst usw.) der allgemeinen AZV unterliegt. Bei Personal das aber in einem ständigen Alarmdienst eingesetzt ist (Hilffristen) kann meines Erachtens nicht einfach die AZV ohne weiteres für Einsätze nach Dienstschluss (16-17:00 Uhr) herangezogen werden. Sollte das so einfach sein nimmt einer das LF und der andere die DL mit nach Hause und der Rest kommt mit den Polos zur E-Stelle. Geschrieben von = anonym = Hier ändert sich meines wissens nichts! Es wird also weiterhin die alte AAO Gültigkeit haben. Hier wäre natürlich interessant zu wissen, über wieviel Einsätze für den g.D. wir da reden. Einer pro Woche, 5 pro Tag? Erst dann wäre es zu bewerten. Auch wäre es erforderlich Fahrtisochronen von den einzelnen Standorten zu erstellen. Irgendeiner muß doch auch eine verbindliche Vorgabe machen wann im Regelfall (80-90%) die Funktion vor Ort sein soll. Gruß Udo | |||||
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Autor | Dani8el 8F., Dortmund / NRW | 429714 | |||
Datum | 26.09.2007 17:15 | 21717 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel Hermann Tja, ich arbeite ja nur bei einer BF, habe meinen B3 mit Kollegen von ca. 6 verschiedenen BFen und Hauptamtlichen Wachen gemacht, habe Bekannte bei anderen BFen in anderen Bundesländern, aber eigentlich kenne ich wirklich nicht viele... Dann kennst du halt nur welche, die sich an die AGBF-Empfehlung halten. Mir fallen spontan mind. vier von zehn BF ein, die ich persönlich schon besucht habe ein, wo die Empfehlung leider nicht eingehalten wird. Sind wir also bei mir bei 40% und bei dir 0% die sich nicht dran halten. Geschrieben von Daniel Hermann Rendezvous-System für Zugstärke, erweiterte Gruppenwachen für Erstmassnahmen. Das läuft bei euch in Dortmund doch genauso, oder? Stimmt. Dortmund hat neben drei Zugwachen auch noch fünf Wachen mit Grundschutz, die dann durch ein weiteres LF auf Zugstärke (16 FM) gebracht werden. Wir halten uns also auch an die Empfehlung. Schön für uns, aber nicht aussagekräftig für den Rest Deutschlands. Geschrieben von Daniel Hermann Ich hab mal noch eine kleine Frage an dich: Wie schaffst Du es eigentlich ZF bei einer BF zu sein und gleichzeitig noch ein Ingenieur-Büro zu leiten? Keine Ahnung worauf du hinaus willst? Meine privaten genehmigten Nebentätigkeiten gehen dich aber gar nichts an, also "hetz" woanders, ok!?! Mit freundlichem Gruße, Daniel Friederichs *************************** www.biogefahr.org & www.liso.de | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 429717 | |||
Datum | 26.09.2007 17:29 | 21612 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel FriederichsKeine Ahnung worauf du hinaus willst? Meine privaten genehmigten Nebentätigkeiten gehen dich aber gar nichts an, also "hetz" woanders, ok!?! Dann schreib den entsprechenden Link doch vielleicht besser nicht in Dein Profil?! ;-) Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Dani8el 8F., Dortmund / NRW | 429718 | |||
Datum | 26.09.2007 17:32 | 21573 x gelesen | |||
Hallo Andreas, stimmt. Ok, dann gehen ihn eben die Leitung meiner privaten Tätigkeiten nichts an. So ist es besser ;-) Mit freundlichem Gruße, Daniel Friederichs *************************** www.biogefahr.org & www.liso.de | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 429724 | |||
Datum | 26.09.2007 17:50 | 21605 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel FriederichsKeine Ahnung worauf du hinaus willst? Meine privaten genehmigten Nebentätigkeiten gehen dich aber gar nichts an, also "hetz" woanders, ok!?! Tut mir leid wenn Du das als Hetze aufgefasst hast, so war es nicht gemeint. Es hat mich wirklich nur interessiert wie Du das zeitlich zu Deiner Tätigkeit als Zugführer noch geregelt bekommst, auch in Hinblick auf das EuGH-Urteil. Ich wusste auch nicht, dass es Beamten erlaubt ist ein Gewerbe zu besitzen, also "Teilselbständig" zu sein. Bisher wusste ich nur, dass es erlaubt ist in Firmen von Familienmitgliedern "auszuhelfen". Ich dachte ich hätte es wäre nicht vorwurfsvoll geschrieben gewesen, tut mir leid wenn Du dich angegriffen gefühlt hast. | |||||
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Autor | Dani8el 8F., Dortmund / NRW | 429726 | |||
Datum | 26.09.2007 18:01 | 21612 x gelesen | |||
Hallo Daniel, ok, dann sorry für meine etwas rüde Antwort! Die Optierungen der Feuerwehrmänner (u.a. auch in DO) hebeln ja quasi die 48-h-Woche aus, sodass freiwillige Mehrarbeit und Nebentätigkeiten (ob nun Brandsicherheitswachen, Ing-Büro, Lkw-Fahrer...) noch möglich sind. Meine Nebentätigkeit beschränkt sich auf mein Internetportal biogefahr.de, d.h. da sind keine Angestellten oä. weiter dahinter und auch keine stundenlangen Bürozeiten, sodass ich locker unter den maximal erlaubten Stunden bleibe und meinem Dienstherrn mit voller Hingabe zur Verfügung stehe. Darüberhinaus ist das Portal natürlich eine gute Qualifizierung, wenn man wie ich Führer der Spezialeinheit ABC ist ;-) Wie das mit den Nebentätigkeiten im Detail geregelt ist, da muss ich passen, reiche regelmäßig einen neuen Antrag ein und solange der genehmigt wird, mach ich mir keine Gedanken weiter. Danach bietet sich aber bei dem Internetportal immer noch die Möglichkeit, das Ganze als Hobby weiterzuführen und dagegen kann ja keine EU-Richtlinie etwas haben ;-) Mit freundlichem Gruße, Daniel Friederichs *************************** www.biogefahr.org & www.liso.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 429756 | |||
Datum | 26.09.2007 22:15 | 21603 x gelesen | |||
Hallo Sven, Geschrieben von Sven Büttner Das würde ich so pauschal auch nicht sagen. Leistungsfähigkeit hat nicht mit der Quantität der Leute zu tun sondern der Qualität. Ich habe genug Einsatzstellen gesehen, da liefen Feuerwehrmänner (SB) ohne Ende rum, von denen konnte man aber nur wenige im Innenangriff einsetzen Da wir uns im BF- Bereich befinden, gehe ich davon aus das die meisten Feuerwehrangehörigen dieses Zuges auch im Innenangriff eingesetzt werden können. Und auch im FF- Bereich ist ein Fahrzeug der Gruppe Löschfahrzeuge (TSF - (T)LF 20/16) im Brandeinsatz nur einsatzbereit wenn GF, MA und 4 AGT dabei sind. Leider wird dies oft nicht so gesehen. Geschrieben von Sven Büttner Aber wenn der WAF im gD ist muß er halt mit. Es kann ja im Laufe des Einsatzes sein, dass auf Zugstärke erhöht werden muss und dann ist der Zugführer halt schon vor Ort und hat den Überblick. Hab ich kein Problem mit. Ich wollte aber auf die Ausgangsfrage anspielen, vor allem in Verbindung mit dem Seitenast was ist ein Löschzug. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | = an8ony8m =8 .8, 1 / | 430514 | |||
Datum | 01.10.2007 09:05 | 21642 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo WalbrodtHier wäre natürlich interessant zu wissen, über wieviel Einsätze für den g.D. wir da reden. Einer pro Woche, 5 pro Tag? Na sagen wir mal 1-2 am Tag, im durchschnitt. Geschrieben von Udo Walbrodt Erst dann wäre es zu bewerten. Auch wäre es erforderlich Fahrtisochronen von den einzelnen Standorten zu erstellen. Irgendeiner muß doch auch eine verbindliche Vorgabe machen wann im Regelfall (80-90%) die Funktion vor Ort sein soll. Hierzu wurde sich meines Wissens nach keine Gedanken gemacht. Was natürlich äußerst schlecht ist!!! | |||||
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Autor | Udo 8W., Dinslaken / NRW | 431547 | |||
Datum | 05.10.2007 19:32 | 21589 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = Na sagen wir mal 1-2 am Tag, im durchschnitt. Das wären also 365 bis 730 Einsätze pro Jahr. Hoffe das der, der es verantwortet, genauere Zahlen hat. Dann sollte man auch wissen wieviel Einsätze davon auf die allgemeine Bürozeit fallen und wieviele auf die Nacht-, Samstags-, Sonntags und Feiertagszeiten. I. V. mit den bereits genannten Wegstreckenberechnungen "könnte" man daraus ein Konzept erstellen. Diese Hausaufgaben sollten gemacht werden bevor man so etwas umsetzen will. Unstrittig bleibt natürlich, dass wenn der Zugführer nicht im Verbund mit seinen Fahrzeugen ausrückt seine Einflussnahme auf den Einsatz immer etwas später stattfindet. Gruß Udo | |||||
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