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ThemaChemieunfälle bei Firmen9 Beträge
RubrikTaktik
 
AutorManu8ela8 v.8, Rastede / Nds.429658
Datum26.09.2007 13:107545 x gelesen
Hallo,
ich weiß nicht so genau, ob die Frage zum Bereich Taktik passt aber na ja...

Ein guter Bekannter arbeitet bei einem Unternehmen in der Entsorgungsbranche und ist dort dafür zuständig, Stoffe aus Schadstoffsammlungen und von Chemieunternehmen der Weiterverarbeitung zuzuführen.

Die Weiterverarbeitung ist in einer geschlossenen Halle, die Behälter werden samt Inhalt zerkleinert und die verschiedenen Inhalte vermengt. Es muss ziemlich stinken, da Lösungsmittel, Treibgase etc. freigesetzt werden.

Es gibt ab und an Feueralarm, bei dem die Halle dann wohl mit CO 2 geflutet wird, da Explosionsgefahr besteht.

Frage: wissen die Wehren eigentlich, was in solchen Betrieben hinter verschlossenen Türen passiert? Und... welche Möglichkeiten gibt es für Beschäftigte, die anscheinend etwas unterirdischen Arbeitsbedingungen zu erleichtern? Wenn die Halle geflutet wird, bleiben denen, die dort arbeiten, nur wenige Sekunden, um sie zu verlassen und ihnen ist eingeschärft worden, ja keine Luft zu holen. Klar... gibt es kleine Sauerstoffsysteme für den Notfall oder hat der, der stürzt und sich verletzt dann halt Pech und den Job sofort mit dem Leben bezahlt???

Grübel...


nu weiss ich, warum das einige drunter stehen haben... Mein Beitrag ist unter dem Gedanken an GG § 5.1 verfasst oder auch: ich muss nicht mit den Wölfen heulen - das kann ich auch alleine... ;)

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land)429678
Datum26.09.2007 14:245489 x gelesen
Moin

In aller Regel (und das ist ganz sicher in unserem schönen Land auch irgendwo in einer Vorschrift schriftlich niedergelegt ;o) ) muss vor dem Fluten von Räumen mit lebensfeindlichen Atmosphären eine gewisse Vorwarnzeit eingehalten werden. Ich kenne es aus einem ortsansässigen Gefahrstoffzwischenlager mit einer Minute Vorwarnung durch extrem laute Hupen und durch Blitzleuchten, dann öffnen die CO2-Flaschen.

Geschrieben von Manuela v. HäfenFrage: wissen die Wehren eigentlich, was in solchen Betrieben hinter verschlossenen Türen passiert?Zumindest wenn ein Raum geflutet ist muss draußen eine Warnleuchte o.ä. darauf hinweisen, dass das spontane Öffnen der Tür ohne Atemschutz eventuell eine finale Maßnahme sein könnte ;o)

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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AutorManu8ela8 v.8, Rastede / Nds.429687
Datum26.09.2007 15:215512 x gelesen
Danke.

Besagter Mensch erzählt nämlich immer schwer interessante Sachen und alles höchst dramatisch und letztlich weiß man nie, was man nun von allem zu halten hat.


nu weiss ich, warum das einige drunter stehen haben... Mein Beitrag ist unter dem Gedanken an GG § 5.1 verfasst oder auch: ich muss nicht mit den Wölfen heulen - das kann ich auch alleine... ;)

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AutorMark8us 8S., Rüsselsheim / Hessen429688
Datum26.09.2007 15:315406 x gelesen
Hallo,
jede CO²-Löschanlage müßte normalerweise vom VDS abgenommen sein. Denn die legen z.B. auch die Löschmittelmenge fest. Die Vorwarnzeit bei Auslösung einer Anlage richtet sich definitv nach der Größe des Raums, d.h. normalerweise sollte es jedem Mitarbeiter möglich sein, den Raum, vor dem Einströmen des Löschmittels, zu verlassen.
Ist es einem Mitarbeiter nicht möglich den Raum aufgrund von diversen Arbeiten (z.B. Montagearbeiten auf einer Hubarbeitsbühne an der Decke) zu verlassen, wird bei uns die automatische Auslösung der Löschanlage außer Betrieb genommen, d.h. die Löschanlage kann dann nur manuell durch die Werkfeuerwehr vor Ort ausgelöst werden.

Falls Du weitere Fragen hast, würde ich dir raten dich an den VDS zu wenden.

Gruß
Markus


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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen429697
Datum26.09.2007 16:095338 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Manuela v. Häfen:
Besagter Mensch erzählt nämlich immer schwer interessante Sachen und alles höchst dramatisch und letztlich weiß man nie, was man nun von allem zu halten hat.
Ohne jemandem zu nahe treten zu wollen - das scheint mir allerdings auch so. Allein schon folgendes aus Deinem Ausgangsposting macht mich etwas stutzig:

[...] Stoffe aus Schadstoffsammlungen und von Chemieunternehmen der Weiterverarbeitung zuzuführen. [...] die Behälter werden samt Inhalt zerkleinert und die verschiedenen Inhalte vermengt.
Ich will ja nix sagen, aber wenn es sich tatsächlich um verschiedene chemische Abfälle handelt, dürfte es sich bei angegebener Verfahrensweise sehr schnell / schon längst mit der Firma / Halle erledigt haben.


Und... welche Möglichkeiten gibt es für Beschäftigte, die anscheinend etwas unterirdischen Arbeitsbedingungen zu erleichtern? Wenn die Halle geflutet wird, bleiben denen, die dort arbeiten, nur wenige Sekunden, um sie zu verlassen und ihnen ist eingeschärft worden, ja keine Luft zu holen. Klar... gibt es kleine Sauerstoffsysteme für den Notfall oder hat der, der stürzt und sich verletzt dann halt Pech und den Job sofort mit dem Leben bezahlt???
Ähm... Um dem entgegenzutreten wurden (grade noch mal nachgelesen) bereits 1839 durch Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. und später durch Bismarck erste Vorgaben zum Arbeitsschutz verabschiedet und kontinuierlich weiterentwickelt, ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass sich auch die besagte Firma an die aktuellen Vorgaben (Gesetz und Verordnungen) zur Arbeitssicherheit hält und nicht nach vorindustriellen Mustern verfährt (Pech -> Tod).


Gruß

Daniel


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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen429705
Datum26.09.2007 16:315429 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Sebastian Weiß

In aller Regel (und das ist ganz sicher in unserem schönen Land auch irgendwo in einer Vorschrift schriftlich niedergelegt ;o) ) muss vor dem Fluten von Räumen mit lebensfeindlichen Atmosphären eine gewisse Vorwarnzeit eingehalten werden. Ich kenne es aus einem ortsansässigen Gefahrstoffzwischenlager mit einer Minute Vorwarnung durch extrem laute Hupen und durch Blitzleuchten, dann öffnen die CO2-Flaschen.


Gibt's da im Falle gefährdeter Personen noch eine manuelle Eingriffmöglichkeit, den Löschvorgang abzuwenden?

Gruß,
Thorben


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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü429742
Datum26.09.2007 20:245424 x gelesen
Geschrieben von Thorben GruhlGibt's da im Falle gefährdeter Personen noch eine manuelle Eingriffmöglichkeit, den Löschvorgang abzuwenden?


BGR 134, siehe 4.2 bis 4.4

Nicht grundsätzlich, kann aber unter bestimmten Bedingungen eine Auflage sein.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 429743
Datum26.09.2007 20:335387 x gelesen
Geschrieben von Manuela v. Häfenwissen die Wehren eigentlich, was in solchen Betrieben hinter verschlossenen Türen passiert?

In der Regel solten Feuerwehreinsatzpläne erstellt werden und die Feuerwehr mit dem Objekt vertraut sein

Geschrieben von Manuela v. HäfenUnd... welche Möglichkeiten gibt es für Beschäftigte, die anscheinend etwas unterirdischen Arbeitsbedingungen zu erleichtern?

Ganz viele... nennt sich Arbeitsschutz, hat sich in Deutschland bewährt. Ansprechpartner sind die BGen


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land)429767
Datum27.09.2007 00:295379 x gelesen
Moin

Geschrieben von Thorben GruhlGibt's da im Falle gefährdeter Personen noch eine manuelle Eingriffmöglichkeit, den Löschvorgang abzuwenden?Ist hier bei "unserer" Anlage nicht vorgesehen.
Das Lager ist außen ca. 25 x 25m groß, im Inneren sind vier per Rolltor abgetrennte Räume.
Alle Tore haben selbstschließende Schlupftüren. Die Flaschenbatterie (sehr imposant anzuschauen) ist in einem abgetrennten, nur von außen zugänglichen Raum untergebracht.

Wenn es hupt fahren die Rolltore runter und das Personal sollte die Flucht ergreifen. Die BMA dieses Zwischenlagers ist übrigens unser bester Kunden, die Löschanlage hängt aber an einer Zwei-Linien-Abhängigkeit (in jedem Raum liegen dann auch logischerweise zwei Linien) und hat wohl vor Jahren erst ein einziges Mal fälschlicherweise die Bude geflutet.

Manuelle Auslösung geht aus der Halle per Druckknopf und nochmal komplett "mechanisch" im Flaschenraum durch runterziehen der Auslösehebel.

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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