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Thema | Alk & Führerschein in A | 8 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 430046 | |||
Datum | 28.09.2007 13:39 | 7285 x gelesen | |||
Hallo! Kann denn jemand hier folgende in Wikipedia gefundene Aussage über die Alkoholregelung in Österreich untermauern? "(...) Während der Probezeit (bis zum vollendeten 20. Lebensjahr bzw. zwei Jahre ab Erwerb der Lenkberechtigung) darf ein Lenker maximal 0,1 Promille Alkohol im Blut haben. Dies bedeutet praktisch Alkoholverbot, da ein solcher Wert bereits durch natürliche Verdauung erreicht werden kann. Diese Grenze gilt außerdem generell beim Lenken von LKW ab 7,5 t und Bussen. Eine Ausnahme gilt einzig für Besitzer des umgangssprachlichen roten Führerscheins. Diesen erhalten Mitglieder der Feuerwehr, sofern sie im Besitz des Führerscheins der Klasse C sind. Das hat den Grund, dass das fahren des Löschwagens zum Zwecke eines Einsatzes verboten wäre. (...)" MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 430047 | |||
Datum | 28.09.2007 13:41 | 5698 x gelesen | |||
das ist der legendäre Össi Feuerwehrführerschein, wurde in diesem launigen Kreise öfters erwähnt ... Wird immer wieder angeführt wenn es um Führerscheine für Feuerwehrs geht ... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 430049 | |||
Datum | 28.09.2007 13:42 | 5674 x gelesen | |||
das ist der legendäre Össi Feuerwehrführerschein, wurde in diesem launigen Kreise öfters erwähnt ... Das es so einen FS gibt, war mir bekannt. Interessant dagegen ist für mich die dort beschriebene dazugehörige Alk-Regelung. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 430051 | |||
Datum | 28.09.2007 13:45 | 5701 x gelesen | |||
Man befürchtete das bei 0,0 Promille das saatliche Löschwesen zusammenbrechen könnte und ersann dann diese Reglung ... wie gesagt wurde von auch von unsern ÖSI Kameraden hier erklärt Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Chri8sto8f U8., Krustetten / Niederösterreich | 430057 | |||
Datum | 28.09.2007 14:22 | 5724 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyKann denn jemand hier folgende in Wikipedia gefundene Aussage über die Alkoholregelung in Österreich untermauern? Ja, das stimmt so! Es ist so gedacht: Feuerwehrschulen dürfen sogenannte Feuerwehrführerscheine ausstellen, die das Fahren von Feuerwehrfahrzeugen der FS-Klasse C1 und C (für Führerscheininhaber der Klasse B) ermöglichen und auch diese Alkoholregelung ist drin. Unser Landesfeuerwehrverband bzw. unsere Feuerwehrschule stellt Feuerwehrführerscheine nur für Lenker mit Fahrerlaubnis Klasse C1 bzw. C aus, wobei der C1 in Österreich nicht ausgebildet wird und nur dann "zustande kommt" wenn man für den C nicht untersuchen war. Dafür gibt es bei uns eine Aktion vom LFV in Zusammenarbeit mit den Fahrschulen, die es ermöglicht den "richtigen" C-Schein um 700? zu machen. Die Landesfeuerwehrverbände Burgenland, Salzburg und Tirol bieten soviel ich weiß Kurse für Führerscheininhaber der Klasse B aus, wo sie den Feuerwehrführerschein erlangen können um C-Feuerwehrfahrzeuge zu lenken. (Ich hoffe die Bundesländer stimmen so) Oft geht auch das Gerücht herum dass man als 18-21 Jähriger nur mit dem Feuerwehrführerschein Feuerwehrfahrzeuge über 7,5t lenken darf, dies ist jedoch generell im Gesetz erlaubt (u.a. auch für Bundesheer, Exekutive, Rettungsdienst, Straßenerhaltungsfahrzeuge und jetzt kommts: Milchsammelfahrzeuge). Wenns noch Fragen gibt versuche ich sie nach besten Wissen und Gewissen zu beantworten! Christof Unfried von der FF Krustetten- NIEDERÖSTERREICH | |||||
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Autor | Paul8 S.8, Olingen / n.a. | 430060 | |||
Datum | 28.09.2007 14:36 | 5696 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Wikipedia darf ein Lenker maximal 0,1 Promille Alkohol im Blut Ab kommenden Montag, 1. Oktober gilt in Luxemburg max. 0,2 g Alkohol / Liter Blut (entspricht etwa 0,1-02 Promille) für alle Fahrer für Fahrzeuge im Eildienst. Gruss, Paul | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 430061 | |||
Datum | 28.09.2007 14:42 | 5712 x gelesen | |||
Man darf also größere Fahrzeuge führen als diejenigen für die die private Fahrerlaubnis eigentlich gilt und darf zugleich mehr Alkohol im Blut haben als diejenigen Personen die solche Fahrzeuge öfters und dann i.d.R. auch ohne SoSi fahren? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Chri8sto8f U8., Krustetten / Niederösterreich | 430077 | |||
Datum | 28.09.2007 15:54 | 5684 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyMan darf also größere Fahrzeuge führen als diejenigen für die die private Fahrerlaubnis eigentlich gilt und darf zugleich mehr Alkohol im Blut haben als diejenigen Personen die solche Fahrzeuge öfters und dann i.d.R. auch ohne SoSi fahren? Wenn für einen B-Führerscheininhaber ein Feuerwehrführerschein ausgestellt wurde - JA Das mit dem Alkohol gilt für alle wobei sich hier die Geister scheiden ob das nur bis zur Einsatzstelle oder auch retour gilt. Bei uns in der Wehr hat übrigens niemand diesen Schein, er ist einfach unnötig! Christof Unfried von der FF Krustetten- NIEDERÖSTERREICH | |||||
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