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Thema | Leitungslänge | 7 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | mich8ael8 a.8, Kirchdorf / niedersachsen | 432688 | |||
Datum | 12.10.2007 16:00 | 7125 x gelesen | |||
Hallo, erstmal vielen Dank für die vielen Antworten auf meine Fragen, hilft es mir doch den Arbeitsumfang einer Feuerwehr einzuschätzen. Zu der Leitungslänge: wie ist die technisch begründet? Durch die Abschaltzeit der vorgeschalteten Schutzorgane? Eben diese 100m bei 2,5qmm und 50 m bei 1,5qmm. Gibt es eine beschränkung auf die maimal verwendete Netzgröße? Also zB 3 Leitungsroller a 50 + 2 x 10 m Verlängerung alles an einem Verteiler? Im IT Netz gibt es eine Beschränkung auf ca. 526m (DIN VDE 0100), dies gilt allerdings für öffentliche Netze. Viele Dank im voraus michael | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 432703 | |||
Datum | 12.10.2007 16:51 | 5179 x gelesen | |||
Geschrieben von michael andrewsZu der Leitungslänge: wie ist die technisch begründet? Durch die Abschaltzeit der vorgeschalteten Schutzorgane? Nein, durch den Spannungsabfall. Bei einer kleinen Tauchpumpe zB. Diese braucht 5 A Strom und hat einen Innenwiderstand von ca 40 Ohm. Deine 50m Trommel hat einen Widerstand von 1,2 Ohm somit ergibt sich ein Spanungsabfall von 6V und eben um das zu verhindern das es überhaupt kritisch werden kann wurde die maximale Länge einfach reglementiert. | |||||
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Autor | Marc8us 8Lud8wig8 F.8, Ried / Bayern | 432704 | |||
Datum | 12.10.2007 16:53 | 5191 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von michael andrews Zu der Leitungslänge: wie ist die technisch begründet? Schnell gesagt: das schreiben ein paar DIN-Normen vor. An einem Stromerzeuger darf die Länge aller! angeschlossenen VerlängerungsKabel maximal 100m betragen. Gilt natürlich nur bei 2,5qmm, aber laut DIN verwenden wir ja auch nichts anderes. Andernfalls kann es im Fehlerfall ungesund werden, weil unsere Schutzmaßnahme "Schutztrennung mit Potentialausgleich" nicht mehr richtig wirkt. Die Abschaltzeit der Sicherungen wird dafür zwar auch gerne genannt, aber bevor die schalten, brennt der Generator. Liegt eher am maximal zulässigen Widerstand einer "Fehlerschleife" (1,5 Ohm) und daran, daß Kabel sich auch immer selbst kapazitiv erden. Eine Erdung macht aber unsere Schutzmaßnahme auch wieder unwirksam. Grüße | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 432706 | |||
Datum | 12.10.2007 16:55 | 5244 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von michael andrews Zu der Leitungslänge: wie ist die technisch begründet? Durch die Abschaltzeit der vorgeschalteten Schutzorgane? Ja, um die Leitungsschutzschalter ausreichend schnell ansprechen zu lassen sollte der Schleifenwiderstand nicht zu groß werden. Geschrieben von michael andrews Eben diese 100m bei 2,5qmm und 50 m bei 1,5qmm. Hmm, waren es nach VDE nich 60m bei 1,5? Ist aber auch egal, weil Feuerwehrs eigentlich grundsätzlich 2,5m² verwendet und von Fremdmaterial aus Oma Hansens Garage die Flossen lassen sollte. Geschrieben von michael andrews Gibt es eine beschränkung auf die maimal verwendete Netzgröße? Also zB 3 Leitungsroller a 50 + 2 x 10 m Verlängerung alles an einem Verteiler? Schöne Frage... Zunächst einmal zählen zwecks Vereinfachung die Anschlussleitungen nicht mit, man rechnet einfach in Kabeltrommeln.(die kurzen Leitungen sind dann natürlich nich einfach beliebig hintereinander zu schalten sondern nur als Verbindung Gerät <-> Trommel bzw. Generator gedacht) Und es gibt die Forderung nach maximal 100m Leitungslänge zwischen zwei Geräten bzw. eine 200m lange Leiterschleife (hin und rückweg des Stroms einzeln zählen => Schleifenlänge = doppelte Leitungslänge) im Fehlerfall (= Körperschluss in zwei Geräten) . Läuft daher i.d.R.auf entweder zwei je 50m lange Trommel vomMoppelweggehend hinaus oder zwei Trommel hintereinander um auf 100m zu kommen. Von den Endpnkten dann ggf. nochmit kurzen Anschlussleitungen auf mehrere Geräte verteilt. Das ist soweit von der pauschalen Ansage "max. zwei Trommeln/100m Gesamtlänge des Netzes am Generator" gedeckt und erfüllt die Abschaltbedingungen. Jetzt gibt es aber noch die Möglichkeit, wenn der Generator als Verteilpunkt dient, mehr als zwei Abgänge anzuschließen mit je maximal 50m. Die Fehlerschleifenlänge bleibt dabei mit 200m für jedes Fehlerszenario im zulässigen Rahmen. Eswären also mehr als 2x50m möglich, theoretisch eine unbegrenzte Anzahl an parallelen 50er Trommeln - sofern der Generator selbst (oder ein Veteiler mit vernachlässigbar kurzer Zuleitung) den Verteilungspunkt bildet. Nicht machbar ist hingegeneine 50er Trommel vom Generator weg und dann ein Verteiler mitmehreren 50er Abgängen. Das ergäbe 300m Schleifenlänge (Generator -> 50m zum Verteiler -> 50m zum Verbraucher -> 50m zurück zum Verteiler (auf Schutzleiter) -> 50m Schutzleiter zum zweitne Verbraucher -> 50m zurück über normalen Leiter (waren ja beide Geräte fehlerhaft und der Schutzleiter führt einen Kurzschluss herbei) zum Verteiler ->zurück zum Generator = 300m = zuviel). Diese Variante war bislang in Niedersachsen nach den Ausbildungsunterlagen nicht zulässig, in NRW hingegen schon (das gleiche Bild abgedruckt, nur in Nds einmal durchge-X-t), in der neuen FwDV1 hat man es einfach ganz entfallen lassen und trifft einfach keine Aussage dazu (in 'nem Entwurf war's noch enthalten).Technisch wäre es machbar, birgt aber das Risiko, dass wer die Verteiler-nach-50m-Variante irrtümlich für erlaubt hält. Eindeutiger ist's jedenfalls mit dem Grundsatz maximal 100m. Abweichungen nur nach Zustimmung einer Elektrofachkraft... Gab da mal (nicht Fw-spezifisch) vor etwa einem Jahr 'nen Artikel in der de dazu. Kann ich nächstes Wochenende ggf. mal raussuchen, wenn das noch Zeit hat. ciao, Thorben | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 432707 | |||
Datum | 12.10.2007 17:11 | 5207 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Marcus Ludwig Fink Gilt natürlich nur bei 2,5qmm, aber laut DIN verwenden wir ja auch nichts anderes. Das müsstest du schon auf Fw-DIN's spezifiezieren und 'ne Beladeliste des Löschfahrzeugs ist kein Verwendungsverbot von anderem Material. Der 2,5²-Grundsatz müsste eher in Vorgaben der FwDV'n oder FUK zu finden sein, oder? Nach VDE ist 1,5² AFAIK durchaus denkbar, nur dann mit kürzeren Längen... Geschrieben von Marcus Ludwig Fink Die Abschaltzeit der Sicherungen wird dafür zwar auch gerne genannt, aber bevor die schalten, brennt der Generator. Liegt eher am maximal zulässigen Widerstand einer "Fehlerschleife" (1,5 Ohm) Dürfte vom Moppel und den LS abhängen, ob nur die Spannung zusammen bricht oder der LS auslöst. Ist aber auch egal, solange man unter 1,5 Ohm bleibt. Geschrieben von Marcus Ludwig Fink und daran, daß Kabel sich auch immer selbst kapazitiv erden. Eine Erdung macht aber unsere Schutzmaßnahme auch wieder unwirksam. Wie groß ist denn der kapazitive Leitwert einer 50m-Trommel? Würde das ernsthafte Ströme ermöglichen, müssten am Samstag beim Rasenmähen haufenweise 30er FI's fallen *denk* Und die 540m-Begrenzung wäre dann auch nicht haltbar daviel zu gefährlich. Wesentlich mehr Bedenken hab ich hinsichtlich ungewollter Erdung bei übersehenen Isolationsfehler in der Leitung. Iso-Wächter wären mir da eigentlich ganz recht als Standard am Fw-Moppel. | |||||
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Autor | Marc8us 8Lud8wig8 F.8, Ried / Bayern | 432718 | |||
Datum | 12.10.2007 17:56 | 5206 x gelesen | |||
Extra nachgeschaut. Geschrieben von Thorben Gruhl Das müsstest du schon auf Fw-DIN's spezifiezieren und 'ne Beladeliste des Löschfahrzeugs ist kein Verwendungsverbot von anderem Material. Jein. Wir verwenden Kabeltrommeln nach DIN 14680 "Handbetätigte Leitungstrommeln für Wechselstrom und Drehstrom". Die sagt 2,5qmm. Geschrieben von Thorben Gruhl Wie groß ist denn der kapazitive Leitwert einer 50m-Trommel? Würde das ernsthafte Ströme ermöglichen, müssten am Samstag beim Rasenmähen haufenweise 30er FI's fallen *denk* Auch kleine Ströme weit unter FI-Auslösegrenze machen manchen wenigen Probleme. Maximal zulässig wären hier 400m bei 230V bzw. 250m bei 400V. VDE 0100 -Produkt x Spannung = max 100´000 Vm. Geschrieben von Thorben Gruhl Iso-Wächter wären mir da eigentlich ganz recht als Standard am Fw-Moppel. Sind aber leider erst ab 12KVA -Geräten vorgeschrieben. Siehe z.B. Merkblatt "8.15 Stromerzeuger und elektrische Verbraucher im Feuerwehrdienst", Staatliche Feuerwehrschule Würzburg, Ausgabe 02/2004. | |||||
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Autor | mich8ael8 a.8, Kirchdorf / niedersachsen | 432750 | |||
Datum | 12.10.2007 23:12 | 5181 x gelesen | |||
Das mit der De ist nen Klasse Tip, mir reicht die Ausgabenummer daich noch ein paar Jahränge im Keller habe. | |||||
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