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ThemaLoB und Co7 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorEber8har8d C8., Marl / NRW435479
Datum26.10.2007 12:406385 x gelesen
Hallihallo !!!

Ist zwar ein bischen früh dafür aber in unserer schönen Stadt hat man bei den Angestellten das/der/die LoB eingeführt (Leistungsorientierte Bezahlung), in dem man ein Teil der Gehälter einbehalten hat und dieses angesparte Geld nun verteilt.
Gibt auch Stimmen/Meinungen, die das bei auch für Beamte einführen wollen. Möchte mich jetzt nicht darüber diskutieren wie man wenn und warum beurteilt sondern mir geht es einfach um die rechtliche Lage.
Das man das Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld kürzen/streichen kann, weil es halt eine Sonderzahlung ist/war kann ich nachvollziehen aber die Besoldung ist doch gesetzlich geregelt, oder ???

Lg Ebi

@ gewisse Leute
handelt sich hierbei um einen Beitrag für hauptberufliche Feuerwehrmenschen (Beamte), wäre schön wenn man dies beachten würde.



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AutorHans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz435481
Datum26.10.2007 12:444811 x gelesen
Geschrieben von Eberhard ConradDas man das Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld kürzen/streichen kann, weil es halt eine Sonderzahlung ist/war kann ich nachvollziehen aber die Besoldung ist doch gesetzlich geregelt, oder ???

Richtig !


Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...???
Olli

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AutorHilm8ar 8K., Köln / NRW435492
Datum26.10.2007 13:474649 x gelesen
Hallo,

bei Beamten ist nicht nur die Besoldung sondern auch Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld gesetzlich geregelt. Auch die "Leistungszulage" ist gesetzlich geregelt, jedoch steht dort im Gegensatz zu den vorher genannten nicht wer sie bekommt und wieviel es gibt. :-)))

Bei Beamten ist nur alles einfacher zu Regeln, da Gesetzte einfacher zu ändern sind als Tarifverträge mit Gewerkschaften.

Zum 01.01.2008 soll ja ein "neues" Bundesbeamtengesetz und auch BBesG geben. Wie weit das Auswirkungen auf die Länder hat, muß man mal abwarten.

mfG
Hilmar


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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü435493
Datum26.10.2007 13:484673 x gelesen
Geschrieben von Eberhard Conradaber die Besoldung ist doch gesetzlich geregelt, oder ???

Hallo!

Ich würd Dir zwar gern diesen, diesen und diesen Link empfehlen, aber da ich nur ein freiwilliger Feuerwehrmensch bin haben die Links vermutlich für Dich weniger Informationsgehalt als wenn ein hauptamtlicher Kollege sie Dir empfehlen würde.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorJuli8an 8B., In der Nähe von Siegen / NRW435497
Datum26.10.2007 13:524685 x gelesen
Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)

Das dürfte dir helfen!

MfG Julian, der ehrenamtliche, Braukmann :-/


___________________________________________________
***Die hier geäußerte Meinung spiegelt meine Meinung wieder und ist in keinster Weise die Meinung meiner Vorgesetzten. Ich präsentiere auch nicht meine Feuerwehr sondern nur mich selber. Ich bin eine private Person mit einem nie endenden Wissensdurst. Sollte sich wer gestört fühlen, meine Email ist geduldig***


An die Menschen die meinen sie müssten. Lest es euch durch und last es dabei, oder sucht euch ein anderes Hobby. Feuerwehr hat was mit Kameradschaft zutun und nicht mit rumpetzen


http://www.freewebs.com/iwannawatchyoubleed/index.htm

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AutorUdo 8W., Dinslaken / NRW435502
Datum26.10.2007 14:244815 x gelesen
Geschrieben von Eberhard ConradIst zwar ein bischen früh dafür aber in unserer schönen Stadt hat man bei den Angestellten das/der/die LoB eingeführt (Leistungsorientierte Bezahlung), in dem man ein Teil der Gehälter einbehalten hat und dieses angesparte Geld nun verteilt.
Gibt auch Stimmen/Meinungen, die das bei auch für Beamte einführen wollen. Möchte mich jetzt nicht darüber diskutieren wie man wenn und warum beurteilt sondern mir geht es einfach um die rechtliche Lage.
Das man das Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld kürzen/streichen kann, weil es halt eine Sonderzahlung ist/war kann ich nachvollziehen aber die Besoldung ist doch gesetzlich geregelt, oder ???


Die LoB kann ohne weiteres auch für Beamte in der Gemeinde eingeführt werden. Theoretisch gibt es für die Beamten dafür in NRW bereits seit Jahren die LPVZO. Bezahlt haben wir die auch schon mit der Ändereung der Dienstaltersstufen. Jedoch haben, soweit mir bekannt, die meisten Gemeinden auf die Umsetzung verzichtet bzw. das Geld anderweitig verwendet.

Falls ich Deine Frage richtig verstanden habe geht es Dir darum, ob bei einer solchen Einführung die Gemeinde dein momentanes Gehalt senken kann. Definitiv nein.

Gruß

Udo


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AutorEber8har8d C8., Marl / NRW435524
Datum26.10.2007 16:134740 x gelesen
haja, meine ich doch, deswegen wundere ich mich ja über diese Äußerungen. Klar, wenn gesetzlich etwas geändert wird usw. dann hat dies auch seine Gültigkeit.

Thx auch für die Links - und man muss sich nicht immer angesprochen fühlen, wollte mit dem Satz am Ende nur eine Diskussion im Vorraus vermeiden, die sonst hier immer so schnell in Gang kommt.

Soll ja auch Beamte geben, die nicht bei Feuerwehrs Dienst tun und trotzdem bei Feuerwehrs sind (wie z.B. ehrenamtliche)



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