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ThemaReifen; war: Was gehört aufs Fahrzeugdach? war: Feuerwehrmann verletzt16 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW436865
Datum01.11.2007 14:335801 x gelesen
Geschrieben von Mike BöttnerNeue Fahrzeuge werden seit letztem Jahr bei uns übrigens grundsätzlich mit M+S-Kennung beschafft, aber ob die dann nach einer gewissen Zeit ausgetauscht werden...
Ich persönlich hab da so meine Zweifel.


Naja zumindest bei 1,6 mm Profiltiefe müssen die runter, obwohl 3mm als Wechsel-Grenze meiner Meinung nach sinnvoller ist.

Zum Thema Winterreifen. Da man ja nur pro Achse das gleiche Profil haben muss ist es doch sinnvoll, wie bei vielen Feuerwehren schon Standard die Vorderachse mit normalen Straßenprofil auszurüsten und die Hinterachse mit Matsch und Schneereifen.

Dann kommt noch die Altersgrenze, also mir sind am meinem Privat-PKW die Sicherheit durch Reifen einiges Wert und länger als 7 jahre behalte ich meine Reifen nicht, wenn nicht schon vorher abgefahren.

Gibt es denn neben der vorgeschriebenen Profiltiefe (die gerade die Feuerwehr nicht bis zum Ende ausnutzen sollte) auch vorschriften wie alt ein Reifen sein darf?

Zum Thema Lagerhaltung.

Je nach größe der zuständigen Kommune dürfte auch die eine Einsatzmöglichkeit für den GW-L/ GW-N/ LKW/ GW-T sein, der dann die Reifen zum Fahrzeug bringt und entsprechendes zusatzwerkzeug, das zurm Wechsel genutzt wird, so wird der kaputte Reifen auch sofort "entsorgt" und bleibt nicht am Straßenrand liegen, oder würde wer den kaputten reifen wieder aufs Dach hiefen?

Grüße
Thobias


http://www.feuerwehr-deusen.de

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW436878
Datum01.11.2007 14:595243 x gelesen
Geschrieben von Thobias SchürmannZum Thema Winterreifen. Da man ja nur pro Achse das gleiche Profil haben muss ist es doch sinnvoll, wie bei vielen Feuerwehren schon Standard die Vorderachse mit normalen Straßenprofil auszurüsten und die Hinterachse mit Matsch und Schneereifen.

Nein, leider so falsch!


Den Text zu Winterreifen etc. hab ich auch hier schon mehrfach gepostet. S. Links:
http://www.fire-at-work.de/de/seiten/aktuell.html


Geschrieben von Thobias SchürmannGibt es denn neben der vorgeschriebenen Profiltiefe (die gerade die Feuerwehr nicht bis zum Ende ausnutzen sollte) auch vorschriften wie alt ein Reifen sein darf?

Ja. Steht auch im o.a. Text und ausführlich auch hier:

http://www.einsatzpraxis.org/de/home/buecher/einsatzfahrzeuge_-_technik.html

Mehr auch zum Thema Reifen:
http://www.hdt-essen.de/htd/veranstaltungen/W-H071-11-113-7.html


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorThom8as 8M., Lohne / Niedersachsen436908
Datum01.11.2007 15:565187 x gelesen
Hallo
ich hätte gerne mal eine rechtsverbindliche Quelle zum Reifenalter, mw. gibt es nur Empfehlungen der Reifenhersteller.

gruß T.Mönnich


Ich bin für meine Ironie bekannt, aber eine Freiheitsstatue in den USA aufzustellen wäre selbst mir nicht eingefallen!

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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz436921
Datum01.11.2007 16:295240 x gelesen
Geschrieben von Thomas Mönnichch hätte gerne mal eine rechtsverbindliche Quelle zum Reifenalter,

Die gibt es so in der Form nicht.


Geschrieben von Thomas Mönnichmw. gibt es nur Empfehlungen der Reifenhersteller.
Diese werdem im Zweifelsfall vom Gericht herangezogen werden um festzustellen, ob das Fahrzeug noch verkehrssicher war.
Ein Gericht wird i.d.R. auch bejahen, dass dem Fahrzeughalter diese Empfehlung bekannt sein muss.


Ob ein Fahrzeug wegen überalterten Reifen die HU übersteht, entscheidet der Prüfer nach begutachtung des Reifenzustandes und sachverständigem Ermessen.



Manuel


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW436967
Datum01.11.2007 19:115247 x gelesen
Geschrieben von Thomas Mönnichich hätte gerne mal eine rechtsverbindliche Quelle zum Reifenalter, mw. gibt es nur Empfehlungen der Reifenhersteller.

Hast Du meine Links nicht gelesen?

Was hättest Du gern? Ein RAG - Reifenaustauschgesetz?


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorThom8as 8M., Lohne / Niedersachsen437029
Datum01.11.2007 21:505204 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoHast Du meine Links nicht gelesen?
Habe ich, deshalb meine Frage ob es etwas Rechtsverbindliches gibt. Solange nichts passiert könnte ich mit 30 Jahre alten Reifen spazierenfahren, solange sie nicht rissig sind.

Geschrieben von Ulrich CimolinoWas hättest Du gern? Ein RAG - Reifenaustauschgesetz?
Sehr Konstruktiv. Danke.


Ich bin für meine Ironie bekannt, aber eine Freiheitsstatue in den USA aufzustellen wäre selbst mir nicht eingefallen!

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg437031
Datum01.11.2007 21:565272 x gelesen
Geschrieben von Thomas MönnichSolange nichts passiert könnte ich mit 30 Jahre alten Reifen spazierenfahren, solange sie nicht rissig sind.

Solange ich als Fahrer dafür eine gewissen (strafrechtliche) Verantwortung habe, würde ich dies ablehnen.
Wenn das alle Fahrer machen, dann hat die Kommune eben kein Fahrzeug mehr welches fährt...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorThom8as 8M., Lohne / Niedersachsen437032
Datum01.11.2007 22:005273 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerSolange ich als Fahrer dafür eine gewissen (strafrechtliche) Verantwortung habe, würde ich dies ablehnen.
Wenn das alle Fahrer machen, dann hat die Kommune eben kein Fahrzeug mehr welches fährt...


A: geht es mir nicht nur um Kommunale Fahrzeuge sondern ums grundsätzliche.
B: Siehst du jedesmal nach, wenn du ein fremdes Fahrzeug bewegst, wie alt die Reifen sind?


Ich bin für meine Ironie bekannt, aber eine Freiheitsstatue in den USA aufzustellen wäre selbst mir nicht eingefallen!

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AutorAlex8and8er 8F., Bochum / NRW437033
Datum01.11.2007 22:025229 x gelesen
Hi!
Wen mal nur die Gesetzgebung sieht, so ist es recht mau, was Reifen angeht. Einzig und allein bekannt ist mir die Regelung bei der 100derter-Zulassung von Anhängern und Wohnwagen, hier dürfen die Reifen nicht älter als 10 jahre sein. Was aber meiner Meinung nach auch ein Witz ist. Ich persönlich würd die Reifen regelmäßig begutachten und entscheiden. Wichtigsten Fragen im Überblick: Reifen...porös?...beschädigt?...einseitig abgefahren(Luftdruck;Achsvermessung;Felgenschlag)?...abgefahren (Profiltiefe)?...wirft Beule (beschädigung des Innengewebes;"Bordsteinrempler")?
Denke dieses sollten die wichtigesten Punkte sein...wen ich was vergessen hab, meldet euch einfach zu Wort und ergänzt...dass sind auf Jedenfall die Fragen, die wir uns bei der Inspektion in der Werkstatt stellen.

MkG. Alex


Besuch mal meine Löscheinheit unter http://www.ff-bochum-mitte.de

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg437034
Datum01.11.2007 22:035182 x gelesen
Geschrieben von Thomas MönnichB: Siehst du jedesmal nach, wenn du ein fremdes Fahrzeug bewegst, wie alt die Reifen sind?


Hmm. Wenn ich ein mir vollkommen fremdes Fahrzeug übernehme, dann mache ich eine grobe Abfahrtkontrolle. Und wenn ich sowas wie ein Feuerwehrfahrzeug habe dann bekomme ich die Reifenwechsel i.d.R. mit...
Bei einem LKW wäre das Thema Abfahrtkontrolle ja übrigens sogar in der FE-Prüfung drin...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW437036
Datum01.11.2007 22:415200 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von ---Thomas Mönnich--- B: Siehst du jedesmal nach, wenn du ein fremdes Fahrzeug bewegst, wie alt die Reifen sind?

Die Überprüfung der Bereifung ist Teil der Abfahrtkontrolle. Das Alter ist nur ein (fast schon unwesentlicher) Punkt dabei. Der Zustand des Fahrzeugs liegt immer auch in der Verantwortung des Fahrers, das sollte nun wirklich jeder in der Fahrschule gelernt haben. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, darf sich hinterher nicht wundern, wenn er die Konsequenzen dafür tragen muss.

IIRC wurde doch vor nicht all zu langer Zeit ein FM(SB) verurteilt, weil er ein Dienstfahrzeug mit mangelhaften Reifen bewegt hat. Schwerer als die Verurteilung wiegt in diesem Fall aber noch die tödliche Verletzung eines der mitfahrenden Kameraden.

Was den besagten SW angeht:
Ich würde mich weigern, das Fahrzeug selber zu fahren, mitzufahren oder auch nur die Benutzung des Fahrzeugs anzuordnen. Eine Information der Zulassungsbehörde mit Hinweis auf §5 FZV wäre naheliegend. Allerdings hat man doch wohl schon vor rund 30 Jahren angefangen, einen Fehler zu machen...

Gruß,
Henning.


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern437037
Datum01.11.2007 22:425132 x gelesen
Geschrieben von Alexander FinkeEinzig und allein bekannt ist mir die Regelung bei der 100derter-Zulassung von Anhängern und Wohnwagen, hier dürfen die Reifen nicht älter als 10 jahre sein.

Das ist falsch, das gilt für normale Anhänger, auf 100 zugelassene Hänger haben eine kürzere Zeit die die Reifen genutzt werden dürfen, habs aber grad nicht griffbereit wie lange.



Gruß
Christian





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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW437038
Datum01.11.2007 22:465201 x gelesen
Geschrieben von ---Alexander Finke--- Wen mal nur die Gesetzgebung sieht, so ist es recht mau, was Reifen angeht. Einzig und allein bekannt ist mir die Regelung bei der 100derter-Zulassung von Anhängern und Wohnwagen, hier dürfen die Reifen nicht älter als 10 jahre sein.

Es sind 6 Jahre (9. AusnVO zur StVO)


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW437075
Datum02.11.2007 08:365114 x gelesen
Geschrieben von Thomas MönnichGeschrieben von Ulrich Cimolino
Hast Du meine Links nicht gelesen?

Habe ich, deshalb meine Frage ob es etwas Rechtsverbindliches gibt.


Schon mal was von strafrechtlicher Verantwortung gehört?
Wenn der ADAC empfiehlt, dürfte das annähernd an Regel der Technik gehen, wenn die FUK fordert IST das eine!


Geschrieben von Thomas MönnichSolange nichts passiert könnte ich mit 30 Jahre alten Reifen spazierenfahren, solange sie nicht rissig sind.

Genau - solange nichts passiert kannst Du das auch 100 Jahre machen. (Du kannst auch mit HuPF 0 ins Feuer gehen bzw. das von "Deinen" FA verlangen - solange nichts passiert wird Dich keiner verhaften oder Dir einen Strafzettel geben.)
Nur WENN was passiert ist JEDER dran, der das wusste bzw. geduldet oder gar verlangt hat (Gerätewart, Kommandant, Gemeindeverwaltung, Bürgermeister usw.)


Geschrieben von Thomas MönnichGeschrieben von Ulrich Cimolino
Was hättest Du gern? Ein RAG - Reifenaustauschgesetz?

Sehr Konstruktiv. Danke.


Es gibt nicht für alles Gesetze - glücklicherweise.
Aber es gibt Verfahren der Rechtsprechung.
Vielleicht läßt Du Dich mal von einem Rechtsanwalt, besser Staatsanwalt Deines Vertrauens aufklären.


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW437076
Datum02.11.2007 08:385170 x gelesen
Geschrieben von Thomas MönnichA: geht es mir nicht nur um Kommunale Fahrzeuge sondern ums grundsätzliche.

da gilt das gleiche!


Geschrieben von Thomas MönnichB: Siehst du jedesmal nach, wenn du ein fremdes Fahrzeug bewegst, wie alt die Reifen sind?

Wenn ich mir einen Mietwagen nehme sehe ich selbstverständlich nach den Reifen. (Schon im eigenen Überlebensinteresse.)

Wenn uns für die Fw ein fremdes Fahrzeug zum Kauf (gebraucht) angeboten wird, werden die Reifen selbstverständlich überprüft und ggf. getauscht.


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAlex8and8er 8F., Bochum / NRW437223
Datum02.11.2007 17:485169 x gelesen
Stimmt sorry!
Hab mich vertan... 6Jahre ist korrekt...


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