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ThemaBerufsfeuerwehr und Wehrersatzdienst im KatS28 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorChri8s M8., Erfurt / Thüringen438571
Datum08.11.2007 18:0112510 x gelesen
Hallo,
die BF Dresden hat folgendes unter Hinweise für Bewerber stehen: (als Voraussetzung)

- gesetzlich vorgeschriebener Wehr- oder Ersatzdienst ist abgeleistet (eine noch langfristige
Bindung in Einheiten des Katastrophenschutzes als Ersatzdienst ist nicht förderlich)

Ist das bei jeder BF so?

Ein Freund von mir hat sich mit 18 für den KatS (als Wehrersatzdienst) verpflichtet und wurde mit 19 bei der Polizei genommen, er muss seitdem nicht mehr zum KatS, da er befreit wurde.


Geht das bei der BF nicht?


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AutorDan 8B., Grünwald / Bayern438575
Datum08.11.2007 18:1210334 x gelesen
Die Polizei hat dabei eine Sonderstellung, wer im Polizeidienst steht wird nicht zum Wehrdienst eingezogen


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AutorChri8s M8., Erfurt / Thüringen438577
Datum08.11.2007 18:2310388 x gelesen
"Nach § 12 IV Wehrpflichtgesetzt besteht die Möglichkeit, dass derjenige, der aus persönlichen, insbesondere häuslichen, wirtschaftlichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte erlitte, wenn er wehrpflichtig wäre, von dem Wehrdienst zurückgestellt wird. "


Wer hat das zuentscheiden?

Das mit dem KatS ist mir zum 1. mal aufgefallen, ist das nun überall so?


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AutorHilm8ar 8K., Köln / NRW438578
Datum08.11.2007 18:3310329 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Chris Maier"Nach § 12 IV Wehrpflichtgesetzt besteht die Möglichkeit, dass derjenige, der aus persönlichen, insbesondere häuslichen, wirtschaftlichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte erlitte, wenn er wehrpflichtig wäre, von dem Wehrdienst zurückgestellt wird. "

das zuständige Kreiswehrersatzamt und bei Kriegsdienstverweigerer das Bundesamt für den Zivlidienst.

mfG
Hilmar


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AutorMarc8el 8B., Bochum / NRW438584
Datum08.11.2007 19:0010306 x gelesen
Also ich habe mich auch mit 18 beim Kats verpflichtet für 6 Jahre und bin trotzdem dieses Jahr bei der BF Bochum angenommen worden. Also es ist nicht überall so das die BF´s das nicht wollen.


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AutorChri8s M8., Erfurt / Thüringen438603
Datum08.11.2007 20:5010282 x gelesen
Gratuliere! :)

Wie viel Jahre sind von den 6 bis jetzt verstrichen?


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AutorDiet8l S8., Stuttgart / Baden-Württemberg438731
Datum09.11.2007 12:4410277 x gelesen
Soviel ich weis, ist das so wer bei einer BOS arbeitet oder beamter ist muss nicht zum Wehrdienst


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg438733
Datum09.11.2007 12:4710437 x gelesen
Geschrieben von Dietl SebastianSoviel ich weis, ist das so wer bei einer BOS arbeitet oder beamter ist muss nicht zum Wehrdienst

Da weißt Du falsch...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen438739
Datum09.11.2007 13:0210387 x gelesen
richtig ist:

§ 11 WPflG Befreiung vom Wehrdienst

(1) Vom Wehrdienst sind befreit

1.
ordinierte Geistliche evangelischen Bekenntnisses,
2.
Geistliche römisch-katholischen Bekenntnisses, die die Diakonatsweihe empfangen haben,
3.
hauptamtlich tätige Geistliche anderer Bekenntnisse, deren Amt dem eines ordinierten Geistlichen evangelischen oder eines Geistlichen römisch-katholischen Bekenntnisses, der die Diakonatsweihe empfangen hat, entspricht,
4.
schwerbehinderte Menschen.

(2) 1Vom Wehrdienst sind Wehrpflichtige auf Antrag zu befreien,

1.
deren Vater, Mutter, Bruder oder Schwester an den Folgen einer Wehr- oder Zivildienstbeschädigung verstorben ist,
2.
deren zwei Geschwister

a)
Grundwehrdienst von der in § 5 Abs. 1a bestimmten Dauer,
b)
Zivildienst von der in § 24 Abs. 2 des Zivildienstgesetzes bestimmten Dauer,
c)
Dienst im Zivilschutz oder Katastrophenschutz nach § 13a Abs. 1 Satz 1 dieses Gesetzes oder nach § 14 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes,
d)
Entwicklungsdienst nach § 13b Abs. 1 dieses Gesetzes oder nach § 14a Abs. 1 des Zivildienstgesetzes,
e)
einen anderen Dienst im Ausland nach § 14b Abs. 1 des Zivildienstgesetzes,
f)
ein freiwilliges Jahr entsprechend den Gesetzen zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) oder eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ) von mindestens neun Monaten,
g)
ein freies Arbeitsverhältnis nach § 15a Abs. 1 des Zivildienstgesetzes oder
h)
Wehrdienst von höchstens zwei Jahren Dauer als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit

geleistet haben oder
3.
die

a)
verheiratet sind,
b)
eingetragene Lebenspartner sind oder
c)
die elterliche Sorge gemeinsam oder als Alleinerziehende ausüben.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW438781
Datum09.11.2007 15:3010302 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerDa weißt Du falsch...

Paradoxerweise wird aber ein Feuerwehrbeamter nach Ableistung des Wehrdienstes sofort von der Behörde UK gestellt.


Gruß

Dirk


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg438784
Datum09.11.2007 15:3410298 x gelesen
Geschrieben von Dirk BrokatzkyParadoxerweise wird aber ein Feuerwehrbeamter nach Ableistung des Wehrdienstes sofort von der Behörde UK gestellt.

Das ist ggf. auf Antrag möglich.
Aber kein Automatismus. Und m.W. stellt nicht jede Behörde den Antrag.

Hatten wir schon hier im Forum.


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Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg438786
Datum09.11.2007 15:3510246 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerDas ist ggf. auf Antrag möglich.
Aber kein Automatismus. Und m.W. stellt nicht jede Behörde den Antrag.



Was heisst auf UK gestellt?


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg438788
Datum09.11.2007 15:3510330 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannWas heisst auf UK gestellt?

UK = Unabkömmlich


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Christian Fischer
Wernau


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg438790
Datum09.11.2007 15:3710298 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerUK = Unabkömmlich


Ah, Danke!


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AutorHors8t P8., Mühltal / Hessen450482
Datum31.12.2007 00:1010313 x gelesen
Ne oder?

Eigentlich doch "UK" = United Kingdom (für Großbritannien)

Aber ich laß mich da noch eines Besseren belehren.

Wenn es jedoch Übersetzungsbücher für Forums-Sprachen geben sollte, dann bitte mal einen Link an ein etwas älteres Mitglied! Danke

Achso! Weils gerade vom Kalender paßt: Nen guten Rutsch!


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)450498
Datum31.12.2007 02:0310268 x gelesen
Nix Forensprache, Behördendeutsch...


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorDani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz450521
Datum31.12.2007 11:0310343 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Horst Peterek"UK" = United Kingdom (für Großbritannien)

will nicht klugschei... aber:

United Kingdom ist nicht gleich Großbritannien bzw. Great Britain..
und England ist nicht gleich Großbritannien, wird sogar in offizellen Geschichtsbücher falsch bezeichnet.

Daniel "British Citizen"


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AutorHors8t P8., Mühltal / Hessen451350
Datum02.01.2008 22:4710246 x gelesen
Gut es ist wohl nicht alles richtig was ich schreibe (wie man anden Antworten lesen kann)

Aber eine Abkürzung sollte doch für jeden logisch sein ohne erst verschiedene Übersetzungsbücher lesen zu müssen und sich dann aus mehreren Möglichkeiten eine raussuchen zu müssen.

Was anderes wollte ich damit nicht sagen. Oder gibt es ein spezielles Wörterbuch "Feuerwehr-Forum" ?

Aber bevor ich es vergesse: Ein Frohes Neues Jahr! (oder hab ich da wieder was falsch geschieben? (smile)


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AutorEric8 P.8, Dresden / Sachsen451357
Datum02.01.2008 22:5210248 x gelesen
soweit ich weiß hängt das damit zusammen das du in der Zeit der Ausbildung bei der BF Dresden den Einheiten des Kat-S nicht zur Verfügung stehen würdest und dich außerdem voll auf die Ausbildung konzentrieren sollst!

Wo ich mich in Berlin beworben habe, war das genauso, wurde mir jedenfalls vom Bewerbungsbüro telefonisch mitgeteilt!

Was ich mir allerdings nicht vorstellen kann ist, das man automatisch freigestellt wird wenn man Beamter auf Widerruf ist!


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AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü451364
Datum02.01.2008 23:0910298 x gelesen
Geschrieben von Horst PeterekOder gibt es ein spezielles Wörterbuch "Feuerwehr-Forum" ?
Ich glaube es war schon einige Male eine FAQ mit Abkürzungen angedacht, hat sich aber scheinbar noch nicht von selber gemacht. ;-)

Gruß Alex


Das ist meine persönliche Meinung! Man kann sie mit mir teilen, man darf sie auch kritisieren und darüber diskutieren. Eine Änderung meiner Meinung ist deswegen auch nicht ausgeschlossen. Dazu ist das Forum da!

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AutorHors8t P8., Mühltal / Hessen451374
Datum03.01.2008 00:0010236 x gelesen
Geschrieben von Alexander HäfeleGeschrieben von Horst Peterek
Oder gibt es ein spezielles Wörterbuch "Feuerwehr-Forum" ?

Ich glaube es war schon einige Male eine FAQ mit Abkürzungen angedacht, hat sich aber scheinbar noch nicht von selber gemacht. ;-)

Gruß Alex


Dann bin ich ja froh, daß es noch mehr Leute gibt, die auf der Suche nach der Lösung der manchmal sehr eigensinnigen Abkürzung von diversen Möglichkeiten noch nicht fündig geworden sind! Oder?

Man kann sich das Leben auch selber schwer machen, aber es ist schon sche........iße wenn man es nicht merkt! Soviel zu dem.


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AutorMart8in 8O., Hamburg/Sachsen / FHH/SN484434
Datum22.05.2008 17:3510315 x gelesen
Mich hat es erwischt!!

Muss am 1. 6. 2008 meinen Grundwehrdienst antreten. Also jeder der denkt F-Beamte haben nichts zu befürchten.

Das ist nicht so.

Personalamt hat die Unabkömmlichkeitsstellung geschrieben nach der ersten negativen Antwort sofort Stellungnahmen nachgereicht und das alles ohne Erfolg.
Das alles wo bei der Hamburger Feuerwehr Personalmangel herscht.

Ich glaube reine Willkür weil es die letzten Jahre immer erfolgreich war und sie einfach mal zeigen mussten wer am längeren Hebel sitzt.
Nochmal schönen Dank an die Wehrbereichsverwaltung und das Kreiswehrersatzamt HH, nur fähige Leute da.

Der Matrose sagt ich könnte ko..en


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg484436
Datum22.05.2008 17:3710406 x gelesen
Geschrieben von Martin OehmeMuss am 1. 6. 2008 meinen Grundwehrdienst antreten. Also jeder der denkt F-Beamte haben nichts zu befürchten.

Das ist nicht so.


Es war Dir doch hoffentlich vorher klar, daß Du den dienst ggf. leisten mußt?



Geschrieben von Martin OehmeIch glaube reine Willkür weil es die letzten Jahre immer erfolgreich war und sie einfach mal zeigen mussten wer am längeren Hebel sitzt.
Nochmal schönen Dank an die Wehrbereichsverwaltung und das Kreiswehrersatzamt HH, nur fähige Leute da.


Na ja. die machen ihren Job. Und sie suchen eben heute möglichst leistungsfähige und gesunde Wehrpflichtige. Da dürftest Du nunmal dazu gehören.

Also das beste daraus machen und die 9 Monate ableisten.


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AutorMart8in 8O., Hamburg/Sachsen / FHH/SN484446
Datum22.05.2008 17:4510329 x gelesen
Ich hab das vor 1 1/2 Monaten erfahren. Aber die Hoffung ist zuletzt gestorben.

Aber eines der Probleme ist ja ganz einfach das Geld weil 300€ oder A7 ist schon ein Unterschied und zweites das Niveau. Ich kenne da ein paar die sich da negativ geäußert haben.

Naja aber auch 9 Monate gehen rum, wenigsten hab ich da Weihnachten frei und kein Nachtdienst:-)


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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen484448
Datum22.05.2008 17:4710260 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Martin OehmeNaja aber auch 9 Monate gehen rum, wenigsten hab ich da Weihnachten frei und kein Nachtdienst:-)

denkst du ;-)
Bei uns wurde gelost. Rausgefallen sind nur die Kameraden mit Kindern. Das waren allerdings, da Herbsteinberufung --> Abiturienten, nicht wirklich viele. Mich hats nicht getroffen :-)


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg484450
Datum22.05.2008 17:4910272 x gelesen
Geschrieben von Martin OehmeAber eines der Probleme ist ja ganz einfach das Geld weil 300€ oder A7 ist schon ein Unterschied und zweites das Niveau. Ich kenne da ein paar die sich da negativ geäußert haben.

Na ja. Es kommt darauf an mit welcher Einstellung man hin geht und was man daraus macht.
Du bist RettSan oder RettAss? Schau, daß Du ausbildungsbezogen zu den Sanis kommst. Das kann man durchaus ein Stück weit beeinflussen.
Oder daß eben als Brandbekämpfer eingesetzt wirst.

Ich habe an meine BW-Zeit nur gute Erinnerungen. Wer sich engagiert hat wurde gefördert und ihm wurden interessante Aufgabengbiete übertragen.
Klar, wer mit einer Null-Bock Fresse rumläft und alles zum kotzen findet, der bekommt einen Besen in die Hand und dar die Landebahn kehren...


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Christian Fischer
Wernau


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AutorMart8in 8O., Hamburg/Sachsen / FHH/SN484452
Datum22.05.2008 17:5510269 x gelesen
Sani, aber das mach ich dann noch 40 Jahre da will ich da nichts mit zu tun haben.
Ich werd mich da nicht blöder anstellen als ich bin werd schon sehen das ich irgendwas mache was mich auch interessiert und vielleicht gibt´s ja sogar was.
Irgendwas mit Feuerwehr wäre schon geil aber mal sehen was kommt.


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg484454
Datum22.05.2008 18:0110241 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Martin OehmeIch werd mich da nicht blöder anstellen als ich bin werd schon sehen das ich irgendwas mache was mich auch interessiert und vielleicht gibt´s ja sogar was.

sehe es als Chance und Möglichkeit im Gegensatz zu vielen Kollegen auch mal was Anderes zu Sehen und Kennenzulernen.

Vielleicht ist dann diese Erfahrung der kleine Vorteil gegenüber einem Kollegen z.B. bei einer Beförderung usw.


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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