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| Thema | Wildunfall | 11 Beträge | |||
| Rubrik | Einsatz | ||||
| Autor | Axel8 M.8, Detmold / NRW | 435641 | |||
| Datum | 27.10.2007 11:51 | 5741 x gelesen | |||
| Was ist, wenn nach einem Wildunfall das Stück noch lebt und schwer verletzt ist. Darf der Feuerwehrangehörige -mit Jagdschein!- das Tier "erlösen" oder muss er auf den zuständigen Jadgpächter warten, auch wenn dieser nicht sofort greigbar ist ? | |||||
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| Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 435644 | |||
| Datum | 27.10.2007 12:18 | 4998 x gelesen | |||
| Wenn ich es richtig interpretiere ist er sogar dazu verpflichtet. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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| Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 435657 | |||
| Datum | 27.10.2007 13:34 | 5018 x gelesen | |||
| Und wieder ein Stück Zusatzbeladung auf dem Fahrzeug. Gerätesatz "Jagdgewehr". Und der nächste Unfall beim Atemschutzeinsatz. Patrone in der Tasche vergessen -> Schuss löst sich im Innenangriff. Nee, mal ernsthaft: Womit soll der Kamerad denn das Tier erlösen? Immer eine Schusswaffe zum Einsatz mitbringen? Könnte nach dem neuen Waffenrecht viele Probleme mit sich bringen. Oder auf die Polizei warten? Die kann das dann auch selber. Alex Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. | |||||
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| Autor | Marc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg | 435658 | |||
| Datum | 27.10.2007 13:38 | 5032 x gelesen | |||
| Hallo Axel, Josef hat im Grunde genommen recht. Ein Wirbeltier leiden zu lassen ist m.E. mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar. Als Jagdscheininhaber darfst Du das Wild in diesem Fall töten ( im Grunde genommen darf das in dieser Situation jeder ) ABER: Bei dieser Aktion müssen dem Tier weitere Leiden nach Möglichkeit erspart bleiben. Im Klartext: Wenn Du genau weisst, dass in wenigen Minuten die Polizei, oder der Jagdpächter mit einer Schusswaffe eintreffen, und Du dich trotzdem mit deinem Taschenmesser am Reh zu schaffen machst ( überspitzt ausgedrückt ), kannst Du Probleme kriegen ( wie immer sind auch Gesetze zu einem gewissen Grad Auslegungssache und in wiefern da jemand Probleme kriegt, sieht man erst wenn es soweit ist... ). Für Feuerwehrs an einer Unfallstelle sollte gelten, dass man ein Tier zwar erlösen darf, aber man das nur machen sollte wenn man es kann ( und diese Ausbildung ist i.d.R nur bei Metzgern oder Jägern vorhanden - und auch die brauchen das adäquate Werkzeug dafür ). Irgendwelche hau drau Aktionen mit diversem Werkzeug, ohne zu wissen was man da eigentlich tut, sollten unterbleiben. Wenn die Polizei eintrifft, kann man die Beamten darum bitten das Wild zu erschießen. Weigern sich die Beamten ( meiner Erfahrung nach gibt es da große Unterschiede ) und es ist nicht absehbar das in adäquater Zeit ( auch das ist wieder Auslegungssache ) der Jagdpächter an der Unfallstelle erscheint, kann man den Beamten evtl darauf hinweisen, dass sich sein Verhalten nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbaren lässt. Die Finger auf jeden Fall lassen sollte man von Schwarzwild ( Wildschweinen ), da diese auch in schwerverletztem Zustand noch äußerst wehrhaft sind und einem Menschen schwere Verletzungen zufügen können. Was man nicht machen darf, ist das tote Wild mitnehmen, das wäre Wilderei. Ich hab hier jetzt keine Paragraphen reingesetzt, weil mir das eine zu große Sucherei ist. Die Infos habe ich aus einem Forum für Jäger und Sportschützen, dort ging es darum, ob ein Sportschütze mit seiner Waffe angefahrenes Wild erlösen darf. Gruß Marc | |||||
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| Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 435661 | |||
| Datum | 27.10.2007 13:58 | 4998 x gelesen | |||
| Servus, Geschrieben von Alexander Sucker Nee, mal ernsthaft: Womit soll der Kamerad denn das Tier erlösen? Immer eine Schusswaffe zum Einsatz mitbringen? du kannst dir sicher sein, die Personen, die eine Berechtigung dafür haben, die brauchen keine Schusswaffe dafür.... Vielleicht habt ihr einen Jäger, Metzger oder Schlachter bei euch in der Wehr. Unterhalte dich mal mit dem.... Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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| Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 435666 | |||
| Datum | 27.10.2007 14:47 | 4974 x gelesen | |||
| Meines Erachtens kann es nur die Ausnahme sein, dass Feuerwehrleute die Tötung von Tieren durchführen. Originär ist der Jagdpächter oder die Polizei in Vertretung zuständig. Eine originäre Zuständigkeit ist im Feuerwehrgesetz o. ä. auch nicht enthalten. Ich rate dringend davon ab, dass Feuerwehrleute - die Jäger sind - hier Schusswaffen mitführen oder ohne Wissen der Polizei nachholen, da hier ggf. gegen Rechtsvorschriften des WaffG und des JagdG verstoßen wird. (Führen von Schusswaffen außerhalb der Jagdausübung u. ä.) Zum Großteil dürften diese Unfälle auch ohne Feuerwehrbeteiligung ablaufen. Bei Einsätzen mit Einsatz der Feuerwehr dürfte dann auch die Polizei vor Ort sein. Es dürfte m. E. nur sehr sehr wenige Lagen geben, bei welchen die Feuerwehr ohne Polizei vor Ort sein dürfte. Das ein Feuerwehrmann und Jäger ggf. von der Polizei dazu aufgefordert wird ist eine andere Geschichte. In diesem Moment wird der Jäger von der Polizei dazu verpflichtet und handelt im Auftrag der Polizei. Dazu kann er sich ggf. auch als Jäger vor Ort zu erkennen geben. so long Jürgen Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | |||||
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| Autor | Stev8e S8., Langenhennersdorf / Sachsen | 438646 | |||
| Datum | 08.11.2007 23:17 | 5035 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef MäschleWenn ich es richtig interpretiere ist er sogar dazu verpflichtet. Da steht doch aber "Sofern sich das verletzte Tier noch in der Nähe des Unfallortes befindet, Fangschuß durch den zuständige Jagdausübungsberechtigten, durch Polizeibeamte oder auch durch einen fremden Jäger, sofern es das Tierschutzrecht erfordert oder er von anwesenden Polizeibeamten dazu aufgefordert wird." Also davon das Einsatzkräft der Feuerwehr auch dazu berechtigt sind kann ich nichts erkennen. Ich würd auf die Polizei warten. Die haben ja auch das richtige "Werkzeug" immer am Mann oder der Frau. Greetz | |||||
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| Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 438664 | |||
| Datum | 09.11.2007 08:21 | 4966 x gelesen | |||
Geschrieben von Steve SchumannDa steht doch aber "Sofern sich das verletzte Tier noch in der Nähe des Unfallortes befindet, Fangschuß durch den zuständige Jagdausübungsberechtigten, durch Polizeibeamte oder auch durch einen fremden Jäger, sofern es das Tierschutzrecht erfordert oder er von anwesenden Polizeibeamten dazu aufgefordert wird." Wende bitte mal dieses Konzept an und du wirst erkennen, daß es möglich sein kann. Geschrieben von Steve Schumann Ich würd auf die Polizei warten. Die haben ja auch das richtige "Werkzeug" immer am Mann oder der Frau. Du ja, der FA mit Jagdausbildung, der beim Einsatzstichwort Wildunfall auf den DME wohlweislich "mal was vorbereitet" hat, um den Tier unnötig lange Qualen zu ersparen eher nicht- denn da hast Du das Wort unverzüglich beim Zitieren diskret vergessen ;-) Darüber hinaus: Haben unsere Polizeibeamten wirklich eine Ausbildung darin, die Vielzahl dessen was da kreucht und fleucht waidmännisch zu töten? Fände ich zwar in letzter Konsequenz sinnvoll, allein mir fehlt der Glaube... mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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| Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 438672 | |||
| Datum | 09.11.2007 09:07 | 5016 x gelesen | |||
Geschrieben von Steve SchumannDie haben ja auch das richtige "Werkzeug" immer am Mann oder der Frau. Das nämlich genau nicht. Zur Tötung von Tieren wird nämlich immer noch Vollmantelmunition benutzt. Und die ist alles andere als waidmännisch. Da braucht man dann auch schonmal 4 -5 Schuss um ein Reh zu erlösen. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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| Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 438748 | |||
| Datum | 09.11.2007 13:43 | 4964 x gelesen | |||
Geschrieben von Steve SchumannDie haben ja auch das richtige "Werkzeug" immer am Mann oder der Frau. Nö, eben nicht! Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 438751 | |||
| Datum | 09.11.2007 13:57 | 4963 x gelesen | |||
Geschrieben von Steve SchumannIch würd auf die Polizei warten. Die haben ja auch das richtige "Werkzeug" immer am Mann oder der Frau. Na ja. Nicht wirklich. Fangschuß mit einer 9mm Para aus Dienstpistole oder MP und dann vielleicht noch bei einem Stück, das auf der asphaltierten Straße liegt... Und wenn, dann hoffenlich nicht mehr mit Vollmantelmunition... Da wäre abnicken (soweit bei der jeweiligen Wildart möglich) ggf. besser. Davon ab, daß auch das Setzen des Fangschusses gelernt/ geübt sein will. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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