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| Thema | Feuerwehreinsatz,Kosten? | 12 Beträge | |||
| Rubrik | Einsatz | ||||
| Autor | Ben 8S., Stuttgart / Baden-Württemberg | 441066 | |||
| Datum | 19.11.2007 13:30 | 5621 x gelesen | |||
| Hallo liebe Forummitglieder, bei mir zuhause ist letztens ein selbstverschuldetes Unglück passiert. Ich habe einen Topf auf dem Gasherd stehen gehabt und wollte zu einem Kumpel gehen. Statt die Flamme auszudrehen hab ich sie versehentlich hochgedreht und bin losgegangen. Als ich 2,5 h später nach Hause kam hing ein Zettel von der Polizei an meiner Haustüre. Die Feuerwehr musste zu mir kommen, die nicht verschlossen Wohnungstür öffnen und machinell die Bude vom Rauch absaugen. Das Wasser im Topf war nämlich mittlerweile verkocht und weil meine Hausnachbarn den Feuermelder gehört haben und das Verbrannte gerochen haben, haben diese die Feuerweht alamiert. Alle Fenster haben sie bei der Gelegenheit natürlich auch aufgemacht. Meine Fragen sind jetzt: Kommen nun weiter Kosten als die Renovierung der Küche auf mich zu ? Muss ich den kompletten Feuerwehreinsatz zahlen, waren insgesamt 6 Löschfahrzeuge, weil die Polizei soviele verständigt hat, oder zählt das als Notfalleinsatz, es hätte ja auch was schlimmeres passieren können, Bude abrennen z.B.? Und wenn da Kosten auf mich zu kommen, in welchem Bereich liegen die!? Und wie lang dauert es ungefähr bis die Feuerwehr eine Rechnung stellt? | |||||
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| Autor | Falk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen | 441067 | |||
| Datum | 19.11.2007 13:36 | 4422 x gelesen | |||
| Hallo, normaler Weise sind Schadenfeuer kostenlos. Aber da bei Dir die Fahrlässigkeit hinzukommt, dürfte die Stadt sicherlich den Einsatz in Rechnung stellen. Was mich jedoch wundert ist, dass die Polizei sechs Löschfahrzeuge bestellt hat. Normaler Weise macht so etwas der Einsatzleiter der Feuerwehr, nach dem er die Lage erkundet hat. Denn die Polizei ist hierfür definitiv nicht ausgebildet. Die jetzt die Stadt kostenmäßig vorgeht, kannst Du entweder bei der Feuerwehr selbst erfahren oder bei dem zuständigen Ordnungsamt. Je nach dem, wer bei Euch zuständig für die Feuerwehr ist. Viele Grüße | |||||
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| Autor | Thom8as 8M., Lohne / Niedersachsen | 441068 | |||
| Datum | 19.11.2007 13:37 | 4330 x gelesen | |||
| Hallo das alles kannst du in der Kostensatzung deiner Gemeinde nachlesen. Das ist nicht Bundeseinheitlich geregelt sondern von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. I.d.Regel wird es aber so sein das es kostenfrei ist. Gruß T.Mönnich Ich bin für meine Ironie bekannt, aber eine Freiheitsstatue in den USA aufzustellen wäre selbst mir nicht eingefallen! | |||||
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| Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 441069 | |||
| Datum | 19.11.2007 13:39 | 4425 x gelesen | |||
Geschrieben von Falk SchlüsenerWas mich jedoch wundert ist, dass die Polizei sechs Löschfahrzeuge bestellt hat. Normaler Weise macht so etwas der Einsatzleiter der Feuerwehr, nach dem er die Lage erkundet hat. Denn die Polizei ist hierfür definitiv nicht ausgebildet. Ggf. macht sowas indirekt doch die Polizei, wenn der Notruf über sie eingeht. Und wenn ich mal annehme, das "Löschfahrzeug" eher "rotes Auto" ist, ist man da schnell bei 6 Stück, wenn man "Feuer in einem Gebäude" annimmt. 1 LZ: ELW, LF, DL, LF weiteres LF als taktische Reserve RTW Manuel | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 441070 | |||
| Datum | 19.11.2007 13:40 | 4403 x gelesen | |||
| Relevante Satzungen der Stadt Stuttgart: Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr der Landeshauptstadt Stuttgart Anlage: Verzeichnis der Kostenersatzsätze Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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| Autor | Mike8 B.8, Brome / Niedersachsen | 441073 | |||
| Datum | 19.11.2007 13:50 | 4315 x gelesen | |||
| Wenn ich unsere Satzung richtig interpretiere, kämst du bei uns ohne Kosten weg. Falls ich das missverstanden haben sollte, habe ich die Gebührensatzung angefügt. Die Berechnung ist allerdings nur für unsere Gemeinde gültig, die Stadt Stuttgart verlangt da gegebenenfalls etwas mehr. Gebührensatzung SG Brome Alle meine Äußerungen beziehen sich ausschließlich auf meine persönliche Meinung und spiegeln nicht die Meinung der Ortsfeuerwehr oder meiner Vorgesetzten wider. | |||||
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| Autor | Falk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen | 441075 | |||
| Datum | 19.11.2007 13:53 | 4321 x gelesen | |||
| Hallo Manuel, also bei uns ist es so geregelt, wenn die Polizei die Feuerwehr nachalarmiert wird erst ein Löschzug geschickt (DL, LF, TLF). Wenn der entsprechende Einsatzleiter sagt, dass er noch Man-Power benötigt, wird entsprechend nachalarmiert. Tagsüber wird bei "Wohnungsbrand" immer zwei Löschzüge alarmiert, um die Tagesverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Polizei ist für diese Alarmierung nicht maßgeblich, sondern die AAO. Viele Grüße Falk | |||||
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| Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 441076 | |||
| Datum | 19.11.2007 14:00 | 4268 x gelesen | |||
Geschrieben von Falk SchlüsenerTagsüber wird bei "Wohnungsbrand" immer zwei Löschzüge alarmiert, um die Tagesverfügbarkeit zu gewährleisten. Die Polizei ist für diese Alarmierung nicht maßgeblich, sondern die AAO. Schrieb ich nicht "indirekt"? Ok, wenn ihr wenn die Pol die Fw bestellt immer DL, LF, TLF schickt ist das egal. Anderswo bestimmt der Anrufer (egal ob Pol oder nicht) über das MEldebild das Stichwort und sorüber dann doch das, was alarmiert wird bzw. ausrückt. So war das gemeint! Manuel | |||||
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| Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 441078 | |||
| Datum | 19.11.2007 14:06 | 4297 x gelesen | |||
| Hallo! Geschrieben von Falk Schlüsener Aber da bei Dir die Fahrlässigkeit hinzukommt, dürfte die Stadt sicherlich den Einsatz in Rechnung stellen. Allerdings nur bei grober Fahrlässigkeit, vgl. Feuerwehr-Kostenersatzsatzung Stuttgart. Ob diese hier vorliegt, mögen die Juristen beurteilen... MkG Sascha | |||||
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| Autor | Falk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen | 441082 | |||
| Datum | 19.11.2007 14:16 | 4306 x gelesen | |||
| Ok. dann hab ich Dich missverstanden. Danke für die Aufklärung ;-) ! | |||||
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| Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 441149 | |||
| Datum | 19.11.2007 19:13 | 4251 x gelesen | |||
| Hallo! Die Antwort ergibt sich aus dem Feuerwehrgesetz BW. Dort steht in § 36 das Einsätze nach § 2 in der Regel kostenlos sind. In § 2 steht u.a. Schadenfeuer. Das wird man auch bei einem angebrannten Essen annehmen. Ausnahmsweise wird doch Geld genommen, wenn Du grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hast. Reine Schusseligkeit würde ich noch nicht als grobe Fahrlässigkeit interpretieren. Sollte dennoch ein Kostenbescheid kommen, nimm Dir einen Anwalt. (z.B. http://www.ra-midunsky.de/) Gruß Sven | |||||
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| Autor | Ben 8S., Stuttgart / Baden-Württemberg | 441268 | |||
| Datum | 20.11.2007 09:15 | 4263 x gelesen | |||
| VIELEN DANK FÜR EURE HILFREICHEN UND AUSFÜHRLICHEN ANTWORTEN! | |||||
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