News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaDichtprüfung MSA Auer Atemschutzmasken5 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorKlau8s R8., Erlbach / Bayern441878
Datum22.11.2007 08:498495 x gelesen
Hallo zusammen,

Im Gerätewarthandbuch zu den MSA Auer Atemschutzmasken (Ausgabe Sept. 2003) sind Messungen zur Dichtprüfung beschrieben:

----

3.4.1 Durchführung der Prüfung
3.4.1.1 Prüfung der kompletten Vollmaske (im einsatzbereiten Zustand) einschließlich Ausatemventil

Vollmaske auf Prüfeinrichtung montireren. 10mbar Unterdruck erzeugen. Die Vollmaske gilt als dicht, wenn die Druckänderung nicht mehr als 1,0mbar innerhalb einer Minute beträgt.

3.4.1.2 Prüfung der kompletten Vollmaske bei dichtgesetztem Ausatemventil
3.4.1.2.1 Vollmaske 3S

Vorkammer abknöpfen Ventilscheibe entfernen und Ventilgehäuse mit Verschlusskappe (Best.-Nr. siehe Punkt 7) dichtsetzen. Prüfung, wie unter Punkt 3.4.1.1 beschrieben.

[es folgt die Beschreibung derselben Messung für andere Maskentypen.]

----

Es steht nirgends, daß eine der beiden Prüfungen optional wäre o.ä., und ich begreife nicht so ganz, welchen Sinn die zweite Prüfung mit dichtgesetztem Ausatemventil haben soll. Wenn die Maske im betriebsbereiten Zustand dicht ist, sollte sie es mit dichtgesetztem Ausatemventil doch erst recht sein, oder? Klärt mich bitte auf!

Mit freundlichen Grüßen, Klaus


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8C., Wadgassen / Saarland441943
Datum22.11.2007 13:075710 x gelesen
Also bei der ersten Prüfung handelt es sich, so denk ich mal; um eine Überduckmaske und bei der zweiten um eine Normaldurckmaske.

Gruß Markus


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s R8., Erlbach / Bayern441981
Datum22.11.2007 15:035809 x gelesen
Hallo Markus,

Die erste Prüfung ist für alle Maskentypen gleich.
Die zweite Prüfung ist zwar nach Maskentypen aufgeschlüsselt (sowohl, Über- als auch Normaldruckmasken), aber nur deswegen, weil das Dichtsetzen des Ausatemventils unterschiedlich funktioniert. Im Endeffekt ist die zweite Prüfung auch für jeden Maskentyp beschrieben.

Außerdem: Bei 10mbar Unterdruck und Prüfadapter am LA-Anschluß müssen nach meinem Verständnis Normal- und Überdruckmaske gleich dicht sein. Das Ausatemventil sollte bei Unterdruck in der Maske immer zu sein, damit von außen nichts rein kommt. Das überprüfe ich ja letztlich mit der ersten Messung. Aber was bringt es mir an Information, wenn ich ein Ventil dichtsetze, das sich in der ersten Prüfung eh schon als dicht erwiesen hat?

Mit freundlichen Grüßen, Klaus


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8C., Wadgassen / Saarland442050
Datum22.11.2007 20:185695 x gelesen
Hallo Klaus,
habe eben selbst mal ins Gerätewarthandbuch geschaut also ist wirklich undeutlich beschrieben. Da wir leider keine Auer Masken im Betrieb haben kann ich dir leider nicht mehr weiterhelfen. Vielleicht ist mit der zweiten Variante die Wasserbadprüfung gemeint...
Wenn nichts hilft mal den Kontakt direkt zu Auer herstellen.

Gruß Markus


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz442058
Datum22.11.2007 21:275691 x gelesen
Nabend,
Geschrieben von Markus ComteßeVielleicht ist mit der zweiten Variante die Wasserbadprüfung gemeint...
In der Bedienungsanleitung der Masken steht nur drin, dass die (Normaldruck-) Maske einer Sichtkontrolle und im Unterdruck (-10mbar) auf Dichtigkeit zu prüfen ist.
Ich wüsste jetzt auch nicht, was mit der zweiten Prüfung geprüft werden soll? Kann eigentlich nur die "Prüfung" im Wasserbad sein, die man ja nur dann durchführt, wenn man die undichte Stelle nicht findet (kann bei der 3S erfahrungsgemäß nur Sprechmembran oder Scheibendichtrahmen sein, bzw. muß man das Ausatemventil etwas nachziehen).


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt