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| Thema | Muss Schornsteinfeger kommen? | 10 Beträge | |||
| Rubrik | Einsatz | ||||
| Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 444838 | |||
| Datum | 05.12.2007 13:15 | 4885 x gelesen | |||
| Hallo, habe über die Forumssuche "Schornsteinfeger" eingegeben aber leider nicht das passende gefunden. Wir hatten vor einem Monat (Samstag, Mittagszeit) einen Schornsteinbrand. Nix dramatisches. War einfach nur ein wenig am kokeln. Trotzdem Einsatz für die Feuerwehr. Konnten auch nicht viel mehr Schaden anrichten, weil die Bewohner schon einen ABC-Pulver durchgebraten haben. ;-) Wie üblich wird parallel dazu ein Schornsteinfeger alarmiert. Die FEL versucht es beim zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister. Kein Erfolg. Der nächste aus dem Nachbarbezirk ebenso nicht. Der Dritte saß auf einem Geburtstag und durfte nicht mehr fahren (mittags um 13.00 Uhr !). Es erklärt sich dann einer bereit dessen Kehrbezirk knappe 30 km entfernt liegt. Und da wohnt er auch. Hat so ein Bezirksschornsteinfeger in seinem Kehrbezirk die Verpflichtung eine Einsatzstelle anzufahren, wenn er alarmiert wird? Oder zumindest ein fachlich geeignete Person zu schicken? Kann ja der Kollege vom Nachbarbezirk sein. Oder kam es bei einem schon mal vor, dass trotz Anforderung keiner kam? Danke. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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| Autor | Rene8 B.8, Merzenich / NRW | 444849 | |||
| Datum | 05.12.2007 13:41 | 4219 x gelesen | |||
| Hallo Christian, ja ist er. Im Schornsteinfegergesetzt ( SchfG ) steht unter § 13 Augaben: (1) Der Bezirksschornsteinfegermeister hat folgende Aufgaben: Hilfeleistung bei der Brandbekämpfung auf Aufforderung durch die zuständige Behörde in seinem Bezirk; Im übrigen steht im selben Gesetz im § 18 folgendes: Der Bezirksschornsteinfegermeister soll bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres der Pflicht- oder Freiwilligen Feuerwehr seines Wohnsitzes angehören. Viele Grüße René Bonn | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 444851 | |||
| Datum | 05.12.2007 13:43 | 4205 x gelesen | |||
Geschrieben von Rene Bonn(1) Der Bezirksschornsteinfegermeister hat folgende Aufgaben: Hilfeleistung bei der Brandbekämpfung auf Aufforderung durch die zuständige Behörde in seinem Bezirk; Die Frage ist dann, was ist wenn er nicht kommt oder kann er sich vertreten lassen? Geschrieben von Rene Bonn Der Bezirksschornsteinfegermeister soll bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres der Das hatte ich bei der Durchsicht der anderen Threads auch schon gesehen. Steht halt "sollte". Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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| Autor | Rene8 B.8, Merzenich / NRW | 444852 | |||
| Datum | 05.12.2007 13:44 | 4115 x gelesen | |||
| Sorry meinte: ja muss er. Sollte er abwesend sein, hat der BSM einen Vertreter zu bennen. Steht ebenfalls im o.g. Gesetz. | |||||
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| Autor | Rene8 B.8, Merzenich / NRW | 444855 | |||
| Datum | 05.12.2007 13:49 | 4132 x gelesen | |||
| Hier mal ein Link zum Gesetz: SchfG Gruß René | |||||
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| Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 444856 | |||
| Datum | 05.12.2007 13:51 | 4218 x gelesen | |||
Geschrieben von Rene BonnDer Bezirksschornsteinfegermeister soll bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres der Hallo, wir haben einen Bezirkskaminkehrermeister bei uns in der FF. Er rückt auch fleißig mit aus und genügt damit auch dem Gesetz. Aber sein Kehrbezirk ist ca. 50 km entfernt. Da muß ich ihn mal fragen, wie er das Schornsteinbränden in seinem Bezirk geregelt hat. Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Gefallen wollen heißt sich erniedrigen. (Gustave Flaubert) Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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| Autor | Rene8 B.8, Merzenich / NRW | 444857 | |||
| Datum | 05.12.2007 13:52 | 4216 x gelesen | |||
| Noch was vergessen :-): § 12 (2) Die Tätigkeit des Bezirksschornsteinfegermeisters ist unbeschadet der Vorschrift des § 20 Abs. 1 auf seinen Kehrbezirk beschränkt. In Notfällen oder auf besondere Anordnung der zuständigen Behörde ist der Bezirksschornsteinfegermeister verpflichtet, auch außerhalb seines Kehrbezirks tätig zu werden. Mit kollegialen Grüßen René Bonn | |||||
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| Autor | Rene8 B.8, Merzenich / NRW | 444859 | |||
| Datum | 05.12.2007 13:56 | 4164 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerHallo, Naja im SchfG steht ja nur: er soll innerhalb seines Kehrbezirks oder dessen Nahbereich wohnen. Soll und Nahbereich ist ja ein weit dehnbarer Begriff. Gruß René | |||||
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| Autor | Thom8as 8S., Bensheim-Gronau / Hessen | 444871 | |||
| Datum | 05.12.2007 14:51 | 4199 x gelesen | |||
| Wir hatten im Frühjahr auch einen Kaminbrand. Dabei wurde uns von einem anwesenden Schornsteifeger gesagt, das ein Schornsteinfeger der angerufen wird, kommen muss, auch wenn es nicht sein Bezirk ist. Das ist meine persönliche Meinung, und nicht die einer Feuerwehr. Wer Teile meines Beitrages ausserhalb dieses Forum nutzen möchte, muss per Mail anfragen. | |||||
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| Autor | Rain8er 8S., Brachstedt / Sachsen/Anhalt | 444967 | |||
| Datum | 05.12.2007 19:19 | 4179 x gelesen | |||
| Hallo zusammen Ich bin selber Schornsteinfeger im Bereich Halle/Saale, bei uns ist das so geregelt das es einen Einsatzplan gibt. der Leitstelle liegt der auch vor, und wenn ein Feger gebraucht wird er über diese Liste angefortert wird. klapt seit Jahren ganz gut. Gruß Rainer | |||||
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