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ThemaSchnell zum Einsatz46 Beträge
RubrikEinsatz
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  • Bürgerinfo Dachaufsetzer
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    AutorJörg8 H.8, Rüsselsheim / Hessen451388
    Datum03.01.2008 01:1615385 x gelesen
    Hallo liebe Feuerwehrfrauen- und Männer,

    als Feuerwehrfreund und interresierter Bürger habe ich da mal eine Frage zur Anfahrt zum Spritzenhaus.
    Kürzlich wollte ich bei "grün" in unsere (einzigste) Ampelkreuzung einfahren, da wurden wir um Haaresbreite von zwei links kommenden PKWs gerammt, welche mit eingeschaltetem Warnblinker und Hupend sich die Vorfahrt erzwangen.
    Bei dem vorderen Fahrzeug konnte ich noch das Schild "FEUERWEHR IM EINSATZ" erkennen, das zweite Auto gehörte wohl dazu.
    Sichtlich erschrocken und etwas irritiert setzten wir dann unsere Fahrt wieder fort.
    Knapp eine halbe Stunde später, sahen wir dann unsere Feuerwehr ( und auch einen jener jungen Männer welcher mir die Vorfahrt nahm ) beim beseitigen einer Ölspur.

    Nun meine Frage:
    Befreit einen Feuerwehrmann welcher eine Ölspur beseitigt , dass Klebeschild "FEUERWEHR IM EINSATZ" von sämtlicher Sorgfaltspflicht im öffentlichen Strassenverkehr ?
    Steht so etwas im Verhältnis ?
    Sind das nur die Ausnahmen oder wird dass immer so gehändelt ?

    Für ehrliche Antworten bin ich dankbar !

    PS. Das Ehrenamt der Feuerwehrleute wird von unserer Familie sehr geschätzt und auch immer gerne unterstützt.


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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY451392
    Datum03.01.2008 01:3714414 x gelesen
    Geschrieben von Jörg HalländerBefreit einen Feuerwehrmann welcher eine Ölspur beseitigt , dass Klebeschild "FEUERWEHR IM EINSATZ" von sämtlicher Sorgfaltspflicht im öffentlichen Strassenverkehr ?

    Hallo Jörg,

    ganz sicher befreit einen ein solch "komisches" Schild keinen von der STVO. Wenn die Fahrer dieser Fahrzeuge eine halbe Minute später im Gerätehaus gewesen wären, wäre die Ölspur auch beseitigt worden.
    Ich halte mich da an den Sinnspruch "In der Ruhe liegt die Kraft".

    Steht so etwas im Verhältnis ?

    Ganz sicher steht das nicht in einem relevantgen Verhältnis.
    Ich muß z.B. bei einem Einsatz links in eine dicht befahrenen Bundesstraße einbiegen. Das Warten dauert u.U. bis über eine Minute, bis ich einbiegen kann. Warum sollte ich mein Leben, das von Anderen oder auch Sachwerte aufs Spiel setzen, um zum Einsatz zu fahren. Irgendwie komme ich immer an die Einsatzstelle. Warum muss ich der Erste beim Straßenkehren sein.

    Sind das nur die Ausnahmen oder wird dass immer so gehändelt ?

    Das kann man nicht generlee sagen. Aber unvernüftige Kameraden, die meine, dass ohne sie nichts geht, gibt´s immer. Ich selbst habe das schon sehr haarsträubende Sachen erlebt.

    Aber Jörg, bitte lass dir durch solche "Chaoten" das Ansehen des Ehrenamtes nicht vermiesen.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner
    FF Mühlhausen

    Aus gegebenem Anlass:
    Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

    Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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    AutorDani8el 8N., Malsch-Völkersbach / Baden-Württemberg451393
    Datum03.01.2008 01:4514433 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jörg HalländerBefreit einen Feuerwehrmann welcher eine Ölspur beseitigt , dass Klebeschild "FEUERWEHR IM EINSATZ" von sämtlicher Sorgfaltspflicht im öffentlichen Strassenverkehr ?
    nein, diese Dachaufsetzer oder Schilder sind auch feuerwehrintern sehr umstritten und bringen dem Fahrer überhaupt keine zusätzlichen Rechte. Sie erklären dem unbeteiligten Dritten nur, warum man gerade etwas zügiger unterwegs ist. Allerdings darf es dabei keinesfalls zu einer Gefährdung Dritter kommen!

    Geschrieben von Jörg HalländerSteht so etwas im Verhältnis ?
    Der geschilderte Fall sicherlich nicht, wobei nicht jeder Feuerwehrmann sofort beim Alarm weiß, zu was für einem Einsatz er gerufen wird. Das hängt von der Alarmierungsart und dem verwendeten Meldeempfänger ab. Trotzdem gibt es keine Rechtfertigung dafür, über eine rote Ampel zu rasen, auch nicht wenn es um einen Einsatz mit Menschenleben in Gefahr geht.

    Geschrieben von Jörg HalländerSind das nur die Ausnahmen oder wird dass immer so gehändelt ?
    In Feuerwehr-Deutschland sind solche Dinge immer lokal verschieden. Hier in der Gegend habe ich noch niemanden mit eingeschaltetem Warnblinker zum Feuerwehrhaus fahren sehen. Das macht in meinem Augen auch überhaupt keinen Sinn, schließlich hat man keine Vorrechte gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und kann dann nicht mal mehr Richtungsänderungen anzeigen. Aber es gibt Landstriche in Deutschland, da ist dieses Verhalten normal und wird teilweise sogar von den Feuerwehren propagiert.

    In deinem Fall würde ich dir empfehlen, mit einem Verantwortlichen der Feuerwehr zu reden (oder eine Mail zu schreiben). Solche Hinweise von Außen bewirken manchmal Wunder.

    MfG


    Daniel Nagel
    FF Malsch Abt. Völkersbach

    Der Inhalt meiner Postings gibt nur meine persönliche Meinung wieder.

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen451394
    Datum03.01.2008 01:5214449 x gelesen
    HmHm,

    das lustige Schild befreit von nichts...

    Mit großer Wahrscheinlichkeit waren durch die Alarmierung die Vorraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sonderrechten nach § 35 StVO gegeben, so daß bei Bedarf von den beiden Fahrern von einzelnen Paragrafen der StVO abgewichen kann.
    Wenn es knapp vor einem Unfall war, haben die beiden wohl den Absatz 8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. nur haarscharf eingehalten...

    Das passiert, sollte aber nicht so sein. Sicherlich schadet ein Hinweis beim entsprechenden Wehrführer nicht, so kann dieser zB einen passenden Schulungsabend organisieren...

    Gruß LP


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorJörg8 H.8, Rüsselsheim / Hessen451395
    Datum03.01.2008 01:5714369 x gelesen
    Hallo Anton,

    deine Aussage klingt ganz vernünftig, ich gehe davon aus, dass dieses eine Aktion von Wichtigtuhern war, die gibts halt überall !!

    Gruß Jörg


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    AutorDenn8is 8E., Menden / NW451396
    Datum03.01.2008 01:5914425 x gelesen
    Geschrieben von Jörg Halländerich gehe davon aus, dass dieses eine Aktion von Wichtigtuhern war, die gibts halt überall !!

    Ja, diese Wichtigtuer gibt es überall. Sind meistens die jungen, die sich noch um die (Atemschutz)Plätze im ersten Auto prügeln.


    mit kameradschaftlichen Grüssen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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    AutorJörg8 H.8, Rüsselsheim / Hessen451397
    Datum03.01.2008 02:0114407 x gelesen
    Hallo Daniel,
    auch Deine Antwot bestätigt mich in meiner Einschätzung, dass nicht alle Feuerwehrangehörigen so reagieren.

    PS. dem Ortsbrandmeister unserer Gemeinde hab ich schon was geschrieben ! Es kam bisher nur noch nichts zurück !

    Gruß Jörg


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    AutorJörg8 H.8, Rüsselsheim / Hessen451399
    Datum03.01.2008 02:0414441 x gelesen
    Hallo Lüder,

    ich kenn zwar die Pararaphen der STVO nicht, aber ich geh davon aus, Du hast Ahnung.

    Gruß Jörg


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    AutorJörg8 H.8, Rüsselsheim / Hessen451401
    Datum03.01.2008 02:0714313 x gelesen
    Hallo Dennis,

    ich Danke Dir für die schnelle und ehrliche Antwort !

    Gruß Jörg


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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.451403
    Datum03.01.2008 02:1614344 x gelesen
    Geschrieben von Jörg HalländerSind das nur die Ausnahmen oder wird dass immer so gehändelt ?
    Hoffentlich die Ausnahme! Wie schon geschrieben, den Wehrführer darauf aufmerksam machen. Ich denke, die meisten von uns waren als junge Feuerwehrmänner auch das ein oder andere mal "etwas übermotiviert". Aber es ist wichtig, dass solche Missstände von den Führungskräften unterbunden werden.
    Sollte dieses Verhalten wiedererwartend von der Wehrführung als normal angesehen werden, würde ich mich an die Stadt / Gemeinde wenden.


    MkG.
    Christof

    http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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    AutorJörg8 H.8, Rüsselsheim / Hessen451404
    Datum03.01.2008 02:2014313 x gelesen
    Hallo Christof,

    bin mal gespannt was der Wehrführer auf mein Schreiben antwortet.
    ich werde euch dann über das Ergebnis berichten.

    Gruß Jörg


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    AutorFran8k M8., Witten / NRW451412
    Datum03.01.2008 07:5614446 x gelesen
    Hallo Jörg.

    Wie die Anderen schon gesagt haben, waren das höchstwahrscheinlich stark motivierte junge Männer und es bedarf einer Klärung durch eine Führungsperson.

    Zu meiner aktiven Zeit gab es 1-2x im Jahr eine Fahrerschulung anlässlich einer Übung. Dort wurde uns gesagt, dass wir zwar im Einsatzfall zügig zum Gerätehaus und über rote Ampeln fahren dürfen, jedoch nur mit gebührender Vorsicht(!). Baut man einen Unfall, wären wir ganz normale Verkehrsteilnehmer und würden auch so bestraft.

    Ich selber bin, je nach Durchsage im Piepser, auch recht zügig gefahren. Sogar mit Warnblinkanlage, Abblendlicht und Nebelschlussleuchte. Aber immer mit Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer. An Kreuzungen habe ich bis fast zum Stand gebremst, mich von der freien Fahrt überzeugt und dann erst weiter gefahren. Immer im Hinterkopf "die anderen wissen ja nicht, dass ich zum Einsatz fahre".

    2x bin ich von der Polizei angehalten worden. Einmal, weil ich über Rot gefahren bin und das zweite Mal, weil ich nach links in eine kleine Seitenstraße eingebogen bin (Abkürzung), wo man normalerweise nur geradeaus fahren darf. In beiden Situationen gab es keine Gefährdung. Die Beamten haben sich nur gewundert, dass ich so gefahren bin. Nach einem klärenden Gespräch durfte ich weiter fahren. Die Beamten wussten schlichtweg nicht, dass ein Einsatz war.

    Alles Gute im neuen Jahr,
    Frank Mones


    GutWehr allen Kameraden
    Zerstöre nicht durch Wasser, was du vor Feuer schützen willst

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    AutorHart8mun8d F8., Papenburg/Ems / Niedersachsen451414
    Datum03.01.2008 08:5214345 x gelesen
    Hallo Jörg,

    deine Fragen sind ja bereits beantwortet.

    Sehr interessant finde ich deine persönliche Haltung. Eine weitaus größere Zahl von Verkehrsteilnehmern hätten in deiner Situation sicher anders gehandelt und über DIE Feuerwehr geschimpft und evtl. Anzeige erstattet, bzw. damit gedroht - mit Recht!

    Du erkundigst dich bei den "Verursachern" über die Sach- u. Rechtslage und bekommst ehrliche Antworten. Respekt.

    mit brennenden Grüßen
    Hartmund


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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern451418
    Datum03.01.2008 09:2214376 x gelesen
    Geschrieben von Lüder Potthaben die beiden wohl den Absatz 8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. nur haarscharf eingehalten...

    Sorry, da sie dem Threadersteller die Vorfahrt genommen haben haben sie eindeutig den Absatz 8 nicht eingehalten.
    Sie sind eindeutig über "das Ziel" hinausgeschossen und haben es nicht nur eben haarscharf eingehalten.


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)451421
    Datum03.01.2008 09:5314329 x gelesen
    Geschrieben von Hartmund Flenderund evtl. Anzeige erstattet, bzw. damit gedroht - mit Recht!Je nachdem, wie die Antwort des angeschriebenen Ortsbrandmeisters aussieht, würde ich diese Möglichkeit weiterhin im Hinterkopf behalten.


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.451431
    Datum03.01.2008 10:5714403 x gelesen
    Geschrieben von Frank MonesSogar mit Warnblinkanlage
    Geschrieben von Frank MonesImmer im Hinterkopf "die anderen wissen ja nicht, dass ich zum Einsatz fahre".
    Eben, genau darum halte ich das einschalten der Warnblinkanlage für absolut sinnbefreit! Kein Verkehrsteilnehmer denkt daran, dass das Fahrzeug (mit eingesch. Warnblinker) schneller unterwegs sein könnte, im Gegenteil, mancher wird sich denken, "der schleppt einen ab" und ist sehr langsam unterwegs, oder hat ne Panne und steht.
    Halte ich für gefährlichen Schwachsinn, zumal keine Richtungsänderung angezeigt werden kann.


    MkG.
    Christof

    http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen451434
    Datum03.01.2008 10:5914404 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Lüder PottMit großer Wahrscheinlichkeit waren durch die Alarmierung die Vorraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sonderrechten nach § 35 StVO gegeben

    eben, das wissen wir nicht. Wenn nur mit dem Stichwort TH alarmiert wurde, dann kann das durchaus auch was eiliges sein - was aber auch eine solche Fahrt nicht rechtfertigt!
    Bei uns wird i.d.R. dann doch "ohne Eile" bzw. "Langsam Anfahren" mit durchgesagt.


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk!
    TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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    AutorDani8el 8N., Malsch-Völkersbach / Baden-Württemberg451461
    Datum03.01.2008 12:1014356 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Frank Monesund Nebelschlussleuchte
    was bringt das?

    MfG


    Daniel Nagel
    FF Malsch Abt. Völkersbach

    Der Inhalt meiner Postings gibt nur meine persönliche Meinung wieder.

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    AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern451468
    Datum03.01.2008 12:1814304 x gelesen
    Geschrieben von Daniel Nagelwas bringt das?

    Na die Fahrzeuge, die man bedrängt hat, blenden damit die das Kennzeichen nicht lesen können =) *duckundrenn*

    MFG Flo


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    AutorGreg8or 8G., Mannheim / BaWü451499
    Datum03.01.2008 12:4814348 x gelesen
    Hi Jörg,

    lass uns bitte wissen, wie seine Antwort war!


    Gruß,

    Gregor


    ---
    Alles was ich hier schreibe, kommt nur aus meinem Kopf
    Gregor Gehrke
    FF Mannheim, Abt. Feudenheim
    http://www.ff-feudenheim.de

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    AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen451619
    Datum03.01.2008 18:0714416 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Frank Monesund über rote Ampeln fahren

    Als Privatmann auf dem Weg zum GH? Was ist denn das für Unfug?
    Sorry, aber wie schon so oft hier geschrieben, haben wir keinerlei Sonderrechte im privaten PKW

    Geschrieben von Frank Monesecht zügig gefahren
    Geschrieben von Frank Monesnur mit gebührender Vorsicht(

    Das wohl schon eher.
    Ich gebe volle Zustimmung das es mir nichts bringt, wenn ich wie ein Irrer versuche zum GH zu kommen und am Ende selbst noch einen VU herauf beschwöre. vll. wegen nichts und wieder nichts (Fehlalarm, Ölspur etc.)
    In der Ruhe liegt die Kraft ;-)

    Ein Kamerad hatte irgendwann mal eine Hochrechnung gemacht, wieviel Zeit du eigentlich durch Raserei etc. gut machst. Im Prinzip rechnet es sich nicht. Also kann ich auch einfach zur zügig fahren.

    btw ...Allerseits noch ein gesundes, neues Jahr


    MkG
    Patricia

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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern451621
    Datum03.01.2008 18:1014388 x gelesen
    Hallo!
    Geschrieben von Patricia KlottSorry, aber wie schon so oft hier geschrieben, haben wir keinerlei Sonderrechte im privaten PKW

    Mindestens genausooft wurde darauf hingewiesen, dass man im Privat-PKW durchaus Sonderrechte in Anspruch nehmen kann!
    Lediglich das Wegerecht ist an Einsatzfahrzeuge gebunden.


    Grüße
    Magnus

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    AutorMark8us 8P., Traunstein / Bayern451623
    Datum03.01.2008 18:1614330 x gelesen
    Geschrieben von ---Magnus Hammerl--- Mindestens genausooft wurde darauf hingewiesen, dass man im Privat-PKW durchaus Sonderrechte in Anspruch nehmen kann!
    Lediglich das Wegerecht ist an Einsatzfahrzeuge gebunden.
    ´

    Richtig genauso ist es. Ich habe schon von ein paar Monaten dazu gepostet das ein ehemaliger Dienststellenleiter bei uns GH (bei meiner damaliger FW) dazu Stellung genommen hat.

    Wir (SB) haben Sonderrechte. ABER auf eigene Gefahr. Sollte es zu einem Unfall kommen und wird einem das Überschreiten verkehrsrechtlicher Vorgaben nachgewiesen dann hat man ein grosses Problem. Also sollte immer das Hirn eingeschaltet werden.

    Gruss


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    AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land)451625
    Datum03.01.2008 18:2014329 x gelesen
    Geschrieben von Magnus HammerlMindestens genausooft wurde darauf hingewiesen, dass man im Privat-PKW durchaus Sonderrechte in Anspruch nehmen kann!Ebent.

    Aber Patricia wohnt verdammt nah an Frankfurt dran *g*
    Vielleicht ist im näheren räumlichen Umfeld des OLG Frankfurt der Respekt vor selbigem doch ausreichend groß, um die berühmt-berüchtigte Fehlentscheidung zu dieser Thematik (Beschluss vom 25.9.91, NZV 92, 333, 334) wenigstens nicht in öffentlichen Foren durch den Kakao zu ziehen ;o)

    Also rein theoretisch könnte auch heutzutage noch ein hessisches Gericht auf die Idee kommen, dieser Meinung zu folgen, ganz ungefährlich leben wir Hessen da also nicht, aber das könnte man dann ja mal durch die Instanzen treiben und hören, ob der BGH sich nicht dazu hinreißen ließe, darüber mal abschließend zu befinden ;o)

    Gruß
    Sebastian


    --
    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

    Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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    AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü451628
    Datum03.01.2008 18:3914342 x gelesen
    Geschrieben von Frank MonesWie die Anderen schon gesagt haben, waren das höchstwahrscheinlich stark motivierte junge Männer und es bedarf einer Klärung durch eine Führungsperson.Ich könnte dir jetzt genau gegenteilige Beispiele geben, da wird schnelles fahren und übermäßiges hetzen fast noch propagiert.

    Geschrieben von Frank MonesDort wurde uns gesagt, dass wir zwar im Einsatzfall zügig zum Gerätehaus und über rote Ampeln fahren dürfen
    Über rote Ampeln? Das wäre mir neu.

    Geschrieben von Frank MonesSogar mit Warnblinkanlage, Abblendlicht und Nebelschlussleuchte.
    Kannst du uns deine Gedankengänge erläutern die dich zum Einschalten dieser Lichter geführt haben?

    Ansonsten kann ich nur den anderen Kameraden beipflichten, wenn man nicht hetzt gehts genauso schnell. ;) In der Feuerwehr gibt es leider noch ziemliche viele Missstände die behoben werden müssen, wir sind letztendlich auch nur Menschen die Fehler machen. Ich finde es allerdings auch schön zu wissen, dass es Leute gibt die sich erstmal kundig machen, bevor sie wieder auf die Feuerwehr schimpfen.

    Gruß Alex


    Das ist meine persönliche Meinung! Man kann sie mit mir teilen, man darf sie auch kritisieren und darüber diskutieren. Eine Änderung meiner Meinung ist deswegen auch nicht ausgeschlossen. Dazu ist das Forum da!

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    AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen451642
    Datum03.01.2008 19:0114332 x gelesen
    Geschrieben von Magnus HammerlMindestens genausooft wurde darauf hingewiesen, dass man im Privat-PKW durchaus Sonderrechte in Anspruch nehmen kann!

    Da habe ich wohl dann gefehlt oder nicht aufgepasst :-)

    Aber mal ehrlich ... ist es sinnig mal eben über ne rote Ampel zu fahren? ggf. noch schön in einem großen Kreuzungsbereich?
    Ich selbst hab bei der Anfahrt keine Ampel im weg. Nur ne 30er-Zone und das Polizeirevier.


    MkG
    Patricia

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg451643
    Datum03.01.2008 19:0414357 x gelesen
    Geschrieben von Patricia KlottDa habe ich wohl dann gefehlt oder nicht aufgepasst :-)

    Vermutlich beides;-)

    Geschrieben von Patricia KlottAber mal ehrlich ... ist es sinnig mal eben über ne rote Ampel zu fahren?

    Das kommt darauf an, würde der Jurist sagen. Ich kenne die eine oder andere Ampel, bei der mir das nachts um 3 Uhr auch egal wäre (z.B. sog. "Pförtnerampeln" die grundsätzlich jedes Fahrzeug anhaten damit Du den Spaß verlierst durch die Stadt zu fahren und das nächste Mal die Umgehungsstraße nimmst).

    Geschrieben von Patricia Klottggf. noch schön in einem großen Kreuzungsbereich?

    Da wird es schon schwieriger. Aber 5 Minuten später mit dem großen oten Auto wir ja auch von mir erwartet, daß ich die Situation beurteilen kann...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen451648
    Datum03.01.2008 19:1014473 x gelesen
    Geschrieben von Christian Fischernachts um 3 Uhr auch egal wäre (z.B. sog. "Pförtnerampeln" die grundsätzlich jedes Fahrzeug anhaten

    Da gibt es wohl auch die Ein oder Andere, ok. Aber Nachts kann man davon ausgehen, das ggf. weniger Verkehr ist. Außer denen, die aus der Disco kommen o.ä. ;-)

    Geschrieben von Christian FischerDa wird es schon schwieriger. Aber 5 Minuten später mit dem großen oten Auto wir ja auch von mir erwartet, daß ich die Situation beurteilen kann...

    aber mit dem großen, roten Auto hat man doch eine etwas gesteigerte Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer. Auch wenn es da auch nicht ganz ohne ist, eine Kreuzung zu überqueren.


    MkG
    Patricia

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    AutorBori8s R8., Mühlheim / Hessen451649
    Datum03.01.2008 19:1214477 x gelesen
    Sehr geehrter Herr Halläner,

    immer wieder, auch bei uns, gibt es Kameraden, bei denen etwas mehr Adrenalin ausgeschüttet wird. Das soll seine Rechtfertigung sein, aber ein Versuch der Erklärung. Die meisten jüngeren Kameraden hören das Piepsen ihrer Piepser und schalten dann schon im Kopf ab. Hören somit fast keine Durchsage mehr usw.

    Für alle gilt die StVO, für die FW-Leute ganz besonders der §35-36. In dem es lautet, dass ein Feuerwehrfahrzeug mit eingeschaltetem Baulicht und Martinshorn mit max. 7km/h über eine rote Ampel fahren darf. Alles darüber befindliche ist grob fahrlässig. Dies ist nur eine Klausel im Gesetz.

    Es dürfen Kameraden, egal ob mit oder ohne Warnblinker, Plaketten, Schilder, etc, wenn überhaupt nur über rot fahren, wenn Menschen, Tiere, oder Sachwerte bedroht sind. Dabei sind Feuer und Technische Hilfeleistung mit eben jenen Gefahren.

    Bei einem Unfall trägt der Verursacher, in dem Fall wäre es der Kamerad gewesen, die volle Schuld. Er darf sich nur wenn es wirklich um Menschenleben geht entfernen. Treffpunkt ist immer das FW-Haus. Natürlich nur bei Kratzern, Spiegeln ab, etc. Zumal der Verurascher auch dann eine Teilschuld erhält. Zusätzlich wird immer der Polizei mit angefordert.

    Eine Ölspur läuft nicht weg! Also hier langsam. Ich denke, dass der Wehrführer mit den beiden schon geredet hat.

    Sicherheit zuerst. Es bringt ihm nichts, wenn er einen schweren Verkehrsunfall baut, wg einer Ölspur!!!

    Auch gibt es Wehren, die zulassen das Angehörige einer FF über Blitzer fahren dürfen, egal wie schnell sie sind wird alles von der Stadt übernommen. Jedoch 120km/h in einer 30km/h Zone zu fahren ist mehr als verantwortungslos.

    Ich persönlich bin immer dafür jemanden zu bremsen, als nachzuziehen. Lieber gibts was auf die Mütze, als dass ich die Leute immer wieder motivieren muss. Ich denke in diesen beiden Fällen, wird die Zeit und der Wehrführer (oder Gruppenführer/Kameraden) helfen.

    MfG
    Boris
    FF Mühlheim-Lämmerspiel


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    AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü451656
    Datum03.01.2008 19:1914591 x gelesen
    Tach,

    Geschrieben von Boris RaschkeDie meisten jüngeren Kameraden hören das Piepsen ihrer Piepser und schalten dann schon im Kopf ab. Hören somit fast keine Durchsage mehr usw.

    Die höre ich auch nicht, wie die meisten anderen mit DME auch....

    Geschrieben von Boris RaschkeFür alle gilt die StVO, für die FW-Leute ganz besonders der §35-36.

    Ich gehe jetzt mal von einem Schreibfehler aus...das wären nämlich 35 und 38.

    Geschrieben von Boris RaschkeIn dem es lautet, dass ein Feuerwehrfahrzeug mit eingeschaltetem Baulicht und Martinshorn mit max. 7km/h über eine rote Ampel fahren darf. Alles darüber befindliche ist grob fahrlässig. Dies ist nur eine Klausel im Gesetz.

    Wo Du das her hast würd ich auch gerne wissen....

    Geschrieben von Boris RaschkeEr darf sich nur wenn es wirklich um Menschenleben geht entfernen. Treffpunkt ist immer das FW-Haus. Natürlich nur bei Kratzern, Spiegeln ab, etc. Zumal der Verurascher auch dann eine Teilschuld erhält. Zusätzlich wird immer der Polizei mit angefordert.

    Was willst Du uns damit sagen ?

    Gruß Andi


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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.451657
    Datum03.01.2008 19:2014357 x gelesen
    Geschrieben von Patricia KlottDa gibt es wohl auch die Ein oder Andere, ok. Aber Nachts kann man davon ausgehen, das ggf. weniger Verkehr ist.
    Ist vollkommen wurscht! Wie wir wissen, kann Sonderrecht in Anspruch genommen werden, OHNE dabei andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.
    So wie es im Anfangsbeitrag beschrieben wurde darf es logischerweise nicht sein.


    MkG.
    Christof

    http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)451687
    Datum03.01.2008 20:0514377 x gelesen
    Geschrieben von Boris RaschkeIn dem es lautet, dass ein Feuerwehrfahrzeug mit eingeschaltetem Baulicht und Martinshorn mit max. 7km/h über eine rote Ampel fahren darf. Alles darüber befindliche ist grob fahrlässig. Dies ist nur eine Klausel im Gesetz. ???

    Manchmal muss ich bei deinen Beiträgen an Dieter Nuhr denken...


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)451688
    Datum03.01.2008 20:0614344 x gelesen
    Das Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer. passt aber nicht zu
    Warnblinkanlage,... und Nebelschlussleuchte


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen451708
    Datum03.01.2008 21:1714323 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Magnus HammerlLediglich das Wegerecht ist an Einsatzfahrzeuge gebunden.


    und auch die dürfen das Wegerecht nicht erzwingen.
    Das was diese beiden Privat-PKW da an der Kreuzung gemacht haben, kann ich nicht gutheißen.

    Grüße

    Micha


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    AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen451711
    Datum03.01.2008 21:2514321 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Boris RaschkeIn dem es lautet, dass ein Feuerwehrfahrzeug mit eingeschaltetem Baulicht und Martinshorn mit max. 7km/h über eine rote Ampel fahren darf. Alles darüber befindliche ist grob fahrlässig. Dies ist nur eine Klausel im Gesetz.


    Hää ?

    Hast du eine andere StVO als ich?

    Geschrieben von ---StVO, § 35 Sonderrechte---

    (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

    (1a) Absatz 1 gilt entsprechend für ausländische Beamte, die auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Nacheile oder Observation im Inland berechtigt sind.

    (2) Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 der Erlaubnis,

    1.
    wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband (§ 27) fahren lassen wollen,
    2.
    im übrigen bei jeder sonstigen übermäßigen Straßenbenutzung mit Ausnahme der nach § 29 Abs. 3 Satz 2.

    (3) Die Bundeswehr ist über Absatz 2 hinaus auch zu übermäßiger Straßenbenutzung befugt, soweit Vereinbarungen getroffen sind.

    (4) Die Beschränkungen der Sonderrechte durch die Absätze 2 und 3 gelten nicht bei Einsätzen anläßlich von Unglücksfällen, Katastrophen und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sowie in den Fällen der Artikel 91 und 87a Abs. 4 des Grundgesetzes sowie im Verteidigungsfall und im Spannungsfall.

    (5) Die Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpakts sind im Falle dringender militärischer Erfordernisse von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, von den Vorschriften des § 29 allerdings nur, soweit für diese Truppen Sonderregelungen oder Vereinbarungen bestehen.

    (5a) Fahrzeuge des Rettungsdiensts sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

    (6) 1Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht bis zu 2,8 t beträgt. 2Dasselbe gilt auch für Fahrzeuge zur Reinigung der Gehwege, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t nicht übersteigt und deren Reifeninnendruck nicht mehr als 3 bar beträgt. 3Dabei ist sicherzustellen, daß keine Beschädigung der Gehwege und der darunterliegenden Versorgungsleitungen erfolgen kann. 4Personen, die hierbei eingesetzt sind oder Straßen oder in deren Raum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen.

    (7) Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (§ 66 des Telekommunikationsgesetzes) dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr hoheitlicher Einsatz dies erfordert.

    (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.


    §36 spricht im übrigen von den Zeichen der Polizeibeamten

    Ich vermute, du meinst §38. Da heißt es



    Geschrieben von ---StVO, § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht---

    (1) 1Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
    2Es ordnet an:
    "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

    (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

    (3) 1Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. 2Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. 3Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.


    Bitte klär mich über die 7 km/h auf. Woher kommt das?

    Grüße

    Micha


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    AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land)451732
    Datum03.01.2008 22:1814395 x gelesen
    Moin

    Geschrieben von Boris RaschkeFür alle gilt die StVO, für die FW-Leute ganz besonders der §35-36. In dem es lautet, dass ein Feuerwehrfahrzeug mit eingeschaltetem Baulicht und Martinshorn mit max. 7km/h über eine rote Ampel fahren darf. Alles darüber befindliche ist grob fahrlässig. Dies ist nur eine Klausel im Gesetz. Wenn du schon den richtigen Paragraphen und die richtige Rechtsverordnung hattest, wäre es z.B. mit google ein Leichtes gewesen, auch den Inhalt zu finden. Denn *das* steht dort nicht, und stimmt auch nicht mal ansatzweise.

    Deine Intention, die Leute zum Langsamfahren anzuhalten, in allen Ehren, aber auch ein gutes Ziel erreicht man nicht mit krass falschen Aussagen.

    Da gerade aber zu dem Sonder- und Wegerechtsthema bei Feuerwehrs landauf landab unglaublich viel Blödsinn erzählt wird (teilweise auch von Menschen, bei denen man annehmen muss, sie wüssten aus beruflichen Gründen genauestens Bescheid...), kann man eigentlich keinem FA übel nehmen, wenn er nur Märchen dazu kennt.

    Ich biete dir an, die Thematik Sonder- und Wegerechte bei euch mal in einem 90-minütigen Unterricht rüberzubringen, ich würde dafür auch nur 20 Liter Super und nen kleinen Imbiß haben wollen :o)

    Gruß
    Sebastian


    --
    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

    Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)451746
    Datum03.01.2008 22:4214325 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian WeißDa gerade aber zu dem Sonder- und Wegerechtsthema bei Feuerwehrs landauf landab unglaublich viel Blödsinn erzählt wird (teilweise auch von Menschen, bei denen man annehmen muss, sie wüssten aus beruflichen Gründen genauestens Bescheid...), kann man eigentlich keinem FA übel nehmen, wenn er nur Märchen dazu kennt.Wie wahr... Eigentlich sind die diesbezüglichen Rechtsgrundlagen schon recht deutlich. Warum dann in verschiedensten Wehren, auf verschiedensten Lehrgängen über alle Ebenen hinweg andere Auslegungen propagiert werden, zum Teil völlig an Gesetz und GMV vorbei, werd ich nie verstehen.


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorBori8s R8., Mühlheim / Hessen451920
    Datum04.01.2008 03:2114360 x gelesen
    Erwischt!!! Tippfehler. Es soll 38 heißen. Aber den Fehler dürft ihr ruhig behalten.

    http://www.drk-leutenbach.de/monatsthema/2004-02_stvo_sonderrechte.html

    Dort ist verzeichnet, das sich Fahrzeuge mit ich zitiere:

    "Das Einsatzfahrzeug wird nicht an Zebrastreifen halten und sich an roten Ampeln langsam über die Kreuzung tasten."

    Wird von unserer Polizei als 7km/h ausgelegt. Daher kommen die 7km/h....

    Das ist zwar ne Seite vom DRK, macht hier aber nix.

    MfG


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    AutorTobi8as 8L., Riegelsberg / Saarland451940
    Datum04.01.2008 08:5914351 x gelesen
    Geschrieben von Boris Raschkehttp://www.drk-leutenbach.de/monatsthema/2004-02_stvo_sonderrechte.html

    Dort ist verzeichnet, das sich Fahrzeuge mit ich zitiere:

    Warum, beziehst du dich denn zuerst auf die StVo und benutzt dann nicht die original Texte aus genau dieser (siehe oben). Das DRK Leutenbach kann auf ihren Seiten ja veröffentlichen was es will.

    Geschrieben von Boris Raschke"Das Einsatzfahrzeug wird nicht an Zebrastreifen halten und sich an roten Ampeln langsam über die Kreuzung tasten."

    Wird von unserer Polizei als 7km/h ausgelegt. Daher kommen die 7km/h....

    Dann müsste da aber Schritttempo stehen und nicht langsam und selbst Schritttempo ist noch Auslegungssache und imho nicht eindeutig definiert.

    Also macht die Leute mal nicht unnötig noch unsicherer wie sie eh schon sind.

    Gruß t0bias


    Bitte besucht die offizielle Seite der
    Feuerwehr Riegelsberg
    alles nur meine private Meinung, nicht die der Feuerwehr Rgb

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    AutorMich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch.451968
    Datum04.01.2008 11:4214372 x gelesen
    Klassischer Fall von "Ich weiß was, ich weiß was, nur nicht mehr genau was - egal, schreib trotzdem einen Post"

    @ Herrn Halländer:
    Bitte ignorieren Sie die Aussage des Herrn Raschke, da diese relativ verwirrend, und sachlich nicht zutreffend ist, wie Sie bestimmt aus den Reaktionen der anderen Posts entnehmen können. Die Quintessenz des Post Posts von Herrn Raschke ist allerdings richtig - die Beiden haben sich völlig falsch verhalten und werden hoffentlich bald bei Ihnen aufkreuzen, sich tausendmal entschuldigen und hoffen, keine Anzeige zu kassieren. (vorr. die Wehrführung wird über den Vorfall informiert)

    Auch ich zolle Ihnen den höchsten Respekt dafür, sich als "Quasi"-Geschädigter bei den Schädigern zu informieren. Für Ihre Umsicht meinen allerherzlichsten Dank - auch wenn ich weit weg im Bayern-Ländle wohn.

    Und ich muss auch Sebastian Krupp rechtgeben - Die Möglichkeit der Anzeige würde ich mir sehr wohl offenhalten. Gerade diese Dinge sind es, die jungen Fahrern zum Nachdenken verhelfen - zum Beispiel 4 Wochen Fahrverbot und eine empfindliche Geldstrafe!

    Ein Anliegen, Herrn Halländer, hätte ich aber: Würden Sie uns über den Verlauf der Geschichte weiter informieren? wie ich sehe, zeigen Sie sehr viel Interesse an der Thematik Feuerwehr - mit all ihren Problemen, aber positiv Erlebtem.

    Lassen Sie sich auch nicht abschrecken von einem Forum, gerne wird gerade in Foren nur Negatives disktutiert, Probleme besprochen und sich teilweise beschimpft - Die Positiven Seiten der Arbeit allerdings verkümmern zumeist am Stammtisch bzw. in einem kleinen Beitrag der Lokalpresse. Doch gerade diese positiven Erfahrungen sind es, welche uns diese Arbeit tun lassen.

    Grüße,

    Michael


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    AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land)452138
    Datum04.01.2008 17:2114319 x gelesen
    Moin

    Geschrieben von Boris RaschkeDas ist zwar ne Seite vom DRK, macht hier aber nix.Stimmt, denn der Artikel ist richtig gut geschrieben, leicht verständlich und dennoch fachlich richtig.

    Leider waren es die von dir gezogenen Schlüsse nicht, was mich wiederum in meiner Ansicht bestätigt, dass jeder Feuerwehrangehörige den puren Gesetzestext von 35 und 38 mal "an die Wand geworfen" und Detail für Detail erklärt bekommen muss.
    Jede Zusammenfassung, und sei sie noch so gut, kann nicht alle Eventualitäten und Details erfassen, Gesetze tun dies aber durch ihre Abstraktheit.
    Und ich hab schon so manche sehr unbefriedigende (oder schlicht gefährliche) "Faustformel" gehört, so Späße wie "Immer 1,5mal so schnell wie erlaubt ist okay" sind darunter.

    Das Angebot mit dem Unterricht steht weiterhin ;o)

    Gruß
    Sebastian


    --
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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW452154
    Datum04.01.2008 17:5614455 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Michael MehrlUnd ich muss auch Sebastian Krupp rechtgeben - Die Möglichkeit der Anzeige würde ich mir sehr wohl offenhalten. Gerade diese Dinge sind es, die jungen Fahrern zum Nachdenken verhelfen - zum Beispiel 4 Wochen Fahrverbot und eine empfindliche Geldstrafe!

    Wie wäre es mal mit ruhig bleiben und Nerven behalten?!?
    Bei sowas sollte eine eindringliche Ansprache in Verbindung mit einem vernünftigen Unterricht (*Selbstbeweiräucherungsmodus an* Feuerwehrrechtseminar *Selbstbeweihräucherungsmodus aus* ;-) wohl mehr bewirken, als hier irgendwelche Strafverfolgungsbehörden einzuschalten.
    Wer sagt denn, dass die Jungs wussten, dass sie zu einer Ölspur fahren? Bei uns wüsste das niemand, der keinen Melder mit Textdisplay hat und das sind die meisten.

    Ich sage in meinem diesbezüglichen Unterricht ja auch, dass kein Einsatz der Welt wichtig genug ist, um sich selbst oder irgendwelche anderen Leute auf dem Weg zur Wache zu gefährden. Aber jeder von uns sollte mal an seine ersten Fahrten zur Wache zurückdenken, von denen manche sicherlich mit mehr Glück als Verstand heil zur Wache geführt haben.
    Wer hier ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein...

    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)452158
    Datum04.01.2008 18:0314340 x gelesen
    Geschrieben von Katja MidunskyWie wäre es mal mit ruhig bleiben und Nerven behalten?!?
    Bei sowas sollte eine eindringliche Ansprache in Verbindung mit einem vernünftigen Unterricht (*Selbstbeweiräucherungsmodus an* Feuerwehrrechtseminar *Selbstbeweihräucherungsmodus aus* ;-) wohl mehr bewirken, als hier irgendwelche Strafverfolgungsbehörden einzuschalten.
    Wenn man sich meinen Beitrag, auf den Michael sich bezieht, mal durchliest, merkt man, das ich die Anzeige als Mittel für den Fall ansehe, dass die Feuerwehr keine Einsicht zeigt bzw. augenscheinlich auf eine interne Aufarbeitung verzichtet.


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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW452165
    Datum04.01.2008 18:1314314 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Sebastian KruppWenn man sich meinen Beitrag, auf den Michael sich bezieht, mal durchliest, merkt man, das ich die Anzeige als Mittel für den Fall ansehe, dass die Feuerwehr keine Einsicht zeigt bzw. augenscheinlich auf eine interne Aufarbeitung verzichtet.

    Das habe ich wohl gemerkt.
    Aber du meinst das bringt was für die Jungs? Das läuft dann unter dem Pechvogelargument, nach dem Motto, da bin ich eben an einen geraten, der mich anzeigt. Damit ist man als Angezeigter sauer auf den Anzeigenden, der ja (@Jörg, ist nur hypothetisch, bitte nicht persönlich nehmen) überhaupt keine Ahnung hat, nun einem den Mist eingebrock hat und setzt sich noch lange nicht mit seinem eigenen Verhalten auseinander. Eine Verhaltensänderung dürfte das nicht unbedingt bewirken.
    Menschen sind nunmal nur so gut wie ihre "Lehrer" und wenn sie es nicht anders beigebracht bekommen?

    Oder willst du den Wehrleiter anzeigen, der seine Leute nicht vernünftig ausbildet bzw. im Griff hat? ;-)

    Gruß
    Katja


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)452177
    Datum04.01.2008 18:4014307 x gelesen
    Geschrieben von Katja MidunskyAber du meinst das bringt was für die Jungs? Das läuft dann unter dem Pechvogelargument, nach dem Motto, da bin ich eben an einen geraten, der mich anzeigt. Damit ist man als Angezeigter sauer auf den Anzeigenden, der ja (@Jörg, ist nur hypothetisch, bitte nicht persönlich nehmen) überhaupt keine Ahnung hat, nun einem den Mist eingebrock hat und setzt sich noch lange nicht mit seinem eigenen Verhalten auseinander. Eine Verhaltensänderung dürfte das nicht unbedingt bewirken.Mit dem Argument könnte man eigentlich alle Strafanzeigen sinnlos ansehen.

    Ganz ehrlich: Wenn ich mich von jemandem im Straßenverkehr konkret durch ein starkes Fehlverhalten seinerseits gefährdet sehe, würde ich direkt an Anzeige denken. Selbst wenn ich weiss, das derjenige Feuerwehrangehöriger auf dem Weg zum Einsatz ist.


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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW453494
    Datum09.01.2008 19:0314328 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Sebastian KruppMit dem Argument könnte man eigentlich alle Strafanzeigen sinnlos ansehen.

    Tja, dass sind nicht nur die eigenen Erfahrungen aus mittlerweile 2 jähriger Tätigkeit als Anwältin/Strafverteidigerin sondern auch ein Grund warum die Politiker (nein die machen das nicht nur, weil das gerade gut im Wahlkampf ankommt ;-) über "Boot-Camps" diskutieren...


    Das:
    Geschrieben von Sebastian KruppWenn ich mich konkret gefährdet sehe
    und das :
    Geschrieben von Sebastian Kruppstarkes Fehlverhalten
    liegt zudem im Auge des Betrachters und der Frage für den Staatsanwalt, ob man es beweisen kann.

    Deshalb sind m.E. persönliche Ansprachen sinnvoller als irgendwelche Strafverfahren - auch wenn ich dir natürlich recht gebe, dass irgendwann sicherlich die Grenze erreicht ist in der es mit Ansprachen nicht mehr getan ist. Piepser für eine gewisse Zeit abnehmen funktioniert auch sehr gut ;-)

    Gruß
    Katja


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     03.01.2008 01:16 Jörg7 H.7, Rüsselsheim
     03.01.2008 01:37 Anto7n K7., Mühlhausen
     03.01.2008 01:52 Lüde7r P7., Kelkheim
     03.01.2008 02:04 Jörg7 H.7, Rüsselsheim
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     03.01.2008 01:57 Jörg7 H.7, Rüsselsheim
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     03.01.2008 02:07 Jörg7 H.7, Rüsselsheim
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     03.01.2008 02:20 Jörg7 H.7, Rüsselsheim
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     03.01.2008 19:10 Patr7ici7a K7., Kelkheim
     03.01.2008 19:20 Chri7sto7f S7., Vilseck
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