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Thema | Schnell zum Einsatz | 46 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jörg8 H.8, Rüsselsheim / Hessen | 451388 | |||
Datum | 03.01.2008 01:16 | 15385 x gelesen | |||
Hallo liebe Feuerwehrfrauen- und Männer, als Feuerwehrfreund und interresierter Bürger habe ich da mal eine Frage zur Anfahrt zum Spritzenhaus. Kürzlich wollte ich bei "grün" in unsere (einzigste) Ampelkreuzung einfahren, da wurden wir um Haaresbreite von zwei links kommenden PKWs gerammt, welche mit eingeschaltetem Warnblinker und Hupend sich die Vorfahrt erzwangen. Bei dem vorderen Fahrzeug konnte ich noch das Schild "FEUERWEHR IM EINSATZ" erkennen, das zweite Auto gehörte wohl dazu. Sichtlich erschrocken und etwas irritiert setzten wir dann unsere Fahrt wieder fort. Knapp eine halbe Stunde später, sahen wir dann unsere Feuerwehr ( und auch einen jener jungen Männer welcher mir die Vorfahrt nahm ) beim beseitigen einer Ölspur. Nun meine Frage: Befreit einen Feuerwehrmann welcher eine Ölspur beseitigt , dass Klebeschild "FEUERWEHR IM EINSATZ" von sämtlicher Sorgfaltspflicht im öffentlichen Strassenverkehr ? Steht so etwas im Verhältnis ? Sind das nur die Ausnahmen oder wird dass immer so gehändelt ? Für ehrliche Antworten bin ich dankbar ! PS. Das Ehrenamt der Feuerwehrleute wird von unserer Familie sehr geschätzt und auch immer gerne unterstützt. | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 451392 | |||
Datum | 03.01.2008 01:37 | 14414 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg HalländerBefreit einen Feuerwehrmann welcher eine Ölspur beseitigt , dass Klebeschild "FEUERWEHR IM EINSATZ" von sämtlicher Sorgfaltspflicht im öffentlichen Strassenverkehr ? Hallo Jörg, ganz sicher befreit einen ein solch "komisches" Schild keinen von der STVO. Wenn die Fahrer dieser Fahrzeuge eine halbe Minute später im Gerätehaus gewesen wären, wäre die Ölspur auch beseitigt worden. Ich halte mich da an den Sinnspruch "In der Ruhe liegt die Kraft". Steht so etwas im Verhältnis ? Ganz sicher steht das nicht in einem relevantgen Verhältnis. Ich muß z.B. bei einem Einsatz links in eine dicht befahrenen Bundesstraße einbiegen. Das Warten dauert u.U. bis über eine Minute, bis ich einbiegen kann. Warum sollte ich mein Leben, das von Anderen oder auch Sachwerte aufs Spiel setzen, um zum Einsatz zu fahren. Irgendwie komme ich immer an die Einsatzstelle. Warum muss ich der Erste beim Straßenkehren sein. Sind das nur die Ausnahmen oder wird dass immer so gehändelt ? Das kann man nicht generlee sagen. Aber unvernüftige Kameraden, die meine, dass ohne sie nichts geht, gibt´s immer. Ich selbst habe das schon sehr haarsträubende Sachen erlebt. Aber Jörg, bitte lass dir durch solche "Chaoten" das Ansehen des Ehrenamtes nicht vermiesen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Dani8el 8N., Malsch-Völkersbach / Baden-Württemberg | 451393 | |||
Datum | 03.01.2008 01:45 | 14433 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jörg Halländer Befreit einen Feuerwehrmann welcher eine Ölspur beseitigt , dass Klebeschild "FEUERWEHR IM EINSATZ" von sämtlicher Sorgfaltspflicht im öffentlichen Strassenverkehr ? nein, diese Dachaufsetzer oder Schilder sind auch feuerwehrintern sehr umstritten und bringen dem Fahrer überhaupt keine zusätzlichen Rechte. Sie erklären dem unbeteiligten Dritten nur, warum man gerade etwas zügiger unterwegs ist. Allerdings darf es dabei keinesfalls zu einer Gefährdung Dritter kommen! Geschrieben von Jörg Halländer Steht so etwas im Verhältnis ? Der geschilderte Fall sicherlich nicht, wobei nicht jeder Feuerwehrmann sofort beim Alarm weiß, zu was für einem Einsatz er gerufen wird. Das hängt von der Alarmierungsart und dem verwendeten Meldeempfänger ab. Trotzdem gibt es keine Rechtfertigung dafür, über eine rote Ampel zu rasen, auch nicht wenn es um einen Einsatz mit Menschenleben in Gefahr geht. Geschrieben von Jörg Halländer Sind das nur die Ausnahmen oder wird dass immer so gehändelt ? In Feuerwehr-Deutschland sind solche Dinge immer lokal verschieden. Hier in der Gegend habe ich noch niemanden mit eingeschaltetem Warnblinker zum Feuerwehrhaus fahren sehen. Das macht in meinem Augen auch überhaupt keinen Sinn, schließlich hat man keine Vorrechte gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und kann dann nicht mal mehr Richtungsänderungen anzeigen. Aber es gibt Landstriche in Deutschland, da ist dieses Verhalten normal und wird teilweise sogar von den Feuerwehren propagiert. In deinem Fall würde ich dir empfehlen, mit einem Verantwortlichen der Feuerwehr zu reden (oder eine Mail zu schreiben). Solche Hinweise von Außen bewirken manchmal Wunder. MfG Daniel Nagel FF Malsch Abt. Völkersbach Der Inhalt meiner Postings gibt nur meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 451394 | |||
Datum | 03.01.2008 01:52 | 14449 x gelesen | |||
HmHm, das lustige Schild befreit von nichts... Mit großer Wahrscheinlichkeit waren durch die Alarmierung die Vorraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sonderrechten nach § 35 StVO gegeben, so daß bei Bedarf von den beiden Fahrern von einzelnen Paragrafen der StVO abgewichen kann. Wenn es knapp vor einem Unfall war, haben die beiden wohl den Absatz 8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. nur haarscharf eingehalten... Das passiert, sollte aber nicht so sein. Sicherlich schadet ein Hinweis beim entsprechenden Wehrführer nicht, so kann dieser zB einen passenden Schulungsabend organisieren... Gruß LP Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Jörg8 H.8, Rüsselsheim / Hessen | 451395 | |||
Datum | 03.01.2008 01:57 | 14369 x gelesen | |||
Hallo Anton, deine Aussage klingt ganz vernünftig, ich gehe davon aus, dass dieses eine Aktion von Wichtigtuhern war, die gibts halt überall !! Gruß Jörg | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 451396 | |||
Datum | 03.01.2008 01:59 | 14425 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg Halländerich gehe davon aus, dass dieses eine Aktion von Wichtigtuhern war, die gibts halt überall !! Ja, diese Wichtigtuer gibt es überall. Sind meistens die jungen, die sich noch um die (Atemschutz)Plätze im ersten Auto prügeln. mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Jörg8 H.8, Rüsselsheim / Hessen | 451397 | |||
Datum | 03.01.2008 02:01 | 14407 x gelesen | |||
Hallo Daniel, auch Deine Antwot bestätigt mich in meiner Einschätzung, dass nicht alle Feuerwehrangehörigen so reagieren. PS. dem Ortsbrandmeister unserer Gemeinde hab ich schon was geschrieben ! Es kam bisher nur noch nichts zurück ! Gruß Jörg | |||||
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Autor | Jörg8 H.8, Rüsselsheim / Hessen | 451399 | |||
Datum | 03.01.2008 02:04 | 14441 x gelesen | |||
Hallo Lüder, ich kenn zwar die Pararaphen der STVO nicht, aber ich geh davon aus, Du hast Ahnung. Gruß Jörg | |||||
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Autor | Jörg8 H.8, Rüsselsheim / Hessen | 451401 | |||
Datum | 03.01.2008 02:07 | 14313 x gelesen | |||
Hallo Dennis, ich Danke Dir für die schnelle und ehrliche Antwort ! Gruß Jörg | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 451403 | |||
Datum | 03.01.2008 02:16 | 14344 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg HalländerSind das nur die Ausnahmen oder wird dass immer so gehändelt ? Hoffentlich die Ausnahme! Wie schon geschrieben, den Wehrführer darauf aufmerksam machen. Ich denke, die meisten von uns waren als junge Feuerwehrmänner auch das ein oder andere mal "etwas übermotiviert". Aber es ist wichtig, dass solche Missstände von den Führungskräften unterbunden werden. Sollte dieses Verhalten wiedererwartend von der Wehrführung als normal angesehen werden, würde ich mich an die Stadt / Gemeinde wenden. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Jörg8 H.8, Rüsselsheim / Hessen | 451404 | |||
Datum | 03.01.2008 02:20 | 14313 x gelesen | |||
Hallo Christof, bin mal gespannt was der Wehrführer auf mein Schreiben antwortet. ich werde euch dann über das Ergebnis berichten. Gruß Jörg | |||||
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Autor | Fran8k M8., Witten / NRW | 451412 | |||
Datum | 03.01.2008 07:56 | 14446 x gelesen | |||
Hallo Jörg. Wie die Anderen schon gesagt haben, waren das höchstwahrscheinlich stark motivierte junge Männer und es bedarf einer Klärung durch eine Führungsperson. Zu meiner aktiven Zeit gab es 1-2x im Jahr eine Fahrerschulung anlässlich einer Übung. Dort wurde uns gesagt, dass wir zwar im Einsatzfall zügig zum Gerätehaus und über rote Ampeln fahren dürfen, jedoch nur mit gebührender Vorsicht(!). Baut man einen Unfall, wären wir ganz normale Verkehrsteilnehmer und würden auch so bestraft. Ich selber bin, je nach Durchsage im Piepser, auch recht zügig gefahren. Sogar mit Warnblinkanlage, Abblendlicht und Nebelschlussleuchte. Aber immer mit Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer. An Kreuzungen habe ich bis fast zum Stand gebremst, mich von der freien Fahrt überzeugt und dann erst weiter gefahren. Immer im Hinterkopf "die anderen wissen ja nicht, dass ich zum Einsatz fahre". 2x bin ich von der Polizei angehalten worden. Einmal, weil ich über Rot gefahren bin und das zweite Mal, weil ich nach links in eine kleine Seitenstraße eingebogen bin (Abkürzung), wo man normalerweise nur geradeaus fahren darf. In beiden Situationen gab es keine Gefährdung. Die Beamten haben sich nur gewundert, dass ich so gefahren bin. Nach einem klärenden Gespräch durfte ich weiter fahren. Die Beamten wussten schlichtweg nicht, dass ein Einsatz war. Alles Gute im neuen Jahr, Frank Mones GutWehr allen Kameraden Zerstöre nicht durch Wasser, was du vor Feuer schützen willst | |||||
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Autor | Hart8mun8d F8., Papenburg/Ems / Niedersachsen | 451414 | |||
Datum | 03.01.2008 08:52 | 14345 x gelesen | |||
Hallo Jörg, deine Fragen sind ja bereits beantwortet. Sehr interessant finde ich deine persönliche Haltung. Eine weitaus größere Zahl von Verkehrsteilnehmern hätten in deiner Situation sicher anders gehandelt und über DIE Feuerwehr geschimpft und evtl. Anzeige erstattet, bzw. damit gedroht - mit Recht! Du erkundigst dich bei den "Verursachern" über die Sach- u. Rechtslage und bekommst ehrliche Antworten. Respekt. mit brennenden Grüßen Hartmund | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 451418 | |||
Datum | 03.01.2008 09:22 | 14376 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder Potthaben die beiden wohl den Absatz 8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. nur haarscharf eingehalten... Sorry, da sie dem Threadersteller die Vorfahrt genommen haben haben sie eindeutig den Absatz 8 nicht eingehalten. Sie sind eindeutig über "das Ziel" hinausgeschossen und haben es nicht nur eben haarscharf eingehalten. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 451421 | |||
Datum | 03.01.2008 09:53 | 14329 x gelesen | |||
Geschrieben von Hartmund Flenderund evtl. Anzeige erstattet, bzw. damit gedroht - mit Recht!Je nachdem, wie die Antwort des angeschriebenen Ortsbrandmeisters aussieht, würde ich diese Möglichkeit weiterhin im Hinterkopf behalten. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 451431 | |||
Datum | 03.01.2008 10:57 | 14403 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank MonesSogar mit Warnblinkanlage Geschrieben von Frank Mones Immer im Hinterkopf "die anderen wissen ja nicht, dass ich zum Einsatz fahre". Eben, genau darum halte ich das einschalten der Warnblinkanlage für absolut sinnbefreit! Kein Verkehrsteilnehmer denkt daran, dass das Fahrzeug (mit eingesch. Warnblinker) schneller unterwegs sein könnte, im Gegenteil, mancher wird sich denken, "der schleppt einen ab" und ist sehr langsam unterwegs, oder hat ne Panne und steht. Halte ich für gefährlichen Schwachsinn, zumal keine Richtungsänderung angezeigt werden kann. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 451434 | |||
Datum | 03.01.2008 10:59 | 14404 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Lüder Pott Mit großer Wahrscheinlichkeit waren durch die Alarmierung die Vorraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sonderrechten nach § 35 StVO gegeben eben, das wissen wir nicht. Wenn nur mit dem Stichwort TH alarmiert wurde, dann kann das durchaus auch was eiliges sein - was aber auch eine solche Fahrt nicht rechtfertigt! Bei uns wird i.d.R. dann doch "ohne Eile" bzw. "Langsam Anfahren" mit durchgesagt. Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Dani8el 8N., Malsch-Völkersbach / Baden-Württemberg | 451461 | |||
Datum | 03.01.2008 12:10 | 14356 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Frank Mones und Nebelschlussleuchte was bringt das? MfG Daniel Nagel FF Malsch Abt. Völkersbach Der Inhalt meiner Postings gibt nur meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern | 451468 | |||
Datum | 03.01.2008 12:18 | 14304 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Nagelwas bringt das? Na die Fahrzeuge, die man bedrängt hat, blenden damit die das Kennzeichen nicht lesen können =) *duckundrenn* MFG Flo | |||||
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Autor | Greg8or 8G., Mannheim / BaWü | 451499 | |||
Datum | 03.01.2008 12:48 | 14348 x gelesen | |||
Hi Jörg, lass uns bitte wissen, wie seine Antwort war! Gruß, Gregor --- Alles was ich hier schreibe, kommt nur aus meinem Kopf Gregor Gehrke FF Mannheim, Abt. Feudenheim http://www.ff-feudenheim.de | |||||
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Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 451619 | |||
Datum | 03.01.2008 18:07 | 14416 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Frank Mones und über rote Ampeln fahren Als Privatmann auf dem Weg zum GH? Was ist denn das für Unfug? Sorry, aber wie schon so oft hier geschrieben, haben wir keinerlei Sonderrechte im privaten PKW Geschrieben von Frank Mones echt zügig gefahren Geschrieben von Frank Mones nur mit gebührender Vorsicht( Das wohl schon eher. Ich gebe volle Zustimmung das es mir nichts bringt, wenn ich wie ein Irrer versuche zum GH zu kommen und am Ende selbst noch einen VU herauf beschwöre. vll. wegen nichts und wieder nichts (Fehlalarm, Ölspur etc.) In der Ruhe liegt die Kraft ;-) Ein Kamerad hatte irgendwann mal eine Hochrechnung gemacht, wieviel Zeit du eigentlich durch Raserei etc. gut machst. Im Prinzip rechnet es sich nicht. Also kann ich auch einfach zur zügig fahren. btw ...Allerseits noch ein gesundes, neues Jahr MkG Patricia | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 451621 | |||
Datum | 03.01.2008 18:10 | 14388 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Patricia Klott Sorry, aber wie schon so oft hier geschrieben, haben wir keinerlei Sonderrechte im privaten PKW Mindestens genausooft wurde darauf hingewiesen, dass man im Privat-PKW durchaus Sonderrechte in Anspruch nehmen kann! Lediglich das Wegerecht ist an Einsatzfahrzeuge gebunden. Grüße Magnus | |||||
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Autor | Mark8us 8P., Traunstein / Bayern | 451623 | |||
Datum | 03.01.2008 18:16 | 14330 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Magnus Hammerl--- Mindestens genausooft wurde darauf hingewiesen, dass man im Privat-PKW durchaus Sonderrechte in Anspruch nehmen kann!´ Richtig genauso ist es. Ich habe schon von ein paar Monaten dazu gepostet das ein ehemaliger Dienststellenleiter bei uns GH (bei meiner damaliger FW) dazu Stellung genommen hat. Wir (SB) haben Sonderrechte. ABER auf eigene Gefahr. Sollte es zu einem Unfall kommen und wird einem das Überschreiten verkehrsrechtlicher Vorgaben nachgewiesen dann hat man ein grosses Problem. Also sollte immer das Hirn eingeschaltet werden. Gruss | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land) | 451625 | |||
Datum | 03.01.2008 18:20 | 14329 x gelesen | |||
Geschrieben von Magnus HammerlMindestens genausooft wurde darauf hingewiesen, dass man im Privat-PKW durchaus Sonderrechte in Anspruch nehmen kann!Ebent. Aber Patricia wohnt verdammt nah an Frankfurt dran *g* Vielleicht ist im näheren räumlichen Umfeld des OLG Frankfurt der Respekt vor selbigem doch ausreichend groß, um die berühmt-berüchtigte Fehlentscheidung zu dieser Thematik (Beschluss vom 25.9.91, NZV 92, 333, 334) wenigstens nicht in öffentlichen Foren durch den Kakao zu ziehen ;o) Also rein theoretisch könnte auch heutzutage noch ein hessisches Gericht auf die Idee kommen, dieser Meinung zu folgen, ganz ungefährlich leben wir Hessen da also nicht, aber das könnte man dann ja mal durch die Instanzen treiben und hören, ob der BGH sich nicht dazu hinreißen ließe, darüber mal abschließend zu befinden ;o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Weissach / BaWü | 451628 | |||
Datum | 03.01.2008 18:39 | 14342 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank MonesWie die Anderen schon gesagt haben, waren das höchstwahrscheinlich stark motivierte junge Männer und es bedarf einer Klärung durch eine Führungsperson.Ich könnte dir jetzt genau gegenteilige Beispiele geben, da wird schnelles fahren und übermäßiges hetzen fast noch propagiert. Geschrieben von Frank Mones Dort wurde uns gesagt, dass wir zwar im Einsatzfall zügig zum Gerätehaus und über rote Ampeln fahren dürfen Über rote Ampeln? Das wäre mir neu. Geschrieben von Frank Mones Sogar mit Warnblinkanlage, Abblendlicht und Nebelschlussleuchte. Kannst du uns deine Gedankengänge erläutern die dich zum Einschalten dieser Lichter geführt haben? Ansonsten kann ich nur den anderen Kameraden beipflichten, wenn man nicht hetzt gehts genauso schnell. ;) In der Feuerwehr gibt es leider noch ziemliche viele Missstände die behoben werden müssen, wir sind letztendlich auch nur Menschen die Fehler machen. Ich finde es allerdings auch schön zu wissen, dass es Leute gibt die sich erstmal kundig machen, bevor sie wieder auf die Feuerwehr schimpfen. Gruß Alex Das ist meine persönliche Meinung! Man kann sie mit mir teilen, man darf sie auch kritisieren und darüber diskutieren. Eine Änderung meiner Meinung ist deswegen auch nicht ausgeschlossen. Dazu ist das Forum da! | |||||
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Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 451642 | |||
Datum | 03.01.2008 19:01 | 14332 x gelesen | |||
Geschrieben von Magnus HammerlMindestens genausooft wurde darauf hingewiesen, dass man im Privat-PKW durchaus Sonderrechte in Anspruch nehmen kann! Da habe ich wohl dann gefehlt oder nicht aufgepasst :-) Aber mal ehrlich ... ist es sinnig mal eben über ne rote Ampel zu fahren? ggf. noch schön in einem großen Kreuzungsbereich? Ich selbst hab bei der Anfahrt keine Ampel im weg. Nur ne 30er-Zone und das Polizeirevier. MkG Patricia | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 451643 | |||
Datum | 03.01.2008 19:04 | 14357 x gelesen | |||
Geschrieben von Patricia KlottDa habe ich wohl dann gefehlt oder nicht aufgepasst :-) Vermutlich beides;-) Geschrieben von Patricia Klott Aber mal ehrlich ... ist es sinnig mal eben über ne rote Ampel zu fahren? Das kommt darauf an, würde der Jurist sagen. Ich kenne die eine oder andere Ampel, bei der mir das nachts um 3 Uhr auch egal wäre (z.B. sog. "Pförtnerampeln" die grundsätzlich jedes Fahrzeug anhaten damit Du den Spaß verlierst durch die Stadt zu fahren und das nächste Mal die Umgehungsstraße nimmst). Geschrieben von Patricia Klott ggf. noch schön in einem großen Kreuzungsbereich? Da wird es schon schwieriger. Aber 5 Minuten später mit dem großen oten Auto wir ja auch von mir erwartet, daß ich die Situation beurteilen kann... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 451648 | |||
Datum | 03.01.2008 19:10 | 14473 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fischernachts um 3 Uhr auch egal wäre (z.B. sog. "Pförtnerampeln" die grundsätzlich jedes Fahrzeug anhaten Da gibt es wohl auch die Ein oder Andere, ok. Aber Nachts kann man davon ausgehen, das ggf. weniger Verkehr ist. Außer denen, die aus der Disco kommen o.ä. ;-) Geschrieben von Christian Fischer Da wird es schon schwieriger. Aber 5 Minuten später mit dem großen oten Auto wir ja auch von mir erwartet, daß ich die Situation beurteilen kann... aber mit dem großen, roten Auto hat man doch eine etwas gesteigerte Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer. Auch wenn es da auch nicht ganz ohne ist, eine Kreuzung zu überqueren. MkG Patricia | |||||
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Autor | Bori8s R8., Mühlheim / Hessen | 451649 | |||
Datum | 03.01.2008 19:12 | 14477 x gelesen | |||
Sehr geehrter Herr Halläner, immer wieder, auch bei uns, gibt es Kameraden, bei denen etwas mehr Adrenalin ausgeschüttet wird. Das soll seine Rechtfertigung sein, aber ein Versuch der Erklärung. Die meisten jüngeren Kameraden hören das Piepsen ihrer Piepser und schalten dann schon im Kopf ab. Hören somit fast keine Durchsage mehr usw. Für alle gilt die StVO, für die FW-Leute ganz besonders der §35-36. In dem es lautet, dass ein Feuerwehrfahrzeug mit eingeschaltetem Baulicht und Martinshorn mit max. 7km/h über eine rote Ampel fahren darf. Alles darüber befindliche ist grob fahrlässig. Dies ist nur eine Klausel im Gesetz. Es dürfen Kameraden, egal ob mit oder ohne Warnblinker, Plaketten, Schilder, etc, wenn überhaupt nur über rot fahren, wenn Menschen, Tiere, oder Sachwerte bedroht sind. Dabei sind Feuer und Technische Hilfeleistung mit eben jenen Gefahren. Bei einem Unfall trägt der Verursacher, in dem Fall wäre es der Kamerad gewesen, die volle Schuld. Er darf sich nur wenn es wirklich um Menschenleben geht entfernen. Treffpunkt ist immer das FW-Haus. Natürlich nur bei Kratzern, Spiegeln ab, etc. Zumal der Verurascher auch dann eine Teilschuld erhält. Zusätzlich wird immer der Polizei mit angefordert. Eine Ölspur läuft nicht weg! Also hier langsam. Ich denke, dass der Wehrführer mit den beiden schon geredet hat. Sicherheit zuerst. Es bringt ihm nichts, wenn er einen schweren Verkehrsunfall baut, wg einer Ölspur!!! Auch gibt es Wehren, die zulassen das Angehörige einer FF über Blitzer fahren dürfen, egal wie schnell sie sind wird alles von der Stadt übernommen. Jedoch 120km/h in einer 30km/h Zone zu fahren ist mehr als verantwortungslos. Ich persönlich bin immer dafür jemanden zu bremsen, als nachzuziehen. Lieber gibts was auf die Mütze, als dass ich die Leute immer wieder motivieren muss. Ich denke in diesen beiden Fällen, wird die Zeit und der Wehrführer (oder Gruppenführer/Kameraden) helfen. MfG Boris FF Mühlheim-Lämmerspiel | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 451656 | |||
Datum | 03.01.2008 19:19 | 14591 x gelesen | |||
Tach, Geschrieben von Boris Raschke Die meisten jüngeren Kameraden hören das Piepsen ihrer Piepser und schalten dann schon im Kopf ab. Hören somit fast keine Durchsage mehr usw. Die höre ich auch nicht, wie die meisten anderen mit DME auch.... Geschrieben von Boris Raschke Für alle gilt die StVO, für die FW-Leute ganz besonders der §35-36. Ich gehe jetzt mal von einem Schreibfehler aus...das wären nämlich 35 und 38. Geschrieben von Boris Raschke In dem es lautet, dass ein Feuerwehrfahrzeug mit eingeschaltetem Baulicht und Martinshorn mit max. 7km/h über eine rote Ampel fahren darf. Alles darüber befindliche ist grob fahrlässig. Dies ist nur eine Klausel im Gesetz. Wo Du das her hast würd ich auch gerne wissen.... Geschrieben von Boris Raschke Er darf sich nur wenn es wirklich um Menschenleben geht entfernen. Treffpunkt ist immer das FW-Haus. Natürlich nur bei Kratzern, Spiegeln ab, etc. Zumal der Verurascher auch dann eine Teilschuld erhält. Zusätzlich wird immer der Polizei mit angefordert. Was willst Du uns damit sagen ? Gruß Andi | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 451657 | |||
Datum | 03.01.2008 19:20 | 14357 x gelesen | |||
Geschrieben von Patricia KlottDa gibt es wohl auch die Ein oder Andere, ok. Aber Nachts kann man davon ausgehen, das ggf. weniger Verkehr ist. Ist vollkommen wurscht! Wie wir wissen, kann Sonderrecht in Anspruch genommen werden, OHNE dabei andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. So wie es im Anfangsbeitrag beschrieben wurde darf es logischerweise nicht sein. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 451687 | |||
Datum | 03.01.2008 20:05 | 14377 x gelesen | |||
Geschrieben von Boris RaschkeIn dem es lautet, dass ein Feuerwehrfahrzeug mit eingeschaltetem Baulicht und Martinshorn mit max. 7km/h über eine rote Ampel fahren darf. Alles darüber befindliche ist grob fahrlässig. Dies ist nur eine Klausel im Gesetz.??? Manchmal muss ich bei deinen Beiträgen an Dieter Nuhr denken... Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 451688 | |||
Datum | 03.01.2008 20:06 | 14344 x gelesen | |||
Das Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer.passt aber nicht zu Warnblinkanlage,... und Nebelschlussleuchte Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 451708 | |||
Datum | 03.01.2008 21:17 | 14323 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Magnus Hammerl Lediglich das Wegerecht ist an Einsatzfahrzeuge gebunden. und auch die dürfen das Wegerecht nicht erzwingen. Das was diese beiden Privat-PKW da an der Kreuzung gemacht haben, kann ich nicht gutheißen. Grüße Micha | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 451711 | |||
Datum | 03.01.2008 21:25 | 14321 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Boris Raschke In dem es lautet, dass ein Feuerwehrfahrzeug mit eingeschaltetem Baulicht und Martinshorn mit max. 7km/h über eine rote Ampel fahren darf. Alles darüber befindliche ist grob fahrlässig. Dies ist nur eine Klausel im Gesetz. Hää ? Hast du eine andere StVO als ich? Geschrieben von ---StVO, § 35 Sonderrechte---
§36 spricht im übrigen von den Zeichen der Polizeibeamten Ich vermute, du meinst §38. Da heißt es Geschrieben von ---StVO, § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht---
Bitte klär mich über die 7 km/h auf. Woher kommt das? Grüße Micha | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land) | 451732 | |||
Datum | 03.01.2008 22:18 | 14395 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Boris Raschke Für alle gilt die StVO, für die FW-Leute ganz besonders der §35-36. In dem es lautet, dass ein Feuerwehrfahrzeug mit eingeschaltetem Baulicht und Martinshorn mit max. 7km/h über eine rote Ampel fahren darf. Alles darüber befindliche ist grob fahrlässig. Dies ist nur eine Klausel im Gesetz.Wenn du schon den richtigen Paragraphen und die richtige Rechtsverordnung hattest, wäre es z.B. mit google ein Leichtes gewesen, auch den Inhalt zu finden. Denn *das* steht dort nicht, und stimmt auch nicht mal ansatzweise. Deine Intention, die Leute zum Langsamfahren anzuhalten, in allen Ehren, aber auch ein gutes Ziel erreicht man nicht mit krass falschen Aussagen. Da gerade aber zu dem Sonder- und Wegerechtsthema bei Feuerwehrs landauf landab unglaublich viel Blödsinn erzählt wird (teilweise auch von Menschen, bei denen man annehmen muss, sie wüssten aus beruflichen Gründen genauestens Bescheid...), kann man eigentlich keinem FA übel nehmen, wenn er nur Märchen dazu kennt. Ich biete dir an, die Thematik Sonder- und Wegerechte bei euch mal in einem 90-minütigen Unterricht rüberzubringen, ich würde dafür auch nur 20 Liter Super und nen kleinen Imbiß haben wollen :o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 451746 | |||
Datum | 03.01.2008 22:42 | 14325 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian WeißDa gerade aber zu dem Sonder- und Wegerechtsthema bei Feuerwehrs landauf landab unglaublich viel Blödsinn erzählt wird (teilweise auch von Menschen, bei denen man annehmen muss, sie wüssten aus beruflichen Gründen genauestens Bescheid...), kann man eigentlich keinem FA übel nehmen, wenn er nur Märchen dazu kennt.Wie wahr... Eigentlich sind die diesbezüglichen Rechtsgrundlagen schon recht deutlich. Warum dann in verschiedensten Wehren, auf verschiedensten Lehrgängen über alle Ebenen hinweg andere Auslegungen propagiert werden, zum Teil völlig an Gesetz und GMV vorbei, werd ich nie verstehen. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Bori8s R8., Mühlheim / Hessen | 451920 | |||
Datum | 04.01.2008 03:21 | 14360 x gelesen | |||
Erwischt!!! Tippfehler. Es soll 38 heißen. Aber den Fehler dürft ihr ruhig behalten. http://www.drk-leutenbach.de/monatsthema/2004-02_stvo_sonderrechte.html Dort ist verzeichnet, das sich Fahrzeuge mit ich zitiere: "Das Einsatzfahrzeug wird nicht an Zebrastreifen halten und sich an roten Ampeln langsam über die Kreuzung tasten." Wird von unserer Polizei als 7km/h ausgelegt. Daher kommen die 7km/h.... Das ist zwar ne Seite vom DRK, macht hier aber nix. MfG | |||||
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Autor | Tobi8as 8L., Riegelsberg / Saarland | 451940 | |||
Datum | 04.01.2008 08:59 | 14351 x gelesen | |||
Geschrieben von Boris Raschkehttp://www.drk-leutenbach.de/monatsthema/2004-02_stvo_sonderrechte.html Warum, beziehst du dich denn zuerst auf die StVo und benutzt dann nicht die original Texte aus genau dieser (siehe oben). Das DRK Leutenbach kann auf ihren Seiten ja veröffentlichen was es will. Geschrieben von Boris Raschke "Das Einsatzfahrzeug wird nicht an Zebrastreifen halten und sich an roten Ampeln langsam über die Kreuzung tasten." Dann müsste da aber Schritttempo stehen und nicht langsam und selbst Schritttempo ist noch Auslegungssache und imho nicht eindeutig definiert. Also macht die Leute mal nicht unnötig noch unsicherer wie sie eh schon sind. Gruß t0bias Bitte besucht die offizielle Seite der Feuerwehr Riegelsberg alles nur meine private Meinung, nicht die der Feuerwehr Rgb | |||||
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Autor | Mich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch. | 451968 | |||
Datum | 04.01.2008 11:42 | 14372 x gelesen | |||
Klassischer Fall von "Ich weiß was, ich weiß was, nur nicht mehr genau was - egal, schreib trotzdem einen Post" @ Herrn Halländer: Bitte ignorieren Sie die Aussage des Herrn Raschke, da diese relativ verwirrend, und sachlich nicht zutreffend ist, wie Sie bestimmt aus den Reaktionen der anderen Posts entnehmen können. Die Quintessenz des Post Posts von Herrn Raschke ist allerdings richtig - die Beiden haben sich völlig falsch verhalten und werden hoffentlich bald bei Ihnen aufkreuzen, sich tausendmal entschuldigen und hoffen, keine Anzeige zu kassieren. (vorr. die Wehrführung wird über den Vorfall informiert) Auch ich zolle Ihnen den höchsten Respekt dafür, sich als "Quasi"-Geschädigter bei den Schädigern zu informieren. Für Ihre Umsicht meinen allerherzlichsten Dank - auch wenn ich weit weg im Bayern-Ländle wohn. Und ich muss auch Sebastian Krupp rechtgeben - Die Möglichkeit der Anzeige würde ich mir sehr wohl offenhalten. Gerade diese Dinge sind es, die jungen Fahrern zum Nachdenken verhelfen - zum Beispiel 4 Wochen Fahrverbot und eine empfindliche Geldstrafe! Ein Anliegen, Herrn Halländer, hätte ich aber: Würden Sie uns über den Verlauf der Geschichte weiter informieren? wie ich sehe, zeigen Sie sehr viel Interesse an der Thematik Feuerwehr - mit all ihren Problemen, aber positiv Erlebtem. Lassen Sie sich auch nicht abschrecken von einem Forum, gerne wird gerade in Foren nur Negatives disktutiert, Probleme besprochen und sich teilweise beschimpft - Die Positiven Seiten der Arbeit allerdings verkümmern zumeist am Stammtisch bzw. in einem kleinen Beitrag der Lokalpresse. Doch gerade diese positiven Erfahrungen sind es, welche uns diese Arbeit tun lassen. Grüße, Michael | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land) | 452138 | |||
Datum | 04.01.2008 17:21 | 14319 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Boris Raschke Das ist zwar ne Seite vom DRK, macht hier aber nix.Stimmt, denn der Artikel ist richtig gut geschrieben, leicht verständlich und dennoch fachlich richtig. Leider waren es die von dir gezogenen Schlüsse nicht, was mich wiederum in meiner Ansicht bestätigt, dass jeder Feuerwehrangehörige den puren Gesetzestext von 35 und 38 mal "an die Wand geworfen" und Detail für Detail erklärt bekommen muss. Jede Zusammenfassung, und sei sie noch so gut, kann nicht alle Eventualitäten und Details erfassen, Gesetze tun dies aber durch ihre Abstraktheit. Und ich hab schon so manche sehr unbefriedigende (oder schlicht gefährliche) "Faustformel" gehört, so Späße wie "Immer 1,5mal so schnell wie erlaubt ist okay" sind darunter. Das Angebot mit dem Unterricht steht weiterhin ;o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 452154 | |||
Datum | 04.01.2008 17:56 | 14455 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Michael Mehrl Und ich muss auch Sebastian Krupp rechtgeben - Die Möglichkeit der Anzeige würde ich mir sehr wohl offenhalten. Gerade diese Dinge sind es, die jungen Fahrern zum Nachdenken verhelfen - zum Beispiel 4 Wochen Fahrverbot und eine empfindliche Geldstrafe! Wie wäre es mal mit ruhig bleiben und Nerven behalten?!? Bei sowas sollte eine eindringliche Ansprache in Verbindung mit einem vernünftigen Unterricht (*Selbstbeweiräucherungsmodus an* Feuerwehrrechtseminar *Selbstbeweihräucherungsmodus aus* ;-) wohl mehr bewirken, als hier irgendwelche Strafverfolgungsbehörden einzuschalten. Wer sagt denn, dass die Jungs wussten, dass sie zu einer Ölspur fahren? Bei uns wüsste das niemand, der keinen Melder mit Textdisplay hat und das sind die meisten. Ich sage in meinem diesbezüglichen Unterricht ja auch, dass kein Einsatz der Welt wichtig genug ist, um sich selbst oder irgendwelche anderen Leute auf dem Weg zur Wache zu gefährden. Aber jeder von uns sollte mal an seine ersten Fahrten zur Wache zurückdenken, von denen manche sicherlich mit mehr Glück als Verstand heil zur Wache geführt haben. Wer hier ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein... Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 452158 | |||
Datum | 04.01.2008 18:03 | 14340 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja MidunskyWie wäre es mal mit ruhig bleiben und Nerven behalten?!?Wenn man sich meinen Beitrag, auf den Michael sich bezieht, mal durchliest, merkt man, das ich die Anzeige als Mittel für den Fall ansehe, dass die Feuerwehr keine Einsicht zeigt bzw. augenscheinlich auf eine interne Aufarbeitung verzichtet. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 452165 | |||
Datum | 04.01.2008 18:13 | 14314 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Sebastian Krupp Wenn man sich meinen Beitrag, auf den Michael sich bezieht, mal durchliest, merkt man, das ich die Anzeige als Mittel für den Fall ansehe, dass die Feuerwehr keine Einsicht zeigt bzw. augenscheinlich auf eine interne Aufarbeitung verzichtet. Das habe ich wohl gemerkt. Aber du meinst das bringt was für die Jungs? Das läuft dann unter dem Pechvogelargument, nach dem Motto, da bin ich eben an einen geraten, der mich anzeigt. Damit ist man als Angezeigter sauer auf den Anzeigenden, der ja (@Jörg, ist nur hypothetisch, bitte nicht persönlich nehmen) überhaupt keine Ahnung hat, nun einem den Mist eingebrock hat und setzt sich noch lange nicht mit seinem eigenen Verhalten auseinander. Eine Verhaltensänderung dürfte das nicht unbedingt bewirken. Menschen sind nunmal nur so gut wie ihre "Lehrer" und wenn sie es nicht anders beigebracht bekommen? Oder willst du den Wehrleiter anzeigen, der seine Leute nicht vernünftig ausbildet bzw. im Griff hat? ;-) Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 452177 | |||
Datum | 04.01.2008 18:40 | 14307 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja MidunskyAber du meinst das bringt was für die Jungs? Das läuft dann unter dem Pechvogelargument, nach dem Motto, da bin ich eben an einen geraten, der mich anzeigt. Damit ist man als Angezeigter sauer auf den Anzeigenden, der ja (@Jörg, ist nur hypothetisch, bitte nicht persönlich nehmen) überhaupt keine Ahnung hat, nun einem den Mist eingebrock hat und setzt sich noch lange nicht mit seinem eigenen Verhalten auseinander. Eine Verhaltensänderung dürfte das nicht unbedingt bewirken.Mit dem Argument könnte man eigentlich alle Strafanzeigen sinnlos ansehen. Ganz ehrlich: Wenn ich mich von jemandem im Straßenverkehr konkret durch ein starkes Fehlverhalten seinerseits gefährdet sehe, würde ich direkt an Anzeige denken. Selbst wenn ich weiss, das derjenige Feuerwehrangehöriger auf dem Weg zum Einsatz ist. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 453494 | |||
Datum | 09.01.2008 19:03 | 14328 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Sebastian Krupp Mit dem Argument könnte man eigentlich alle Strafanzeigen sinnlos ansehen. Tja, dass sind nicht nur die eigenen Erfahrungen aus mittlerweile 2 jähriger Tätigkeit als Anwältin/Strafverteidigerin sondern auch ein Grund warum die Politiker (nein die machen das nicht nur, weil das gerade gut im Wahlkampf ankommt ;-) über "Boot-Camps" diskutieren... Das: Geschrieben von Sebastian Krupp Wenn ich mich konkret gefährdet sehe und das : Geschrieben von Sebastian Krupp starkes Fehlverhalten liegt zudem im Auge des Betrachters und der Frage für den Staatsanwalt, ob man es beweisen kann. Deshalb sind m.E. persönliche Ansprachen sinnvoller als irgendwelche Strafverfahren - auch wenn ich dir natürlich recht gebe, dass irgendwann sicherlich die Grenze erreicht ist in der es mit Ansprachen nicht mehr getan ist. Piepser für eine gewisse Zeit abnehmen funktioniert auch sehr gut ;-) Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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