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ThemaErste Hilfe Fortbildung4 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorThom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern455318
Datum15.01.2008 20:485383 x gelesen
Hallo,

Wer kann mir die genauen Vorschriften über die Fortbildung in Erster Hilfe für FA nennen?
16 Doppelstunden in der Grundausbildung ist klar. Aber wie gehts weiter?
Kenne Aussagen, daß der Kurs alle 2 Jahre wiederholt werden muß.
Andere behaupten wieder, daß alle 2 Jahre 8 Doppelstunden " Auffrischung " verlangt werden. Oder reicht ein mal jährlich eine Unterweisung im Rahmen der 40 Stunden Ausbildungsdienst? Wie ist die genaue gesetzliche Regelung? Kann in der FwDv 2 nichts finden

Danke schon mal für die Antworten.


Gruß vom Ammersee,

Thomas


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AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W455342
Datum15.01.2008 22:163876 x gelesen
Bei uns in BW ist mit dem "erweiterten EH Kurs " mit 20 Doppelstunden der bekannten Vorschriften im Berreich der FFW Genüge getan.
Ich kenne keine weiteren Vorschriften zu diesem Thema.
Das dies nicht das Ende sein sollte steht außer Frage.
Gruß
Andreas
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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP455353
Datum15.01.2008 22:393839 x gelesen
Laut Aussage meines Arbeitgebers, bzw. der zuständigen Unfallkasse hat man die Wahl, entweder alle 2 Jahre einen 16 Stunden Kurs zu machen oder einen 16 Stunden Kurs und dann jährlich einen 8 Stunden Auffrischungskurs.
Das wird auch so zumindest bei uns in der Feuerwehr anerkannt. Nachdem ich den 16 Stunden EH-Kurs Ende letzten Jahres mal wieder gemacht habe bin ich zu dem Entschluss gekommen das jetzt regelmäßig alles zwei Jahre zu machen. Denn es ändert sich auch in dem Bereich einiges. Und in meinem Fall stellt der Arbeitgebr frei und die Unfallkasse zahlt.

Gruß
ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorThom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern455883
Datum17.01.2008 18:553802 x gelesen
Ich mach ihn auch alle zwei Jahre über die Unfallkasse komplett neu. ( Als Ersthelfer im Betrieb )
Meine Frage ging eher in die Richtung was bei der FF an Fortbildung vorgeschrieben ist. Ich denke mal natürlich so viel als möglich, aber gibts genaue gesetzliche Regelungen?

Gruss vom Ammersee,

Thomas


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 15.01.2008 20:48 Thom7as 7K., Utting a. Ammersee
 15.01.2008 22:16 Andr7eas7 L.7, Sindelfingen
 15.01.2008 22:39 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 17.01.2008 18:55 Thom7as 7K., Utting a. Ammersee
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