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| Thema | Gasspürgerät | 17 Beträge | |||
| Rubrik | Einsatz | ||||
| Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 455403 | |||
| Datum | 16.01.2008 09:28 | 8584 x gelesen | |||
| Hallo, ich habe gerade diesen Einsatzbericht gelesen, und dabei hat es mich verwundert, dass zum einen kein Fahrzeug mit Gasspürtechnik nachalamiert wurde, und man sich zum anderen auf die Aussage eines Technikers und seines Messgerätes verlässt. Ist das so das übliche Vorgehen? Tomy | |||||
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| Autor | Matt8hia8s H8., Burgheim - Straß / Bayern | 455409 | |||
| Datum | 16.01.2008 09:44 | 6861 x gelesen | |||
| Hallo Thomas, ich mutmaße mal, dass es sich hier um den Störungsdienst des Gasversorgers handelte und nicht nur um irgendeinen Techniker. Insoweit würde ich mich durchaus auf seine Aussagen und seines Messgerätes (welche m. W. n. jeden Tag frisch kallibriert werden) verlassen. Gruß Matthias Alles meine Meinung! | |||||
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| Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 455457 | |||
| Datum | 16.01.2008 12:15 | 6816 x gelesen | |||
| Hi, interessant finde ich, dass der Gefahrguttrupp, der wohl sehr schnell zur Stelle war, keine Erkundung vorgenommen hat. Weiterhin ist es für mich fraglich, ob nach Abschiebern und einer halben Stunde Lüften noch unbedingt Gas messbar sein muss. Grüße Tomy | |||||
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| Autor | Simo8n H8., Mönchengladbach / NRW | 455473 | |||
| Datum | 16.01.2008 12:49 | 6797 x gelesen | |||
| Tach zusammen! Viel ungewöhnlicher finde ich, dass man mit einem nicht Ex-geschützten Gerät Belüftungsmaßnahmen bei Gasgeruch durchführt. Bevor jetzt jemand schreit:"Moment, wir haben einen Wasserlüfter (typhoon o.ä.)! Der ist Ex-geschützt!" Bis jetzt konnte ich alle mit meiner Meinung überzeugen, dass ein Gerät, was offene drehende Teile und ein Metallgehäuse hat, nicht Ex-geschützt sein kann. Der Antriebsmotor, ja. Sonst aber nicht. Mit kameradschaftlichem Gruß So wie bei allen ist das meine persönliche Meinung und so ist sie auch bitte zu verstehen. Meine Meinung ist völlig unabhängig von meinem Beruf oder meines Ehrenamts und hat rein gar nichts damit zu tun. Wenn sich einer durch meinen kurzen, ehrlichen Beitrag beleidigt oder angegriffen fühlt, so ist das nicht meine Absicht. Allerdings sind mir ernst gemeinte und auf AUGENHÖHE geführte Diskussionen wichtig, deswegen nicht beleidigt sein wenn ich mich mal nicht äußer oder antworte! ! ! | |||||
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| Autor | Oliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen | 455488 | |||
| Datum | 16.01.2008 13:13 | 6697 x gelesen | |||
| Hallo! Die wassserbetriebenen Lüfter der Fa. Typhoon besitzen ein Gehäuse aus Kunststoff und Propellerschaufeln aus Compositematerial. Wo soll da ein Metallgehäuse sein? Möglicherweise bei anderen Herstellern anders, aber IMHO bei Typhoon so ausgeführt. Gruß! Oliver << Melden macht frei und belastet andere! >> | |||||
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| Autor | Simo8n H8., Mönchengladbach / NRW | 455491 | |||
| Datum | 16.01.2008 13:17 | 6751 x gelesen | |||
| Sorry, mein Fehler. Es muss natürlich heissen: Bevor jetzt jemand schreit:"Moment, wir haben einen Wasserlüfter (typhoon o.ä.)! Der ist Ex-geschützt!" Bis jetzt konnte ich alle mit meiner Meinung überzeugen, dass ein Gerät, was offene drehende Teile UND/ODER ein Metallgehäuse hat, nicht Ex-geschützt sein kann. Der Antriebsmotor, ja. Sonst aber nicht. Mit kameradschaftlichem Gruß null So wie bei allen ist das meine persönliche Meinung und so ist sie auch bitte zu verstehen. Meine Meinung ist völlig unabhängig von meinem Beruf oder meines Ehrenamts und hat rein gar nichts damit zu tun. Wenn sich einer durch meinen kurzen, ehrlichen Beitrag beleidigt oder angegriffen fühlt, so ist das nicht meine Absicht. Allerdings sind mir ernst gemeinte und auf AUGENHÖHE geführte Diskussionen wichtig, deswegen nicht beleidigt sein wenn ich mich mal nicht äußer oder antworte! ! ! | |||||
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| Autor | Oliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen | 455502 | |||
| Datum | 16.01.2008 13:34 | 6786 x gelesen | |||
| Der Ex-Schutz der wasserbetriebenen Lüfter ist aber definitv da. Wenn sich ein GFK-Propeller in einem Plastikgehäuse dreht, was soll da passieren? Den Ex-Schutz kann man sich ja nicht irgendwo "aus den Rippen leiern". Gruß! Oliver << Melden macht frei und belastet andere! >> | |||||
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| Autor | Matt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg | 455520 | |||
| Datum | 16.01.2008 14:39 | 7032 x gelesen | |||
| Hallo! Geschrieben von Oliver Schuster Der Ex-Schutz der wasserbetriebenen Lüfter ist aber definitv da. Wenn sich ein GFK-Propeller in einem Plastikgehäuse dreht, was soll da passieren? Möglich wäre z.B., dass der Betrieb des Lüfters als solches ex geschützt ist, die Anwendung aber ggf. nicht. Soll heißen der Lüfter erzeugt im Labor unter Prüfbedingungen keinerlei Funken o.ä. aber bei der Anwendung des Lüfters könnten Funken entstehen vielleicht durch aufgewirbeltes Material oder ähnliches. Was sagen die "ex Experten" dazu? Grüße Matthias | |||||
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| Autor | Mark8us 8C., Wadgassen / Saarland | 455555 | |||
| Datum | 16.01.2008 15:52 | 6742 x gelesen | |||
| Wenn der Lüfter vor dem Haus also nicht ex Bereich eingesetzt wird geht das ohne Probleme auch mit einem Benzin oder Elektrobetriebenen Gerät nur wenn ich den Lüfter im Ex Bereich positioniere muß er hierfür eine Ex Zulassung haben. Der Techniker vom Gasversorger ist an der EST muß meßtechnisch nachweisen das der Gasgeruch / die Gefahr nicht von seinem Gasrohrnetz bzw. der Gas-Hausinstallation ausgeht dies teilt er der Feuerwehr mit und gut ist für ihn. Ist aber dennoch eine Geruchsbelästigung o.ä. vorhanden ist der Meß- und Spürtrupp der Feuerwehr gefragt. Gruß Markus | |||||
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| Autor | Mark8us 8C., Wadgassen / Saarland | 455556 | |||
| Datum | 16.01.2008 15:58 | 6834 x gelesen | |||
| Ergänzend noch wie bei uns verfahren wird seitens der Gaswerke: Zuerst Ex Messung im Gebäude wenn dies zunächst ohne Befund dann wird die Leitungsanlage auf Dichheit überprüft und vor dem Haus das Erdreich über der Gasleitung mittels Gasspürgerätschaft auf Leckstellen abgesucht. Erst wenn diese Prüfungen abgeschlossen sind kann ich als Techniker vor Ort dem Einsatzleiter melden das es sich nicht um Erdgas aus unserer Leitung handelt alles andere ist dann die Sache des EL vor Ort. | |||||
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| Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 455558 | |||
| Datum | 16.01.2008 16:09 | 7292 x gelesen | |||
| Hi, sollte aber nicht zuerst die FW feststellen ob eine explosionsgefährdete Atmosphäre vorliegt oder nicht, und dann die entsprechenden Maßnahmen einleiten? Also erst erkunden, dann handeln? Tomy | |||||
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| Autor | Mark8us 8C., Wadgassen / Saarland | 455572 | |||
| Datum | 16.01.2008 16:22 | 6947 x gelesen | |||
| Sicher soll sie das wenn sie meßtechnisch dazu in der Lage ist. Wenn sie es nicht kann immer von der größten Gefahr ausgehen und evakuieren, absichern,absperren und warten bis geeingnetes Meßgerät vorhanden ist. | |||||
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| Autor | Simo8n H8., Mönchengladbach / NRW | 455619 | |||
| Datum | 16.01.2008 17:57 | 6738 x gelesen | |||
| Im Prinzip hast Du ja recht. Der EX-Schutz besteht nur für das Gehäuse und den Antrieb, NICHT für die freien, sich drehenden Teile. Wie kann ein Gerät EX-geschützt sein, was frei drehende Teile hat. Meines Wissens hat ein "stinknormaler" Lüfter ca. 16.ooo qm/std. Leistung. Der wasserbetriebene hat mindestens 70.000 qm/std. Mit der Leistung können auch größere Teile angesaugt bzw. weggeblasen werden. Und auch kleinere metallene Teile können auch Funken erzeugen, wenn sie irgendwo vorpreschen. Das sagt mir persönlich, dass die einzige richtige Verdünnung von brennbaren Gas-/Luftgemischen die natürliche Belütung ist. Gruß So wie bei allen ist das meine persönliche Meinung und so ist sie auch bitte zu verstehen. Meine Meinung ist völlig unabhängig von meinem Beruf oder meines Ehrenamts und hat rein gar nichts damit zu tun. Wenn sich einer durch meinen kurzen, ehrlichen Beitrag beleidigt oder angegriffen fühlt, so ist das nicht meine Absicht. Allerdings sind mir ernst gemeinte und auf AUGENHÖHE geführte Diskussionen wichtig, deswegen nicht beleidigt sein wenn ich mich mal nicht äußer oder antworte! ! ! | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 455661 | |||
| Datum | 16.01.2008 19:26 | 6675 x gelesen | |||
| Was willst du denn? Es wurde doch gehandelt: Leute raus, Lüften. Du weisst, von welchem Unternehmen der Techniker kam? Wenn ich so einen zeitnah kriegen kann (und ne halbe Stunde ist da schon "zeitnah"), ist es doch das beste, was mir passieren kann, wenn ich dem Verantwortlichen gleich die Verantwortung geben kann? Und ist es nicht sch***egal, ob der Lüfter ex-geschützt ist? Die werden den kaum dahin stellen, wo es stark nach Gas riecht, sondern einfach etwas entfernt, so, das die Luft in Bewegung ist und man somit die UEG unterschreiten kann. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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| Autor | Oliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen | 455684 | |||
| Datum | 16.01.2008 21:55 | 6706 x gelesen | |||
| Hallo! Also wenn man das von diesem Standpunkt aus sieht, mag das schon richtig sein, doch besser damit lüften als gar nicht lüften, bzw. was wenn eine natürliche Lüftung nicht möglich ist. Mal ganz davon abgesehen, wann kommt man in die Situation einen Lüfter im Ex-Bereich einzusetzen. Ich denke der große Vorteil dieser Lüfter ist der abgasfreie Betrieb und die Möglichkeit einen Wassernebel zu erzeugen. Gruß! Oliver << Melden macht frei und belastet andere! >> | |||||
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| Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 456370 | |||
| Datum | 19.01.2008 15:02 | 6793 x gelesen | |||
| Mahlzeit Nur weil es nicht da geschrieben steht heißt es nicht das nicht gemacht wurde.. Geschrieben von Neumann Thomas kein Fahrzeug mit Gasspürtechnik Unsere Gasmesstechnik ist jetzt auf dem ELW, früher auf dem TLF 16 / 25.. fällt dir was auf ? Geschrieben von Neumann Thomas und man sich zum anderen auf die Aussage eines Technikers und seines Messgerätes verlässt. Also ich würde den Aussagen eines Technikers, der den Spass täglich macht, des zuständigen Versorgers und täglich gewarteten Geräten immer den Vorzug geben gegenüber einem Feuerwehrmann der vor X jahren mal auf Messseminar war und ein Gerät in den Händen hält das er nur alle Jubeljahre einmal bedient zum Thema Lüfter selbst wenn X Prozent UEG vorliegt kann man immer noch einen "normalen" Lüfter verwenden Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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| Autor | Lars8 O.8, Langwedel / Niedersachsen | 456945 | |||
| Datum | 22.01.2008 06:42 | 6673 x gelesen | |||
| Hallöchen. Wir hatten mal einen änlichen Fall. Bewohner merkten Gasgerunch, Feuerwehr alamiert und gemessen und nichts gefunden. Zuständigen Gasversorger alarmiert und der hat auch nichts gefunden. Das komische an dem Alarm war, als ein Feuerwehrkamerad die Mülltonne ca. 20m vom Haus weggeschoben hat ist auch der "Gasgeruch" mit gezogen. :-) Mit Gruß Lars www.feuerwehr-daverden.de | |||||
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