News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaAnrecht auf Einsatzverpflegung6 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 457516
Datum24.01.2008 18:136923 x gelesen
Mahlzeit

in welchen Bundesländer ist es anhand von Gesetzen / Verordnungen geregelt wann der Helfer einen Anspruch auf Einsatzverpflegung hat?

Falls ja bitte mit entsprechender Stelle, Danke ..

Gibt es beim THW oder den HIORG entsprechden Gesetzestexte?

Gibt es Empfehlungen (gerne auch DFV o.ä) zu dem Thema?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern457528
Datum24.01.2008 18:335346 x gelesen
Hallo!

Bayern:
Bayerisches Feuerwehrgesetz, Art. 9 Abs. 4 Nr. 1 :
Geschrieben von BayFwGDie Gemeinden sind verpflichtet, Feuerwehrdienstleistenden
1. notwendige Auslagen zu erstatten und sie bei Dienstleistungen von mehr als
vier Stunden kostenlos zu verpflegen,(...)



Grüße
Magnus

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY457530
Datum24.01.2008 18:345891 x gelesen
Geschrieben von Florian Beschn welchen Bundesländer ist es anhand von Gesetzen / Verordnungen geregelt wann der Helfer einen Anspruch auf Einsatzverpflegung hat?

Hallo Florian,

in Bayern gibt´s lt. Gesetz nach 8 Stunden Einsatz/ Dienst Verpflegung von der Gemeinde des Schadenortes. Da gab´s bisher noch nie Probleme. Da wurde dann ein Metzger aufgeweckt, dass man Wurst bekommt, vom Bäcker Brot und von einer Brauerei Getränke (nichtalkoholisch!). Warme Getränke gibt´s aus der Teeküche des Gerätehauses.


Bayerisches Feuerwehrgesetz
(BayFwG)


Art. 17
Überörtliche Hilfe der gemeindlichen Feuerwehren
(1) Die gemeindlichen Feuerwehren haben bei Bedarf auch außerhalb des Gemeindegebietes
Hilfe zu leisten, soweit der Abwehrende Brandschutz und der
Technische Hilfsdienst in der eigenen Gemeinde dadurch nicht wesentlich gefährdet
werden.
(2) Die Hilfeleistung ist bis zu einer Entfernung von 15 Kilometern Luftlinie von der
Grenze des Gemeindegebietes kostenlos; im übrigen hat die Gemeinde, in deren
Gebiet Hilfe geleistet worden ist, auf Antrag die Aufwendungen zu erstatten.


Vollzug des
Bayerischen Feuerwehrgesetzes
(VollzBekBayFwG)

9.4 Verpflegung
Für die Verpflegung der Angehörigen von Feuerwehren, die überörtliche Hilfe leisten
(Art. 17 Abs. 1 BayFwG), hat unter den Voraussetzungen von Art. 9 Abs. 4 Nr. 1
BayFwG die für die Einsatzstelle zuständige Gemeinde aufzukommen.



Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner
FF Mühlhausen

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY457532
Datum24.01.2008 18:475234 x gelesen
Hallo Forum,

ich hab mich verschrieben. Nach 4 statt nach 8 Stunden hat man in Bayern Anrecht auf kostenlose Verpflegung von der Gemeinde,


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner
FF Mühlhausen

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern457533
Datum24.01.2008 18:525075 x gelesen
ich war schneller ;-)


Grüße
Magnus

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)457559
Datum24.01.2008 19:405211 x gelesen
Naja, eigentlich stimmt ja beides ;-)


Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 24.01.2008 18:13 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 24.01.2008 18:33 Magn7us 7H., Pöttmes
 24.01.2008 18:34 Anto7n K7., Mühlhausen
 24.01.2008 18:47 Anto7n K7., Mühlhausen
 24.01.2008 18:52 Magn7us 7H., Pöttmes
 24.01.2008 19:40 ., Grafschaft
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt