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Thema | Einsatzunfall mit tödlichem Ausgang | 14 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Mich8ael8 T.8, Gladbeck / NRW | 459670 | |||
Datum | 02.02.2008 11:01 | 5973 x gelesen | |||
RADFAHRER SCHWENKTE MIT " KNÖPFEN IM OHR " IN DEN TOD !! MARTINSHORN ÜBERHÖRT UND VOM NOTARZTWAGEN ERFASST !! TRAGISCHER UNFALL IN AACHEN !! Polizei Aachen - Pressestelle Radfahrer bei Verkehrsunfall getötet Aachen - Nach einem Verkehrsunfall heute Mittag, kurz nach 15 Uhr, wurde ein Fahrradfahrer getötet.. Nach derzeitigem Ermittlungsstand und Angaben von Zeugen hatte ein Notarzteinsatzfahrzeug während einer Einsatzfahrt mit Blaulicht und Martinshorn den verkehrsberuhigten Bereich des Elisenbrunnens befahren. Der Notarzt fuhr in der Fahrbahnmitte. Aus bislang nicht geklärter Ursache schwenkte der Radfahrer plötzlich vom Fahrbahnrand in die Mitte und wurde dort vom Notarzteinsatzfahrzeug erfasst. Bei dem Sturz zog sich der Radfahrer die tödlichen Verletzungen zu. Der Fahrer des Notarzteinsatzfahrzeugs erlitt einen schweren Schock. Er muss seelsorgerisch betreut werden. Ein weiterer Seelsorger betreut unterdessen die einige Zeugen, die am stark besuchten Elisenbrunnen den Unfall miterlebten. Die Unfallstelle wurde weiträumig abgesperrt. Unfallexperten der Polizei untersuchen die Unfallspuren. Das Fahrrad und der Notarztwagen wurden zur Beweissicherung sichergestellt. Die Personalien des Radfahrers stehen bislang nicht fest. Die Identitätsfeststellung läuft derzeit. Aktuelle TV News Wiebold TVnews | |||||
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Autor | Maxi8mil8ian8 K.8, Preetz / Schleswig-Holstein | 459700 | |||
Datum | 02.02.2008 13:02 | 5083 x gelesen | |||
Tragisch. Unterstreicht IMO allerdings noch einmal das Verbot der "Ohr-Knöpfe" im Straßenverkehr.. Alled meine private Meinung! | |||||
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Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 459712 | |||
Datum | 02.02.2008 13:45 | 5041 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Maximilian Köhler Unterstreicht IMO allerdings noch einmal das Verbot der "Ohr-Knöpfe" im Straßenverkehr.. Scheinbar juckt es aber viele Radfahrer nen Sch***. Ist fast genauso wie Handys am Ohr, wärend des Auto fahrens. Interessiert auch wenige, wenn man sich mal umschaut :( MkG Patricia | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8K., Bitterfeld-Wolfen / Sachsen-Anhalt | 459824 | |||
Datum | 02.02.2008 18:50 | 5059 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Taschke RADFAHRER SCHWENKTE MIT " KNÖPFEN IM OHR " IN DEN TOD !! mmh. In meinem Heimatort ist mal ein Azubi mit Fahrrad an einen beschrankten Bahnübergang herangefahren. Die Schranken waren unten. Der Azubi hatte Stöpsel im Ohr. Er hielt nicht wie vorgeschrieben am Andreaskreuz, sondern direkt vor den Schranken. Offenbar bemerkte er dabei nicht das vor den Schranken aber noch ein Werkbahngleis verläuft, welches ebenfalls durch das Andreaskreuz gesichert ist. Da stand er mit dem Fahrrad drauf. Er hörte den Zug aufgrund der Ohrstöpsel offensichtlich nicht kommen. Der fuhr ihn um - tot. Soviel zu Ohrstöpsel im Strassenverkehr. CK | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 459832 | |||
Datum | 02.02.2008 19:02 | 5073 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Taschke Die Identitätsfeststellung läuft derzeit. Stand heute abend laut Videotext WDR 3 - noch keine Identität feststellbar Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 459851 | |||
Datum | 02.02.2008 19:51 | 4974 x gelesen | |||
Hallo, das gibts des öfteren......16-jährige von Stadtbahn erfasst Gruß Andi | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 459871 | |||
Datum | 02.02.2008 20:56 | 5032 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Maximilian Köhler Unterstreicht IMO allerdings noch einmal das Verbot der "Ohr-Knöpfe" im Straßenverkehr.. Tut es nicht. Weil es kein solches Verbot gibt. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 459881 | |||
Datum | 02.02.2008 21:33 | 5030 x gelesen | |||
Geschrieben von Maximilian Köhler Geschrieben von Christi@n Pannier Tut es nicht. Weil es kein solches Verbot gibt. Hallo, warum auch? Ich kenne einen taubstummen Mitbürger der eine gültige Fahrerlaubnis für den PKW hat. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Mich8ael8 T.8, Gladbeck / NRW | 459915 | |||
Datum | 03.02.2008 09:49 | 5015 x gelesen | |||
Guten Morgen Hab da was zu gefunden das es doch verboten ist ! Doch wie sie es Kontrollieren weiß ich nicht. Kopfhörer Radfahrer dürfen keine Kopfhörer benutzen, wenn mit der betriebenen Lautstärke eine Hörbeeinträchtigungen verbunden ist (OLG Köln, Beschluss vom 20.02.1987, Az. Ss 12/87, VRS 73, 148). Gruß Michael | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 459968 | |||
Datum | 03.02.2008 14:01 | 5109 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Michael Taschke Hab da was zu gefunden das es doch verboten ist ! Geht man nach § 23 (1) StVO ist alles verboten, was das Gehör beeinträchtigt. Auch der Drache auf dem Beifahrersitz :-) Allerdings beeinträchtigen Kopfhörer nicht grundsätzlich das Gehör (CAVE: Es gibt durchaus welche, die ähnlich wie Gehörschutzstöpsel wirken! Das garantiert vollen Musikgenuss, aber von der Umwelt kriegt man dann wirklich nix mehr mit), sondern oftmals erst ab einer bestimmten Lautstärke. Auch in dem von dir zitierten Urteil steht nirgendwo, dass Kopfhörer grundsätzlich verboten sind, sondern sie sind dann verboten, wenn mit der betriebenen Lautstärke eine Hörbeeinträchtigungen verbunden ist. Es wäre reichlich paradox fürs handy erst Freisprecheinrichtungen zu fordern (von denen einige mit Kopfhörer arbeiten. Ich z.B. habe ein Bluetooth-Headset) um anschließend genau das zu verbieten. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Gill8es 8R., Aachen / NRW | 460072 | |||
Datum | 03.02.2008 19:06 | 5055 x gelesen | |||
Hallo. Radfahrer identifiziert MfG GR Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste. Zweitens durch Nachahmung, das ist der Leichteste. Drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste. (Konfuzius) | |||||
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Autor | Mich8ael8 T.8, Gladbeck / NRW | 460080 | |||
Datum | 03.02.2008 19:49 | 4993 x gelesen | |||
Die meisten Headsets die ich gesehen habe oder kenne haben nur einen "Knopf" fürs Ohr und das nicht ohne Grund !!!!! | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 460176 | |||
Datum | 04.02.2008 13:11 | 5032 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Michael Taschke Die meisten Headsets die ich gesehen habe oder kenne haben nur einen "Knopf" fürs Ohr und das nicht ohne Grund !!!!! Also bei meinen zwei letzten Handy´s war jeweils ein Headset mit 2 Ohrhörern dabei. Und ich nutze die ziemlich gern.... Ist nett, wenn man die Stimme an beiden Ohren hat ;-) Wobei ich im Auto eine reguläre Freisprecheinrichtung nutze... Da würden mich die Kabel stören. Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Mich8ael8 T.8, Gladbeck / NRW | 460213 | |||
Datum | 04.02.2008 14:28 | 4969 x gelesen | |||
Hi Stereoheadsets sind meistens bei Handys dabei mit eingebautem Radio oder MP3 Player! Ich weiß!! Aber wenn ich mich recht erinnere ist es beim Autofahren verboten beide Stöpsel zu benutzen da es das Hörvermögen doch immens beeinträchtigen kann . Auszug aus der Straßenverkehrsordnung § 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers (1) 1Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Jeder ist seines Glückes Schmied und kann selbst entscheiden. Michael | |||||
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