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ThemaLagern von Autoreifen in den Kellerräumen4 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorWalt8er 8F., Essen / NRW467801
Datum03.03.2008 17:2810688 x gelesen
Hallo,
Ich habe eine Frage an die Fachleute.
Im Keller habe ich meine Winter/Sommerreifen gelagert. Genauer gesagt im Waschraum, der jetzt von allen Mitbewohnern als Abstellraum benutzt wird. Die Reifen stehen ordnungsgemäß auf einem Reifenbaum unter einer Schutzhülle und versperren keinen Fluchtweg.
Vor kurzem habe ich einen Brief von meinem Vermieter bekommen wo drin stand:
"...wurde festgestellt, dass in den Kellerräumen Autoreifen gelagert werden. Die Stadtverwaltung hat darauf hingewiesen, dass dies aus feuerpolizeilichen Gründen unzulässig ist.Ich muss Sie bitten, die Reifen anderweitig zu lagern."
Nach dem Anschreiben meines Vermieters, habe ich mich bei der Feuerwehr Essen darüber erkundigt, die bestätigten mir, dass es aus feuer-technischen Gründen nicht verboten sei.Leider habe ich diese Information nur mündlich erhalten und wäre Ihnen dankbar, wenn sie mir einen Paragraphen nennen könnten, der mich und meinem Vermieter darüber aufklärt.
Danke im Voraus
Mfg Walter


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AutorLutz8 W.8, Düren/ Hannover / NRW467803
Datum03.03.2008 17:358575 x gelesen
Handelt es sich bei dem haus um ein reines Privathaus? Oder befinden sich darin auch Geschäftsräume?
Bei nem reinen Privathaus wüßte ich jetzt nicht was dagegensprechen sollte einen Satz Autoreifen im Keller zu lagern.


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW467818
Datum03.03.2008 18:118446 x gelesen
Geschrieben von Walter FardessDie Stadtverwaltung hat darauf hingewiesen, dass dies aus feuerpolizeilichen Gründen

Na ja vielleicht hat er ja ein entsprechendes Anschreiben gefunden, nehme aber einmal an das dies noch von vor 1945 stammt ;-) (oder gibts inzwischen die Feuerschutzpolizei wieder?).

Geschrieben von Walter FardessNach dem Anschreiben meines Vermieters, habe ich mich bei der Feuerwehr Essen darüber erkundigt,

Der richtige Ansprechpartner dürfte wohl das Bauamt bzw. Ordnungsamt sein. Soviel ich weiss hat die Feuerwehr nur ein Vorschlagrecht, darf aber selber rein gar nichts verbieten (Baurechtlich).


Gruß

Dirk


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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü467832
Datum03.03.2008 18:338439 x gelesen
Hallo!
Geschrieben von Walter Fardesswäre Ihnen dankbar, wenn sie mir einen Paragraphen nennen könnten, der mich und meinem Vermieter darüber aufklärt.

Ganz so einfach ist es nicht, auch wenn

Geschrieben von Walter Fardesshabe ich mich bei der Feuerwehr Essen darüber erkundigt, die bestätigten mir, dass es aus feuer-technischen Gründen nicht verboten sei.

Der Vermieter stellt wahrscheinlich ab, daß der Waschraum von seiner Funktion und Nutzungsart technischer Betriebsraum ist. Diese Räume sind üblicherweise frei von Brandlasten zu halten.

Und Autoreifen würde ich unter anderem als solche bezeichnen.

Darüber hinaus kann der Vermieter es eigentlich auch anders regeln: der Waschraum ist kein individueller Wohnraum, der Vermieter kann die Nutzung also in einer Hausordnung Kraft eigener Herrlichkeit festlegen in den Grenzen des Zumutbaren festlegen.

Und wenn er keine Lagerung privater Güter außerhalb der Wohnungen oder der persönlich zugewiesenen Kellerräume möchte, dann kann er das auch so festlegen.

Das würde ich aus meinen Erfahrungshaushalten in Sachen Hausmeisterei durchaus auch tun, weil man sonst nach dem Auszug von Mietern regelmäßig auf einer Riesenladung Sperrmüll sitzen bleibt, die natürlich keinen gehört.

Die Sache in der Form am Brandschutz aufzuhängen ist natürlich etwas ungeschickt - Nichtsdestotrotz: Wenn der Vermieter diese Flächen frei haben möchte, dann ist das sein gutes Recht. Tu also am besten das Gewünschte.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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 03.03.2008 17:28 Walt7er 7F., Essen
 03.03.2008 17:35 Lutz7 W.7, Düren/ Hannover
 03.03.2008 18:11 Dirk7 B.7, Düsseldorf
 03.03.2008 18:33 Jose7f M7., Bad Urach
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