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Thema | Ersazanspruch bei Erste-Hilfe Leistung | 4 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 477391 | |||
Datum | 14.04.2008 17:19 | 5528 x gelesen | |||
Servus zusammen, hat man eigentlich einen "Ersatzanspruch" für eine Prüfung, ein Vorstellungsgespräch, Meeting, etc., an einem anderen Tag, wenn man auf dem Weg zu dieser Erste Hilfe leisten muss?? Als Beispiel: Man ist auf dem Weg zu einem Vorstellungsgepräch und kommt an einen schweren VU! Man leistet Erste Hilfe und kommt dann mehrere Stunden nach dem vereinbarten Termin zu spät! Hat man ein Recht auf einen Ersatztermin?? MfG Reber Christoph | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 477396 | |||
Datum | 14.04.2008 17:25 | 4148 x gelesen | |||
Nein hast du nicht ... Und selbst wenn, wenn du dich auf Paragraphen berufen mußt um einen Ersatztermin zu bekommen, fällt dem Arbeitgeber ein anderer Grund ein warum er dich nicht einstellt. | |||||
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Autor | Jörg8 R.8, Steppach / Bayern | 477399 | |||
Datum | 14.04.2008 17:38 | 4033 x gelesen | |||
Hallo Christoph wenn du einen materiellen oder körperlichen Schaden durch deine "Erste-Hilfe" erleidest, kannst du diese beim GUV Bayern geltend machen. Gilt für jeden Privatmann in diesem Fall. Ich frage mich gerade warum du Geschrieben von Christoph Reber mehrere Stunden nach dem vereinbarten Termin zu spät!kommen solltest? Nicht falsch verstehen, aber welche Art von "Erster-Hilfe" hast du vor zu leisten? Auch in Bayern wird nach mindestens 20-25 min soviel an diensthabenden Helfern da sein, dass du bei selbst bei einem schweren VU als "Ersthelfer mit Termindruck" weg kannst. Und dann "Beisst sich die Katze in den Schwanz". Bist du eh schon zu spät zum Termin losgefahren, hast dann noch ein unvorhergesehenes Ereignis (das kann von der Reifenpann bis zum ICE-Unglück alles sein), dann wirst du auf den guten Willen des Gegenübers hoffen dürfen, ob du die Prüfung noch mal wiederholen darfst oder doch den Job bekommst. Alles andere ist sicher nur auf einem reinen Klageweg durch zu setzen... und dann beweise mal, dass du in dem Moment der einzige Ersthelfer auf der Welt warst :-( Würdest du dich bei mir als neuer Mitarbeiter im Rettungsdienst bewerben, würde ich die Sache sicher wohlwollend sehen :-) Gruß Jörg | |||||
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Autor | Ludw8ig 8S., Lützelbach-Haingrund / Hessen | 477469 | |||
Datum | 15.04.2008 06:42 | 3998 x gelesen | |||
Hm, ich will´s mal für den Fall einer verpassten Prüfung (IHK) betrachten, denn da kann ich einigermaßen kompetent (Prüfungsausschußvorsitzender) Auskunft geben: - in so einem Falle würde der Prüfungsausschuß nach Sachlage (möglichst sofort, evtl. nach Rücksprache mit "zuständiger Stelle") eine Entscheidung treffen: - Nachprüfung noch am selben Tag (mit Bericht in der Niederschrift über "besondere Vorkommnisse") mit Vorbehalt der Vorläufigkeit oder - Prüfung wird als "aus wichtigem Grund nicht anwesend" neutralisiert, d.h. der Versuch gilt als nicht stattgefunden (der Kandidat hat weiter seine 3 Versuche) Nachprüfungen (Theorie) finden dann i.d.R. ein halbes jahr später statt, bei prakt. Terminen kann der PA einen schnelleren Ersatztermin anberaumen. Natürlich sollte der Grund der Abwesenheit nachweisbar sein.... MkG Ludwig To do is to be (Camus) To be is to do (Sartre) Do be do be do (Sinatra) | |||||
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