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Thema | Ausscheiden wg. fehlender Zulassung zur TrM2 | 10 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Meik8 Z.8, Lehrte / Niedersachsen | 478909 | |||
Datum | 22.04.2008 11:02 | 6345 x gelesen | |||
Hallo zusammen, habt Ihr den Rechtslink, wo geschrieben steht, dass Fw Angehörige nach dem 2. Mal nicht zulassen zur TrM2 Prüfung (z.B. weil Stundenzahl nicht erreicht) aus dem Fw Dienst zu entfernen sind ?!? Viele Grüße Meik | |||||
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 478917 | |||
Datum | 22.04.2008 11:13 | 4959 x gelesen | |||
Hoi, Geschrieben von Meik Zieseniß habt Ihr den Rechtslink, wo geschrieben steht, dass Fw Angehörige nach dem 2. Mal Auf Landes- und Bundesebene ist mir da nichts bekannt, aber es kann durchaus sein, dass es einen solchen Passus auf örtlicher Ebene in Form von Satzungen und Dienstanweisungen gibt. MFG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] www.atemschutzunfaelle.eu - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 478919 | |||
Datum | 22.04.2008 11:18 | 4892 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Ingo Horn aber es kann durchaus sein, dass es einen solchen Passus auf örtlicher Ebene in Form von Satzungen und Dienstanweisungen gibt. würde da die Argumentation das der Fw-Angehörige seiner Dienstpflicht nicht nachgekommen ist als Ausschlussgrund reichen? MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 478921 | |||
Datum | 22.04.2008 11:23 | 4902 x gelesen | |||
Hoi, Geschrieben von Jürgen M@yer würde da die Argumentation das der Fw-Angehörige seiner Dienstpflicht nicht nachgekommen ist als Ausschlussgrund reichen? Gute Frage, nächste. IANAL. Da müssen die beiden Svens und Katja ran :-P. Vorstellen kann ich mir da auf örtlicher Ebene ziemlich viel. Wieviel davon im Zweifel vor Gericht gekippt werden könnte... keine Ahnung. Andererseits würde ich persönlich wahrscheinlich auch nie vor Gericht ziehen, um mir die Mitgliedschaft einer FF zu erstreiten. Wenn der Laden zuviele Mitglieder hat und einen nicht braucht... bitte ;) Grüße aus Hessen Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] www.atemschutzunfaelle.eu - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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Autor | Meik8 Z.8, Lehrte / Niedersachsen | 478936 | |||
Datum | 22.04.2008 11:45 | 4895 x gelesen | |||
Bin da ganz genau Ingos Meinung. Wenn es keine gesetzliche Verpflichtung dafür gibt, den Fw Angehörigen aufgrund der 2. Nichtzulassung zur TrM 2 Prüfung zu entfernen, dann würde ich ihn auch nicht feuern, sofern er seine Dienstpflicht erfüllt. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 478948 | |||
Datum | 22.04.2008 12:03 | 4840 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Meik Zieseniß Wenn es keine gesetzliche Verpflichtung dafür gibt, den Fw Angehörigen aufgrund der 2. Nichtzulassung zur TrM 2 Prüfung zu entfernen, dann würde ich ihn auch nicht feuern, aber hallo :-() - gehört die Absolvierung der vorgeschriebenen Ausbildung nicht zur Dienstpflicht? MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Dani8el 8J., Grave / Niedersachsen | 478964 | |||
Datum | 22.04.2008 12:25 | 4887 x gelesen | |||
Hallo! Klick mich Hier steht zumindest, das nach dem Zweiten mal durchfallen durch die Truppmann 2-Prüfung aus dem Feuerwehrdienst zu entlassen ist. Abgelegt werden muss die Truppmann 2-Prüfung innerhalb von 4 Jahren nach der Truppmann 1-Ausbildung, es sei denn, es liegen wichtige Gründe für das Nichtteilnehmen vor. Zumindest versteh ich das so. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Meik8 Z.8, Lehrte / Niedersachsen | 478982 | |||
Datum | 22.04.2008 13:07 | 4850 x gelesen | |||
Hi Daniel, danke, genau den Passus, welchen ich gesucht habe. Grüße Meik | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 478997 | |||
Datum | 22.04.2008 13:44 | 4918 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Jürgen M@yer würde da die Argumentation das der Fw-Angehörige seiner Dienstpflicht nicht nachgekommen ist als Ausschlussgrund reichen? Aus meiner Sicht ja. Da der FA (SB) seiner Dienstpflicht nicht nachkommt ist eine erhebliche Störung des Dienstbetriebes bzw. im Einsatz sogar eine erhebliche Eigengefährdung bzw. Gefährdung dritter durchaus möglich. Um eine solche Störung oder Gefährdung zu vermeiden bzw. Auszuschließen kann ein FA (SB) dauerhaft aus dem aktiven Dienst entfernt werden. Ich denke das auch ein Verwaltungsgericht dieser Argumentation folgen wird, wenn im Vorfeld dem Betroffenen FA (SB) ausreichend Gelegenheit gegeben wurde sein "Verhalten" zu ändern. Einfach rauswerfen ist nicht. Hier muss die gesamte Kette eingehalten werden. Mündliche Verwarnung durch den Einheitsführer, schriftliche Verwarnung durch die Verwaltung, "klärendes" Gespräch mit dem betroffenen = letzte Chance (in Beisein des Einheitsführers, der Verwaltung sowie einer Vertrauensperson). Erst dann könnte der FA (SB) relativ Gerichtsfest aus dem Dienst entlassen werden. Auf jedem Fall sollte man ihm auch die Chance geben seinen Dienst freiwillig zu beenden. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. „Die Wahrheit hat weder Waffen nötig, um sich zu verteidigen, noch Gewalttätigkeit, um die Menschen zu zwingen, an sie zu glauben. Sie hat nur zu erscheinen, und sobald ihr Licht die Wolken, die sie verbergen, verscheucht hat, ist ihr Sieg gesichert.“ | |||||
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