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ThemaAusscheiden wg. fehlender Zulassung zur TrM210 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorMeik8 Z.8, Lehrte / Niedersachsen478909
Datum22.04.2008 11:026345 x gelesen
Hallo zusammen,

habt Ihr den Rechtslink, wo geschrieben steht, dass Fw Angehörige nach dem 2. Mal
nicht zulassen zur TrM2 Prüfung (z.B. weil Stundenzahl nicht erreicht) aus dem Fw Dienst
zu entfernen sind ?!?

Viele Grüße

Meik


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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen478917
Datum22.04.2008 11:134959 x gelesen
Hoi,

Geschrieben von Meik Ziesenißhabt Ihr den Rechtslink, wo geschrieben steht, dass Fw Angehörige nach dem 2. Mal
nicht zulassen zur TrM2 Prüfung (z.B. weil Stundenzahl nicht erreicht) aus dem Fw Dienst
zu entfernen sind ?!?


Auf Landes- und Bundesebene ist mir da nichts bekannt, aber es kann durchaus sein, dass es einen solchen Passus auf örtlicher Ebene in Form von Satzungen und Dienstanweisungen gibt.

MFG

Ingo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

www.atemschutzunfaelle.eu

-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg478919
Datum22.04.2008 11:184892 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Ingo Hornaber es kann durchaus sein, dass es einen solchen Passus auf örtlicher Ebene in Form von Satzungen und Dienstanweisungen gibt.

würde da die Argumentation das der Fw-Angehörige seiner Dienstpflicht nicht nachgekommen ist als Ausschlussgrund reichen?


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen478921
Datum22.04.2008 11:234902 x gelesen
Hoi,

Geschrieben von Jürgen M@yerwürde da die Argumentation das der Fw-Angehörige seiner Dienstpflicht nicht nachgekommen ist als Ausschlussgrund reichen?

Gute Frage, nächste. IANAL. Da müssen die beiden Svens und Katja ran :-P.
Vorstellen kann ich mir da auf örtlicher Ebene ziemlich viel. Wieviel davon im Zweifel vor Gericht gekippt werden könnte... keine Ahnung. Andererseits würde ich persönlich wahrscheinlich auch nie vor Gericht ziehen, um mir die Mitgliedschaft einer FF zu erstreiten. Wenn der Laden zuviele Mitglieder hat und einen nicht braucht... bitte ;)


Grüße aus Hessen

Ingo


--

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AutorMeik8 Z.8, Lehrte / Niedersachsen478936
Datum22.04.2008 11:454895 x gelesen
Bin da ganz genau Ingos Meinung.

Wenn es keine gesetzliche Verpflichtung dafür gibt, den Fw Angehörigen aufgrund der 2. Nichtzulassung zur TrM 2 Prüfung zu entfernen, dann würde ich ihn auch nicht feuern,
sofern er seine Dienstpflicht erfüllt.


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg478948
Datum22.04.2008 12:034840 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Meik ZiesenißWenn es keine gesetzliche Verpflichtung dafür gibt, den Fw Angehörigen aufgrund der 2. Nichtzulassung zur TrM 2 Prüfung zu entfernen, dann würde ich ihn auch nicht feuern,
sofern er seine Dienstpflicht erfüllt.


aber hallo :-() - gehört die Absolvierung der vorgeschriebenen Ausbildung nicht zur Dienstpflicht?


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorDani8el 8J., Grave / Niedersachsen478964
Datum22.04.2008 12:254887 x gelesen
Hallo!

Klick mich

Hier steht zumindest, das nach dem Zweiten mal durchfallen durch die Truppmann 2-Prüfung aus dem Feuerwehrdienst zu entlassen ist. Abgelegt werden muss die Truppmann 2-Prüfung innerhalb von 4 Jahren nach der Truppmann 1-Ausbildung, es sei denn, es liegen wichtige Gründe für das Nichtteilnehmen vor.
Zumindest versteh ich das so.

Gruß Daniel


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AutorMeik8 Z.8, Lehrte / Niedersachsen478982
Datum22.04.2008 13:074850 x gelesen
Hi Daniel,

danke, genau den Passus, welchen ich gesucht habe.

Grüße

Meik


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz478997
Datum22.04.2008 13:444918 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Jürgen M@yerwürde da die Argumentation das der Fw-Angehörige seiner Dienstpflicht nicht nachgekommen ist als Ausschlussgrund reichen?

Aus meiner Sicht ja.

Da der FA (SB) seiner Dienstpflicht nicht nachkommt ist eine erhebliche Störung des Dienstbetriebes bzw. im Einsatz sogar eine erhebliche Eigengefährdung bzw. Gefährdung dritter durchaus möglich. Um eine solche Störung oder Gefährdung zu vermeiden bzw. Auszuschließen kann ein FA (SB) dauerhaft aus dem aktiven Dienst entfernt werden.

Ich denke das auch ein Verwaltungsgericht dieser Argumentation folgen wird, wenn im Vorfeld dem Betroffenen FA (SB) ausreichend Gelegenheit gegeben wurde sein "Verhalten" zu ändern. Einfach rauswerfen ist nicht.

Hier muss die gesamte Kette eingehalten werden. Mündliche Verwarnung durch den Einheitsführer, schriftliche Verwarnung durch die Verwaltung, "klärendes" Gespräch mit dem betroffenen = letzte Chance (in Beisein des Einheitsführers, der Verwaltung sowie einer Vertrauensperson).

Erst dann könnte der FA (SB) relativ Gerichtsfest aus dem Dienst entlassen werden. Auf jedem Fall sollte man ihm auch die Chance geben seinen Dienst freiwillig zu beenden.

Gruß vom Berg

Jakob


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„Die Wahrheit hat weder Waffen nötig, um sich zu verteidigen, noch Gewalttätigkeit, um die Menschen zu zwingen, an sie zu glauben. Sie hat nur zu erscheinen, und sobald ihr Licht die Wolken, die sie verbergen, verscheucht hat, ist ihr Sieg gesichert.“

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 22.04.2008 11:02 Meik7 Z.7, Lehrte
 22.04.2008 11:13 Ingo7 H.7, Vockenhausen
 22.04.2008 11:18 Jürg7en 7M., Weinstadt
 22.04.2008 11:23 Ingo7 H.7, Vockenhausen
 22.04.2008 11:45 Meik7 Z.7, Lehrte
 22.04.2008 12:03 Jürg7en 7M., Weinstadt
 22.04.2008 13:44 Jako7b T7., Bischheim
 22.04.2008 12:25 Dani7el 7J., Grave
 22.04.2008 13:07 Meik7 Z.7, Lehrte
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