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Thema | Beamte - Personalsteuerungsmaßnahmen - Beispiele | 10 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 478897 | |||
Datum | 22.04.2008 10:09 | 8697 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich suche Beispiele für Personalsteuerungsmaßnahmen für Beamte im Feuerwwehrwesen Versetzung = ??? Abordnung = ??? Zuweisung = ??? Umsetzung = ??? Für mich als WF'ler ist dieses Thema eigentlich seltener und daher nicht mehr so präsent wie in der Ausbidung. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 478993 | |||
Datum | 22.04.2008 13:39 | 7096 x gelesen | |||
H A L L O ? ? ? ? Kann mir denn keiner hier ein paar Beispiele aus der Feuerwehr nennen? Geschrieben von Hubert Kohnen
Was ist wenn Feuerwehrmann XY von der Wache 3 für "immer" zur Wache 5 muß? Was ist wenn Feuerwehrmann XY für eine Schicht von Wache 3 nach Wache 5 muß? Was ist wenn Feuerwehemann XY für drei Monate von Wache 3 zur Wache 5 muß? Was ist wenn Feuerwehrmann XY für 9 Wochen zum IdF zum B III fährt ? Was ist wenn Feuerwehrmann XY für gewisse Zeit statt in ABC Stadt jetzt "Praktikum / Abschnitt" bei der BF der CBA Stadt macht? Was ist wenn Feuerwhermann XY von der Abteilung Technik zur Abteilung VB muß? Wäre nicht nur schön und hilfreich, sondern auch wichtig, wenn ich HEUTE noch ein paar kurze Erklärungen / Beispiele bekommen könnte. Danke Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 479002 | |||
Datum | 22.04.2008 13:52 | 7008 x gelesen | |||
Hubert, was willst Du denn genau wissen? Der Ablauf? Die Bezeichnung? Die Möglichkeiten die dem Beamten offen stehen um sich dagegen zu wehren? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 479003 | |||
Datum | 22.04.2008 13:58 | 6878 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannHubert, was willst Du denn genau wissen? Der Ablauf? Die Bezeichnung? Die Möglichkeiten die dem Beamten offen stehen um sich dagegen zu wehren? Hallo Daniel. Okay, waren meine Gedanken anders als das was ich geschrieben habe. Möchte nur den Unterschied wissen. bzw. die vier Personsteuerungsmaßnahme anhand von Beispielen erklärt bekommen und verstehen. Kein Grund zur Beschwerde. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 479036 | |||
Datum | 22.04.2008 16:29 | 6968 x gelesen | |||
Habe jetzt per Mail drei Beispiele bekommen Versetzung ( Ständig) - Feuerwehrmann A wird aufgrund seiner festgestellten Dienstuntauglichkeit in den Verwaltungsdienst der Gemeinde versetzt. Abordnung (Begrenzt) - Feuerwehrmann A muss für 3 Monate von der Feuerwache III zur Dienstverrichtung auf die Leitstelle, da dort zwei Mitarbeiter für jeweils 6 Wochen in Kur sind. Bei einer Dauer von mehr als 2 Jahren muss der Beamte zustimmen. Bei einer Abordnung von bis zu zwei Jahren geht es auch ohne dessen Zustimmung. Umsetzung (bleibt innerhalb der Behörde) Begrenzt / ständig) Feuerwehrmann A wird dauerhaft vom Referat Personal als Wachabteilungsführer auf die Feuerwache III umgesetzt. Was ist mit der ZUWEISUING ? Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 479091 | |||
Datum | 22.04.2008 20:12 | 7013 x gelesen | |||
Jetzt ist allgemeiner Feierabend, bzw. kehrt auf den Feuerwachen meist Ruhe ein. Vielleicht findet jemand doch noch Zeit sich kurz meines postings anzunehmen. Bitte - vier kurze Beispiel, bzw. eins für eine "Zuweisung" Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 479176 | |||
Datum | 23.04.2008 14:00 | 7030 x gelesen | |||
Hallo Hubert, das Problem ist, dass viele Feuerwehren diese Begriffe auch wild durcheinanderwürfeln, das eine als das andere bezeichnen usw. Und weil es dann oft heftige Hiebe von den Personalämtern gibt, wird sich hier vmtl. keiner dazu äußern. Auch ich müsste erst Akten wälzen, dazu fehlt die Zeit. Sorry. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 479178 | |||
Datum | 23.04.2008 14:09 | 6956 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamUnd weil es dann oft heftige Hiebe von den Personalämtern gibt, wird sich hier vmtl. keiner dazu äußern. Feuerwehrleute sind halt Beamte zweiter Klasse. Aber das ist doch klar, wenn man vor der Beamtenlaufbahn was vernünftiges gelernt hat, wie Handwerker oder von mir aus auch Ingenieur. :-) Nicht umsonst heißen die Leute im Rathaus unter anderem Tintenpi....:-) Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Udo 8W., Dinslaken / NRW | 479258 | |||
Datum | 23.04.2008 18:51 | 7000 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Bräutigamdas Problem ist, dass viele Feuerwehren diese Begriffe auch wild durcheinanderwürfeln, das eine als das andere bezeichnen usw. Und weil es dann oft heftige Hiebe von den Personalämtern gibt, wird sich hier vmtl. keiner dazu äußern. Auch ich müsste erst Akten wälzen, dazu fehlt die Zeit. Auch in den Verwaltungen werden die Begriffe teils wahllos verwendet von daher, wer werfe den ersten Stein. Ich versuch mal mein Glück, dabei ist aber zu beachten das das LBG und das LPVG teils unterschiedlich die Begriffe verwenden. Von daher die Angaben ohne Gewähr alles bezieht sich auf NRW und im Regefall auf Kommunalbeamte. Umsetzung Entziehung bzw. Zuweisung von dienstlichen Aufgaben des "konkret-funktionellen Amtes" (so beschreiben es die VG) Beispiel; SG Technik - Beschaffung von Fahrzeugen und nun SG VB - Stellungnahmen. Dabei ist es erstmal egal ob die Stelle besser bewertet ist oder nicht. Oder, von Wache 3 nach Wache 6 mit der gleichen Funktion. Allerdings, bezogen auf das LPVG streitet man sich ab und zu ob es eine Umsetzung ist. Es ist aber keine Umsetzung wenn der SB VB von Wache 3 nach Wache 5 umzieht nur weil die Büroräume nun woanders liegen. Versetzung Entziehung bzw. Zuweisung des "abstrakt-funktionellen Amtes" (ebenfalls lt. VG) Beispiel nach dem LPVG; Versetzung zu einer anderen Dienststelle, hier Gemeinde bzw. Dienstherrn, erfolgt im Regelfall nur auf Antrag (Kommunalbeamter). Möglich auch, Versetzung in den Ruhestand, entweder auf eigenen Antrag oder auf "Wunsch" des Dienstherrn. Abordnung Zeitlich befristete Übernahme einer anderen Tätigkeit entweder beim eigenen Dienstherrn oder auch woanders. Das kann im eigenen oder in einem anderen Dienstort sein. Gruß Udo | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 479284 | |||
Datum | 23.04.2008 21:15 | 7003 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Hubert Kohnen Bitte - vier kurze Beispiel, bzw. eins für eine "Zuweisung" Beispiele: Umsetzung - andere Tätigkeit innerhalb der gleichen Feuerwehr Abordnung - vorübergehende Tätigkeit bei anderer Feuerwehr Versetzung - dauerhafte Tätigkeit bei anderer Feuerwehr Zuweisung - bleibt dienstrechtlich bei der Feuerwehr, kriegt aber von außerhalb vorübergehend andere Tätigkeiten zugewiesen (z. B., weil die andere Stelle keine Dienstherrnfähigkeit besitzt und deshalb den Beamten nicht beschäftigen dürfte) Gruß Markus | |||||
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