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ThemaNotrufsystem für Aufzüge3 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorMike8 S.8, Speyer / RLP480518
Datum01.05.2008 17:475452 x gelesen
Frage an die Experten:

Gibt es Ausnahmen hinsichtlich des Vorhanden seins von Notrufsystem an Personenaufzügen?

Meiner kenntnis nach muß jeder Personenaufzug an ein externes Notrufsystem angeschlossen sein. Ist das nur Zeitweise besetzt, z.B. während bestimmter Bürozeiten, ist der Aufzug außerhalb dieser zeiten still zu legen.

Also sind noch Personenaufzüge erlaubt, die KEIN Notrufsystem besitzen?


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AutorMark8us 8H., Wadrill / Saarland480529
Datum01.05.2008 19:024103 x gelesen
Hallo Mike,
das kommt auf das Baujahr des Aufzuges an. Aufzüge die ab einem bestimmten Jahr gebaut wurden müssen über ein Notrufsystem verfügen.
Normalerweise wird der Notruf an eine externe Sicherheitsfirma weitergeleitet, die Rund um die Uhr besetzt, weitergeleitet. Diese Firma informiert dann z.B. einen Hausmeister oder die Aufzugsfirma.

Gruß MArkus


Das ist natürlich alles meine persönliche Meinung.

"Gott zur Ehr, dem nächsten zur Wehr"

Markus Haßler

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AutorMike8 S.8, Speyer / RLP480530
Datum01.05.2008 19:094112 x gelesen
Hat dann einer das Baujahr greifbar?
und
eine Nachrüstpfllicht besteht demnach nicht?


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 01.05.2008 17:47 ., Speyer
 01.05.2008 19:02 Mark7us 7H., Wadrill
 01.05.2008 19:09 ., Speyer
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