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ThemaMuss man als Einheitsführer jeden Auftrag annehmen?8 Beträge
RubrikEinsatz
Infos:
  • Muss man als Einheitsführer jeden Auftrag annehmen?
  •  
    Autor= an8ony8m =8 .8, 4 / 480578
    Datum02.05.2008 00:155078 x gelesen
    Im I-Net habe ich diesen Einsatzbericht gefunden: Das THW übernahm die Bewachung der Bombe über Nacht.

    Frage 1: Muss man als Einheitsführer jeden Auftrag annehmen, den man zugeteilt bekommt?

    Frage 2: Ich persönlich hätte dazu tendiert, diesen Auftrag abzulehnen - zumindest den Teil mit der Bewachung über Nacht. Liege ich völlig falsch mit der Auffassung?

    MfG
    xxx


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    AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW480580
    Datum02.05.2008 06:334010 x gelesen
    Guten Morgen,

    zum einen hat man, nach meinen Empfinden, erst einmal nicht die Wahl und kann sich dementsprechend nicht die Einsätze aussuchen. Wo kämen wir auch dahin wenn wir, so nach dem Motto: "Nöööö, der VU ist mir zu blutig." die Einsätze ablehnen könnten.
    Anders herum muss ich aber auch sagen das man als Einheitsführer eine gewisse Fürsorgepflich hat in der ich entscheiden muss und für mich auch kann ob man einen geforderten Einsatzauftrag in der Form erfüllen kann und sollte.
    In diesem Fall wäre für mich der springende Punkt ehr die Bergungsaktion gewesen als die nächtliche Bewachungsaktion. Für solche eine Bergung sind wir nicht ausgebildet und ich hätte da nur als Materialzulieferer "gearbeitet".
    Die Bewachung wäre für mich in so fern OK gewesen da man den Bereich in der Nacht auch garantiert ausleuchten musste. Da hätte dann aber trotzdem noch die Pol/BPol oder der KMRD dabei sein müssen.
    Just my 2 Cents.
    Gruß
    Sven


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 480593
    Datum02.05.2008 08:493961 x gelesen
    Mahlzeit

    hier stellt sich die Frage wie die "Bewachung" ausgesehen hat.

    Sind da wirklich THWler durch die Gegend gelaufen und haben aufgepasst das keiner die Bombe mitnimmt oder war es "nur" Unterstützung für die Pol.

    Und warum war es hier nicht möglich den technischen Dienst der BUPO / BEPO zu alarmieren das diese den Einsatz, zumindestens über Nacht, unterstützen.

    Spätestens wenn der letzte Polizist mit den Worten "So ich mach dann mal Feierabend" fröhlich pfeiffend in sein Auto gestiegen wäre hätte ich als Verantwortlicher, egal welcher HIORG, mal dezent nachgefrag ob man nichts vergessen hätte.


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst
    ***

    Aus gegebenem Anlass:
    Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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    AutorHart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen480601
    Datum02.05.2008 09:083952 x gelesen
    Nehmen wir diesen "Einsatz" doch nur als Beispiel. Die Frage lässt sich doch auch auf andere Einsätze oder Hilfeersuchen übertragen.

    Ein verantwortlicher Einheitsführer / Einsatzleiter muss immer wieder prüfen und entscheiden ob er und seine Einheit für die Erledigung eines Auftrages ausgebildet, ausgerüstet, u./o. zuständig sind.

    Dabei hat die Sicherheit der eingesetzten/einzusetzenden Kräfte hohe Priorität.

    Erschwert wird eine solche Entscheidung, wenn eine besondere, größere Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, bzw. für die Allgemeinheit besteht.

    Trotzdem dürfen Einsatzkräfte bei zu hohem oder nicht einzuschätzendem Risiko als "Kanonenfutter" verfeuert werden - und auch nicht die "Drecksarbeit" für Andere machen.

    Einheitsführer/Entscheider haben schon eine verantwortungsvolle Aufgabe.


    mit brennenden Grüßen
    Hartmund


    Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren.

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    AutorHart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen480602
    Datum02.05.2008 09:103936 x gelesen
    da fehlt doch glatt das entscheidende Wörtchen:

    n i c h t Geschrieben von Hartmund Flenderals "Kanonenfutter" verfeuert werden

    Sorry.


    Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren.

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 480607
    Datum02.05.2008 09:193996 x gelesen
    Mahlzeit

    aber es gilt auch hier der Spruch:

    Zu einem Missbrauch gehören immer 2. Einer der missbraucht und einer der sich missbrauchen lässt.

    Geschrieben von Hartmund Flender
    Trotzdem dürfen Einsatzkräfte bei zu hohem oder nicht einzuschätzendem Risiko als "Kanonenfutter" verfeuert werden - und auch nicht die "Drecksarbeit" für Andere machen.


    Vor allem dann, wenn es andere Kräfte geben könnte diese aber nur aus Kostengründen o.a. nicht alamiert werden.


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst
    ***

    Aus gegebenem Anlass:
    Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds480632
    Datum02.05.2008 11:043982 x gelesen
    Da ich bei der BF bei mehreren Bombenräumungen dabei war hat mich das Ganze etwas erstaunt.

    Erst einmal ist es die Polizei, die hier für die Sicherheit zuständig ist - und sie hätte, so man meint, dass das besonders gesichert werden muss für die Bewachung durch Polizeibeamte sorgen müssen.

    OB sie das delegieren kann,das kann ich nicht sagen, aber ich habe da so meine Zweifel.

    Auf der anderen Seite denke ich da an die letzte Räumung, bei der ich persönlich anwesend war.
    Da war die Situation folgende: Drei Bomben in direkter Nähe eines großen Krankenhauses mussten geräumt werden.

    Sie lagen alle in ausgeschachteten Löchern im Umkreis von ca 100 Meter, die Räumung erfolgte einen Tag später.
    Über Nacht wurde da nur ein hoher Zaun herum gebaut - und gut war es.

    Die Polizei hat nur im Rahmen der Streife da immer mal wieder hingeschaut.

    Ob das optimal ist bei all den Verrückten, die so voll des süßen Mostes durch die Nacht schwärmen, das weiß ich nicht. aber man hat eben dieses Verfahren gewählt

    mfG Klaus


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    AutorCars8ten8 L.8, Niederwörresbach / Rheinland-Pfalz480639
    Datum02.05.2008 11:553935 x gelesen
    Auszug aus dem LBKG Rheinland-Pfalz [...]
    § 33Sicherheitswache

    Die nach § 32 Abs. 2 zuständige Behörde, in den Fällen des § 6 Nr. 1 Buchst. b die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, kann im Benehmen mit den Aufgabenträgern nach § 2 Abs. 1 bei Veranstaltungen, bei denen im Falle eines Brandes, einer Explosion oder eines sonstigen Gefahr bringenden Ereignisses eine größere Anzahl von Menschen gefährdet werden kann, vom Veranstalter verlangen, dass eine Brandsicherheitswache und eine Sanitätswache eingerichtet werden (Sicherheitswache) sowie deren Art und Umfang bestimmen. Der Veranstalter trägt die Kosten. § 36 Abs. 4 gilt entsprechend [...]


    Ok, es trifft es nicht ganz, weil es das THW und nicht eine Brand-oder Sanitätswache war, auf der anderen Seite ist der Begriff der Sicherheitswache auslegbar.


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     02.05.2008 00:15 = an7ony7m =7 .7, 4
     02.05.2008 06:33 Sven7 H.7, Ibbenbüren
     02.05.2008 08:49 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     02.05.2008 09:08 Hart7mun7d F7., Emsland
     02.05.2008 09:10 Hart7mun7d F7., Emsland
     02.05.2008 09:19 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     02.05.2008 11:04 Klau7s B7., Isernhagen
     02.05.2008 11:55 Cars7ten7 L.7, Niederwörresbach
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