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Thema | Freistellung von der Freistellung wg. Kindeserziehung | 11 Beträge | |||
Rubrik | Katastrophenschutz | ||||
Autor | Paul8 P.8, Berlin / Berliin | 488666 | |||
Datum | 10.06.2008 13:13 | 7552 x gelesen | |||
Nachdem mein letzter Beitrag ganz schnell gesperrt wurde, weil ich meinen Nachnamen abgekürzt habe, probiere ich es einfach nochmal... Meine Freundin und Ich erwarten bald Nachwuchs und mir hat sich die Frage gestellt, ob man aus diesem Grund von der KatS Behörde beurlaubt werden kann, bzw ob die Verpflichtung evtl wegfällt? Es gibt ja eine solche Regelung bezüglich der Wehrpflicht/Zivildienst. Ein Freund von mir wurde deshalb nie zum Dienst an der Waffe oder Alternativdienst gezogen... Auf Seiten des BBK und co habe ich leider nichts gefunden. Falls es nicht klar geworden ist, ich leiste meinen Ersatzdienst bei der Feuerwehr. :) Kann mir jemand dazu etwas sagen? Dankeschöön. Paul | |||||
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Autor | Fran8k S8., München / Bayern | 488668 | |||
Datum | 10.06.2008 13:21 | 6072 x gelesen | |||
Hallo Paul, warum sollte Dich die Geburt Deines Kindes vom Ersatzdienst befreien? Beim Wehr- und Zivildienst gibt es diese Regelung, da diese Varianten einen Einfluss auf das Einkommen des WDL oder ZDL haben - dies ist bei Dir ja wohl eher nicht der Fall. Desweiteren hat die Feuwehr keinen Einfluss auf Deinen ständigen Wohnort. Eine Befreiung oder Beurlaubung wird somit höchstwahrscheinlich mangels Begründung nicht erteilt. Gruß Frank Das ist meine Meinung - schafft euch selbst eine an! | |||||
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Autor | Paul8 P.8, Berlin / Berliin | 488669 | |||
Datum | 10.06.2008 13:31 | 5983 x gelesen | |||
Wie meinst du, dass diese Varianten Einfluss auf das Einkommen haben? Ein richtiges Einkommen besitze ich nicht, da Student. Z.Zt. studiert die Freundin auch nebenberuflich. | |||||
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Autor | Andr8é S8., Wuppertal / NRW | 488670 | |||
Datum | 10.06.2008 13:40 | 5890 x gelesen | |||
Hallo Paul, Geschrieben von Paul Peters Wie meinst du, dass diese Varianten Einfluss auf das Einkommen haben? Das bezog sich auf Unterhaltssicherungsleistungen die einem Wehr- oder Zivildienstleistenden zustehen. Die Regelung für Väter ist deshalb u.a. aufgenommen worden, weil sie im Vergleich zu einem Wehr- oder Zivildienstleistenden mehr kosten. Das "Rosinenpicken" aus dem besten der beiden Varianten wird nicht möglich sein. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/ Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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Autor | Mich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen | 488671 | |||
Datum | 10.06.2008 13:42 | 5866 x gelesen | |||
Geschrieben von Paul PetersWie meinst du, dass diese Varianten Einfluss auf das Einkommen haben? Ist doch logisch. Derjenige der bei der Bundeswehr ist bzw. Zivildienst leistet, bekommt ein paar hundert Kröten im Monat. Der der sich freistellen läßt und xJahre Feuerwehr macht, kann ganz normal arbeiten gehen und ein paar tausend Kröten abgreifen. Wenn Du Rechtssicherheitz haben möchtest, dann frag doch dein Wehrersatzamt o.ä. Gruß Michael | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 488672 | |||
Datum | 10.06.2008 14:03 | 5977 x gelesen | |||
Geschrieben von Paul PetersFalls es nicht klar geworden ist, ich leiste meinen Ersatzdienst bei der Feuerwehr. :) Nein. Tust Du nicht. Du bist lediglich durch die Verpflichtung im KatS mitzuwirken von der Pflicht Grundwehrdienst zu leisten freigestellt. Zu Deinem "Problem". Grundsätzliches nein. Deine Verpflichtung besteht weiterhin. In besonderen Härten kann eine Beurlaubung erfolgen, die Zeit ist aber dann hinten dran zu hängen. Und das schöne. Sollte Deine Freistellung aufgehoben werden weil Du deine Dienstpflichten vernachlässigst zählt Dein Status zum Zeitpunkt der Unterschrift im Rahmen Deriner freistellung frü den KatS. d.h. da warst Du unter 23 und noch kein Papa. --> 9 Monate in oliv rufen. Auch wenn Du zum Zeitpunkt der Einberufung älter als 23 und 5facher Vater bist... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 488673 | |||
Datum | 10.06.2008 14:11 | 5953 x gelesen | |||
Hallo, warum kannst du mit der Geburt deines Kindes deiner Pflicht nicht mehr nachkommen? Du hörst doch auch nicht auf zu studieren oder? Gruß Sven | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 488674 | |||
Datum | 10.06.2008 14:38 | 5875 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Paul Peters Ein Freund von mir wurde deshalb nie zum Dienst an der Waffe oder Alternativdienst gezogen... Mir ist aber kein Fall bekannt, wo man einen Wehrpflichtigen oder Ersatzdienstleistenden während der Dienstzeit freigestellt hat, nur weil er Vater wurde. Bei deinem Freund war es wohl so, dass er evtl. nicht zum Dienst herangezogen wurde, weil er vorher schon Familienvater war. Das kann aber auch andere Gründe gehabt haben. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Paul8 P.8, Berlin / Berliin | 488675 | |||
Datum | 10.06.2008 14:40 | 5991 x gelesen | |||
Nein, natürlich studiere ich weiter. Meine Frage zielte auch nicht darauf ab unbedingt befreit zu werden und mich drum zu drücken. Ich mache ja gerne meine Dienste sowohl bei der Feuerwehr als auch beim KatS. Es ging mir nur durch den Kopf wie das ist... | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 488676 | |||
Datum | 10.06.2008 14:45 | 5889 x gelesen | |||
Moin, nun ist ja die Zeit während der Freistellung, also so zwischen 18 und 26 Jahren, nicht unbedingt die unüblichste um Kinder zu bekommen. Solltest du jetzt nicht unbedingt alleinerziehend sein, eines deiner Kinder einen speziellen Betreuungsbedarf haben (Behinderung o.ä.) gibt es aus meiner Sicht keinen sachlichen Grund warum ich als Einheitsführer einen solchen Antrag befürworten würde - zahlreiche Väter und Mütter tun ja auch Dienst in Feuerwehren, im THW oder sonstwo. Solltest du deinem Dienst aus welchen Gründen auch immer in der Folge nicht nachkommen können so wird zwangsläufig irgendwann die Aufhebung der Freistellung die Folge sein. Bei uns ist es zudem üblich, dass ab der zweiten Ermahnung empfindlich hohe dreistellige Busgelder zu entrichten sind. Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 488678 | |||
Datum | 10.06.2008 14:56 | 5923 x gelesen | |||
Hallo, eben, so lange du studieren kannst/arbeiten gehst kannst du auch deinen Dienst verrichten! Klar sollte aber sein, wird deine Frau krank und du musst das Kind versorgen, bist du auch nicht zum Dienst verpflichtet! Je nach Verhältnis lass dir im Zweifelsfall eine Krankmeldung von deinen Arzt geben, quasi auf die Krankheit deiner Frau! Ansonsten gilt der Satz: Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit und ein Kind erst recht nicht! Ach ja, und glaub mir, du wirst froh sein ab und an etwas anderes zu sehen und zu hören und gerne zum Dienst gehen! ;-) Gruß Sven P.S.: Papa eines 17 Monate alten Jungen der kronischer Frühaufsteher ist. *gg* | |||||
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