News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaFreistellung von der Freistellung wg. Kindeserziehung11 Beträge
RubrikKatastrophenschutz
 
AutorPaul8 P.8, Berlin / Berliin488666
Datum10.06.2008 13:137552 x gelesen
Nachdem mein letzter Beitrag ganz schnell gesperrt wurde, weil ich meinen Nachnamen abgekürzt habe, probiere ich es einfach nochmal...
Meine Freundin und Ich erwarten bald Nachwuchs und mir hat sich die Frage gestellt, ob man aus diesem Grund von der KatS Behörde beurlaubt werden kann, bzw ob die Verpflichtung evtl wegfällt?
Es gibt ja eine solche Regelung bezüglich der Wehrpflicht/Zivildienst. Ein Freund von mir wurde deshalb nie zum Dienst an der Waffe oder Alternativdienst gezogen... Auf Seiten des BBK und co habe ich leider nichts gefunden.
Falls es nicht klar geworden ist, ich leiste meinen Ersatzdienst bei der Feuerwehr. :)

Kann mir jemand dazu etwas sagen? Dankeschöön.
Paul


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFran8k S8., München / Bayern488668
Datum10.06.2008 13:216072 x gelesen
Hallo Paul,

warum sollte Dich die Geburt Deines Kindes vom Ersatzdienst befreien?

Beim Wehr- und Zivildienst gibt es diese Regelung, da diese Varianten einen Einfluss auf das Einkommen des WDL oder ZDL haben - dies ist bei Dir ja wohl eher nicht der Fall.
Desweiteren hat die Feuwehr keinen Einfluss auf Deinen ständigen Wohnort.

Eine Befreiung oder Beurlaubung wird somit höchstwahrscheinlich mangels Begründung nicht erteilt.

Gruß
Frank


Das ist meine Meinung - schafft euch selbst eine an!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPaul8 P.8, Berlin / Berliin488669
Datum10.06.2008 13:315983 x gelesen
Wie meinst du, dass diese Varianten Einfluss auf das Einkommen haben?
Ein richtiges Einkommen besitze ich nicht, da Student. Z.Zt. studiert die Freundin auch nebenberuflich.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8é S8., Wuppertal / NRW488670
Datum10.06.2008 13:405890 x gelesen
Hallo Paul,

Geschrieben von Paul PetersWie meinst du, dass diese Varianten Einfluss auf das Einkommen haben?

Das bezog sich auf Unterhaltssicherungsleistungen die einem Wehr- oder Zivildienstleistenden zustehen. Die Regelung für Väter ist deshalb u.a. aufgenommen worden, weil sie im Vergleich zu einem Wehr- oder Zivildienstleistenden mehr kosten.

Das "Rosinenpicken" aus dem besten der beiden Varianten wird nicht möglich sein.


Gruß
André


Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/

Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen488671
Datum10.06.2008 13:425866 x gelesen
Geschrieben von Paul PetersWie meinst du, dass diese Varianten Einfluss auf das Einkommen haben?

Ist doch logisch. Derjenige der bei der Bundeswehr ist bzw. Zivildienst leistet, bekommt ein paar hundert Kröten im Monat. Der der sich freistellen läßt und xJahre Feuerwehr macht, kann ganz normal arbeiten gehen und ein paar tausend Kröten abgreifen.

Wenn Du Rechtssicherheitz haben möchtest, dann frag doch dein Wehrersatzamt o.ä.


Gruß Michael

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg488672
Datum10.06.2008 14:035977 x gelesen
Geschrieben von Paul PetersFalls es nicht klar geworden ist, ich leiste meinen Ersatzdienst bei der Feuerwehr. :)


Nein. Tust Du nicht. Du bist lediglich durch die Verpflichtung im KatS mitzuwirken von der Pflicht Grundwehrdienst zu leisten freigestellt.

Zu Deinem "Problem". Grundsätzliches nein. Deine Verpflichtung besteht weiterhin. In besonderen Härten kann eine Beurlaubung erfolgen, die Zeit ist aber dann hinten dran zu hängen.

Und das schöne. Sollte Deine Freistellung aufgehoben werden weil Du deine Dienstpflichten vernachlässigst zählt Dein Status zum Zeitpunkt der Unterschrift im Rahmen Deriner freistellung frü den KatS. d.h. da warst Du unter 23 und noch kein Papa. --> 9 Monate in oliv rufen. Auch wenn Du zum Zeitpunkt der Einberufung älter als 23 und 5facher Vater bist...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW488673
Datum10.06.2008 14:115953 x gelesen
Hallo,

warum kannst du mit der Geburt deines Kindes deiner Pflicht nicht mehr nachkommen?
Du hörst doch auch nicht auf zu studieren oder?
Gruß
Sven


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.488674
Datum10.06.2008 14:385875 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Paul PetersEin Freund von mir wurde deshalb nie zum Dienst an der Waffe oder Alternativdienst gezogen...
Mir ist aber kein Fall bekannt, wo man einen Wehrpflichtigen oder Ersatzdienstleistenden während der Dienstzeit freigestellt hat, nur weil er Vater wurde.

Bei deinem Freund war es wohl so, dass er evtl. nicht zum Dienst herangezogen wurde, weil er vorher schon Familienvater war. Das kann aber auch andere Gründe gehabt haben.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPaul8 P.8, Berlin / Berliin488675
Datum10.06.2008 14:405991 x gelesen
Nein, natürlich studiere ich weiter. Meine Frage zielte auch nicht darauf ab unbedingt befreit zu werden und mich drum zu drücken. Ich mache ja gerne meine Dienste sowohl bei der Feuerwehr als auch beim KatS. Es ging mir nur durch den Kopf wie das ist...


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen488676
Datum10.06.2008 14:455889 x gelesen
Moin,

nun ist ja die Zeit während der Freistellung, also so zwischen 18 und 26 Jahren, nicht unbedingt die unüblichste um Kinder zu bekommen. Solltest du jetzt nicht unbedingt alleinerziehend sein, eines deiner Kinder einen speziellen Betreuungsbedarf haben (Behinderung o.ä.) gibt es aus meiner Sicht keinen sachlichen Grund warum ich als Einheitsführer einen solchen Antrag befürworten würde - zahlreiche Väter und Mütter tun ja auch Dienst in Feuerwehren, im THW oder sonstwo.

Solltest du deinem Dienst aus welchen Gründen auch immer in der Folge nicht nachkommen können so wird zwangsläufig irgendwann die Aufhebung der Freistellung die Folge sein. Bei uns ist es zudem üblich, dass ab der zweiten Ermahnung empfindlich hohe dreistellige Busgelder zu entrichten sind.

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW488678
Datum10.06.2008 14:565923 x gelesen
Hallo,

eben, so lange du studieren kannst/arbeiten gehst kannst du auch deinen Dienst verrichten!
Klar sollte aber sein, wird deine Frau krank und du musst das Kind versorgen, bist du auch nicht zum Dienst verpflichtet! Je nach Verhältnis lass dir im Zweifelsfall eine Krankmeldung von deinen Arzt geben, quasi auf die Krankheit deiner Frau! Ansonsten gilt der Satz: Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit und ein Kind erst recht nicht!

Ach ja, und glaub mir, du wirst froh sein ab und an etwas anderes zu sehen und zu hören und gerne zum Dienst gehen! ;-)
Gruß
Sven

P.S.: Papa eines 17 Monate alten Jungen der kronischer Frühaufsteher ist. *gg*


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 10.06.2008 13:13 Paul7 P.7, Berlin
 10.06.2008 13:21 ., München
 10.06.2008 13:31 Paul7 P.7, Berlin
 10.06.2008 13:40 Andr7é S7., Wuppertal
 10.06.2008 13:42 Mich7ael7 T.7, Butzbach
 10.06.2008 14:03 Chri7sti7an 7F., Wernau
 10.06.2008 14:11 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 10.06.2008 14:40 Paul7 P.7, Berlin
 10.06.2008 14:56 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 10.06.2008 14:38 Chri7sto7f S7., Vilseck
 10.06.2008 14:45 Matt7hia7s O7., Waldems
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt