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Thema | Zuständigkeit für Brandschutz und TH auf Bahnanlagen in Niedersachsen? | 3 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 492975 | |||
Datum | 05.07.2008 00:29 | 3695 x gelesen | |||
Nabend, wie ist das denn in Nds geregelt mit Einsätzen auf Anlagen der DB? Ist hier die örtliche Fw zuständig und ggf. verpflichtet entsprechende Gefährungspotentiale in ihren Planungen/Ausrüstungen zu berücksichtigen oder ist das Sache der Bahn, die sich dann gerne der örtlichen Wehren bedient, welche sich aber nicht weiter drum kümmern brauchen als auf eine Alarmierung zu warten? Im NBrandSchG sind im Gegensatz zu einigen anderen Ländern die Bahnanlagen nicht ausdrücklich aufgeführt. Wenn man aber ein wenig googlet und z.b. http://www.fachforum.de/fachbeitraege_archiv/betrieblicher_brandschutz/gefahrenabwehr_bei_der_bahn_00.htm oder http://www.landesrecht.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=andbb_lds_test_eval01.c.6029.de als Beispiel heranzieht, scheinen ja seit dem allgeminen Eisenbahngesetz von 1994 letztlich die Kommunen im wesentlichen Zuständig zu sein. Trifft das so für Niedersachsen zu? Gibt's hier ähnliche Vereinbarungen (Link?)? Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 492977 | |||
Datum | 05.07.2008 01:36 | 2014 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Thorben Gruhl Ist hier die örtliche Fw zuständig und ggf. verpflichtet entsprechende Gefährungspotentiale in ihren Planungen/Ausrüstungen zu berücksichtigen Steht doch so im Brandschutzgesetz drin, da die einzigen Ausnahmen Wasserstrassen und KatS betreffen. Oder habe ich die Frage falsch verstanden? Gruß, Dirk Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 492982 | |||
Datum | 05.07.2008 07:44 | 1824 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Thorben Gruhl Trifft das so für Niedersachsen zu? Gibt's hier ähnliche Vereinbarungen (Link?)? Ja, die örtlichen Kommunen sind zuständig, weil das Brandschutzgesetz die Bahnanlagen zwar nicht explizit erwähnt aber andererseits auch nicht ausdrücklich ausschließt. Auf der anderen Seite ist auch die Bahn in der Pflicht, die Feuerwehren zu unterstützen. Grundlage hierfür ist das allg. Eisenbahngesetz. In den mir bekannten Fällen existieren zwischen Bahn und Kommune/Feuerwehr entsprechende Vereinbarungen - speziell zum Thema Bahnerden. Beispiel dazu: Feuerwehr Lindhorst Grüße Micha | |||||
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