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ThemaZuständigkeit für Brandschutz und TH auf Bahnanlagen in Niedersachsen?3 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen492975
Datum05.07.2008 00:293694 x gelesen
Nabend,

wie ist das denn in Nds geregelt mit Einsätzen auf Anlagen der DB? Ist hier die örtliche Fw zuständig und ggf. verpflichtet entsprechende Gefährungspotentiale in ihren Planungen/Ausrüstungen zu berücksichtigen oder ist das Sache der Bahn, die sich dann gerne der örtlichen Wehren bedient, welche sich aber nicht weiter drum kümmern brauchen als auf eine Alarmierung zu warten?

Im NBrandSchG sind im Gegensatz zu einigen anderen Ländern die Bahnanlagen nicht ausdrücklich aufgeführt. Wenn man aber ein wenig googlet und z.b.
http://www.fachforum.de/fachbeitraege_archiv/betrieblicher_brandschutz/gefahrenabwehr_bei_der_bahn_00.htm
oder
http://www.landesrecht.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=andbb_lds_test_eval01.c.6029.de
als Beispiel heranzieht, scheinen ja seit dem allgeminen Eisenbahngesetz von 1994 letztlich die Kommunen im wesentlichen Zuständig zu sein.

Trifft das so für Niedersachsen zu? Gibt's hier ähnliche Vereinbarungen (Link?)?


Gruß,
Thorben


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AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen492977
Datum05.07.2008 01:362014 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Thorben GruhlIst hier die örtliche Fw zuständig und ggf. verpflichtet entsprechende Gefährungspotentiale in ihren Planungen/Ausrüstungen zu berücksichtigen

Steht doch so im Brandschutzgesetz drin, da die einzigen Ausnahmen Wasserstrassen und KatS betreffen.

Oder habe ich die Frage falsch verstanden?

Gruß,
Dirk


Alles meine persönliche Meinung usw..
Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen492982
Datum05.07.2008 07:441824 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Thorben GruhlTrifft das so für Niedersachsen zu? Gibt's hier ähnliche Vereinbarungen (Link?)?

Ja, die örtlichen Kommunen sind zuständig, weil das Brandschutzgesetz die Bahnanlagen zwar nicht explizit erwähnt aber andererseits auch nicht ausdrücklich ausschließt.

Auf der anderen Seite ist auch die Bahn in der Pflicht, die Feuerwehren zu unterstützen. Grundlage hierfür ist das allg. Eisenbahngesetz.

In den mir bekannten Fällen existieren zwischen Bahn und Kommune/Feuerwehr entsprechende Vereinbarungen - speziell zum Thema Bahnerden.

Beispiel dazu: Feuerwehr Lindhorst

Grüße

Micha


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 05.07.2008 00:29 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 05.07.2008 01:36 Dirk7 W.7, Algermissen
 05.07.2008 07:44 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
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