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ThemaLehrgangsvorraussetzung für F III in NRW4 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorRain8er 8S., Kreuztal / NRW506181
Datum27.08.2008 21:333722 x gelesen
Hallo
Ich habe mal eine Frage an die Runde.
Mir konnte bisher keiner sagen, ob ein Kamerad der den ``Alten Truppführer´´ hat auch ohne TH-Lehrgang auf den F III kann.
Denn wie Ihr ja sicher wisst gibt es den TH-Lehrgang ja eigentlich nicht mehr, da er in den Modulen des Tm behandelt wird.
Muss der Kamerad jetzt das Modul ( Ich glaube es ist Modul 3) am Tm-Lehrgang besuchen oder reicht wie in den Vorrausetzungen des IDF geschrieben, der abgeschlossene Truppführerlehrgang?
Teilnahme-Voraussetzung:
· Ausbildung zum Truppführer
· Ausbildung zum Sprechfunker
· Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
· Ausbildung zum Maschinisten für Löschfahrzeuge
· Ausbildung "Gefahrstoffeinsatz" (GSG I) *)
· Ausbildung "Strahlenschutzeinsatz" (Str I) *)
· Beförderung zum Ubm (Unterbrandmeister)
· aktuelle Atemschutztauglichkeit nach G 26.3*)
oder Ausbildung „ABC-Einsatz“ (ABC I)


Gruß
Rainer


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AutorMich8ael8 W.8, Isselburg / NRW506184
Datum27.08.2008 21:431932 x gelesen
Hallo Rainer,

sollte kein Problem sein. Ich weiß aber nicht genau was Du mit "Alten Truppführer" meinst daher meine Antwort ohne Gewähr.

Es gilt im Allgemeinen die FwDV2 - hier sind die Lehrgänge entsprechend beschrieben.
Da der Kamerad ja UMB sollte eine umfassende Ausbildung als Truppführer gegeben sein.

Gruß
Michael


Was den Inhalt meiner Beiträge betrifft, geben diese nur meinen eigenen aktuellen Kenntnisstand und damit resultierend meine eigene, persönliche Meinung wieder. Einige Beiträge sind veraltet, andere müssen im richtigen Kontext des gesamten Themas betrachtet werden. Für fehlerhafte oder verwirrende Darstellung oder Äußerungen, die Fehlinterpretationen zulassen, bitte ich bereits im Voraus um Entschuldigung und bitte ebenfalls mich zeitgemäß darüber zu unterrichten um einen gegebenenfalls erregten Irrtum augenblicklich abstellen zu können.

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW506186
Datum27.08.2008 21:511865 x gelesen
Hi Rainer,

der Kamerad hat eine Urkunde über den TF-Lehrgang, damit ist die Forderung erfüllt. Es wird ja kein TH-Lehrgang verlangt.


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW506189
Datum27.08.2008 21:561822 x gelesen
Hallo,

deine Aufzählung ist vollständig. Auch wenn er den Lehrgang nicht hat, das Wissen sollte er schon haben, sonst könnte es Probleme geben.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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 27.08.2008 21:33 ., Kreuztal
 27.08.2008 21:43 ., Isselburg
 27.08.2008 21:51 Chri7sti7an 7R., Hilchenbach
 27.08.2008 21:56 Thom7as 7E., Nettetal
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