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Thema | Medizinischer Sauerstoff in Feuerwehrfahzeugen | 5 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Cars8ten8 H.8, Hambrücken / Baden Württemberg | 510551 | |||
Datum | 21.09.2008 12:14 | 5155 x gelesen | |||
Hallo zusammen, kann mir jemand sagen ob man Medizinischer Sauerstoff in LF und RW verlasten darf? Und wo man das in DIN Normen bzw. im FwG BW das findet findet? Gruß Carsten | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 510569 | |||
Datum | 21.09.2008 23:49 | 2877 x gelesen | |||
Geschrieben von Carsten Haaskann mir jemand sagen ob man Medizinischer Sauerstoff in LF und RW verlasten darf? Prinzipiell: ja. Man sollte sich über die üblichen Dinge kurz gedanken machen. Es ist halt ein Druckbehälter mit einem stark brandfördernden Gas. Ein paar Dinge sollte man da beachten. Ich nehme mal nicht an, dass es um Mengen geht, die oberhalb der ADR-Freigrenzen liegen? Geschrieben von Carsten Haas Und wo man das in DIN Normen bzw. im FwG BW das findet findet? Im ersteren vermutlich nicht, im zweiten recht sicher nicht. Manuel | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 510577 | |||
Datum | 22.09.2008 06:18 | 3051 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtEin paar Dinge sollte man da beachten. Empfehlenswert ist sicherlich das Modell BW d.h. die Flaschen in Zarges Boxen zu lagern... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 510578 | |||
Datum | 22.09.2008 06:40 | 2721 x gelesen | |||
Medizinischer Sauerstoff ist in Deutschland von den Beschränkungen des ADR freigestellt. (ADR 1.1.3.1 b), GGVSE Anlage 2, 1.3 b) i.V.m. RSe 13.1). Das FwG BW lässt sich darüber nicht aus, es kann jedoch sinnvoll sein, ein entsprechendes Gerät mitzuführen. Wenn ihr O2med mitführen wollt, solltet ihr Flasche und Inhalationsmasken bzw. Beatmungsbeutel in eine geeignete Tasche (aus dem einschlägigen Fachhhandel) packen und natürlich rutschsicher verstauen. Bitte auch daran denken, O2med ist ein Medikament mit Haltbarkeitsdatum, die Masken ebenfalls, die Druckminderer / Mengenregler benötigen je nach Hersteller eine Wartung/Überprüfung. Beste Grüße Udo Burkhard | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 510584 | |||
Datum | 22.09.2008 08:49 | 2989 x gelesen | |||
Geschrieben von Carsten Haaskann mir jemand sagen ob man Medizinischer Sauerstoff in LF und RW verlasten darf? Was unterscheidet die Lagerung dort (z.B. in einem Notfallrucksack) von der in einem RD-Fahrzeug? Es gelten die üblichen Regeln zur Lagerung und Handhabung von (med.) Sauerstoff und des GMV (also SICHER verstauen und nicht lose in ein Fach legen). Die sind zur Lagerung m.E. mit der gut verstauten Lagerung in einem Notfallrucksack (oder -koffer) samt Zubehör in einer passenden und gesicherten Lagerung für diesen im Fahrzeug erfüllt. Allgemeine Umgangshinweise zu O2: http://www.watersafety.net/o2tipps/do2safety.htm für med. O2: www.industriegaseverband.de/igv/sicherheitshinweise/umgangsauermed.pdf ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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