News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Lohnfortzahlung & Rückerstattung Kommune an AG | 3 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Alex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen | 516884 | |||
Datum | 27.10.2008 20:39 | 3323 x gelesen | |||
Hallo Kameradinnen und Kameraden, Ich habe da mal eine Frage zur Abwicklung von Freistellungen für einwöchige Vollzeitlehrgänge. Es gibt da Arbeitgeber, speziell aus der hochbezahlten Automobilbranche, die für die Freistellung ihrer Mitarbeiter eine ziemlich hohe Rechnung an die Kommune stellen. Besonders teuer ist es meistens dann, wenn die Leute sich zu dem Zeitpunkt in der Nachtschicht befunden hätten und der AG den vollen Nachtschichtzuschlag ebenfalls der Kommune in Rechnung stellt. Meine Frage, gibt es da irgendwo einheitliche Regelungen (speziell Niedersachsen)? A.D. | |||||
| |||||
Autor | Adri8an 8H., Lippstadt / NRW | 516935 | |||
Datum | 27.10.2008 23:33 | 1646 x gelesen | |||
Hi! Speziell NRW: "Arbeitgeber oder Dienstherren sind verpflichtet, für diesen Zeitraum Arbeitsentgelte oder Dienstbezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, die ohne die Ausfallzeiten üblicherweise erzielt worden wären" FSHG §12.2 Das sagt es eigentlich klar: Wenn das eine Nachtschichtwoche war, muss der Dienstherr auch den Zuschlag wohl bezahlen. Der freigestellte Kamerad sollte für die Woche auch den Nachtschichtzuschlag auf der Lohnabrechnung haben. Finde ich persönlich aber auch logisch: Der Mitarbeiter fehlt in der Nachtschicht und muss auch da ersetzt werden, die Ersatzkraft wird dann aber auch einen Nachtschichtzuschlag bekommen. Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry) | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 516956 | |||
Datum | 28.10.2008 06:04 | 1553 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian HorbertFinde ich persönlich aber auch logisch: Der Mitarbeiter fehlt in der Nachtschicht und muss auch da ersetzt werden, die Ersatzkraft wird dann aber auch einen Nachtschichtzuschlag bekommen. Damit hat das berhaupt nichts zu tun. Eine Ersatzkraft wird dem Arbeitgeber ja gerade nicht bezahlt. Sondern die freigestellte Kraft bekommt das weiter bezahlt, was sie an Einkommen erzielt hätte, wenn sie nicht auf Lehrgang gewesen wäre. Sprich sie wird nachteilsfrei gestellt, da sie incl. Zulagen, Zuschläge,.... alles weiter bezahlt bekommt (und eben z.B. nicht nur ihre Grundvergütung). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
| |||||
|