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ThemaVorschlag Erweiterung taktische Zeichen4 Beträge
RubrikTaktik
 
AutorJürg8en 8O., Kaikenried / Bayern518451
Datum02.11.2008 15:454908 x gelesen
Hallo zusammen,

mir ist schon öfter aufgefallen, das die Zeichensätze für taktische Zeichen leider keine Darstellung erlaubt, welche Einheiten z.B. unter Atemschutz eingesetzt werden.
Dies ist insbesondere bei Planübungen oder Skizzen, wo man taktische Zeichen verwendet, ein Problem.
Daher hab ich mir mal folgendes überlegt:

(Bitte mit "Rechtsklick > Speichern unter.. " speichern und öffnen, anders funktionierts zumindest bei mir irgendwie nicht)
Vorschlag zur Erweiterung der Taktischen Zeichen nach DV 102

Hier zum Vergleich:
DV 102

Was ist eure Meinung?

Gruß
Jürgen Obermeier


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW518456
Datum02.11.2008 16:122437 x gelesen
Geschrieben von Jürgen Obermeier(Bitte mit "Rechtsklick > Speichern unter.. " speichern und öffnen, anders funktionierts zumindest bei mir irgendwie nicht)
Vorschlag zur Erweiterung der Taktischen Zeichen nach DV 102


Kann ich keinen näheren Sinn drin erkennen, die Gefahren können dargestellt werden, die Einheiten auch. Das folgerichtige Umgehen damit setze ich beim Führen der Lageübersicht als gegeben voraus...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen518460
Datum02.11.2008 16:202323 x gelesen
Geschrieben von Jürgen ObermeierWas ist eure Meinung?

Dein Vorschlag läuft letztendlich darauf hinaus die aktuelle Tätigkeit in das Einheitszeichen zu verarbeiten. Meines Erachtens bedarf es keiner Änderung des Zeichens für die Einheit, sondern allenfalls eines entsprechenden Zeichens für die Tätigkeit als solchem. Zudem sind ja auch auch der Karte die Gefahren eingezeichnet.

Übrigens sollte die Unterscheidung der Tätigkeiten auch bei s/w-Darstellung möglich sein.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg518464
Datum02.11.2008 16:302365 x gelesen
Hallo,

sicherlich eine Idee,
nur leider erschießt sich mir der Sinn nicht so ganz.

Wenn ich als verantwortliche Führungskraft meine Leute für bestimmte Tätigkeiten einsetze, muss ich diese mit der dafür notwendigen PSA ausstatten - sonst kann und darf ich sie nicht einsetzen.

Ein Tauchtrupp ohne Tauchausrüstung ist nicht einsetzbar,
eine RTW-Besatzung ohne I-Schutzkleidung im B-Einsatz ebenso,
und ich denke, ein Angriffstrupp im Innenangriff ohne AG sicherlich auch.

Du schreibst doch selbst:
Sonstige Schutzausrüstungen, wie Absturzsicherungsgurte, HuPF- bzw. DIN 439-Schutzausrüstung oder Imkerschutzanzüge werden hierbei nicht berücksichtig, da diese entweder aus dem Tätigkeitszeichen hervorgehen (z.B. Retten aus Höhen und Tiefen), zur Standardausrüstung gehören bzw. gehören sollten (z.B. HuPF) oder in einer taktischen Lagedarstellung nicht zwingend dargestellt werden müssen (Imkerschutzanzug).

Aus meiner Sicht (auch als Lagekartenführer) ist die Darstellung der eingesetzten PSA nun wirklich nicht notwendig.


Beste Grüße

Udo Burkhard

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 02.11.2008 15:45 Jürg7en 7O., Kaikenried
 02.11.2008 16:12 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 02.11.2008 16:20 ., Bad Hersfeld
 02.11.2008 16:30 Udo 7B., Aichhalden
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