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Thema | 'Neues' von der Führerscheinfront | 14 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Infos: | |||||
Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 520897 | |||
Datum | 12.11.2008 08:12 | 6310 x gelesen | |||
Hallo, Bericht heute in Frankfurter Rundschau ... klick Gruß Markus | |||||
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Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 520903 | |||
Datum | 12.11.2008 08:26 | 4004 x gelesen | |||
Sehr gut geschrieben finde ich. Ich selbst denke da wie die Automobilverbände. Ausnahmen sind in meinen Augen immer ein Risiko, wenn sie dann an bestimmte Bedingungen geknüpft werden, wie ständige Weiterbildung, Fahrsicherheitstrainings etc., und das sollten sie unbedingt, kann die Kommune auch gleich den Erwerb eines LKW-Fühererscheines bezuschussen. Und selbst beim LKW-Führerschein sehe ich nicht ein, warum Einsatzfahrzeug-Führer keine Schulung brauch, Berufskraftfahrer aber schon. | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 520908 | |||
Datum | 12.11.2008 08:32 | 3908 x gelesen | |||
Hallo Olf! Geschrieben von Olf Richter Und selbst beim LKW-Führerschein sehe ich nicht ein, warum Einsatzfahrzeug-Führer keine Schulung brauch, Berufskraftfahrer aber schon. Ich würde da aber in der Form der Schulung unterscheiden. IMHO kann bei Einsatzfahrzeugen das Thema Ladungssicherung eher vernachläßigt werden (außer bei GW-L und ähnlichen Fahrzeugen natürlich) und es sollte deutlich mehr Wert auf Fahrertrainings gelegt werden. Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 520909 | |||
Datum | 12.11.2008 08:38 | 3772 x gelesen | |||
Geschrieben vonPatrick WeegenIch würde da aber in der Form der Schulung unterscheiden. Natürlich hast Du da recht, es geht auch nicht um den konkreten Inhalt der Schulung,der ist von Fall zu Fall verschieden, sondern darum das sie für LKW-Fahrer vorgeschrieben wird für Einsatzfahrer aber nicht(Ausnahme). | |||||
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Autor | Henn8ing8 W.8, Rhauderfehn / Niedersachsen | 520917 | |||
Datum | 12.11.2008 09:32 | 3803 x gelesen | |||
Moin Sag ist das nun schon alles in Trockenen Tüchern? Das Bald jeder FWM(frau) bis 4,25 fahren darf? Laut meiner tages zeitung klingt es so hier mal der Link Zeitungs Artikel OZ | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 520921 | |||
Datum | 12.11.2008 09:40 | 3883 x gelesen | |||
hallo,über eine neue EU-Regelung, nach der Feuerwehrleute, Rettungsdienst und Katastrophenschutz eine Sonderfahrerlaubnis für ihr schweres Gerät bekommen. Am Freitag stimmte der Bundesrat dem Antrag aus Bayern zu. Der Autor dieses Zeitungsartikels sollte nochmals in sich gehen und die rechtlichen Zusammenhängen zwischen der EU und dem Gesetzgebungsverfahrung der Bundesrepublik nochmals genauer anschauen. Z.B. hier Seit wann beschliesst der Bundesrat EU-Regelungen? Die EU-Regelung das die Länder im Führerscheinrecht Ausnahmen z.B. für die Feuerwehren einführen können ist alt. Deutschland hat diese Option bisher noch nicht genutzt. Die Bundesratsinitiative von Bayern hat das Ziel das der Bundestag nun so eine Regelung einführt. Und wenn der nicht will dann gibt es die nicht ... Da ist also noch gar nichts entgültig entschieden. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 520936 | |||
Datum | 12.11.2008 10:45 | 3827 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen Mayer Da ist also noch gar nichts entgültig entschieden. Entschieden hin oder her, wenns denn kommt ist die Tonnage schon wieder veraltet. Wir haben inzwischen RTW mit 4,5 to und die könnte, dürfte man dann auch nicht fahren. Ob das immer alles sinnvoll ist weis ich nicht. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 520998 | |||
Datum | 12.11.2008 12:44 | 3736 x gelesen | |||
hallo, da könntest du recht haben: Zwingend erforderlich ist auch die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht. Quelle: Jobangebot Jahrespraktikantinnen/-ten im Anerkennungsjahr in der Ausbildung zur/zum Rettungsassistentin/-ten Wurde heute in die Feuerwehr-Jobbörse auf www.FEUERWEHR.de eingetragen. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch oder? | 521027 | |||
Datum | 12.11.2008 13:21 | 3560 x gelesen | |||
Ist ja auch eine (m.E.) legitime Forderung der Stellenausschreibung. Meine private Meinung (obwohl aus Bayern) ist die Ausnahme völliger Schwachsinn wie sie schon in hunderten Beiträgen hier und anderswo diskutiert wurde. http://www.feuerwehr-saal.de | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 521065 | |||
Datum | 12.11.2008 14:34 | 3686 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus GroßBericht heute in Frankfurter Rundschau ... klick "große Probleme nahen UNERWARTET"....? Wer hat denn da weit mehr als 10 Jahre lang die Konsequenzen verpennt? Die Frage nach der notwendigen Qualifikation von Berufskraftfahrern (Paketdiensten - mit zig tausend-Km/Jahr) bzw. RD/Fw (deutlich weniger, dafür etliche Alarmfahrten mit höherem Risiko!) wird im Bericht zumindest am Rande gestreift... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 521074 | |||
Datum | 12.11.2008 15:14 | 3590 x gelesen | |||
Damit ließen sich dann zumindest einige größere Einsatzfahrzeuge bewegen. 4,25t ist IMHO eher mickrig für ein Fahrzeug der Feuerwehr(ELW, MTW, welche im Normalfall sowieso <3,5t wiegen), aber auch viele RTW wiegen zumindest 4,5t. Das Problem liegt nicht nur an der Führerscheinregelung, sondern auch an immer größeren und schwereren Fahrzeugen. Konnte ein LF 8/6 noch mit FSK 3 gefahren werden, geht das bei einem der Norm entsprechenden Nachfolgerfahrzeug nicht mehr. | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern | 521114 | |||
Datum | 12.11.2008 18:04 | 3498 x gelesen | |||
Hallo, habe hoffentlich nicht übersehen, dass es schon vorgestellt wurde. Habe gerade dies zum Thema gefunden. MFG Flo Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein. | |||||
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Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 521126 | |||
Datum | 12.11.2008 20:07 | 3514 x gelesen | |||
Geschrieben von Adolf HuberDas Problem liegt nicht nur an der Führerscheinregelung, Die Führerscheinregelung ist kein Problem. Das stoische mit Vollgas auf eine Wand zufahren die einem auchnoch entgegenkommt das bei FEuerwehren/Gemeinden herrscht ist da eher das Problem. Wie UC schon geschrieben hat, ist die Führerscheinthematik schon länger bekannt wird aber FEuerwehrproblemüblich erst dann angegangen wenn das Geheule groß wird. Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 521127 | |||
Datum | 12.11.2008 20:11 | 3524 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens FischerDie Führerscheinregelung ist kein Problem.Liegt vielleicht in den Genen des Feuerwehrmanns, der erst aktiv wird, wenn er etwas brennen sieht. Homepage der OF BS-Innenstadt | |||||
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