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Thema | Ist es Pflicht..... | 21 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Stef8fen8 B.8, Bad Urach / BW | 526327 | |||
Datum | 07.12.2008 14:40 | 7583 x gelesen | |||
....oder steht es gesetztlich niedergeschrieben, daß in BW bei einem VU-mit Rettung auf jedenfall zwei Rettungssätze am Einstzort sein müssen? Wenn ja wo? Danke für eure Hilfe Steffen Und Gott fragte die Steine: Wollt ihr Feuerwehrmänner werden! Und die Steine antworteten: NEIN dafür sind wir nicht hart genug. | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Bad Rappenau / BaWü | 526334 | |||
Datum | 07.12.2008 14:57 | 5286 x gelesen | |||
Siehe in den Hinweise zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr Schönen Sonntag noch! Mein Beitrag und meine Meinung... Wer Feuer bekämpfen will muß es verstehen! | |||||
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Autor | Patr8ick8 Ö.8, Bönnigheim / Baden-Württemberg | 526341 | |||
Datum | 07.12.2008 15:44 | 4946 x gelesen | |||
Ein zweiter Hilfeleistungssatz sollte bei jedem Verkehrsunfall an der Einsatzstelle verfügbar sein Seite 13 von Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr | |||||
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Autor | Stef8fen8 B.8, Bad Urach / BW | 526348 | |||
Datum | 07.12.2008 16:31 | 4744 x gelesen | |||
Hi, also kein MUSS, sondern nur sollte....... Folgende Situation, eine kleinere FFW mit TSF-W und MTW hat auf Ihrem Gemeindegebiet einen VU-mit Rettung. Die Stützpunktwehr fährt aber nur mit VRW an, da mit keinem weiteren Fahrzeug in der AAO der kleineren FFW. Wie wird hier nun weiter vorgegangen, muss die Anforderung eines weiteren Rettungssatz von der kleineren FFW kommen, oder muss hier die LST reagieren. Die Stützpunktwehr kann meines Erachtens nicht von sich selber mit mehr als angefordert anrücken. Beim Stützpunkt würde auch ein RW2 stehen. Wie seht ihr hier die Zuständigkeiten. Grüße Und Gott fragte die Steine: Wollt ihr Feuerwehrmänner werden! Und die Steine antworteten: NEIN dafür sind wir nicht hart genug. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 526350 | |||
Datum | 07.12.2008 16:43 | 4673 x gelesen | |||
Geschrieben von Steffen BuckWie seht ihr hier die Zuständigkeiten. KBM im Rahmen der Überlandhilfealarmplanung. m.W. gab es da zum Thema 2 RettSätze mal ein altes Schreiben des IM Ba-Wü dazu. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Dani8el 8 H.8, Gemmingen / BW | 526378 | |||
Datum | 07.12.2008 19:28 | 4224 x gelesen | |||
Werden wir zur Überlandhilfe bei nem VU angefordert, fahren wir mit VRW, RW, ELW und evt. noch mit dem TLF 16/25 raus. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 526381 | |||
Datum | 07.12.2008 19:31 | 4169 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HauckWerden wir zur Überlandhilfe bei nem VU angefordert, fahren wir mit VRW, RW, ELW und evt. noch mit dem TLF 16/25 raus. Wenn aber die andfordernde Wehr nur einen VRW fordert ist dieses Verhalten nicht besonders ratsam (auch wenn es fachlich je nach Ausstattung und Erfahrung der anfordernden Wehr taktisch sinnvoll sien mag). Wenn, dann muß das vorher im Rahmen des Überlandhilfealarmplans geklärt werden. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Dani8el 8 H.8, Gemmingen / BW | 526382 | |||
Datum | 07.12.2008 19:33 | 4151 x gelesen | |||
Ja, wenn nur der VRW gefordert wird, dann nur der. Aber so lange die Lage unklar ist, vielleicht noch keine Rückmeldung erfolgt ist, dann eben der Rüstzug komplett. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 526383 | |||
Datum | 07.12.2008 19:43 | 4194 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HauckJa, wenn nur der VRW gefordert wird, dann nur der. Aber so lange die Lage unklar ist, vielleicht noch keine Rückmeldung erfolgt ist, dann eben der Rüstzug komplett. Nochmal. Wenn die örtlich zuständige Gemeindefeuerwehr in der AAO festgelegt hat, daß sie da nur mit dem TSF kucken fährt und Ihr nur mit dem VRW kommt, dann ist das erst mal so. Natürlich wird diese AAO jofentlich vom KBM gestoppt werden. Wenn nicht, dann gilt sie aber erst mal. Also auch wenn die Lage noch so unklar ist alarmiert die Leitstelle nach der von der örtlich zuständigen Wehr (bzw. der Gemeinde) festgelegten AAO. Und dann rollt auch nur das an, was in der AAO drinne steht. Alles andere ist lange vor der Alarmierung zu klären. Das selbe Spiel können wir mit der DLK machen, die mit einem LF im Schlepptau kommt. Das kann je nach Umfeld natürlich Sinn machen (Ersatzmannschaft zur Ablösung der Korbbesatzung, Pumpe zur Speisung des Wenderohrs,...). Aber auch das legt alleine die anfordernde Wehr/ Gemeinde fest. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Dani8el 8 H.8, Gemmingen / BW | 526385 | |||
Datum | 07.12.2008 19:48 | 4000 x gelesen | |||
Ja das ist mir schon klar. Dann ist das ein fehler der AAO bei denen. Bei uns ist es jedenfalls so wie ich geschrieben hab. Wobei das sehr selten der Fall ist, da die dichte der Feuerwehren mit Rettungssatz (-sätzen) recht hoch ist hier in der Gegend. Steht ja auch auf dem Alarmfax was ausrückt. Und das ist in der Regel der Rüstzug. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 526389 | |||
Datum | 07.12.2008 19:55 | 4004 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HauckDann ist das ein fehler der AAO bei denen. Ja, aber das ist deren AAO. Es ist nicht in Eurem Ermessen diesen Fehler durch die Entsendung zusätzlicher Einsatzmittel nach Gutdünken zu korrigieren (auch wenn es fachlich richtig wäre). Das muß wenn dann auf andere Weise gelöst werden (z.B. KBM mit den Bürgermeistern o.ä.). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Dani8el 8 H.8, Gemmingen / BW | 526390 | |||
Datum | 07.12.2008 20:00 | 4031 x gelesen | |||
Da bei uns der Fehler ja nicht ist, entsenden wir ja auch keine Einsatzmittel einfach so. Wie es wo anders ist kann ich nicht beurteilen, ist auch nicht meine Aufgabe. Wenn nur der VRW gefordert, da die örtl. Wehr mit nem Rettungssatz da ist, dann so, ansonsten bei Wehren ohne Rettungssatz komplett. Laut AAO. Wie gesagt so ist es bei uns. | |||||
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Autor | Phil8ipp8 S.8, Grünsfeld / Baden-Württemberg | 526397 | |||
Datum | 07.12.2008 20:55 | 3931 x gelesen | |||
Naja, es muss ja auch nur das Bezahlt werden was angefordert wird, oder? Wenn nun eine FW mit mehr als Bestellt kommt, dann bekommt se eben nur das bezahlt was nach AAO zu kommen hat. Ist doch so oder? | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 526409 | |||
Datum | 07.12.2008 21:28 | 3978 x gelesen | |||
Geschrieben von Philipp SchenkNaja, es muss ja auch nur das Bezahlt werden was angefordert wird, oder? Wenn nun eine FW mit mehr als Bestellt kommt, dann bekommt se eben nur das bezahlt was nach AAO zu kommen hat. Ist doch so oder? Das bezahlen ist die eine Seite. Die andere ist die Frage der Planung. Wenn ich als Einsatzleiter einen RW nachfordere (oder der nach AAO mitalarmiert wird), dann gehe ich davon aus die Lage mit diesem zusätzlichen Fahrzeug bewältigen zu können und plane entsprechend. Ich habe im Zweifel nicht mal Platz für den Rest der Fahrzeuge. Stell Dir einfach den VU auf eine engen Landstraße vor. Da habe ich vorne das LF der zuständigen Wehr, 1-2 RTW, ein NEF, gf. ein TLF der zuständigen Wehr. 1-2 Streifen der Pol, ein MTW/ ELW der zuständigen Wehr. Dazu plane ich jetzt mir einem RW der nachgefordert wurde. Und nun rollt die Nachbarwehr mit einem kompletten Rüstzug an. Das kann meine ganzen Planung des Raumes zerschießen. Ich muß als nachgeforderte Wehr davon ausgehen, daß der Einsatzleiter gestellt durch die örtlich zuständige Wehr weiß was er tut. Ist das nicht der Fall, muß die Aufsicht einschreiten (z.B. Lösung durch geänderte AAO durch Besprechung KBM mit Bürgermeister). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Phil8ipp8 S.8, Grünsfeld / Baden-Württemberg | 526411 | |||
Datum | 07.12.2008 21:38 | 3847 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fischer Ich muß als nachgeforderte Wehr davon ausgehen, daß der Einsatzleiter gestellt durch die örtlich zuständige Wehr weiß was er tut. Ist das nicht der Fall, muß die Aufsicht einschreiten (z.B. Lösung durch geänderte AAO durch Besprechung KBM mit Bürgermeister). Genau sehe ich das auch..... | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 526416 | |||
Datum | 07.12.2008 22:09 | 3820 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerDazu plane ich jetzt mir einem RW der nachgefordert wurde. Und nun rollt die Nachbarwehr mit einem kompletten Rüstzug an. Das kann meine ganzen Planung des Raumes zerschießen. Dann stellt sich der restliche Rüstzug eben ganz, ganz weit hinten an und der RW fährt auf den vorgesehenen Platz. Ansonsten geb ich dir ja recht. Bedenke aber auch mal das es durchaus Sinn machen kann das ein ELW oder MTW dem RW hinterherfährt um noch zwei bis vier Mann für den RW zu bringen. Viele Wehren die den nachgeforderten RW nicht regelmäßig bei ihren Diensten haben werden froh sein wenn Geräte dieses RW auch durch die nachgerückte Wehr selbsttätig eingesetzt werden können! Mit drei Mann ist das oft nicht machbar. Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 526418 | |||
Datum | 07.12.2008 22:12 | 3860 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael SchmidgallBedenke aber auch mal das es durchaus Sinn machen kann das ein ELW oder MTW dem RW hinterherfährt um noch zwei bis vier Mann für den RW zu bringen. Viele Wehren die den nachgeforderten RW nicht regelmäßig bei ihren Diensten haben werden froh sein wenn Geräte dieses RW auch durch die nachgerückte Wehr selbsttätig eingesetzt werden können! Mit drei Mann ist das oft nicht machbar. Da stimme ich Dir zu 100% zu. Aber dann muß das vorher in der AAO bzw. der Nachforderung geregelt sein. Sprich die lautet dann RW + MTW. Oder besser RW + LF. Und nicht "nur" RW. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 526420 | |||
Datum | 07.12.2008 22:22 | 3746 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerSprich die lautet dann RW + MTW. Oder besser RW + LF. Und nicht "nur" RW. ....einigen wir uns auf RW plus Mannschaft max. Staffel ;-) Wir praktizieren das mit RW und ELW (nicht MTW, da RW und ELW bei uns gleichzeitig die Gefahrgutkomponente Überland bilden und somit auch gezielt alarmiert wird). Soweit ich weiß wird nur der RW inkl. Mannschaft sowie der Zentralist verrechnet. Zumindest hat es so mal geheißen. Wenn Material vom ELW benötigt werd (Hommel, Fax, Gasspür- und Messkoffer usw.) wird dieser dann auch verrechnet. Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Dani8el 8 H.8, Gemmingen / BW | 526429 | |||
Datum | 07.12.2008 22:44 | 3708 x gelesen | |||
Naja, das wäre dann der Fall, den ich beschrieben habe, wo nur das angeforderte Fahrzeug kommt. | |||||
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Autor | Dani8el 8 H.8, Gemmingen / BW | 526431 | |||
Datum | 07.12.2008 22:48 | 3736 x gelesen | |||
So ist es ja auch geregelt. Aber vorhin gings um ne Wehr mit TSF ohne Rettungssatz. Und eben bei so nem Fall ist der Rüstzug komplett gefragt, da ja ZWEI Rettungssätze vor Ort sein sollen. Jetzt reden wir davon, wenn schon mind. einer da ist. Das sieht dann wieder anders aus. | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 528313 | |||
Datum | 16.12.2008 20:08 | 3637 x gelesen | |||
Hallo Forum, Geschrieben von Christian Fischer Nochmal. Wenn die örtlich zuständige Gemeindefeuerwehr in der AAO festgelegt hat, daß sie da nur mit dem TSF kucken fährt und Ihr nur mit dem VRW kommt, dann ist das erst mal so. Nur seltsam, das der gleiche KBM, bei anderen Feuerwehren mit 2 großen Rettungssätzen (LF 16/12 + RW), darauf dringt das ein VRW immer anfahren muss. Aber ich brauch es ja nicht mehr zu kapieren. :-) Geschrieben von Christian Fischer Das selbe Spiel können wir mit der DLK machen, die mit einem LF im Schlepptau kommt. Das kann je nach Umfeld natürlich Sinn machen (Ersatzmannschaft zur Ablösung der Korbbesatzung, Pumpe zur Speisung des Wenderohrs,...). Aber auch das legt alleine die anfordernde Wehr/ Gemeinde fest. Sollte so sein. Wir haben hier im erweiterten Umfeld eine Wehr die immer mit Löschzug aufschlägt. Gut ich weis, solange es bezählt wird. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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