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ThemaHaftung war: Feuerwehrhaus Syke erneut niedergebrannt5 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 535002
Datum12.01.2009 23:293847 x gelesen
Diese Überlegungen stehen nicht im Zusammenhang mit den Ereignissen in Syke

Was passiert eigentlich wenn rauskommt das ein Brand durch die Ladeerhaltung ausgelöst wurde, die Kamerad XYZ nach sorgfältiger Internetrecherche eingebaut hat?

Oder das die BMA ausgelöst hätte wenn ein Fachbetrieb die eingebaut hätte und nicht der Kamerad FGH ?

Oder der Brand an der Brandmauer durchgebrochen ist an der einige Kameraden in Eigenregie was umgebaut haben?


Und wie sieht es aus wenn bei so einem Brand Privatgegenstände vernichtet wurden? Wer zahlt?


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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AutorMark8us 8S., Nideggen / NRW535024
Datum13.01.2009 08:202153 x gelesen
Ich setz noch eine frage drauf : In unserem Gerätehaus steht seit ein paar Tagen ein RTW des Kreises weil in der benachbarten Rettungswache kein platz mehr ist.

Warum es dazu kommen musste ist ein Thema für sich, aber was passiert wenn es da einen kurzen gibt oder umgekehrt ? Wer zahlt wem was ? Was sagen die Versicherungen ?

Das das Fahrzeug da steht wurde im übrigen von "oben" aus dem Rathaus angeordnet.

Gruß..


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AutorIngo8 K.8, Storkow / Brandenburg535025
Datum13.01.2009 08:252062 x gelesen
Im Fall des RTW der KSA.


Dies ist meine ganz persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr.

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen535029
Datum13.01.2009 08:512043 x gelesen
Moin,

aus dem Gefühl heraus trägt sicherlich jeder Handwerker der irgend eine Arbeit ausführt auch erstmal die Durchführungsverantwortung. Grad wenn man dann grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann wird's sicherlich auch interessant für den einzelnen - aber ich glaube dass gerade das nicht besonders einfach sein wird. Wie steht es denn mit der Dokumentation solcher Arbeiten und wenn das wirklich so läuft wie du es beschreibst, wer weiß denn noch nach drei Jahren wer und wann was und wo eingebaut hat?

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)535095
Datum13.01.2009 14:101907 x gelesen
Hollahee,
Geschrieben von Matthias OttWie steht es denn mit der Dokumentation solcher Arbeiten und wenn das wirklich so läuft wie du es beschreibst, wer weiß denn noch nach drei Jahren wer und wann was und wo eingebaut hat?
Bei dem einen oder anderen - auch bzw. vor allem - brandschutztechnisch relevanten Bauprodukt wäre das mitunter ganz einfach. Der Hersteller einer Bauart, z.B. Trockenbauwand mit Anforderung an den Feuerwiderstand oder der Einbauer eines FSA füllt die Übereinstimmungserklärung oder Übereinstimmungsbestätigung aus, die meist als Muster in der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung AbZ bzw. im Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis ABP oder in deren Anhänge zu finden ist. Da Papier geduldig ist und vielgestaltig aufbewahrt werden kann kann man zwar nachverfolgen, wer wann welches Bauprodukt wo eingebaut hat, es ist allerdings heutzutage fraglich, ob die Unterzeichnerfirma (oder deren Sub-, Subsub- oder Supersubsubunternehmer) noch existiert.

Wenn der handwerklich begabte Löschknecht Korbinian Schlaucherl zum Toobikerbach-Baupark geht, sich GK-Platten und einen Ständer holt um im Gerätehaus mit vorbildlicher und höchst presse- und öffentlichkeitswirksam gemachter "Eigenleistung" eine "EI90-Wand" oder "EI30-Wand" (so er die Bauteilanforderungen überhaupt kennt) einzuziehen, dann lässt er sich aufgrund 99-x-prozentiger baurechtlicher Unkenntnis den Verwendbarkeitsnachweis nicht geben, geschweige denn er kennt die Bedingungen der Bauteilanschlüsse, führt die Bauart/das Bauteil zulassungskonform aus oder füllt die erforderlichen Dokumente aus. Raus kommen Gebilde, die sich von einer durch einen Bänderlasvorhang ersetzbaren räumlichen Abtrennung über Wände in Bauart EI90 zu zufällig entstandenen zulassungskonformen EI90-Wänden erstrecken.
Weshalb sollen da hochmotivierte Sparfüchse und unentgeltliche Eigenleister besser oder gescheiter sein, wenns noch nicht mal bestausgebildete und hochbezahlte Handwerker schaffen, Bauprodukte zulassungskonform einzubauen. Von den Bautrupps, die Montag früh mit einem ehemaligen TSFMTW in Bauart eines Baustellenfahrzeugs über die Grenze einfallen, ganz zu schweigen.
Wenn man sieht, was man da oft an Bauunterlagen bekommt, wünscht man sich, es wäre wenigstens einmal längs und quer perforiert, damit man wenigstens ETWAS damit anfangen könnte.

Übrigens: viele Feuerwachen und -wehrgerätehäuser sind so konstruiert, dass sie (auf dem Papier) bauordnungskondom sind und somit eine BMA eine rein freiwillige Angelegenheit wäre. Und wenn man die Forderungskataloge manch harter Forumsfeuerkämpfer ansieht, die sich von Unterkunftspalästen über Universalschutzkleidung, Normfahrzeuge, gemeindlich beschaffter Helmlampen bis zur Heißausbildung für alle erstrecken, dann überlegt es sich die eine oder andere Gemeinde doch, außer der Verpfändung des Rathaussilbers und einer Kreditaufnahme auf eine kostenintensive BMA zu verzichten, die bei Aufschaltung als sicherheitstechnische Anlage und Einrichtung durchaus beachtenswerte Folgekosten durch Wartung und Sachverständigen-/Sachkundigenprüfung produziert.

Wenn von Grund auf durch falsch verstandenen "Eigenleistungswillen" eine (Mist-)Bude mit vielen vielen kleinen Baumängeln produziert wird und man dann "zur Sicherheit" unbedingt eine BMA haben will, dann ist es auch ausreichend, wenn die Gemeinde der Feuerwehr ein Fahrzeug mit hochmodernem Fahrgestell und Aufbau zur Verfügung stellt, die Beladung aber aus Hanfschläuchen und einer Handdruckspritze besteht. Dann ist die "Verkettung unglücklicher Umstände" vorprogrammiert.

Wo fängt man übrigens an und wo hört man auf? Alle Schulen, Kinderärten, Bauhöfe, Rathäuser, .... mit BMA ausrüsten? Oder das Risiko eingehen, dass es mal wo fackelt. Genauso wie bei Polizeis mal eingebrochen, wird, brennts auch mal bei Feuerwehrs. Vergleichbar zu den Gesamtsach- und vor allem Personenschäden im Wohnungsbau müssten das Peanuts sein. Und wer sich fragt, weshalb die Feuerwehren Rauchmelder empfehlen und selbst keine BMA im Haus haben, der hat IMHO den Sinn beider oder zumindest einer der beiden Einrichtungen nicht verstanden.
BMAs sind kein Spaßprodukt, sondern sollten, nicht zu unrecht, bei einer Aufschaltung von einem Fachplaner geplant werden. Wenn Löschknecht Hinz und Schlauchmagd Kunz in "Eigenleistung" irgendwas installieren, wie sieht es dann mit der Kostenübernahme bei Fehlalarmen aus? Und wie ist das bei Täuschungsalarmen, wenn Abgasabsaugung und schnellansprechende Melder kontraproduktivieren? Wer kümmert sich um die Sachverständigenprüfung und Wartung?
Vielleicht können diejenigen, deren Gerätehaus mit einer BMA ausgestattet ist, mal über Kosten, Folgekosten und Fehl-/Täuschungsalarmanzahl und -sicherheit Auskunft geben.
Und was passiert eigentlich bei "Hausalarmanlagen" ohne Aufschaltung zur öffentlichen alarmauslösenden Stelle? Wieviele Leute "begeben sich" bei Ansprechen der Anlage wie zum Gerätehaus?
Wenn in einem anderen Thread schon die hochemotionale Belastung des Brandes im Gerätehaus diskutiert wird, erwarte ich nicht, dass die "privat Alarmierten" dann StVO-Konform "anrücken" sondern denen der Kittel brennt. Und da sie ja nicht öffentlich als Feuerwehr alarmiert wurden, erwartungsgemäß aber aus reiner Gewohnheit eine §35-Anfahrt hinlegen, wird man wohl bei www.anfahrtunfaelle.eu ein neues Kapitel aufmachen können ;-(

Alles in allem, auch Feuerwehrs ist nicht vor einem Brandschaden gefeit, es wird immer wieder bedauerliche Einzelfälle geben. (wenns einen 2x trifft --> bloody running, zu Deutsch blöd gelaufen). Siehe auch Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 K 1012/85 vom 14.11.1985 bzw. Oberverwaltungsgericht Münster 10 A 363/86 vom 11.12.1987


Grüßla,

FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

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 12.01.2009 23:25 Flor7ian7 B.7, Völklingen Feuerwehrhaus Syke erneut niedergebrannt
 12.01.2009 23:29 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 13.01.2009 08:20 Mark7us 7S., Nideggen
 13.01.2009 08:25 Ingo7 K.7, Storkow
 13.01.2009 08:51 Matt7hia7s O7., Waldems
 13.01.2009 14:10 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
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